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Bergibmw erstellt am 20.01.2008 um 18:30:14 pn profil link zitat
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Deutschland

3528 Beiträge
Hallo leute, habe hier einige Infos zum Scheiben fluten gesammelt:

Folie für vorne ist gar nicht erlaubt, da dadurch die Scheibe im Notfall nicht durch die Insassen zerstört werden kann. Bei Lack ist das kein Problem und daher erlaubt.

So dann mal die Preise wie folgt:

Die Frontscheibe wird vernichtet, weil der Ausbau immer mit Risiko verbunden ist. Deshalb solltet ihr eine Teilkasko und mit der die Scheibe abrechnen

Der Rest der Scheiben wird wie folgt berechnet:



Die TÜV Eintragung wird summasumarum um die 150,- EUR liegen. ( je nach dem wie gut man den TÜV kennt, kanns auch günstiger sein. )

Scheibentönungen sind wie folgt erlaubt:

Frontscheibe: 25%
vordere Seitenscheiben: 30%
Rest theoretisch bis 100% (aber wer will schon einen LKW)
Empfehlung für den Rest so ca. 50-70%


So und nun hier mal Bilder wie das mit dem Fluten Funktioniert.



















Hier noch ein paar bilder von BMW Fahrzeugen!!!!!!











Und hier noch ein paar links zu Firmrn die so etwas machen. MIT TÜV.

http://www.ohnefolie.de/

http://www.maboglas.de/

http://www.glastone.de/

Vielleicht weiß ja jemand noch weitere Firmen???????????

Hoffe diese Anleitung bringt ein wenig Licht ins Dunkel!!!!!!!




Bearbeitet von - bergibmw am 20.01.2008 18:44:24



Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.03.2009 12:41:51
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ThaFreak erstellt am 20.01.2008 um 19:57:33 pn profil zitat link
Dürfte für viele hilfreich sein.

Ich habe mich mit diesem Thema nicht intensiv beschäftigt, aber Folie für die vorderen Seitenscheiben ist doch nicht generell verboten?!
Da gibt es doch extra (erlaubte) Folie, die als "Diebstahlschutz" dienen soll. Oder liege ich da falsch?

Das Argument "da dadurch die Scheibe im Notfall nicht durch die Insassen zerstört werden kann" halte ich auch für nicht schlüssig.
Was ist mit gepanzerten Autos, die Schusssichere Scheiben haben? Die können Insassen in einem Notfall ja auch nicht zerstören...


Bergibmw erstellt am 20.01.2008 um 20:02:09 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.04.2004


Deutschland

3528 Beiträge
Das kann ich persönlich auch nicht beantworten.

Aber immerhinn haben die Firmen die das machen ein TÜV Zertifikat und es ist Legal die vorderen Scheiben zu tönen.

Gruß Christian
Rockford 316i erstellt am 20.01.2008 um 23:31:34 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.02.2006

Hafenhofen
Deutschland

537 Beiträge
Hab mich da auch mal ein wenig reingelesen.

Das Fluten käme für mich im Nachhinein nicht mehr in Frage.

Beim Fenster öffnen bekommt man sehr leicht Kratzer in den Lack.
Guckt euch die Zertifikate genau an. Eine Firma hatte ein Zertifikat drin, das rein gar Nichts mit dem Fluten zu tun hat.
Zudem sind bei fast allen Autos die Scheiben von Werk aus schon zu ca. XX% getönt.
Über die Eintragung lässt sich streiten. In verschiedenen Foren hab ich das Gegenteil gelesen. Ich werd mal schauen ob ich die Themen noch find.


Hier ein Beispiel:

Schaut mal genau hin.
Bei Glastone unter Info haben se n Schönes Tüv Zertifikat abgebildet was man kaum lesen kann, aber eben nur kaum. Es ist eines das denen Bescheinigt die n
QM System für Scheiben aus Sicherheitsglas haben und das auch anwenden. Ist zwar keine uninterressante Sache aber n Zertifikat was das mit dem angeblichen E-Prüfzeichen aussagt wäre ja wohl besser.

Und bei Maboglas ist unter Info n Identischer Text wie bei Glastone und oben drüber prangt auch schön Unleserlich "Zertifiziert nach DIN ISO 9001" und das ist o.g. QM System.


