steht da bestimmt irgendwo auch so drinne....hatte auch schon mal bei meinem alten t3 damals den tüv um einiges überzogen...angehalten wurde ich unangeschnallt...na klar...lkw zulassung hatte aber kein einfluss auf gurtpflicht..auspuff hinüber... tüv 6 monate abgelaufen...und na klar auch keine papiere oder führerschein dabei...
musste dann aber nur den abgelaufenen tüv blechen...hatte mich daraufhin mal schlau gemacht wie die kosten für die verstösse geahndet werden, und kann das bestätigen...
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
http://www.bussgeldkataloge.de/