Zitat:
Was wäre wenn mein Kind sich unerlaubt ins Auto gesätzt hätte und den Schlüssel umdreht und das Auto dadurch schaden nimmt?
(Zitat von: BeefE)
Zumindest das is ein ganz spezielles Problem.
Frage 1: wie alt is das Kind?
Frage 2: sind Schäden, die das Kind verursacht, durch die Privathaftpflicht abgedeckt?
Frage 3: liegt ne Aufsichtspflichtverletzung vor?
Frage 4: wem gehört das Auto?
Sollte das Kind beispielsweise vier, fünf Jahre alt sein, sollten Kinderschäden nicht durch die private Haftpflicht abgedeckt sein, solltest Du als Vater die Aufsichtspflicht verletzt haben und sollte das Fahrzeug auch weiterhin Deinem Freund gehören, dann könnts scho sein, dass Deine Haftpflicht den Schaden übernimmt. Aber nicht, weil Dein Kind Mist gebaut hat (= Auto gefahren ist), sondern weil Du Mist gebaut hast (= die Aufsichtspflicht verletzt hast).
Klingt komisch, sollte aber so sein.
(+ selbstverständlich grundsätzlich - vorbehaltlich eventueller Ausnahmen im Versicherungsvertrag - die Vollkasko)
Bearbeitet von: mb100 am 21.07.2010 um 15:06:02