Autor Beitrag ( voriger | nächster ) 3167 mal gelesen
bear316i erstellt am 20.04.2007 um 18:39:27 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 08.09.2005

Euba
Deutschland

114 Beiträge
Hallo,

lange nich mehr da gewesen.

Gestern haben mich die Grünen Freunde angehalten wegen Allg. Verkehrskontrolle:

Die weißen LED´s als Standlicht haben den net gefallen! Er hat gesagt das "blaue" Standlicht is net zugelassen! Es ist aber doch weiß!?!

Ich bin verwirt, ist den nun WEIß zugelassen oder net?

Suche LED und Standlicht ergaben keine passenden Treffer.

Danke
Take the e-brake,cause...
...Fährst du quer, siehst du mehr!

HECKANTRIEB ODER LAUFEN!

Ich liebe nicht mein Auto sondern meine Frau!
Mein Auto fahre ich!
Ähnliche Beiträge  

Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
ThaFreak erstellt am 20.04.2007 um 21:07:19 pn profil zitat link
Nachrüst-LEDs sind nie zugelassen, da kein E-Prüfzeichen oder sowas inder Art vorliegt. Farbe ist egal! Es ist immer verboten...


Böhser Onkel erstellt am 21.04.2007 um 16:38:17 pn profil zitat link
Mitglied seit: 18.03.2007


Deutschland

283 Beiträge
Ja LEDs sind nicht zugelassen. Hab die zwar auch drin, aber bis jetzt hat noch keiner was gesagt. Selbst der TÜV hat nur etwas komisch geguckt, aber nichts gesagt.
quick320i erstellt am 21.04.2007 um 20:48:28 pn profil zitat link
Mitglied seit: 17.08.2006

Sangerhausen
Deutschland

431 Beiträge
habe auch "weiße" leds. schimmern auch etwas blau. der tüv hat nichts gesagt und als mich die rennleitung anhielt (nebelscheinwerfer an) fragte sie nur bleue leds?? habe nur gesagt das ich mir extra weiße geholt habe damit man mich nicht anhält. blieb bei einer verwarnung. leds sind, wie schon erwähnt, nicht erlaubt. egal welche.
gruß nick
°°°viele e36 teile auf lager°°°
  Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Spaßlex erstellt am 01.10.2007 um 10:26:48 pn profil zitat link
Mitglied seit: 06.08.2005

Ulm
Deutschland

664 Beiträge
Zitat:


als mich die rennleitung anhielt (nebelscheinwerfer an)
(Zitat von: quick320i)




Was gibt es für einen Grund bei den Neblern Dich anzuhalten? Laut EG-Richtlinie darf man seit 2006 dire Nebler auch in Verbindung mit dem Standlicht als Tagfahrlicht einsetzen.
Und das Leben macht Spaß!

Zum Corona-Standlicht, M3-Drehzahlmeser-LED- Projekt:
www.spasslex.de.vu
Kay-XXL erstellt am 02.10.2007 um 18:31:03 pn profil zitat link
Mitglied seit: 21.06.2007

Mad L.A.
Deutschland

17 Beiträge
Dachte das mit den Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht nur in Österreich erlaubt wär?
In Deutschland gilt doch immernoch § 17 StVO:
»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Oder irre ich mich da?