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BiGTdG erstellt am 05.09.2007 um 21:50:34 pn profil link zitat
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habe diese kombi am auto dran, jetzt habe ich in der abe entdeckt, das die kamei-blende nur an den serienmäßigen scheinwerfer befestigt werden darf? ist das jetzt schlimm oder schaut da niemand drauf ? demnach dürfte man sie auch nicht auf die hella angels drauf machen.
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daniel.krueger erstellt am 05.09.2007 um 23:57:36 pn profil zitat link
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3919 Beiträge
Bei den Kamei-Blenden ist das so ein Grenzfall.
Dieser Schrieb, der dabei ist, ist ja keine ABE sondern eine Bestätigung, daß der Anbau der Teile keine Bauartveränderung darstellt. Nun ist es laut Gesetz so, daß alles, was keine Bauartveränderung ist, gemacht werden kann, ohne das dafür irgendwelche Unterlagen benötigt werden. (Daher muß dieser Schrieb auch eigentlich garnicht mitgeführt werden, es wird lediglich empfohlen.) Ich würde nun so argumentieren, daß eine Blende, die an einem Serienscheinwerfer nachgewiesenermaßen keine Bauartveränderung darstellt auch an einem anderen Scheinwerfer keine Bauartveränderung darstellt und somit keinerlei Unterlagen für das Teil nötig sind.


BiGTdG erstellt am 06.09.2007 um 09:47:49 pn profil zitat link
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WN
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339 Beiträge
ok gut ich bin überzeugt, aber ob das die grünen hampelmännchen das auch so sehen, wir werden sehen :)
SirHanSolo erstellt am 06.09.2007 um 09:50:49 pn profil zitat link
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Duisburg
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3545 Beiträge
richtig, 9 von 10 prüfern / grünen werden nichts sagen!
aber wenn du an einen möchtegernexperten kommst, dann hast du ein problem!
denn ganz streng genommen darfst du diese kombination so nicht fahren! das ist nunmal fakt, ob du das risiko eingehst ist dann deine sache...
und immer eine freie Bahn
mfg Christoph
daniel.krueger erstellt am 06.09.2007 um 10:53:56 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

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3919 Beiträge
@ SirHanSolo:

Erkläre mir mal bitte, warum man das Deiner Meinung nicht darf.
SirHanSolo erstellt am 06.09.2007 um 11:06:22 pn profil zitat link
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Duisburg
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3545 Beiträge
weil im gutachten der blenden nur die nummern der serienscheinwerfer stehen!
so war es damals mit meinen riegerblenden auch! die hätte ich rein theoretisch auch nicht mit den hellas fahren dürfen...
und immer eine freie Bahn
mfg Christoph
daniel.krueger erstellt am 06.09.2007 um 12:01:18 pn profil zitat link
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3919 Beiträge
@ SirHanSolo:

Die Rieger-Blenden werden meines Wissens auch mit einem Teilegutachten geliefert, der Anbau stellt also eine Bauartveränderung dar. Dies ist aber bei den Kamei-Blenden nicht der Fall. (Warum auch immer.) Geprüft ist dies nur für die Serienscheinwerfer, das ist ja richtig, wenn aber die Blenden keine Bauartveränderung darstellen ist ja gerade keinerlei Prüfung nötig.