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TÜV Eintragung Angel Eyes von Sani
Hallo,
habe gelesen das es ein paar Leute geschafft haben die Ringe von Sanituning eintragen zu lassen.
kann mir einer mal ne Kopie davon schicken?
Danke im vorraus
habe gelesen das es ein paar Leute geschafft haben die Ringe von Sanituning eintragen zu lassen.
kann mir einer mal ne Kopie davon schicken?
Danke im vorraus
Fixaaal (07:55 PM) :
http://www.abload.de/img/foto584340.jpg
Fixäääl (07:55 PM) :
taugt das Bild ?
MCEE (07:56 PM) :
soo schlecht isses gar nich. du bist rasiert und hast mal keinen alk in der hand :-D
http://www.abload.de/img/foto584340.jpg
Fixäääl (07:55 PM) :
taugt das Bild ?
MCEE (07:56 PM) :
soo schlecht isses gar nich. du bist rasiert und hast mal keinen alk in der hand :-D
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Ich würde lieber ohne die Eintragung rumfahren. So eine Eintragung wie in dem Muster kostet unnötiges Geld, ist ungültig und lenkt das Augenmerk der Polizei auf die Scheinwerfer. Da die Ringe in Serienscheinwerfer eingebaut wurden ist die einzige legale Möglichkeit eine Einzelbauertgenehmigung auf Grundlage eines lichttechnischen Gutachtens. Alles andere ist nicht zulässig.
Steht da nichts von Serienscheinwerfern denkt jeder es sind Teile aus dem Zubehör mit E-Prüfzeichen die zulässig sind. Erst durch so eine Eintragung wird jeder Prüfer oder Polizist mißtrauisch..
Bearbeitet von - Christian Sch. am 16.11.2007 12:46:57
Steht da nichts von Serienscheinwerfern denkt jeder es sind Teile aus dem Zubehör mit E-Prüfzeichen die zulässig sind. Erst durch so eine Eintragung wird jeder Prüfer oder Polizist mißtrauisch..
Bearbeitet von - Christian Sch. am 16.11.2007 12:46:57
ich würde die kohle fürs "eintragen" auch sparen...
Ich lass sie auch nicht eintragen, habe mir ein Relais gebastelt wo von Ringe auf normales Standlicht umschalten kann.
Die Welt ist bunt...
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Hey
Wenn man diese aber nicht einträgt und ein Unfall passiert, was passiert dann?
kann sein das diese Eintragung im erstem Moment unnötiges Geld ist, aber bei einem Unfall mit Personenschaden haftet die Versicherung dann, sonst nicht.
Oder irre ich mich da? Weil das ist gerade der Punkt der mich an der Sache stört und ich es nicht wage. Obwohl ich diese Ringe HAMMER finde....
MfG
P.S.: Soll man diesen Fahrzeugschein von Sani dem Tüv vorlegen bei einer Eintragung? Soll das helfen?
Bearbeitet von - vital4ik am 07.03.2008 18:40:34
Wenn man diese aber nicht einträgt und ein Unfall passiert, was passiert dann?
kann sein das diese Eintragung im erstem Moment unnötiges Geld ist, aber bei einem Unfall mit Personenschaden haftet die Versicherung dann, sonst nicht.
Oder irre ich mich da? Weil das ist gerade der Punkt der mich an der Sache stört und ich es nicht wage. Obwohl ich diese Ringe HAMMER finde....
MfG
P.S.: Soll man diesen Fahrzeugschein von Sani dem Tüv vorlegen bei einer Eintragung? Soll das helfen?
Bearbeitet von - vital4ik am 07.03.2008 18:40:34
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
@ vital4ik:
1. Die Versicherung haftet immer, in gewissen Fällen kann sie sich lediglich einen Teil vom Versicherungsnehmer zurückholen.
