Zitat:
Ein Turbo ist kein verschleissteil, also muss er es auf seine kappe nehmen.
Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen. Es kommt darauf an ob der BMW Vertragshändler Garantie auf den Wagen gegeben hat, wozu er nicht verpflichtet ist und was er in diesem Fall auch wohl nicht getan hat da es sich um einen Gebrauchtwagenkauf handelt.
Dann kommen nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in Frage. Hier ist von Vorteil das der Schaden innerhalb von 6 Monaten aufgetreten ist. Innerhalt dieser Frist ist davon auszugehen das der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war was bedeutet, dass der Vertragshändler das Gegenteil beweisen muss, er steht also in der Beweislast.
Einen Anwalt einzuschalten ist aber keinesfalls verkehrt, vor allem bei eventuell vorhandender RS-Versicherung.
Grüße, Kent
Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007 11:22:14Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007 11:22:53