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halimiz-bmw erstellt am 18.12.2007 um 23:05:00 pn profil link zitat
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 18.12.2007 um 23:05:59 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hallo...

hab da mal ne kurze frage und zwar .. ich hab mal gelesen das man im vordergrund 6 standlichter haben darf.. und meine frage ist jetzt ob ich auch die NSW an das standlicht verklämmen kann?

danke schon mal im VORRAUS!

mfg

bmw - design

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 18.12.2007 23:05:59
Made Of Steel erstellt am 19.12.2007 um 00:01:11 pn profil zitat link
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1633 Beiträge
was entnimmst du der bezeichnung NEBEL scheinwerfer?

bestimmt nicht, das sie zur markierung der fahrzeugumrisse gedacht sind.

ich verstehs echt nicht, wollt ihr alle, das eure autos aussehen, wie traktoren mit voll eingeschalteter arbeitsbeleuchtung?!


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Christian Sch. erstellt am 19.12.2007 um 11:05:46 pn profil zitat link
Ein NEBELSCHEINWERFER ist kein Standlicht. Wenn du ihn so anklemmst, kriegst du bei einer Kontrolle ärger, da du mit eingeschalteten Nebel-SW fährst, obwohl kein Nebel und beim Tüv gibt es den erheblichen Mangel: "Nebelscheinwerfer: elektrische Schaltung unzulässig"
KingHannez erstellt am 19.12.2007 um 17:13:31 pn profil zitat link
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39 Beiträge
Darf man in Deutschland leicht nicht mit NSW bei Tag fahren???
In Österreich gilt Standlicht+NSW auch als Tagfahrlicht, nur Abblendlicht+NSW is verboten.
Christian Sch. erstellt am 19.12.2007 um 17:36:42 pn profil zitat link
In Deutschland dürfen die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, Schnee eingeschaltet werden. Sie dürfen zusammen mit Standlicht oder Abblendlicht brennen.
KingHannez erstellt am 19.12.2007 um 19:08:23 pn profil zitat link
Mitglied seit: 22.08.2007

Leoben
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39 Beiträge
achso.

Naja bei uns mit Abblendlich nur bei Nebel, Schnee ,Regen.
Und mit Begrenzungslicht immer!!
Christian Sch. erstellt am 21.12.2007 um 08:49:55 pn profil zitat link
Zitat:


achso.

Naja bei uns mit Abblendlich nur bei Nebel, Schnee ,Regen.
Und mit Begrenzungslicht immer!!

(Zitat von: KingHannez)




Das wäre hier auch sinnvoll, wenn es so wäre...
halimiz-bmw erstellt am 26.12.2007 um 02:52:55 pn profil zitat link
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Bremen
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23 Beiträge
Zitat:


Ein NEBELSCHEINWERFER ist kein Standlicht.

(Zitat von: Christian Sch.)



das ist mir ja auch klar das NEBELSCHEINWERFER keine standlicher sind .. meine frage habt ihr glaube ich nicht richtig verstanden .. ich mein das die nebelscheinwerfer nur gleimmern sollen wie ein standlicht..
Christian Sch. erstellt am 26.12.2007 um 10:38:00 pn profil zitat link
Das hast du dir eben selber schon beantwortet. Da die Scheinwerfer keine Standlichter sind und auch nicht als solche (nämlich Begrenzungsleuchten) genehmigt sind, darfst du sie auch nicht dazu machen.

Einige basteln sich da kleine 5W Birnchen rein, aber das ist wie schon gesagt auch nicht zulässig. Scheinwerfer und Leuchten sind bauartgenehmigungspflichtige Teile und dürfen nicht verändert werden.