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Tutku78 erstellt am 05.01.2008 um 02:16:31 pn profil link zitat
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Mitglied seit: 11.05.2006

Hamm
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131 Beiträge
Hallo,
ich hab mal kurz einen kleinen Ausdruck aus meinem Fahrzeugschein raus geschrieben. Wie ihr auch sehen könnt, geht es hier um das geänderte Fahrwerk.
Leider fehlt mir hierzu die Lizenz die Tüvsprache zu interpretieren.
Wie ist das beim Gewindefahrwerk. Kann man den Wagen nach Lust und Laune rauf und runter drehen (im übertriebenen Sinne) oder ist das irgendwo begrenzt und ersichtlich?

----------
GEWINDEFAHRWERK.
KENNZ.VO FK862 HAUPTFEDER.KENNZ.VO/HI FK 1768/FK98HAUPTFEDERB.DAEMPFER FK21/FK23 WINDUNGSZ.K VOR.-HAUPTFED.VO/HI 5,5 / 7 / 6 FARBE BLAU ABSTAND SICHERUNGSR.GEWINDEENDE 45MM/20MM"

Gruß
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Christian Sch. erstellt am 05.01.2008 um 12:02:34 pn profil zitat link
Es ist zwar ein Gewindefahrwerk, aber die Einstellung im öffentlichen Straßenverkehr ist vorgegeben. Das steht in dem letzten Satz, der den Abstand des Sicherungsrings zum Gewindeende vorne und hinten beschreibt.

Der Rest sind die Kennzeichnung von Federn und Dämpfern, die Farbe der Federn (zum leichten identifizieren) und die Windungszahl (um sicher gehen zu können, dass keiner Windungen absägt). Ich hoffe, dass reicht dir als Info.


Tutku78 erstellt am 05.01.2008 um 20:52:59 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 11.05.2006

Hamm
Deutschland

131 Beiträge
Ok,
heißt das nun, dass ich das Fahrwerk runter bis Gwindeende 45mm vorne und 20mm hinten runterdrehen kann ohne dass die Betriebserlaubnis erloschen wird?
louisdama erstellt am 06.01.2008 um 11:05:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 10.04.2003


Deutschland

1327 Beiträge
die angaben sagen dir,wie weit dass Gweinde jetzt runtergedreht ist,sein sollte,den so wurde es ja eingetragen.
Drehst du es jetzt weiter rauf oder runter ist ne neue Tüvabnahme fällig.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Christian Sch. erstellt am 06.01.2008 um 12:12:47 pn profil zitat link
Zitat:


Ok,
heißt das nun, dass ich das Fahrwerk runter bis Gwindeende 45mm vorne und 20mm hinten runterdrehen kann ohne dass die Betriebserlaubnis erloschen wird?

(Zitat von: Tutku78)




So sollte es eigentlich zur Zeit stehen. Der Einstellwert ist im Gutachten vorgegeben und wird bei der Eintragung so übernommen.
weteran66 erstellt am 06.01.2008 um 20:52:40 pn profil zitat link
Mitglied seit: 16.12.2007

wuppertal
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61 Beiträge
nur mal nebenbei
ich find das so schwachsinnig das mann die gewinde nicht auf lust und laune höher und tieferlegen kann,,mann bezahlt scon reichlich geld dafür dann auch noch für jeden milimeteranzahl oder besser gesagt windungsänderung direkt eintragen..mann sind die hohl in der birne.allgemein das mann alles(fastalles)eintragen muss ist schwachsinn..ist ja nicht nur schutz für andere sondern schutz für sich selbst is mir schon klar..aber welche hirnie würd asich bewusst verletzen wollen?mann sind das idioten dann kriegen die wahrschenlich noch 2millen lohn
A.B.S(Anbauteile Bieten Sicherheit) G.F.K(Generell.Fiese.Kacke)
Christian Sch. erstellt am 06.01.2008 um 21:07:47 pn profil zitat link
Das mit den Gewindefahrwerken ist in der Tat Schwachsinn... Aber der Hersteller will die Teile halt für den Rennsport verkaufen und auf der Straße muss ein Maß eingehalten werden...

Wenn du mal eine Woche meinen Job machen würdest, wüßtest du, dass Eintragungen nicht schwachsinn sind. Man glaubt gar nicht was die Leute sich alles zurecht bauen. Und das trotz der Vorschriften. Ich möchte nicht wissen, wie es ohne aussieht.
Beim Geld stehen wir übrigens auch nicht sehr gut da. Jeder meister kreigt fast das gleiche Gehalt und der mußte nicht studieren. Während andere Leute jedes Jahr einige Prozente mehr Gehalt kriegen wird bei uns um jeden Euro hart gekämpft.
Tutku78 erstellt am 07.01.2008 um 19:57:19 pn profil zitat link
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Mitglied seit: 11.05.2006

Hamm
Deutschland

131 Beiträge
Moin Moin,
besten Dank für die Erkenntnisse.
Dann muss ich erstmal zum Tüv fahren um die Maße gegenchecken zu lassen. Der Hirte (so nenne ich mal den Vorbesitzer) sagte mir bei der Übergabe, dass er am Fahrwerk war einstellen ließ weils Auto seiner Meinung viel zu tief lag. Bevor mich also die grünen (in NRW) eines besseren belehren, werde ich vorher messen lassen.

Ach Christian, mit einem M3 Coupe und ´nem fünfer Touring vor der Tür würde ich über das Gehalt eines Tüvingenieurs nicht klagen :)

Gruß
Christian Sch. erstellt am 07.01.2008 um 21:15:46 pn profil zitat link
Zitat:



Ach Christian, mit einem M3 Coupe und ´nem fünfer Touring vor der Tür würde ich über das Gehalt eines Tüvingenieurs nicht klagen :)

Gruß

(Zitat von: Tutku78)




Der M3 ist ein Cabrio :-)
Die Gehälter sind wirklich nicht gut im vergleich zu anderen Ingenieuren. Beide Autos kosten doch nicht viel. Der Emmy ist vielleicht 15 Wert, der 5er 2. Andere fahren Golf oder Passat für 20 Scheine oder einen neuen Dreier. Also meine Autos sind sicherlich nicht teuer.

Mit dem Messen ist eine gute Idee. Wenn die Jungs nett sind, machen sie es umsonst oder für ´nen 5er in die Kaffeekasse.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 07.01.2008 21:16:53
Tutku78 erstellt am 08.01.2008 um 17:38:10 pn profil zitat link
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Hamm
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131 Beiträge
Zitat:

Der M3 ist ein Cabrio :-)



Wie konnte ich das übersehen :)

Ja, werd im Laufe dieser Woche hinfahren und die Jungs mal nett drum bitten.

Frohes Schaffen!
Christian Sch. erstellt am 08.01.2008 um 17:52:58 pn profil zitat link
Ist bestimmt kein Problem. Im Moment ist die ruhige Zeit, da ist eh extrem wenig zu tun.