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jonny87 erstellt am 10.02.2009 um 00:52:46 pn profil zitat link
ich persönlich würd aber ne Scheinwerfer Reinigungsanlage mindestens noch verbauen, da die beim E36 recht auffällig ist und bei den letzten Kontrollen in die ich gekommen bin, durft ich mal das Abblendlicht einschalten...
Fahren mit erloschener ABE kostet 75euro + Gebühr und 3 Punkte
MaPaXa erstellt am 10.02.2009 um 11:51:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 19.09.2004

Xanten (NRW)
Deutschland

361 Beiträge
Zitat:


also ich bin mit meinem xenon erwischt worden!!!!!!!!!!!!!!!

steuergeräte haben se gleich eingezogen und ich habe 1 punkt und 50 euro strafe +25 euro bearbeitungsgebühr bekommen.

(Zitat von: coupe_e36)




Da hätte ich mich aber heftigst gewehrt!!

Das ist nicht zulässig, ein Teil welches zu einer Beleuchtungstechnischen Einrichtung am Fahrzeug gehört zu beschlagnahmen vor Ort.

Diese HID Xenon Kits (habs auch verbaut - 8000k - kein Polizist der Welt bisher was bemängelt) dürfen die Grünen vor Ort nicht einziehen - genau wie lasierte Rückleuchten nicht vor ort eingezogen werden dürfen. Auch nicht Bauteile davon.
Somit würdesst du kommplett ohne Abblendlicht fahren und dieses ist ebenfalls nicht zulässig.

Ich kann nur sagen - behandelt die Grünen mit respekt, aber lasst euch nicht alles von denen Gefallen. Es ist schlicht und ergreifen Verboten Bauteile vom Fahrzeug zu entfernen, die der Sicherheit dienen - hierzu zählt auch das Licht.

Lieben Gruß
MaPaXa

EDIT:
Und deine Strafe passt auch nicht... 75€ + Bearbeitung + 3 Punkte sind die Strafe für des Xenon


Bearbeitet von - MaPaXa am 10.02.2009 11:52:32


>>>Vertrauen ist gut! BMW ist besser!<<<
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coupe_e36 erstellt am 10.02.2009 um 16:54:45 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.11.2005

Aschaffenburg
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759 Beiträge
ja das stimmt falls ich dann kein ablendlicht mehr gehabt hätte ,hätten sie es nicht einziehen dürfen.

ABER der polizist hat ein wenig ahnung gehabt und mich die fernlichtbirnen reinmachen lassen.

außerdem was soll man den in der situation machen?wenn ich nicht getauscht hätte hätte die mein auto stehenlassen und en stempel abgekratzt.
E36-Freak erstellt am 10.02.2009 um 18:28:44 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Zitat:


und en stempel abgekratzt.

(Zitat von: coupe_e36)





.hätten sie nicht und wenn wäre es nicht zulässig gewesen...
ThaFreak erstellt am 11.02.2009 um 08:26:29 pn profil zitat link
... ja weil das kein Polizist darf.

Sie hätten aber die Weiterfahrt untersagen können.
coupe_e36 erstellt am 11.02.2009 um 11:43:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.11.2005

Aschaffenburg
Deutschland

759 Beiträge
ja keine ahnung...
die haben gesagt das auto wird ansonsten stillgelegt.
selbst wenn die im unrecht wären kannste in der situation auch nix machen.
E36-Freak erstellt am 11.02.2009 um 13:24:05 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Das ist richtig, obwohl diese Maßnahme jeder rechtlichen Grundlage entbehrt..denke die waren einfach ahnungslos...oder haben geblufft

von dem Autofahrer wird erwarte das er nach Recht und Gesetz handelt, das kann von einem Polizisten erst recht verlangt werden.
Betonkutscher erstellt am 11.02.2009 um 14:12:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 08.08.2008

Rothenburg
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394 Beiträge
Ich hätte auch gemacht was die mir sagen, bevor die anfangen zu suchen und vielleicht noch mehr entdeckt hätten was nicht so ganz "Original" ist.
Und wenn die einen mal auf dem Kieker haben, dann finden sie meistens irgendetwas was denen nicht passt.

Wenn man jetzt natürlich weiss das die das nicht dürfen sieht die Sache natürlich anders aus, dann kann man´s schon mal drauf ankommen lassen.
Wenn sonst alles OK ist.
mig77 erstellt am 25.02.2009 um 12:10:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.08.2007


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13 Beiträge
Ich kann dem nur abraten, denn durch den Einbau erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und ich habe ehrlich gesagt keine Lust z.B. bei einem unverschuldeten Unfall auf meinen Kosten sitzen zu bleiben, nur weil ich am falschen Ende gespart habe. Entweder baue ich eine Anlage inkl.SWR und ALWR ein, welche geprüft und eingetragen ist oder gar nicht!
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jopa_b_b_b_ erstellt am 04.07.2009 um 15:18:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.07.2009


