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Ben88 erstellt am 24.03.2008 um 15:30:14 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 24.03.2008 um 18:31:09 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.



Hi,
Ich habe in meinem E30 ein 32er Momo Lenkrad das mir aber zu Groß für meinen Geschmack ist da ich vorher in meinen Golf ein 30er Raid Dino drin hatte und das ein Traum war zu fahren,
nun meine Frage, muss ich das neue Lenkrad wieder Komplett mit Felgen und Fahrwerk eintragen lassen? Mir wurde mal gesagt das man das dann nicht einzeln eintragen lassen kann?

Gruß Ben

Bearbeitet von - ben88 am 24.03.2008 16:21:17

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 24.03.2008 18:31:09
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....

Danke!!!
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Christian Sch. erstellt am 24.03.2008 um 15:35:14 pn profil zitat link
Natürlich werden beim eintragen wieder Fahrwerk und Felgen berücksichtigt. Aber das ist doch kein Problem, oder willst du ohne Felgen oder Fahrwerk hin fahren?

Bezahlen musst du natürlich nur die Eintragung des Lenkrades und natürlich kriegst du auch nur dafür den Nachweis. Es steht nur drauf, dass die anderen Teile berücksichtigt wurden.


Ben88 erstellt am 24.03.2008 um 15:55:19 pn profil zitat link
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819 Beiträge
Das ist gut,
Ne, ich fahre Natürlich mit Alus hin, würde das Momo Trotzdem noch in den Papieren mit drin stehenbleiben, falls ich doch mal wechseln will?
Mir wurde gesagt als ich mit meinem ex Golf von den Grünen mal angehalten wurde, das ich das alles Komplett eintagen lassen müsste also eine Komplett abnahme von Felgen, Fahrwerk und Lenkrad obwohl ich alles eingetragen hatte ausser das Lenkrad, weil ne woche vorher meine ganzen Gutachten geklaut wurden sind und der Golf um eine Seitenscheibe erleichtert wurde.
Suche für nen Kumpel: BMW E30 320i 2-türer, farbe egal Zustand sollte befriedigend sein (also keine durchgerosteten lebens aufgaben) TÜV brauch er keinen, sollte max. 250tkm runter haben und ausstattung ist egal. Bitte sofort bei mir melden....

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Christian Sch. erstellt am 24.03.2008 um 16:28:59 pn profil zitat link
Ich glaube die meinen damit, dass das Lenkrad in Kombination mit den anderen Teilen eingetragen sein muss. Es muss also bei der Eintragung stehen, dass der Rest berücksichtigt wurde, sonst bringt die Lenkradeintragung nichts....

Ich glaube nicht, dass der Prüfer die Lenkräder wahlweise einträgt. Er wird das neue eintragen und das alte streichen.
xc10 erstellt am 24.03.2008 um 17:47:42 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.02.2006


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178 Beiträge
hallo christian,

warum nicht wahlweise ?

greetz, stan
"Der Ring war ein Ungeheuer und ich musste jedes Glied einzeln bezwingen,
erst langsam, dann rasch schneller werdend. Aber in jeder Runde packte mich
das Entsetzen von neuem. Die Landschaft war unkenntlich und wild zerrissen…"
Jackie Stewart, 1965
Christian Sch. erstellt am 24.03.2008 um 19:14:05 pn profil zitat link
Wäre möglich aber selten. Wahlweise wird eigentlich nur bei einfach zu wechselnden Teilen eingetragen wie bei Reifen. Lenkrad und Fahrwerke werden eher selten wahlweise eingetragen.
Ben88 erstellt am 24.03.2008 um 19:18:28 pn profil zitat link
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819 Beiträge
Naja, also das Lenkrad wechselt man schneller als einen satz Reifen, ist ja nur eine Mutter, also von daher ;-)
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Christian Sch. erstellt am 24.03.2008 um 21:33:43 pn profil zitat link
Da hast du Recht. Aber ein normaler Fahrer wechselt sein Lenkrad eher seltener.... Eigentlich macht man wahlweise nur bei Reifen, da man da halt doch mal andere fährt. Zum Beispiel im winter...
Ben88 erstellt am 24.03.2008 um 22:12:56 pn profil zitat link
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819 Beiträge
Ja, ist schon klar.
Ich werde den Prüfer einfach mal vorher fragen ob er mir das Momo mit eingetragen lassen kann.
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