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Hardcore_Capone erstellt am 24.02.2008 um 19:52:18 pn profil link zitat
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Hallo ich habe vor mir eine Frontspoilerlippe aus Blech zu bauen und dann zu lackieren.
Welche bestimmungen gibts da?
Muss man eine Spoilerlippe abnehmen und eintragen lassen oder sind die eintragungsfrei?
Keine komplette Frontschürze ich meine Lippe.
LAUNCH TIME CREW 2006
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Christian Sch. erstellt am 24.02.2008 um 20:01:13 pn profil zitat link
Eigentlich ist es nur wichtig, dass alle Kanten abgerundet sind und die Bodenfreiheit mindestens 80mm ist.

Wie alle Anbauteile von denen eine Gefährdung ausgehen kann ist die Lippe natürlich Abnahmepflichtig. Da du sie selber baust, wird es eine Einzelabnahme. Damit es klappt, solltest du VORHER mit dem Prüfer sprechen, der die Lippe eintragen soll. Dann könnt ihr euch über Material, Stärke und Befestigungspunkte einigen und es gibt nachher keine Bösen Überraschungen.


Hardcore_Capone erstellt am 24.02.2008 um 20:34:55 pn profil zitat link
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Schade Einzelabnahme kostet immer soviel und die die es zu kaufen gibt sehen doof aus oder kosten soviel wie eine komplette Schürze.
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Christian Sch. erstellt am 24.02.2008 um 20:42:39 pn profil zitat link
Das ist echt blöd....
Aber wenn es alles legal sein soll, geht´s nur so. Ansonsten hilft nur anbauen und hoffen, dass es keiner merkt ;-)
Hardcore_Capone erstellt am 25.02.2008 um 01:21:07 pn profil zitat link
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;-) ne soll schon alles Legal sein wegen Versicherrung und so.
Aber ich sehe jetzt öfter die e34 mit Renault Lagunalippe so eine hätte ich auch aber damit ist das ja das gleiche muss auch dann per Einzelabnahme eingetragen werden die ist aus vollgummi.
Das einzige wären V8 Spoilerecken die sind doch eintragungsfrei da BMW oder?

Bearbeitet von - Hardcore_Capone am 25.02.2008 01:21:51
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Christian Sch. erstellt am 25.02.2008 um 11:04:10 pn profil zitat link
Wenn die Spoilerecken eine ABE haben oder an dein E34 gehören (hat sie der 540i serienmäßig?) dann ist das kein Problem.

Die Lippe vom Laguna ist natürlich wieder eine Einzelabnahme...
Hardcore_Capone erstellt am 25.02.2008 um 16:13:43 pn profil zitat link
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Ja ich glaube die Spoilerecken hatten der 530i V8 und 540i ich hab allerdings kein V8 aber müsste da es ja zum e34 gehört ohne eintragen möglich sein oder nicht?
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Christian Sch. erstellt am 25.02.2008 um 19:32:30 pn profil zitat link
Das würde ich genauso sehen. Die sind garantiert in der ABE mit drin, so wie die anderen Karrosserieanbauteile (z.B. Heckspoiler, Breite Niere, andere Haube) auch. Da würde ich mir keine Sorgen machen, sind ja original E34 Teile.
Hardcore_Capone erstellt am 25.02.2008 um 20:05:01 pn profil zitat link
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Gut dann versuche ich mal die Spoilerecken zu bekommen und lass das mit dem selber basteln obwohl das sicher gut ausgesehen hätte.
Ist mir zu gefährlich nachher sagt der Tüv nein und man hatt die teure Einzelabnahme bezahlt.
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Christian Sch. erstellt am 25.02.2008 um 20:31:05 pn profil zitat link
Zitat:



Ist mir zu gefährlich nachher sagt der Tüv nein und man hatt die teure Einzelabnahme bezahlt.

(Zitat von: Hardcore_Capone)




Da ist es am einfachsten das vorher mit einem aaS beim tüv zu besprechen. Meistens sind die ganz freundlich
Hardcore_Capone erstellt am 26.02.2008 um 15:14:53 pn profil zitat link
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Hab hier leider keinen Tüv in der nähe nur GTÜ und ich weiß nicht ob die sowas dürfen oder können.
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Nicore erstellt am 26.02.2008 um 15:33:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

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Nee, GTÜ kann nur §19 Eintragungen, keine §21 Einzelabnahmen.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Hardcore_Capone erstellt am 26.02.2008 um 15:38:49 pn profil zitat link
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Ok danke dann nehm ich entweder die V8 Ecken oder was mit ABE wenn ich keine finde.
Dann bau ich mir die mit ABE ein kleines bischen um dürfte eingendlich keiner merken wenn ich die nicht total veränder :-)
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Christian Sch. erstellt am 26.02.2008 um 20:03:58 pn profil zitat link
Zitat:


Nee, GTÜ kann nur §19 Eintragungen, keine §21 Einzelabnahmen.

(Zitat von: Nicore)




Das stimmt leider bzw. zum Glück.... Bei vielen Eintragungen bin ich froh, dass ich sie nicht machen darf :-)
Hardcore_Capone erstellt am 27.02.2008 um 15:24:55 pn profil zitat link
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Zitat:


Zitat:


Nee, GTÜ kann nur §19 Eintragungen, keine §21 Einzelabnahmen.

(Zitat von: Nicore)




Das stimmt leider bzw. zum Glück.... Bei vielen Eintragungen bin ich froh, dass ich sie nicht machen darf :-)

(Zitat von: Christian Sch.)




Du arbeitest bei der GTÜ?
Das is ja praktisch ich will da nämlich hin um Tüv zu machen und wollte mir vorher nen Sportauspuff drunter machen aber der Mittelschaldämpfer ist durchgerostet darf man den aufflexen und mit neuem Blech zuschweißen oder wird das als manipulation gesehn wegen ausräumen usw.?
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Christian Sch. erstellt am 27.02.2008 um 18:42:23 pn profil zitat link
Das hängt vom Kunden und von der "reparatur" ab. Wenn die Lautstärke normal ist und der Kunde normal wirkt, würde ich es als Reparatur durchgehen lassen.

Ist der Dämpfer aber leer (Klopfprobe), der Kunde wirkt auch so als wenn er ihn ausgeräumt hätte und das Auto ist laut wie Hölle, dann ist es natürlich eine unerlaubte Veränderung.
Hardcore_Capone erstellt am 27.02.2008 um 23:07:54 pn profil zitat link
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Achso ok danke dann werd ich den zuschweißen und wenn es probleme geben sollte kann ich immernoch einen neuen nehmen ;-)
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Christian Sch. erstellt am 28.02.2008 um 11:50:02 pn profil zitat link
So würde ich es auch machen. Wenn der wirklich nur repariert ist, gibt es keine Probleme....