bmwpower1987bor erstellt am 11.11.2007 um 09:29:06 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.11.2007

Südlohn
Deutschland

57 Beiträge
hi leute was für konsequenzen drohen mir wenn ich mit felgen fahre die nicht eingetragen sind? bin noch auf probezeit
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plax erstellt am 11.11.2007 um 10:57:36 pn profil zitat link
Mitglied seit: 27.12.2005

Ulm
Deutschland

978 Beiträge
hi,

3 punkte in flensburg, fz stillegung, erlischen der betriebserlaubnis, abschleppen zum gutachter, gutachten erstellen lassen, nachschulung, kein versicherungsschutz wenn du nen unfall hast darfst dein leben lang blechen.

kosten von ca 500 euro aufwärts inkl. aller gebühren, abschleppen, verwaltung strafe etc.


Hubraum statt Wohnraum !!!
DoubleH erstellt am 11.11.2007 um 11:18:55 pn profil zitat link
Mitglied seit: 11.06.2006

Geislingen
Deutschland

10534 Beiträge
Verlängerung der Probezeit nicht zu vergessen

Mekkatronik erstellt am 11.11.2007 um 11:29:31 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.02.2006

Schaumburg
Deutschland

1556 Beiträge
So einfach ist das alles nicht.

Würde mich da mal bei den zuständigen Stellen schlau machen.

Die Gesetze haben sich da geändert.
Die BE erlischt nicht sofort.

Eine alleinige Änderung am Fahrwerk, z.B. Felgen, führt nicht dazu.
Kommt dann noch eine zweite (am Fahrwerk) dazu, z.B. Tieferlegung, sieht es schon wieder anders aus.

Die Relevanz der Teile wird in Betracht gezogen.

Die Gesetzgebung ist natürlich immer so ne Sache. Besser man ist auf der sicheren Seite und es ist alles eingetragen.

Oder mal hier nachlesen, gibt auch Aufschluss:
Eintragung

Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 11:37:50
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
bmwpower1987bor erstellt am 11.11.2007 um 11:45:57 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.11.2007

Südlohn
Deutschland

57 Beiträge
und haftet der fahrzeughalter oder der fahrzeugführer?
Mekkatronik erstellt am 11.11.2007 um 12:04:14 pn profil zitat link
Mitglied seit: 25.02.2006

Schaumburg
Deutschland

1556 Beiträge
Für Unfallschäden die Versicherung des Halters.

Punkte und Geldstrafen werden wohl dem Fahrer auferlegt.

Beispiel

Falls es zum Prozess kommt liegen die Feinheiten beim zuständigen Richter.
Punkte&Bußgeld etc kann es dann für beide (Fahrer&Halter) geben.

Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 12:23:01
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
daniel.krueger erstellt am 11.11.2007 um 20:35:26 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
Es haften sowohl Fahrer als auch Halter, Bußgeld und ggf. Punkte können beide bekommen.
Christian Sch. erstellt am 12.11.2007 um 11:43:03 pn profil zitat link
Zitat:


Die Gesetze haben sich da geändert.
Die BE erlischt nicht sofort.

(Zitat von: Mekkatronik)




Der §19 StVZO hat sich nicht geändert. Die Betreibserlaubnis erlischt nach wie vor bei Änderungen die zu einer Gefährdung führen können und das sind Felgen auf jeden Fall. Lediglich die Begriffe haben sich geändert und der 19er wurde noch nicht angepasst. Die ABE heißt jetzt nationale Typgenehmigung, die EBE ist eine Einzelgenehmigung und der Begriff Betreibserlaubnis ist entfallen und heißt nur noch Zulassung.

Der Tatbestand im Bußgeldkatalog ist jedoch geblieben und kostet immer noch 50 Euro und gibt 3 Punkte.
Im Moment ist das Regelwerk aus StVZO und FZV etwas undurchsichtig, aber ich hoffe, es ändert sich bald.