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Fixäääl erstellt am 15.11.2007 um 22:35:35 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.01.2007

LL
Deutschland

338 Beiträge
Hallo,

habe gelesen das es ein paar Leute geschafft haben die Ringe von Sanituning eintragen zu lassen.
kann mir einer mal ne Kopie davon schicken?

Danke im vorraus

Fixaaal (07:55 PM) :
http://www.abload.de/img/foto584340.jpg
Fixäääl (07:55 PM) :
taugt das Bild ?
MCEE (07:56 PM) :
soo schlecht isses gar nich. du bist rasiert und hast mal keinen alk in der hand :-D

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sveno erstellt am 15.11.2007 um 23:08:41 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.08.2004

Göttingen
Deutschland

2740 Beiträge
gibts unter www.sanituning.de...



NIB erstellt am 16.11.2007 um 12:32:11 pn profil zitat link
aktuell gesperrt


Deutschland

6425 Beiträge
Christian Sch. erstellt am 16.11.2007 um 12:44:25 pn profil zitat link
Ich würde lieber ohne die Eintragung rumfahren. So eine Eintragung wie in dem Muster kostet unnötiges Geld, ist ungültig und lenkt das Augenmerk der Polizei auf die Scheinwerfer. Da die Ringe in Serienscheinwerfer eingebaut wurden ist die einzige legale Möglichkeit eine Einzelbauertgenehmigung auf Grundlage eines lichttechnischen Gutachtens. Alles andere ist nicht zulässig.

Steht da nichts von Serienscheinwerfern denkt jeder es sind Teile aus dem Zubehör mit E-Prüfzeichen die zulässig sind. Erst durch so eine Eintragung wird jeder Prüfer oder Polizist mißtrauisch..

Bearbeitet von - Christian Sch. am 16.11.2007 12:46:57
sveno erstellt am 18.11.2007 um 18:02:01 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.08.2004

Göttingen
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2740 Beiträge
ich würde die kohle fürs "eintragen" auch sparen...
ZnArF erstellt am 06.12.2007 um 14:30:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 20.08.2004

Hamburg
Deutschland

116 Beiträge
Ich lass sie auch nicht eintragen, habe mir ein Relais gebastelt wo von Ringe auf normales Standlicht umschalten kann.
Die Welt ist bunt...
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
vital4ik erstellt am 07.03.2008 um 18:38:25 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.04.2006

Köln/Bonn
Deutschland

217 Beiträge
Hey

Wenn man diese aber nicht einträgt und ein Unfall passiert, was passiert dann?

kann sein das diese Eintragung im erstem Moment unnötiges Geld ist, aber bei einem Unfall mit Personenschaden haftet die Versicherung dann, sonst nicht.

Oder irre ich mich da? Weil das ist gerade der Punkt der mich an der Sache stört und ich es nicht wage. Obwohl ich diese Ringe HAMMER finde....


MfG

P.S.: Soll man diesen Fahrzeugschein von Sani dem Tüv vorlegen bei einer Eintragung? Soll das helfen?

Bearbeitet von - vital4ik am 07.03.2008 18:40:34
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daniel.krueger erstellt am 07.03.2008 um 19:22:37 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
@ vital4ik:

1. Die Versicherung haftet immer, in gewissen Fällen kann sie sich lediglich einen Teil vom Versicherungsnehmer zurückholen.

2. Ob eine Eintragung garnicht vorhanden ist oder ob eine unrechtmäßige Eintragung vorhanden ist, spielt für die Versicherung prinzipiell keine Rolle, bei einer Eintragung könnte man lediglich u.U. den Prüfer belangen, in erster Linie bist Du als Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
vital4ik erstellt am 07.03.2008 um 20:30:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.04.2006

Köln/Bonn
Deutschland

217 Beiträge
Hmm...

Ok, aber soweit ich es verstanden habe, erlischt die Betriebserlaubnis. Somit haftet die Verischerung nicht mehr für das Fahrzeug, soweit liege ich doch richtig, oder?

Wieso ist das eine unrechtmäßige Eintragung? Wenn ich einen Spoiler eintrage, dann ist er halt eingetragen und ich darf damit fahren.
Soweit ich es verstehe ist das mit dem Scheinwerfer eine art Ausnahme. Aber dennoch verstehe ich das nicht. Kann mich da bitte einer Aufklären?