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0 Beiträge
hallo

ich fahre zwar keinen BMW jedoch habe ich in meinen ford galaxy 97 baujahr
auch ein xenon kit drinnen gehabt....
haben mich sofort angehalten und ich habe eine anzeige bekommen 130€ und 3 Punkte..
dann habe ich einspruch eingelegt und habe denen gutachten zugeschickt....
nach paar wochen wurde das verfahren zu meinen gunsten eingestellt
und ich darf das kit drinnen behalten sagten die vom gericht....
also fals jemand so ein problem hat mit nen älteren auto
das die erstzulassung vorm jahr 2000 hatte
darf sie drinnen haben mit nem gutachen die es bei ebay zu kaufen gibt....für 10 euronen ....
E36-Freak erstellt am 04.07.2009 um 20:28:10 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
wer es glaubt wird seelig
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strupy erstellt am 03.02.2010 um 00:23:10 pn profil zitat link
Mitglied seit: 19.12.2009


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1 Beitrag
Ja nee is klar und wenn du die ABE nicht hast, schickt dir das Gericht eine email mit dem Link zur ebayauktion ^^
violett erstellt am 03.02.2010 um 14:41:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Da kannst noch 10 Threads mit vollschreiben, die Jungs dies drin haben sind davon überzeugt, dass es keine Probleme gibt, muss jeder selber entscheiden....

Ich sehs auch so dass von diesen "selbstumgebauten Dingern" durchaus eine Gefährdung hervorgehen kann!

Mir ham sie vor 2 Wochen so ein "umgebautes Fahrzeug" an die Prüfstelle gebracht! Da ham sich 2 Autos im Dunkeln getroffen, die Straßen sind zur Zeit eh recht schmal, durch die ganzen Schneeränder.. auf jeden fall beide Autos an der ganzen Seite verschrammt! Der ältere Fahrer hat die Polizei geholt und angegeben er wär stark geblendet worden! Der junge Beamte, vom Einsatszug macht die Haube des anderen Fahrezugs auf und sieht dass die Scheinwerfer innen aufgeschnitten sind, kabels und 2 Kästchen rumhängen. Er also das Auto mit zur Polizei, Fotos gemacht und am nächsten Tag zur Technischen Prüfstelle... (mehr brauch ich glaub nicht mehr sagen)

Was bei der ganzen Geschichte rauskommt entscheidet jetzt ein Richter, aber ich geh davon aus dass der junge Fahrer nicht "ohne Probleme" davon kommt!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Christian Sch. erstellt am 03.02.2010 um 15:08:35 pn profil zitat link
Das sehe ich genauso wie du. Das ist genau das Problem bei diesen Umbauten. Ich vermute, er wird die Schuld an dem Unfall bekommen, die Versicherung wird Regress fordern und dazu kommt mindestens noch fahren ohne BE. Zum Glück war es nur Blechschaden. Mann muss sich nur vorstellen, was passiert wenn dabei jemand schwer verletzt wird oder stirbt.
BMWBiene83 erstellt am 15.02.2010 um 23:23:35 pn profil zitat link
Mitglied seit: 21.01.2009

Ansbach
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69 Beiträge
Ich an euerer Stelle würde von dem Scheiss die Finger lassen.
Ich will jetzt hier nicht rumtun wegen Geldstrafe Punkte und trallala. Da gibts auch welche die machens aus trotz weil die 150 Euro noch nicht teuer genug sind.

Von was ich reden will, der GAU, sprich Unfall. Ist er verschuldet, mit Personenschaden und die können euch laut Gutachten nachweisen dass das gebastel dran Schuld ist, dann reisst euch der Staatsanwalt den allerwertesten auf. Unverschuldet kanns auch dicke kommen, denn in jedem Falle ist das fahren OHNE Betriebserlaubnis. ( Mit Sicherheit zahlt vorerst die Versicherung, aber die wird von euch alles bis zum letzen Cent zurückverlangen )!!!

Es ist nur schade das es manche auf Teufel komm raus wissen wollen, aber bei einem sind Sie alle gleich. Wenns soweit ist, rennen Sie unter Tränen zu Mamas Brust und heulen sich aus, obwohl es vorher viele gab die darauf hingewiesen haben dass das Schutt ist.

Wir die etwas älter sind wollen euch nichts böses, aber vor bösem bewahren.

Ich schreibe das, da ich derzeit eine Ausbildung durchlaufe die im wesentlichen mit dem Strassenverkehr zu tun hat, anbei haben wir auch Rechtskunde im Bereich STVO. Ich kann nur noch mal appelieren, lasst den Scheiss.

Gruß
Blickfang erstellt am 16.02.2010 um 00:14:46 pn profil zitat link
Mitglied seit: 12.10.2009

Mainz
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130 Beiträge
Also gibt es auch ne ABE ohne SW-Reinigungsanlage? Hab naemlich in ebay mal SW's gesehen, dabei stand, dass diese ABE usw haben und somit bei der Polizei keine Probleme machen.
E36-Freak erstellt am 16.02.2010 um 07:28:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Die ABE bringt Dir gar nichts...

die Nachrüstbrenner und Vorschaltgeräte die es hier an jeder Ecke nachzukaufen gibt, sind imho eh erst seit wenigen Jahren im Handel erhältlich, also benötigst Du sowieso immer ALWR und SWRA (mal abgesehen davon das diese Dinger sowieso nicht eintragungsfähig sind).