2. Ob eine Eintragung garnicht vorhanden ist oder ob eine unrechtmäßige Eintragung vorhanden ist, spielt für die Versicherung prinzipiell keine Rolle, bei einer Eintragung könnte man lediglich u.U. den Prüfer belangen, in erster Linie bist Du als Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
1. Die Versicherung haftet immer, in gewissen Fällen kann sie sich lediglich einen Teil vom Versicherungsnehmer zurückholen.
2. Ob eine Eintragung garnicht vorhanden ist oder ob eine unrechtmäßige Eintragung vorhanden ist, spielt für die Versicherung prinzipiell keine Rolle, bei einer Eintragung könnte man lediglich u.U. den Prüfer belangen, in erster Linie bist Du als Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Hmm...
Ok, aber soweit ich es verstanden habe, erlischt die Betriebserlaubnis. Somit haftet die Verischerung nicht mehr für das Fahrzeug, soweit liege ich doch richtig, oder?
Wieso ist das eine unrechtmäßige Eintragung? Wenn ich einen Spoiler eintrage, dann ist er halt eingetragen und ich darf damit fahren.
Soweit ich es verstehe ist das mit dem Scheinwerfer eine art Ausnahme. Aber dennoch verstehe ich das nicht. Kann mich da bitte einer Aufklären?
MfG
Ok, aber soweit ich es verstanden habe, erlischt die Betriebserlaubnis. Somit haftet die Verischerung nicht mehr für das Fahrzeug, soweit liege ich doch richtig, oder?
Wieso ist das eine unrechtmäßige Eintragung? Wenn ich einen Spoiler eintrage, dann ist er halt eingetragen und ich darf damit fahren.
Soweit ich es verstehe ist das mit dem Scheinwerfer eine art Ausnahme. Aber dennoch verstehe ich das nicht. Kann mich da bitte einer Aufklären?
MfG
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@ vital4ik:
Auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, erlöscht der Versicherungsschutz nicht vollkommen, auch wenn in den Versicherungsbedingungen anderes drinsteht, das ist gesetzlich geregelt.
2. Es gibt bestimmte Fahrzeugteile, die müssen eine Bauartgenehmigung haben (dazu gehören z.B. alle Leuchten am Fahrzeug.), bei einem Spoiler z.B. ist dies nicht der Fall, der benötigt "nur" eine Betriebserlaubnis.
Wenn ein TÜV- bzw. DEKRA-Prüfer nun einen Scheinwerfer nach §21 (Einzelabnahme) einträgt, dann hast Du für den Scheinwerfer zwar eine Betriebserlaubnis, die ist aber nicht das Papier wert, auf dem sie steht, da der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung benötigt.
Der Prüfer kann zwar prinzipiell auch ein Gutachten für eine Bauartgenehmigung erstellen, die Bauartgenehmigung kann aber nur durch die Zulassungsstelle erteilt werden und die Zulassungsstelle kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ihr das Gutachten des Prüfers dafür ausreicht oder nicht. In der Praxis sieht es so aus, daß ohne ein lichttechnisches Gutachten eines dafür zugelassenen technischen Dienstes keine Bauartgenehmigung erteilt wird.
Auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, erlöscht der Versicherungsschutz nicht vollkommen, auch wenn in den Versicherungsbedingungen anderes drinsteht, das ist gesetzlich geregelt.
2. Es gibt bestimmte Fahrzeugteile, die müssen eine Bauartgenehmigung haben (dazu gehören z.B. alle Leuchten am Fahrzeug.), bei einem Spoiler z.B. ist dies nicht der Fall, der benötigt "nur" eine Betriebserlaubnis.
Wenn ein TÜV- bzw. DEKRA-Prüfer nun einen Scheinwerfer nach §21 (Einzelabnahme) einträgt, dann hast Du für den Scheinwerfer zwar eine Betriebserlaubnis, die ist aber nicht das Papier wert, auf dem sie steht, da der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung benötigt.
