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Kerstin-Sandra erstellt am 23.08.2007 um 19:26:03 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.06.2007

Nürnberg
Deutschland

8 Beiträge
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage, weil mich das ganze ABE, TÜV-Gutachten etc. echt etwas zu dolle verwirrt :-)

Brauche bitte dringend eure ernst gemeinten Tipps + Infos!

1) Ich habe mir LED-Rücklichter (inkl. Steuergerät + pipapo) eingebaut, auf der Packung steht "gem. STVZO zugelassen, eintragungsfrei" und es liegt keine ABE o. ä. bei. Muss ich diese vom TÜV abnehmen lassen?

2) Ich habe mir Sommerreifen gekauft:
*225er auf 16' Alufelgen (BMW*
In meinem Fahrzeugschein sind aber NUR meine alten 195er eingetragen. In meiner EG-U sind aber unter anderem auch 225er angegeben.
Muss ich die Reifen + Felgen vom TÜV abnehmen lassen?

Vielen lieben Dank schonmal für alle Entrys !!!

LG
Sandra
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NIB erstellt am 23.08.2007 um 21:06:48 pn profil zitat link
aktuell gesperrt


Deutschland

6425 Beiträge
Also die LED Rüllis musste net eintragen lassen wenn die ein E-Prüfzeichen haben.Mit den Reifen weiß ich jetzt gar nicht genau wies da ist.


  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Kerstin-Sandra erstellt am 22.11.2007 um 18:23:16 pn profil zitat link
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.06.2007

Nürnberg
Deutschland

8 Beiträge
hm, also mir erzählt da jeder etwas anderes ...

deshalb bin ich ja auch so unsicher.

manche sagen, wenn e-zeichen, dann brauche ich nichts weiter. manche sagen, wenn e-zeichen, dann brauche ich abe. ... was nun ????

hilfe ... *ich frau und nix verstehen davon*

Danke :-)
daniel.krueger erstellt am 22.11.2007 um 19:59:19 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
Wenn die Leuchten ein E-Prüfzeichen haben (entweder das große E im Kreis oder das kleine e in Quadrat) brauchen keinerlei Unterlagen mitgeführt werden. Wer da anderer Meinung ist, der soll sich einfach mal den §19 der StVZO durchlesen, dort sind nämlich alle Fälle aufgeführt, in denen Unterlagen mitgeführt werden müssen und Teile mit E-Prüfzeichen gehören nicht dazu.

Bei den Rädern hole Dir einfach von BMW die Reifenfreigabe aus dem Umrüstkatalog. Daraus geht hervor, ob die Reifen und Felgen in der Betriebserlaubnis enthalten sind, oder ob sie eingetragen werden müssen.



Bearbeitet von - daniel.krueger am 22.11.2007 20:01:03
Christian Sch. erstellt am 23.11.2007 um 09:08:56 pn profil zitat link
Zu den LED-Leuchten wurde ja schon alles gesagt. Laut §19 mußt du nichts mitführen. Es kann lediglich der nachweis verlangt werden, dass dein Auto im Verwendungsbereich der Leuchten enthalten ist. Aus diesem Grund sind manchmal Unterlagen dabei. Allerdings ist sowas bei Leuchten eher uninteressant, da die ja nicht an andere Autos passen. Bei einem Auspuff ist das schon interessanter.

Wenn deine Rad-Reifen-Kombination in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten ist, darfst du sie ohne Abnahme oder eintragung fahren. Bei den neuen Papieren steht ja nur noch eine Reifen größe drin. Alle anderen kannst du aus der Typgenehmigung oder dem alten Breif entnehmen. Ich würde auch eine Kopie der Genehmigung als Datenblatt mitführen.
daniel.krueger erstellt am 23.11.2007 um 12:43:59 pn profil zitat link
Mitglied seit: 24.02.2007

Falkensee
Deutschland

3919 Beiträge
@ Christian Sch.:

Daß für eine Leuchte mit E-Prüfzeichen der Nachweis über den Verwendungsbereich verlangt werden kann halte ich für ein Gerücht.
Zum einen gibt es meines Wissens in der StVZO keinerlei Regelung, aus der sich diese Verpflichtung ableiten ließe (da lasse ich mich aber gern eines besseren belehren) und zum anderen (und das ist der relevante Punkt) erfolgt die Bauartgenehmigung der Leuchten nach ECE-Regelungen fahrzeugunabhängig, so daß eine solche Leuchte garkeinen auf bestimmte Fahrzeuge beschränkten Verwendungsbereich haben kann.
Christian Sch. erstellt am 23.11.2007 um 14:48:33 pn profil zitat link
Bei dem einen Punkt hast du 100% recht. Die Leuchte wird als eigenständige Einheit geprüft und genehmigt. Normalerweise sollte man auch jde Leuchte an jedes Fahrzeug anbauen können, solnge die Vorschriften bezüglich Anbaumaßen und Anzahl eingehalten werden. Da im 19er auch keinerlei Dokumente für ECE genehmigte Teile gefordert werden, muß man auch eigentlich den Verwendungsbereich nicht nachweisen.

Aus diesem Grund wurden z.B. auch Auspuffanlagen für Motorräde einfach universell verkauft, was zu großen Problemen führte. Seither wird gerne auf diesen Nachweis des Verwendungsbeeiches rum geritten und einige Leucht wollen auch bei Leuchten soetwas sehen und die Hersteller geben ja teilweise sogar einen hübschen Zettel zu ihrem Produkt dazu, obwohl es halt unnötig ist.