Es sind vor dem Stichtag x/2000 eh nur ganz wenige Fahrzeuge ohne ALWR bzw. SWRA in Verkehr gebracht worden, dazu gehören u.a. Fahrzeuge mit Luftfederung....da ist es aber auch im Fahrzeugschein eingetragen (keine ALWR bzw. SWRA)

Du müsstest also erstmal nachweisen das das Xenon-Licht vor diesem Stichtag eingebaut wurde....dann wäre es allerdings ohne SWRA und ALWR und ohne Eintragung nur zulässig, wenn serienmässig in diesem Fahrzeug schon einmal Xenon ab Werk angeboten bzw. eingebaut wurde und wenn in diesem Fahrzeug die Original-Xenon-Scheinwerfer eingebaut sind

Strafe:

80 Euro plus Verwaltungsgebühr
Untersagung der Weiterfahrt

Ist OT: mir gehts echt auf den P..... das jeder 4. hier mittlerweile mit diesen Scheiss Blendern durch die Gegend ballert


Bearbeitet von: E36-Freak am 16.02.2010 um 07:36:19
Christian Sch. erstellt am 16.02.2010 um 11:43:53 pn profil zitat link
Zitat:


Es sind vor dem Stichtag x/2000 eh nur ganz wenige Fahrzeuge ohne ALWR bzw. SWRA in Verkehr gebracht worden, dazu gehören u.a. Fahrzeuge mit Luftfederung....da ist es aber auch im Fahrzeugschein eingetragen (keine ALWR bzw. SWRA)

Du müsstest also erstmal nachweisen das das Xenon-Licht vor diesem Stichtag eingebaut wurde....dann wäre es allerdings ohne SWRA und ALWR und ohne Eintragung nur zulässig, wenn serienmässig in diesem Fahrzeug schon einmal Xenon ab Werk angeboten bzw. eingebaut wurde und wenn in diesem Fahrzeug die Original-Xenon-Scheinwerfer eingebaut sind

(Zitat von: E36-Freak)




Das stimmt so nicht ganz. In den Fahrzeugen ohne LWR bzw. SWR steht es nur im Fahrzeugschein, wenn sie nach dem Stichtag zugelassen sind und eine Ausnahme haben. Sind sie davor zugelassen entsprechen sie den geltenden Vorschriften und es gibt keinen Eintrag im Schein.

Wie sollte man denn nachweisen, dass man vor 2001 nachgerüstet hat, wenn es keine Eintragungspflicht für LTE´s gibt? Und wieso sollte man das machen müssen? Der Polizist bzw. Prüfer muss vielmehr nachweisen, dass das Auto nachher nachgerüstet wurde. Ist es vor dem Stichtag gebaut und hat genehmigte Scheinwerfer drin die es in dem Baujahr gab dann ist das so okay.
Das ist doch das gleiche wie mit der mechanischen LWR. Hast du einen Golf II von 89 ohne LWR, musst du auch nicht beweisen, dass der schon immer ohne LWR war.

ABER:
Bei der Ebay-Ware ist es etwas ganz anderes. Zum einen muss da erstmal der Scheinwerfer für Xenon genehmigt sein. Das ist er meistens nicht. Dann muss der Brenner genehmigt sein. Außerdem ist der Scheinwerfer dann ja Zubehörware, also NACH dem Stichtag gekauft und eingebaut. Das Auto braucht also in jedem Fall aLWR und SWR.
E36-Freak erstellt am 16.02.2010 um 14:01:46 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


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3064 Beiträge
Zitat:



Wie sollte man denn nachweisen, dass man vor 2001 nachgerüstet hat, wenn es keine Eintragungspflicht für LTE´s gibt?

(Zitat von: Christian Sch.)




das war die Aussage des Tüv-Nord dazu...und diese Aussage bezog sich dann auch darauf, das es im Fahrzeugschein vermerkt sein müsse. Der Tüv konnte auch nicht sagen, ob es eingetragen werden muss oder nicht..wohlgemerkt nachgerüstete Original-Xenon-Scheinwerfer.

mir ging es wohlgermerkt umd die (illegalen) Nachrüstsätze, die es sowieso erst nach 2000 gab...also wäre dann in jedem Fall ALWR und SWRA Pflicht...und man kann sich nicht damit rausreden, das das Fahrzeug damit vor dem genannten Stichtag nachgerüstet wurde und somit alles "im grünen Bereich" ist.



Christian Sch. erstellt am 16.02.2010 um 16:29:24 pn profil zitat link
Da hast du natürlich recht. Diese Nachrüstsätze fallen auf keinen Fall in die Regelung....

Der Rest der Aussage vom Tüv Nord bezüglich Originalscheinwerfer ist leider einfach nur falsch. Wie schon gesagt, wenn es keine Vorschrift für etwas gibt, kann es auch nicht im Fahrzeugschein stehen. Sonst müßte ja bei einem Oldtimer alles eingetragen sein, was er nicht hat weil er es nicht braucht (Gurte, LWR, NSL,...) :-)