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ABE und ähnliches für orange US-Blinker
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 20.01.2008 um 15:53:18 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.
Hi Freunde :-)
Ich habe einen Italia Re-Import mit US Blinkern.
Ich habe mal hier vor langer Zeit im Syndikat einen Wisch (eine Art ABE) zum download gesehen.
Darauf stand irgendwas von EU und orange Standlichtblinker für E36 usw.
Das Dokument war auf deutsch, unterschrieben und war vom italienischem Verkehrsministerium.
Ich brauche dieses Dokument, wills mir mal durchlesen.
Hat's noch jemand? Über die Suchfunktion fand ich nichts.
Bearbeitet von - angry-playboy am 20.01.2008 15:53:18
Hi Freunde :-)
Ich habe einen Italia Re-Import mit US Blinkern.
Ich habe mal hier vor langer Zeit im Syndikat einen Wisch (eine Art ABE) zum download gesehen.
Darauf stand irgendwas von EU und orange Standlichtblinker für E36 usw.
Das Dokument war auf deutsch, unterschrieben und war vom italienischem Verkehrsministerium.
Ich brauche dieses Dokument, wills mir mal durchlesen.
Hat's noch jemand? Über die Suchfunktion fand ich nichts.
Bearbeitet von - angry-playboy am 20.01.2008 15:53:18
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Mich wundert, dass es so etwas geben soll und es auch noch gültig sein soll, da Standlichter weiß sein müssen und daher ein gelbes Standlicht natürlich nicht erlaubt sein kann.
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Ich hab's mal hier im Syndikat gesehen. Bin mir ganz sicher.
Ich bin mal gespannt, was das für ein Dokument ist und was es wirklich aussagt. Also wenn du es hast, wäre es nicht schlecht mal schnell einen Link reinzustellen, dann kann ich dir sagen, was davon zu halten ist.
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Ich weiss nicht mehr in welchem Thread es war. :-(
Bist Du ganzganzganz sicher das es für orange leuchtende
Standlichtblinker war? Sei es drum, in Deutschland ist
eh nur weisses Standlicht erlaubt. Hatte aber selber mit
meinen nie Probleme bei Kontrollen und beim TÜV machen,
was natürlich kein Freischein sein soll.
Hab hier aber noch was für Dich auf meinem Rechner gefunden
wo zumindest auf was "italienisches" Bezug genommen wird,
das Standlicht wird aber wiederum klar als weiss bezeichnet.
*klick mich* (PDF)
Standlichtblinker war? Sei es drum, in Deutschland ist
eh nur weisses Standlicht erlaubt. Hatte aber selber mit
meinen nie Probleme bei Kontrollen und beim TÜV machen,
was natürlich kein Freischein sein soll.
Hab hier aber noch was für Dich auf meinem Rechner gefunden
wo zumindest auf was "italienisches" Bezug genommen wird,
das Standlicht wird aber wiederum klar als weiss bezeichnet.
*klick mich* (PDF)
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
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Genau das wars Nico ^^
Nur habe ich es falsch gelesen :-)
Es wäre schön, wenn ich damit keine Probleme beim TÜV hätte ;-)
Nur habe ich es falsch gelesen :-)
Es wäre schön, wenn ich damit keine Probleme beim TÜV hätte ;-)
Die leuchten natürlich weiß (Transparente Streuscheibe) und sind damit zulässig. Aber wie gesagt, orange leuchtend kann eigentlich nicht sein.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.01.2008 12:15:08
Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.01.2008 12:15:08
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Ich habe also keine Chance? Ist ja reiner US Look.
Naja das sagt es ja aus, "US-Look" hat nunmal keine "E" Zulassung. ;)
Aber grob gesehen sind ja keine "Standlichtblinker" in diesem Sinne
sondern "Seitenbegrenzungsleuchten" die ja -in Bezug auf die Fläche
des Blinkers- mehr zur Seite als nach vorne leuchten. Und Seiten-
begrenzungsleuchten müssen orange leuchten laut StVo.
EDIT: Eine andere Möglichkeit wäre noch die PDF textlich etwas zu
ändern. ;) Wenn die Rennleitung das mitbekommt wäre das Urkunden-
fälschung und könnte durchaus entsprechend geahndet werden.
Bearbeitet von - Nicore am 23.01.2008 13:28:48
Aber grob gesehen sind ja keine "Standlichtblinker" in diesem Sinne
sondern "Seitenbegrenzungsleuchten" die ja -in Bezug auf die Fläche
des Blinkers- mehr zur Seite als nach vorne leuchten. Und Seiten-
begrenzungsleuchten müssen orange leuchten laut StVo.
EDIT: Eine andere Möglichkeit wäre noch die PDF textlich etwas zu
ändern. ;) Wenn die Rennleitung das mitbekommt wäre das Urkunden-
fälschung und könnte durchaus entsprechend geahndet werden.
Bearbeitet von - Nicore am 23.01.2008 13:28:48
» Schlachte 323ti - siehe: http://tinyurl.com/6jk4w6h «
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Zitat:
Eine andere Möglichkeit wäre noch die PDF textlich etwas zu
ändern. ;) Wenn die Rennleitung das mitbekommt wäre das Urkunden-
fälschung und könnte durchaus entsprechend geahndet werden.(Zitat von: Nicore)
Das will ich aber nicht riskieren ;-) falls es die Polizei raus bekommt.
Zitat:
Aber grob gesehen sind ja keine "Standlichtblinker" in diesem Sinne
sondern "Seitenbegrenzungsleuchten" die ja -in Bezug auf die Fläche
des Blinkers- mehr zur Seite als nach vorne leuchten. Und Seiten-
begrenzungsleuchten müssen orange leuchten laut StVo.(Zitat von: Nicore)
Theoretisch ist das eine gute Idee. Praktisch steht aber auf der Leuchte drauf, für was sie gedacht sind. Und jeder dem man versucht den Blinker als Seitenmarkierungsleuchte zu verkaufen wird danach schauen.