Bearbeitet von - Rockford 316i am 20.01.2008 23:36:13
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
Rockford 316i erstellt am 20.01.2008 um 23:52:25 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.02.2006

Hafenhofen
Deutschland

537 Beiträge
Hier hab ich mal einen Thread gefunden.


Klick

Viel Spaß beim Fluten.....:D

Gruß Rockford

Bearbeitet von - Rockford 316i am 20.01.2008 23:53:58
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
Manolito erstellt am 21.01.2008 um 14:00:10 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.04.2007

Spreitenbach
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178 Beiträge
wow .. rundum getönte scheiben ... bei einem 7er könnte da man schon fast behaupten: der perfekte mafia-wagen .... hehe
Stiffee erstellt am 21.01.2008 um 14:08:42 pn profil zitat link
Hi , also bei meinem Kombie sind alle Scheiben getönt auch front und seitenscheiben . Das wurde bei ohnefolie.de gemacht. Und es ist auch alles eingetragen. Die Bullen gucken zwar immer blöd und kommen dann auch damit das man vorne keine folie verkleben darf aber wenn ich denen dann gezeigt habe das keine folie drauf ist , ist das gut. Hatte noch nie huddel deswegen.Zum Preis kann ich leider nichts sagen da der Vorbesitzer das gemacht hat.
Mfgg adeeee

PS: Trible is gar kein Tuning
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 16 Monaten
Mutzel erstellt am 19.05.2009 um 21:45:16 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2005

Berlin
Deutschland

38 Beiträge
Hi @ all
NUR ZUR INFO
Das TÜV Gutachten ist nichts Wert, wenn die Executive das anzweifelt, weil eine Straftat damit begangen werden kann (Blitzer, Unfall mit Fahrerflucht). Fahrer ist dann nicht zu erkennen, deshalb kann jeder Polizist das Auto stilllegen.(folgen für den Fahrer; 6 Pkt und 1 Monat Fahrverbot)
Mit einem polnisches Kennzeichen ist es erlaubt, damit Straftaten ..., ohne erkannt zu werden ;-)
Ein Rechtsstaat vom feinsten.
Gruß Mutzel

Nicore erstellt am 20.05.2009 um 09:55:18 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
Deutschland

8906 Beiträge
Woher stammt die Information?
Aber selbst wenn, wenn das eingetragen ist gebe ich
die ganze Sache einfach weiter. Die 6 Punkte und das
Fahrverbot können sie dann dem Prüfer geben der seine
Unterschrift gegeben hat. :)
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Mutzel erstellt am 20.05.2009 um 10:04:51 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2005

Berlin
Deutschland

38 Beiträge
Die Info´s sind von einem Freund der seine Scheiben bei seinem Cayenne wieder reinigen mußte ;-)
Der TÜV hat mit der Stilllegung der Polizei nichts zu tun. Es ist auch nur verboten wenn du eine Straftat damit begehst.
Anderes Beispiel: Du darfst Sturmhaben kaufen und UNTERM HELM benutzen, aber nicht nur so. Vermummungsverbot
Das ist das deutsche Gesetz.
Nicore erstellt am 20.05.2009 um 10:23:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
Deutschland

8906 Beiträge
Hm, es ist also erstmal erlaubt, nur wenn man geblitzt wird
ist es auf einmal illegal bzw. Vorsatz? Macht keinen Sinn irgendwie...
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Mutzel erstellt am 20.05.2009 um 10:30:08 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2005

Berlin
Deutschland

38 Beiträge
man ist auf dem Foto "nicht erkennbar"
E36-Freak erstellt am 20.05.2009 um 10:40:49 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


Deutschland

3079 Beiträge
Also mit dem Blitzen hat das sicherlich nichts zu tun, kannst Dir ja auch eine Popeye-Gummimaske aufsetzen und damit durch die Gegend fahren.
Dürfte wohl eher darum gehen, das die Sicht (von innen nach aussen) stark beeinträchtigt wird
Mutzel erstellt am 20.05.2009 um 12:11:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2005

