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rockyurambo erstellt am 24.03.2008 um 16:13:26 pn profil link zitat
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6 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 25.03.2008 um 10:11:51 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
ich wollte mir für meinen e46 schwarze Rückleuchten bestellen, jedoch weiß ich nicht genau ob diese erlaubt sind oder ob ich die Eintragen muss. Weiß villeicht jemand von euch ob man schwarze Rückleuchten eintragen lassen muss? Hier sind die Rücklichter...

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Bearbeitet von - angry-playboy am 25.03.2008 10:11:51
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Yorusenshi erstellt am 24.03.2008 um 16:20:58 pn profil zitat link
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bei Bremen
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52 Beiträge
Hi,

meines Wissens nach müssen diese abgenommen werden, auch wenn die "E" Prüfzeichen noch zu erkennen sind. In diesem Fall liegt es dann im Ermessen des Prüfers ob die Leuchten Verkehrstauglich sind oder nicht, er sie also einträgt oder nicht.



Frankie01 erstellt am 24.03.2008 um 16:23:13 pn profil zitat link
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1672 Beiträge
Also die Rückleuchten sind doch lasiert!?

Die bekommst Du normalerweise nicht mal eingetragen!
Wenn ja dann nur mit Vitamin B!

Gruß
Tuning ist eine Gratwanderung zwischen Ästetik und Desaster. Achtung vor allen, die dieses beherrschen!
T-Kay erstellt am 24.03.2008 um 16:24:37 pn profil zitat link
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904 Beiträge
Wenn du sie eingetragen bekommst, dann hätte ich gerne mal ne das ganze, damit ich meine auch eintragen lassen kann ;-)
rockyurambo erstellt am 24.03.2008 um 16:25:49 pn profil zitat link
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6 Beiträge
T-Kay hast du probiert deine einzutragen?
Ja die sind lasiert.
T-Kay erstellt am 24.03.2008 um 16:28:25 pn profil zitat link
aktuell gesperrt


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904 Beiträge
nein noch nicht!
Noa erstellt am 24.03.2008 um 16:40:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.08.2007


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359 Beiträge
Kann man nicht eintragen lassen, und wenn man sie eingetragen bekommen, können die Cops dich trotzdem noch aus dem verkehr ziehen. weil sie die bauartverändert sind und dein auto somit keine ABE mehr hat.
rockyurambo erstellt am 24.03.2008 um 16:43:13 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 24.03.2008


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6 Beiträge
Sone scheiße ist das ganze eintragen. Ja ich verstehe das man manche sachen eintragen muss aber sowas bei derartigen Rückleuchten ist einfach lächerlich man man man....
louisdama erstellt am 24.03.2008 um 16:51:18 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.04.2003


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1327 Beiträge
Na ob du das ganze dann auch noch lächerlich findest wenn dir jemand hinten drauf fährt und dann behauptet er habe kein Bremslicht,Blinken etc.. erkennen können bei Rückleuchten?
Glaube nicht.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Noa erstellt am 24.03.2008 um 17:12:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 01.08.2007


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359 Beiträge
Zitat:


Sone scheiße ist das ganze eintragen. Ja ich verstehe das man manche sachen eintragen muss aber sowas bei derartigen Rückleuchten ist einfach lächerlich man man man....

(Zitat von: rockyurambo)




nur mit dem unterschied, das man veränderte scheinwerfer (angeleyes und lassieren) trotz eintragung nicht verwenden darf. auch wenn du die eingetragen bekommst beleiben sie illegal, und das finde ich auch zum tei richtig. weil die rückleuchten sieht man echt schlecht.
rockyurambo erstellt am 24.03.2008 um 17:33:28 pn profil zitat link
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6 Beiträge
Ja man bekommt das eingetragen, aber darf damit nicht fahren wo bleibt da die Logik?
louisdama erstellt am 24.03.2008 um 17:36:10 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.04.2003


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1327 Beiträge
Weil die Eintragung das Papier nicht wert ist,wo sie drauf steht ,das ist die Logik.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Noa erstellt am 24.03.2008 um 17:36:50 pn profil zitat link
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359 Beiträge
Zitat:


Ja man bekommt das eingetragen, aber darf damit nicht fahren wo bleibt da die Logik?

(Zitat von: rockyurambo)




weil es eine änderung an einem bauartgenehmigten teil ist oder weil sie gegen die STVO verstoßen.


wenn dir mit den teilen einer hin rein rasselt oder du einen unfall hast, wird sich die versicherung weigern den schaden zu begleichen und du musst dafür aufkommen.

sveno erstellt am 24.03.2008 um 19:02:00 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.08.2004

Göttingen
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2740 Beiträge
lasieren ist grundsätzlich verboten - nennt sich dann "unzulässig eingefärbt" ;)
ande erstellt am 24.03.2008 um 19:15:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.03.2008

Bad Salzungen
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79 Beiträge
hallo...

... diese rückleuchten sind lassiert. die bekommst du vieleicht auch mit "vitamin b" eingetragen, aber es liegt bei jeder verkehrskontrolle den polizisten ob er dir das durchgehen lässt. da spreche ich aus eigener erfahrung. das ist teilweise ländersache... lass lieber die finger davon.

grüsse ande
Neid... ist die natürlichste Form der Bewunderung !!!
Old Men erstellt am 24.03.2008 um 23:20:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
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5898 Beiträge
Wenn du die eingetragen bekommst, hast du immer noch ein kleines Problem. Ich hatte an meinem E34 schwarze Rückleuchten verbaut und mußte noch zusätzlich eine externe Nebelschlussleuchte und 2 Rückstrahler verbauen.
Gr33nAcid erstellt am 25.03.2008 um 10:49:54 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.01.2004


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1986 Beiträge
also wenn du viel kohle hast, kannste das legal machen;)

du schickst die leuchten zum kba mit der bitte, das sie dir ein licht technisches gutachten erstellen. wenn das erfolgreich ist, darfste die rl am auto fahren.

mußt aber immer das ga mithaben, und das gilt dann auch nur für diese rl....

bissel aufwändig oder? ;)
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Christian Sch. erstellt am 25.03.2008 um 11:09:37 pn profil zitat link
Lasieren oder fehlende NSL würde ich lieber vergessen. Das sieht eigentlich jeder Bulle und vor allem jeder Prüfer.
Das schlimmste Fall wäre ein Unfall bei dem du Teilschuld bekommst, weil jemand dein Bremslicht angeblich nicht gesehen hat. Stell dir vor, dir fährt ein 911er ins Heck und du kriegst nur 30% Teilschuld, dann kannst du lange Zeit dafür zahlen....
MF2069 erstellt am 26.03.2008 um 02:10:30 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.02.2008


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84 Beiträge
Zitat:


Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 25.03.2008 um 10:11:51 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.


Hallo,
ich wollte mir für meinen e46 schwarze Rückleuchten bestellen, jedoch weiß ich nicht genau ob diese erlaubt sind oder ob ich die Eintragen muss. Weiß villeicht jemand von euch ob man schwarze Rückleuchten eintragen lassen muss? Hier sind die Rücklichter...

lies mal die agb von dem händler(ebay) da steht nur für showzwecke oder mit abnahme vom tüv ;)


Bild 1

Bild 2

Bearbeitet von - angry-playboy am 25.03.2008 10:11:51

(Zitat von: rockyurambo)






Bearbeitet von - MF2069 am 26.03.2008 02:12:42
erst denken dann schreiben..