Autor Beitrag ( voriger | nächster ) 368 mal gelesen
Todi erstellt am 06.11.2007 um 18:51:16 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.03.2005

Albbruck-Buch
Deutschland

324 Beiträge
Hallo

Es gab doch ma eine Firma die Teilegutachten bzw ABE s für eingefärbte Rückleuchten hatte.
Die Firma lasierte die wohl, habe sie ma besessen jedoch nicht mehr auffindbar möchte meine Rückleuchten in Wagenfarbe lassieren lassen, jedoch bräuchte ich diesen Zettel da.

THX
It`s not a trick it`s a munich!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118

King Cornflakes erstellt am 06.11.2007 um 19:28:28 pn profil zitat link

der zettel ist das papier nicht wert, auf dem es steht !
ist absolut fragwürdig dieses teilgutachten was da
so rumschwirrt ...


... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Bergibmw erstellt am 06.11.2007 um 19:50:47 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.04.2004


Deutschland

3528 Beiträge
So dumme polizisten gibt es wohl nicht mehr, die auf sowas reinfallen.

Gruß Christian
NIB erstellt am 06.11.2007 um 20:02:16 pn profil zitat link
aktuell gesperrt


Deutschland

6425 Beiträge
Das Thema gabs auch schon öfters hier, ist über die Suche zu finden.

PS: Die beiden haben Recht.
DoubleH erstellt am 06.11.2007 um 20:08:13 pn profil zitat link
Mitglied seit: 11.06.2006

Geislingen
Deutschland

10534 Beiträge
Lasierte Rückleuchten sind und beliben verboten. Gabs aber schon des öfteren hier. Hol dir lieber schicke legale als son eingefärbten eBay Müll

sveno erstellt am 07.11.2007 um 09:53:33 pn profil zitat link
Mitglied seit: 02.08.2004

Göttingen
Deutschland

2740 Beiträge
jep, verboten (wie sooo vieles in deutschland) ;)
Christian Sch. erstellt am 07.11.2007 um 11:14:40 pn profil zitat link
Egal was da für ein Zettel bei ist, das Einfärben ist so nicht erlaubt. Die einzige Möglichkeit wäre ein lichttechnisches Gutachten und eine BG im Einzelfall erstellen lassen. Für das Geld kriegst du aber mehrere Sätze legaler eingefärbter Leuchten aus dem Zubehör
Todi erstellt am 07.11.2007 um 18:40:24 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 15.03.2005

Albbruck-Buch
Deutschland

324 Beiträge
Sieht aber hammer aus in wagenfarbe, und sind genau so lichtdurchlässig wie vorher.

Ich such ma weiter
It`s not a trick it`s a munich!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118