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EFX erstellt am 10.02.2008 um 22:22:50 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 29.09.2007


Deutschland

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Nehmen wir mal an ein Angestellter hat bei BMW ein Auto auf 36 Monate mit einer Anzahlung von fast 7000€ ( Peis 39.000) über BMW Bank finanziert.

Bei Vertragsabschluss hat der Verkäufer weder verbal noch schriftlich in jeglicher Form, erwähnt das dass Auto vorher ein Mietwagen (bei Avis) war.

Durch irgendeinen Zufall lernt der Käufer, einen BMW Verkaufsberater auf einer Geburtstagsparty kennen und erzählt Ihm wie günstig er diesen Wagen gekauft hat. Dieser Verkaufsberater auf der Party weist Ihn daraufhin, dass dies sehr ungewöhnlich für ein Auto ist was vorher nicht ein Mietwagen gewesen ist. Daraufhin bittet der Käufer den Verkaufsberater das zu überprüfen und gibt Ihm die Kopie des Fahrzeugscheins. Der Verkaufsberater überprüft den Wagen und stellt fest, das es tatsächlich vorher ein Mietwagen war, faxt es dem Käufer zu.

Der Käufer setzt sich mit seinem tatsächlichen BMW Verkaufsberater in Verbindung und bittet Ihm, seinen Fahrzeugbrief als Kopie zu senden.

Der Verkaufsberater, fragt warum der Käufer dies unbedingt wissen will, daraufhin erzählt der Käufer Ihm die Tatsachen, in diesem Moment legt der Verkäufer sofort auf und meldet sich auch nicht mehr.

Dann beschließt der Käufer spontan mit einem Freund nach BMW zu fahren und in seine Akten Einsicht zu nehmen. Als der Käufer dann den Verkäufer trifft und fragt ob er in seine Akten schauen kann, verbietet dies der Verkäufer dem Käufer.

Dann geht der Käufer zu dem Verkaufsleiter mit seinem Kollegen und dem Verkaufsberater und erzählt seinem Vorgesetzten alles, doch dieser verweigert Ihm auch die Einsicht in seine Akten. Beide Kollegen von BMW wollen die Angelegenheit mit dem Anwalt von BMW klären und verweisen den Käufer bitte zu gehen.

Als dann 3 Werkstage später ein Fax dem Verkäufer zugesandt wird, sieht der Käufer auf dem Exemplar von BMW (Kaufvertrag) komischer weise eine Unterschrift von Ihm auf dem Vermerk. „Dem Käufer ist bekannt, dass der Wagen, welches gekauft wird ein Mietwagen ist.“

Nehmen wir mal an, das dass Exemplar des Käufers anders ist und gerade dieser Vermerk auf seinem Exemplar nicht erwähnt und schriftlich festgesetzt worden ist.

Warum haben die Kollegen von BMW Ihren Rechtsanwalt vorher involviert, ohne das der Käufer einen Rechtsanwalt beauftragt sowie sich hat juristisch vertreten lassen?

Wie sehen die Changsen für den Käufer aus, Recht zu bekommen um die Uhrkundenfälschung und den Betrug nach zu weisen?

Bitte schreibt keine Antworten wie dumm gelaufen, Pech gehabt oder nimm dir einen Anwalt. Bemerkungen wie dies hier ist keine Rechtsberatung, möchte ich auch nicht. Wenn jemand schreiben möchte, dann bitte so, das auch eine vernünftige Information daraus zu ziehen ist.

Nehmen wir mal an diese fiktiver Fall ist tatsächlich passiert!
Mit freundlichen Grüßen


EFX
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Daywalker555 erstellt am 11.02.2008 um 16:42:17 pn profil zitat link
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Mannheim
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1871 Beiträge
Die Chancen das nachzuweisen stehen meiner Meinung nach schlecht. Wäre zumindest mit erneuten Kosten, Anwalt, Gericht, blablabla verbunden.
Aber in´s E60-Forum gehört das eigentlich nicht, sondern eher in´s Geplaudere. Tut mir leid, wollte es nur sagen.

MfG Dino


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