Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 13.02.2008 um 11:33:29 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.
hi jungs habe gestrern mir die NSW eingebaut originale von BMW, ja funkzuniert alles prima, nun die frage muss ich die beim TÜV eintragen.
Bearbeitet von - SirHanSolo am 13.02.2008 11:33:29
hi jungs habe gestrern mir die NSW eingebaut originale von BMW, ja funkzuniert alles prima, nun die frage muss ich die beim TÜV eintragen.
Bearbeitet von - SirHanSolo am 13.02.2008 11:33:29
Ich würde es nicht machen. Sind original und denke nicht das man es da machen muß (denke nicht mal bei anderen).
Und selbst wenn fragen auftauchen, sagste die waren schon ab Werk drin. Fertig.
Und selbst wenn fragen auftauchen, sagste die waren schon ab Werk drin. Fertig.
<=530i komplettes M-Paket mit Vollausstattung - man gönnt sich ja sonst nichts=>
ich hab mal gehört das mann die eintragen muss
Hallo,
wieso sollteste die Eintragen lassen?
Wenn die an der originalen Stelle sitzen und noch Originale sind... dann bekommt das doch keiner mit ... :)
MfG: lothi
wieso sollteste die Eintragen lassen?
Wenn die an der originalen Stelle sitzen und noch Originale sind... dann bekommt das doch keiner mit ... :)
MfG: lothi
servus. soweit ich weiß, wenn man Originalteile bei einem Auto verwendet die auch darauf gehören, muß man nicht eintragen. Auserdem haben die sowieso den E-Prüfzeichen. Und wenn du auch nachrüstest, fällt es sowieso keinem auf.
mfg Dimon
mfg Dimon
(OO=00=OO)
oh haben ein kleines problem habe die NSW bei nem kolegen abgebaut er verkauft das auto bsw, ist schon verkauft aber dem ist aufgefallen es zeigt bei dem an das die nich funkzunieren oder so kann mann da was machen das süstem austriksen das es net mehr anzeigt.. ps das auto wirdt nach ausland verkauft
Hallo
Die Nebelscheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, entweder erfüllen sie die Voraussetzungen und sind dann zulässig oder eben nicht und dann sind sie verboten.
2.6 Nebelscheinwerfer
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 52)
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: einer, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite:
nach EG-Rili: bei paarweiser Anbringung symmetrisch zur Fz-
Längsmitte
nach StVZO: höchstens 250 mm von der Fz-Längsmitte
entfernt; auch am Schutzbügel möglich
in der Höhe: nicht höher als Scheinwerfer für Abblendlicht
elektr. Schaltung: mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
Einschaltkontrolle: zulässig
Quelle: http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Die Nebelscheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, entweder erfüllen sie die Voraussetzungen und sind dann zulässig oder eben nicht und dann sind sie verboten.
2.6 Nebelscheinwerfer
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 52)
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: einer, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite:
nach EG-Rili: bei paarweiser Anbringung symmetrisch zur Fz-
Längsmitte
nach StVZO: höchstens 250 mm von der Fz-Längsmitte
entfernt; auch am Schutzbügel möglich
in der Höhe: nicht höher als Scheinwerfer für Abblendlicht
elektr. Schaltung: mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
Einschaltkontrolle: zulässig
Quelle: http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
und wie brigen wir die anzeige zum schweigen
servus mußt nicht eintragen,oben ist ein button damit kannst du den tread schließen...
mfg
mfg
B averian
M ost
W anted
///M-Power Forever
Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk *g*
M ost
W anted
///M-Power Forever
Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk *g*
Dei Nebler haben eine ECE-Genehmigung umd damit sind sie zulässig. Bei Lichttechnik ist es eigentlich immer so. Kaufen, RICHTIG anbauen, fahren. Eingetragen wird da nichts.
vielendank für die floten antworten
