...Der Führer des Fahrzeuges hat...den Abdruck oder die ABLICHTUNG der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung...mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Letztendlich ist das, was man vom Hersteller bekommt, ohnehin immer nur eine Kopie, es gibt nämlich nur ein einziges Original und das liegt beim Hersteller. Das Kopieren kann zwar ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein (was auch nicht immer der Fall ist, es gibt ja auch genug Hersteller, die ihre ABE´s frei zum Download anbieten) rein straßenverkehrsrechtlich ist dies aber nicht relevant.