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stylemeis erstellt am 28.02.2008 um 18:13:53 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 27.08.2003

Neu Ulm
Deutschland

18 Beiträge
Hi,

bekomm ich das eingetragen, mit ner evtl. "Ablastung" der HA ? ist sowas möglich ?

Es sind ja "nur" 5kg...

grüßle

Marcel
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www.santoso.de/bmw/userindex.htm ( meine Beiden :) ) |
www.bimmers-southwest.com ( bimmers-southwest.com ) in Ulm, um Ulm und um Ulm herum ;).....
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Truckerteddy erstellt am 28.02.2008 um 20:10:59 pn profil zitat link
aktuell gesperrt

Schwäbisch Gmünd
Deutschland

402 Beiträge
Meiner Erfahrung nach macht der TÜV bei 5 Kg keine Probleme.

Das ist ja nicht mal ein halbes Prozent


BMW fährt man nicht
BMW lebt man
Christian Sch. erstellt am 28.02.2008 um 20:41:40 pn profil zitat link
Offiziell nein. Es gibt dort keine Toleranz. Es ist eindeutig vorgeschriebeben, dass die Achslast abgedeckt sein muss.

Ein Ablasten der Achslasten ist eigentlich nicht möglich, da sie eine technische Größe sind. Dann müßte man schon das Auto komplett ablasten und die Achslasten dann neu kalkulieren. Das wird aber keiner machen.

Es gibt aber Prüfer, die die Achslast einfach reduzieren. Die meisten würden sowas jedoch nie machen. Wenn etwas passiert, hat der Prüfer ein riesen großes Problem.