genau genommen stimmt das. Nein, so gesehen kannst du sie nicht einfach weglassen.
Der Vollständigkeit wegen: eine ASU (Abgassonderuntersuchung) gibt es schon lange nicht mehr. Es heisst AU (Abgasuntersuchung). Das spielt aber jetzt ersteinmal keine Rolle.
Im Grunde wird die Konvertierungsrate des Katalysators und eine Lambdaregelkreisprüfung durchgeführt. Nur wenn das alles passt, ist ein KLR überhaupt sinnvoll und zu verbauen. Daher muss man vorher diese Prüfung durchführen.