MfG
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daniel.krueger erstellt am 07.03.2008 um 21:55:56 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
@ vital4ik:

Auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, erlöscht der Versicherungsschutz nicht vollkommen, auch wenn in den Versicherungsbedingungen anderes drinsteht, das ist gesetzlich geregelt.

2. Es gibt bestimmte Fahrzeugteile, die müssen eine Bauartgenehmigung haben (dazu gehören z.B. alle Leuchten am Fahrzeug.), bei einem Spoiler z.B. ist dies nicht der Fall, der benötigt "nur" eine Betriebserlaubnis.
Wenn ein TÜV- bzw. DEKRA-Prüfer nun einen Scheinwerfer nach §21 (Einzelabnahme) einträgt, dann hast Du für den Scheinwerfer zwar eine Betriebserlaubnis, die ist aber nicht das Papier wert, auf dem sie steht, da der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung benötigt.
Der Prüfer kann zwar prinzipiell auch ein Gutachten für eine Bauartgenehmigung erstellen, die Bauartgenehmigung kann aber nur durch die Zulassungsstelle erteilt werden und die Zulassungsstelle kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob ihr das Gutachten des Prüfers dafür ausreicht oder nicht. In der Praxis sieht es so aus, daß ohne ein lichttechnisches Gutachten eines dafür zugelassenen technischen Dienstes keine Bauartgenehmigung erteilt wird.
Christian Sch. erstellt am 08.03.2008 um 09:57:28 pn profil zitat link
Genau so wie Daniel schreibt ist es... Ohne Bauartgenehmigung ist die 21er Eintragung wertlos. Sie nützt nur der Kasse des Prüfers....

Der EINZIGE legale weg wäre:

- Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens
- Erstellung eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung
- Erteilung der Genehmigung durch die Zulassungsstelle.

Danach sind die Scheinwerfer völlig legal und ohne Eintragung zulässig. Das eingeprägte TP-Prüfzeichen ist dann ausreichend.
vital4ik erstellt am 08.03.2008 um 10:39:43 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.04.2006

Köln/Bonn
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217 Beiträge
@ daniel und christian, danke für die Aufklärung, nun verstehe ich das System.

Ich glaube wenn man legal Angel's haben will, sollte man lieber bei E-Bay die Scheinwerfer kaufen, denn diese Erstellungen werden bestimmt das 3-fache von den Scheinwerfern kosten.

MfG Vitali
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ThaFreak erstellt am 08.03.2008 um 10:51:31 pn profil zitat link
Mit dem 3-fachen Betrag kommst du da nicht hin....

Wenn du ganz auf der sicheren Seite sein willst, dann kauf die genehmigte Scheinwerfer mit Standlichtringen.
-mRl- erstellt am 08.03.2008 um 16:09:53 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.05.2007


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1262 Beiträge
Ich hoffe es dauert nicht mehr lange bis ein Hersteller die ZKWs mit ccfl-technologie anbietet. Natürlich mit e-prüfzeichen.

Christian Sch. erstellt am 08.03.2008 um 17:16:24 pn profil zitat link
Zitat:


Ich glaube wenn man legal Angel's haben will, sollte man lieber bei E-Bay die Scheinwerfer kaufen, denn diese Erstellungen werden bestimmt das 3-fache von den Scheinwerfern kosten.
(Zitat von: vital4ik)




Das denke ich auch. Das ist der einfacher, günstigere und bessere Weg.
Deniz81 erstellt am 08.03.2008 um 18:43:16 pn profil zitat link
Mitglied seit: 18.12.2006

Stuttgart, die Landeshauptstadt Baden-Württemberg's
Deutschland

371 Beiträge
Zitat:


Ich hoffe es dauert nicht mehr lange bis ein Hersteller die ZKWs mit CCFL-Technologie anbietet. Natürlich mit E-Prüfzeichen.
(Zitat von: -mRl-)




Ich hoff's auch... :-(
Schreibfehler sind Special Effects aus meiner Tastatur! ^^
vital4ik erstellt am 11.03.2008 um 18:32:51 pn profil zitat link
Mitglied seit: 30.04.2006

Köln/Bonn
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217 Beiträge
Ja, diese LED geschichte nervt mich auch. Sonst hätte ich die Scheinwerfer schon geholt. Und diese LED kacke leuchtet nicht mal anständig. Bzw sieht billig aus

Und deswegen bin ich unschlüssig und lasse es lieber. Will mein Baby nicht verunstalten mit so billigen angle eyes (meine Meinung, aber wems gefällt soll das machen, will diese scheinwerfer auch net schlecht reden ;)

MfG
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