Der Prüfer kann zwar prinzipiell auch ein Gutachten für eine Bauartgenehmigung erstellen, die Bauartgenehmigung kann aber nur durch die Zulassungsstelle erteilt werden und die Zulassungsstelle kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ihr das Gutachten des Prüfers dafür ausreicht oder nicht. In der Praxis sieht es so aus, daß ohne ein lichttechnisches Gutachten eines dafür zugelassenen technischen Dienstes keine Bauartgenehmigung erteilt wird.
Genau so wie Daniel schreibt ist es... Ohne Bauartgenehmigung ist die 21er Eintragung wertlos. Sie nützt nur der Kasse des Prüfers....
Der EINZIGE legale weg wäre:
- Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens
- Erstellung eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung
- Erteilung der Genehmigung durch die Zulassungsstelle.
Danach sind die Scheinwerfer völlig legal und ohne Eintragung zulässig. Das eingeprägte TP-Prüfzeichen ist dann ausreichend.
Der EINZIGE legale weg wäre:
- Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens
- Erstellung eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung
- Erteilung der Genehmigung durch die Zulassungsstelle.
Danach sind die Scheinwerfer völlig legal und ohne Eintragung zulässig. Das eingeprägte TP-Prüfzeichen ist dann ausreichend.
@ daniel und christian, danke für die Aufklärung, nun verstehe ich das System.
Ich glaube wenn man legal Angel's haben will, sollte man lieber bei E-Bay die Scheinwerfer kaufen, denn diese Erstellungen werden bestimmt das 3-fache von den Scheinwerfern kosten.
MfG Vitali
Ich glaube wenn man legal Angel's haben will, sollte man lieber bei E-Bay die Scheinwerfer kaufen, denn diese Erstellungen werden bestimmt das 3-fache von den Scheinwerfern kosten.
MfG Vitali
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
Mit dem 3-fachen Betrag kommst du da nicht hin....
Wenn du ganz auf der sicheren Seite sein willst, dann kauf die genehmigte Scheinwerfer mit Standlichtringen.
Wenn du ganz auf der sicheren Seite sein willst, dann kauf die genehmigte Scheinwerfer mit Standlichtringen.
Ich hoffe es dauert nicht mehr lange bis ein Hersteller die ZKWs mit ccfl-technologie anbietet. Natürlich mit e-prüfzeichen.
Zitat:
Ich glaube wenn man legal Angel's haben will, sollte man lieber bei E-Bay die Scheinwerfer kaufen, denn diese Erstellungen werden bestimmt das 3-fache von den Scheinwerfern kosten.(Zitat von: vital4ik)
Das denke ich auch. Das ist der einfacher, günstigere und bessere Weg.
Mitglied seit: 18.12.2006
Stuttgart, die Landeshauptstadt Baden-Württemberg's
Deutschland
371 Beiträge
Stuttgart, die Landeshauptstadt Baden-Württemberg's
Deutschland
371 Beiträge
Zitat:
Ich hoffe es dauert nicht mehr lange bis ein Hersteller die ZKWs mit CCFL-Technologie anbietet. Natürlich mit E-Prüfzeichen.(Zitat von: -mRl-)
Ich hoff's auch... :-(
Ja, diese LED geschichte nervt mich auch. Sonst hätte ich die Scheinwerfer schon geholt. Und diese LED kacke leuchtet nicht mal anständig. Bzw sieht billig aus
Und deswegen bin ich unschlüssig und lasse es lieber. Will mein Baby nicht verunstalten mit so billigen angle eyes (meine Meinung, aber wems gefällt soll das machen, will diese scheinwerfer auch net schlecht reden ;)
MfG
Und deswegen bin ich unschlüssig und lasse es lieber. Will mein Baby nicht verunstalten mit so billigen angle eyes (meine Meinung, aber wems gefällt soll das machen, will diese scheinwerfer auch net schlecht reden ;)
MfG
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