Zitat:
Wollte mal eure Meinung hören ob ich den ohne bedenken kaufen kann und ob man sowas später beim Wiederverkauf als Unfallschaden angeben muss??
(Zitat von: Thüri311993)
Ja, muss. Einmal Unfallfahrzeug, immer Unfallfahrzeug. Wobei das in Deutschland schon fast eine Krankheit ist, das jeder kleine Parkrempler als Unfaller angegeben werden muss, um damit die Preise drücken zu können. Ich für meinen Teil hätte kein Problem damit, ein Fahrzeug - auch eines mit einem schwerern Unfallschaden - zu kaufen, sofern dieser korrekt wieder hergestellt wurde.
Man muss nur eines aufpassen:
Oftmals werden Fahrzeuge als Unfallfahrzeuge verkauft, aber gesagt, das es nur ein kleiner Schaden war. In Wirklichkeit war der Schaden viel größer - kannst aber nichts mehr machen, weil das Fahrzeug korrekt als Unfallfahrzeug deklariert wurde. Deshalb ist es wichtig, das im Kaufvertrag nicht nur steht, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, sondern auch eine möglichst genaue Beschreibung des Schadens selbst.
@albinoelch
"Ps: fast jedes 2 Auto in Deutschland ist ein Unfallwagen, nur keiner gibt es an."
Diese Aussage darf man so nciht stehen lassen, ohne das Alter der Fahrzeuge zu beachten. 50% der Fahrzeuge über 10 Jahre hatten einen angabepflichtigen Unfall - bei den Fahrzeugen bis fünf Jahre sind es aber nur rund 10%.
An deiner Stelle wäre ich mir auch nicht so sicher, ob man selbst einen kleinen Unfall nicht auch Nachweisen kann. Dies gilt vor allem für neuere Fahrzeuge. Durch den zunehmenden Anteil von Carsharing und Autovermietung sind die Vermieter und Betreiber immer öfter mit dem Problem konfrontiert, dass da plötzlich eine Macke oder ein Schaden entstanden ist, für den mal wieder keiner verantwortlich ist. Deshalb werden schon seit geraumer Zeit bei einigen Modellen (genaueres darf ich nicht sagen) unfallrelevante Ereignisse aufgezeichnet - moderne Sensorik macht es möglich. Bei jedem Blechkontakt kommt es zu Beschleunigungen und Verzögerungen sowie Geräuschentwicklungen (insbesondere Körperschall), die im Fahrbetrieb nicht auftreten können. Diese werden aufgezeichnet, die Daten sind aber durch die Werkstätten selbst nicht auslesbar.