Berlin
Deutschland

38 Beiträge
@E36-Freak, das ist ein Irrtum.
Du darfst nicht mit einer Popeye-Gummimaske durch die Gegend fahren!!! Du bist damit nicht identifizierbar. Man ist auf dem Foto von AUSSEN nicht zu erkennen.
Also kurz erklärt:.
Freund geblitzt->nicht erkannt->Hausbesuch, Auto entdeckt->Verfahren eingeleitet->Scheiben mit Zertifikat alles ok,trotzdem 6Pkt u. 1 Monat Fahrverbot
Begründung: man ist im Falle einer Straftat von AUSSEN nicht zu erkennen (Gefahr im Verzug)
machen kann jeder das was er will, wollte nur mögliche Folgen schreiben.
Ich mache es jedenfalls nicht mehr ;-)
Nicore erstellt am 20.05.2009 um 12:33:29 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
Deutschland

8906 Beiträge
Wenn ich die Sonnenblende 90° runtergeklappt habe, sieht man
mich auch nicht auf nem Blitzbild welches z.B. von einem starren
Kasten geschossen wird. Das seh ich an meinen Blitzfotos... :)
Und selbst wenn Schnee auf der Scheibe ist und man nicht erkennbar
ist, na und?! Die haben das Kennzeichen und der Fahrzeughalter
ist identifiziert, alles weitere geht dann den bekannten Gang
von wegen Hausbesuche oder Auferlegung eines Fahrtenbuches sofern
man den Fahrer nicht angeben will.
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Mutzel erstellt am 20.05.2009 um 13:18:30 pn profil zitat link
Mitglied seit: 26.09.2005

Berlin
Deutschland

38 Beiträge
@Nicore
mach was du willst mit deinen Blitzfoto´s.
Zitat:

Und selbst wenn Schnee auf der Scheibe ist und man nicht erkennbar ist, na und?!

Das gibt trotzdem eine Strafe, wegen nicht freier Sicht. Wer das bezahlt ist dem Richter egal. Du kannst im Winter auch mit Sommerreifen fahren interessiert keinen, kommt es zum Haftungsanspruch, greifst du in deine Tasche. Noch ein BEISPIEL Tatsache ist: der Erwerb eines Radarwarngerätes erlaubt ist, die Benutung jedoch nicht. Nun denk mal drüber nach.
ghm erstellt am 20.05.2009 um 15:36:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.04.2009

Nbg
Deutschland

4 Beiträge
Hört sich sehr abenteuerlich an. Wo kämen wir hin wenn jeder Polizist sich zum KfZ-Sachverständigen küren könnte. Nicht umsonst verbringt die Polizei ein Auto bei dem Zweifel an der Verkehrssicherheit herrschen zum TÜV um dort den technicschen Zustand feststellen zu lassen. Erst dann wird gegebenenfalls stillgelegt.
Wenn etwas vom TÜV (oder anderer berechtigter Stelle) für zulässig befunden wurde und ein Gutachten bzw. Eintrag in die Papiere vorliegt, kann die Polizei da nix stilllegen und schon gar nicht irgendwelche Strafen verhängen.

ghm
Merlin-9999 erstellt am 20.05.2009 um 16:29:27 pn profil zitat link
Mitglied seit: 14.06.2003

Kaarst
Deutschland

2198 Beiträge
Jungs, warum so schwierig ???

Das Thema ist doch schon lange geklärt !!

Zitat:

Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).

Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


E36-Freak erstellt am 20.05.2009 um 16:51:03 pn profil zitat link
Mitglied seit: 28.08.2005


Deutschland

3079 Beiträge
Zitat:



@E36-Freak, das ist ein Irrtum.

Du darfst nicht mit einer Popeye-Gummimaske durch die Gegend fahren!!! Du bist damit nicht identifizierbar.
(Zitat von: Mutzel)




also man lernt ja immer wieder dazu..

dann erklär mir bitte doch mal die Rechtsgrundlage, nach der dann verurteilt bzw. geahndet wird...

würd mich echt mal interessieren...aus dienstlichem Interesse
Nicore erstellt am 20.05.2009 um 16:54:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.08.2003

Oranienburg
Deutschland

8906 Beiträge
Das heisst, alle die bereits seit Jahren eingetragene
geflutete Scheiben haben, fahren nun mit ungültiger
Eintragung umher?
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
Bergibmw erstellt am 20.05.2009 um 17:25:53 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.04.2004


Deutschland

3528 Beiträge
Also ich meld mich hier auch nochmal kurz.

Kenne einige, die das haben und nicht mal beim Tüv gab es Probleme mit der neuen Plakette.

Schon komisch oder?????

Gruß Christian