xionics erstellt am 08.11.2007 um 20:32:24 pn profil link zitat
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guten abend

wollte euch mal fragen, was man maximal fuer eine tachoabweichung haben darf,ohne eine tachangleichung machen zu müssenn wenn man schmalere reifen draufzieht. War heute bei tüv der sagt 5%, dekra sagt 7% und nen freund sagt 3% was stimmt den jetzt blicke da langsam net mehr durch.

gruß xionics
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Tachoabweichung(3er BMW - E36 Forum)
daniel.krueger erstellt am 08.11.2007 um 21:04:49 pn profil zitat link
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3919 Beiträge
Das Gesetz sagt, daß der Geschwindigkeitsmesser (Tacho) niemals zu wenig und maximal 7% vom Tachoendwert zuviel anzeigen darf. Außerdem gibt es noch die Vorschrift, daß der Wegstreckenzähler (Kilometerzähler) maximal 4% vom realen Wert (hier sowohl nach oben als auch nach unten) abweichen darf.
Diese Werte sagen aber eigentlich erstmal garnichts darüber aus, wie groß die Abweichung gegenüber den momentan montierten Reifen sein darf, da ja ab Werk schon verschiedene Reifengrößen mit unterschiedlichen Abrollumfängen zulässig sind, die bereits einen Teil der zulässigen Abweichung abdecken. Überdies hinaus hat ja der Tacho selbst auch noch einen gewissen Toleranzbereich.
Prinzipiell müßte für jede Reifengröße, die nicht werksseitig freigegeben ist und für die es kein Teilegutachten gibt, daß bestätigt, daß die Größe im zulässigen Toleranzbereich liegt, geprüft werden, ob eine Angleichung nötig ist oder nicht.


xionics erstellt am 08.11.2007 um 22:06:16 pn profil zitat link
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ahh so ist das. gut danke für die shcnelle hilfe :)