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Freakstyler erstellt am 02.03.2008 um 00:23:47 pn profil link zitat
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Jetzt sagt mir grade mein Freund ich hab für beide Sachen ein 19(3),und muss beides nicht eintragn,stimmt das???

Hab 40/30 Federn
und
Distanzscheiben vorne je 5mm und hinten je 20mm,inkl. 3mm Freiraum!!

Er sagt,Papiere ins Handschuhfach und fertisch...stimmt das??
Komme übrigens aus München.

Danke schonmal im Vorraus. ;-)
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LatteBMW erstellt am 02.03.2008 um 00:30:39 pn profil zitat link
In den Papieren steht bestimmt, das die Sachen nach §19(3) eingetragen werden müssen.


Auch wenn ich hier Moderator bin, habe ich auch ein Privatleben, Freunde außerhalb des Internets, ein Berufsleben und auch noch andere Hobbys. Also bitte beschwert Euch nicht, wenn ich nicht gleich nach 2 Minuten antworte!!!
Freakstyler erstellt am 02.03.2008 um 00:32:48 pn profil zitat link
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hhmm,ich geh ma lieber nochmal nachschauen.
er meinte seit mitte 2005 muss sowas ned mehr eingetragen werden.....
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Freakstyler erstellt am 02.03.2008 um 01:10:08 pn profil zitat link
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also bei beiden Sachen steht drinnen,das sie unverzüglich eingetragen werden müssen,da die Betriebserlaubnis sonst erlischt.
Aber mein Freund meinte,scheiss drauf,des steht immer drinne,nachdems ja kein sonderlich krasser Umbau ist (nur 40/30 und nur 20mm jeweils hinten) muss nix eingetragen werden!!

Und nun??
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Christian Sch. erstellt am 02.03.2008 um 11:55:19 pn profil zitat link
Der Freund hat leider Null Ahnung. Was im Gutachten steht gilt. Da ist es egal wie "krass" der Umbau ist. Ein Teilegutachten muss außerdem IMMER abgenommen werden.
Läßt du die 19(3) nicht machen, fährst du ohne Betriebserlaubnis. Bei der nächsten Kontrolle sind also 3 Punkte und 50 Euro fällig.

Ob eine Eintragung nach 19(3) überhaupt möglich ist steht auch im Gutachten. Bei den Distanzscheiben steht drin welche Reifen und Räder möglich sind. Weichen Reifengröße, Felgenbreite oder ET von den Angaben ab, wird eine 21er notwendig.
Freakstyler erstellt am 02.03.2008 um 14:25:17 pn profil zitat link
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ok danke.mfg.
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