weteran66 erstellt am 31.12.2007 um 15:52:36 pn profil link zitat
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61 Beiträge
guten tag allerseits...
ein guten rutsch und ein froher neues jahr erstmal...
so ich hab zichtausend stunden damit verbracht meine probleme zu klären doch nicht unbedingt auf einen rechtslehrende antwort gekommen..mein problem ist!ich hab ne gewindefahrwerk von patec drinne und hab keine papiere was kann ich machen?bitte sagt nicht frag ihn ruf ihn an guck mal da guckmal hier nicht böse gemeint ehrlich ich bedanke mich sogar.Aber das ding is,das patec unerreichbar ist.D&W hat mal was von denen verkauft,doch jetz nichts mehr.mein 2.problem ist..ich hab die stoßstange CSR tuning frontschürze im M Technik 2 look drauf von den ich au ch null papiere habe!
ich brauch papiere für die beiden dinger..
kann mir irgendjemand helfen denn die allerschlimmste nachricht kommt jetz... muss ende januar tüv holen sonst muss ich zur volluntersuchung.bitte erspart mir das ganze und hilft mir bitte ich tuhe ein foto reind amit ihr die stoßstange sieht den namen(CSR tuning frontschürze im M Technik 2 look )hab ich aus diesem forum von einem syndikatler der seins verkauft meins ist das gleiche (aussehen halt)bitte hilft mir bittttteeeeeeeeee mfg danke euch
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weteran66 erstellt am 31.12.2007 um 15:57:45 pn profil zitat link
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hier der link eines mitgliedes der die gleiche stoßstange verkauft(http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatka/topic.asp?TOPIC_ID=54051) ich hoffe er ist nicht sauer auf mich ich mein das wirklich nicht böse oder hab keine hindergedanken dabei verzeih bitte


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Christian Sch. erstellt am 31.12.2007 um 16:11:06 pn profil zitat link
Fahr einfach mit den Teilen zum Tüv (westen) oder Dekra (osten). Die haben eine Datenbank und können die Unterlagen kriegen, wenn es sie gibt. Gibt es ein Teilegutachten, geht die Eintragung per 19(3). Das wäre dann auch bei GTÜ,KÜS,FSP möglich. Gibt es nur ein Material- oder Festigkeitsgutachten, geht es per Einzelabnahme.
weteran66 erstellt am 31.12.2007 um 16:13:54 pn profil zitat link
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danke für die antwort der wagen ist abgemeldet ich muss zum tüv um tüvzuholen kann ich gleichzeitig auch alles machen lassen wie du sagtest?
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plax erstellt am 31.12.2007 um 17:54:35 pn profil zitat link
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978 Beiträge
vollabnahme ist erst nach 7 jahren abmeldung erforderlich (ist diese jahr geändert worden), du kannst auch ohne Plakette oder Kennzeichen zum TÜV fahren, du brauchst von der versicherung nur deine doppelkarte.

wie oben schon erwähnt kann der tüv nachprüfen ob es gutachten gibt und diese dann onlien abrufen
Hubraum statt Wohnraum !!!
Christian Sch. erstellt am 31.12.2007 um 18:01:51 pn profil zitat link
Zitat:


danke für die antwort der wagen ist abgemeldet ich muss zum tüv um tüvzuholen kann ich gleichzeitig auch alles machen lassen wie du sagtest?

(Zitat von: weteran66)




Kannst du machen. Die erledigen das dann gleich mit.

@plax: Die 7 Jahre sind nur bis zur Löschung der KBA-Daten. Mit einem Datenblatt (z.B. alter Brief) kann man das Auto ewig wieder anmelden. Es gibt keine Frist mehr.

Das fahren mit den alten Kennzeichen und Doppelkarte ist seit einiger Zeit (neue FZV) nicht mehr zulässig, da die Kennzeichen sofort neu vergeben werden. Meistens wird jedoch ein Auge zugedrückt. Der offizielle weg ist:

1. Kennzeichen vorab zuteilen lassen (ungestempelt)
2. Schilder drucken lassen
3. Mit Deckungskarte und diesen Schildern zu Tüv
4. Fahrzeug anmelden, Schilder werden gestempelt.
weteran66 erstellt am 31.12.2007 um 18:58:07 pn profil zitat link
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61 Beiträge
Zitat:


vollabnahme ist erst nach 7 jahren abmeldung erforderlich (ist diese jahr geändert worden), du kannst auch ohne Plakette oder Kennzeichen zum TÜV fahren, du brauchst von der versicherung nur deine doppelkarte.

wie oben schon erwähnt kann der tüv nachprüfen ob es gutachten gibt und diese dann onlien abrufen

(Zitat von: plax)



is nischhhh waaaahhhr meins du das ernst?das kann nicht sein 7 jahre?wenn das so ist bin ich oder besser gesagt wär ich sooo happyyyy denn zeitdruck ist nicht grad das beste für das autoooo is es denn nun so oder nich`?
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Christian Sch. erstellt am 01.01.2008 um 11:36:52 pn profil zitat link
Es ist so. Das erlöschen der Betriebserlaubnis nach 18 Monaten gibt es nicht mehr. 7 Jahre lang liegen die Daten beim KBA. Danach kann man aber immer wieder zulassen, solange man noch ein Datenblatt (alten Brief) hat. So kannst du z.B. einen Käfer der 40 Jahre in der Scheune stand nur mit neuer HU wieder zulassen.