Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Shaker81
Hauptthema:
Hallo Leute,

ich habe letztes Jahr im Herbst ein kleingewerbe angemeldet, sprich nur gelegentlich Promotionjobs.
Hier flyer ich vielleicht 1 x im monat für ein wenig geld.

nun möchte mein finanzamt die steuererklärung eingereicht haben. nach meiner frage woher ich den passenden vordruck/formulare bekomme, wurde ich im regen stehen gelassen. :(

kann mir jmd helfen wo ich im netz das formular her bekomme und mir evtl. helfen wo ich was eintragen muss, damit ich so gut wie nix nachzahlen muss?! sind ja sowieso nur ein paar € die ich verdient hatte. ;)

lG
Andy
mb100
Mir is ehrlich gesagt auch kein "spezielles Formular" bekannt - und ich hab in der Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung gearbeitet.

Meinst Du die Anlage EÜR (also Einnahmen-Überschussrechnung) zur Einkommensteuererklärung? Ja, die musst Du wohl ausfüllen. Da werden die Einnahmen und die Ausgaben aufgelistet - und dann ergibt sich der Gewinn.
Wie die auszufüllen ist, ist eigentlich selbsterklärend. Was Du in Deinem Fall alles eintragen musst... hm. Keine Ahnung. Müsste man wirklich mal genau in Deine Unterlagen gucken.
sora969
Hab auch ein Kleingewerbe angemeldet.

Meines Wissens brauchst Du: Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nur Spalte 4
Umsatzsteuererklärung (Spalte 9,10,11,12 und 24,25 und ein Kreuz bei 28)

dazu habe ich noch nen selbstgeschriebenen Zettel (am besten am PC) mit einer Gewinnermittlung für den Zeitraum XY. Sprich: Einnahmen-Ausgaben-Gewinn
mb100
Zitat:

Meines Wissens brauchst Du: Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

[...]

dazu habe ich noch nen selbstgeschriebenen Zettel (am besten am PC) mit einer Gewinnermittlung für den Zeitraum XY. Sprich: Einnahmen-Ausgaben-Gewinn

(Zitat von: sora969)




Stimmt, die Anlage G is natürlich auch nötig. Hab ich vorhin vergessen zu erwähnen.

Im Bezug auf den selbst geschriebenen Zettel... hm. Wenn das Finanzamt ihn akzeptiert, is ok. Allerdings zeigen sich da manche Finanzämter durchaus zickig und wollen unbedingt die Anlage EÜR haben. Hab einige Male die Zahlen aus der "gebundenen" EÜR in die Anlage EÜR übertragen, weil das Finanzamt darauf bestanden hat. Hintergrund is wohl, dass die Zahlen inzwischen auch vielerorts automatisch eingelesen werden. Dahingehend kann man sich zwar schlau machen, aber auf der anderen Seite... wenn die net mal wissen, was Du so alles brauchst für die Gewinnermittlung...
sora969
Zitat:



Im Bezug auf den selbst geschriebenen Zettel... hm. Wenn das Finanzamt ihn akzeptiert, is ok. Allerdings zeigen sich da manche Finanzämter durchaus zickig und wollen unbedingt die Anlage EÜR haben. Hab einige Male die Zahlen aus der "gebundenen" EÜR in die Anlage EÜR übertragen, weil das Finanzamt darauf bestanden hat. Hintergrund is wohl, dass die Zahlen inzwischen auch vielerorts automatisch eingelesen werden.

(Zitat von: mb100)





Stimmt. Da gibt´s bestimmt Unterschiede. Bei uns reicht der Selbstgeschriebene
Shaker81
hey, ich danke euch vielmals für die hilfe bislang!! bin nur damit echt irgendwie überfordert. :/

wie und was muss ich und kann ich denn nun wo eingeben?

bsp:

habe am 11.09.2011 geflyert

Rechnung: 3 std. a 10€ = 30€
+ zeitaufwand 2 std a 10€ = 20
+ km geld = 10€

habe dafür damals 60€ auf der rechnung geschrieben und bekommen.

wie setze ich das wo nun an?!

vielen dank

mb100
Das wäre ne Einnahme - und ist gesamt als Einnahme anzusetzen. Zusammen mit den anderen Rechnungen, die Du geschrieben hast. Das zählst Du zusammen.

Deine Ausgaben... ja. Die lassen sich aus der Rechnung ja nicht so genau rauslesen.

Fahrzeugkosten: kommt halt drauf an, wie Dein Auto "läuft" - also ob Du es im Betriebsvermögen hast oder im Privatvermögen. Ich nehm an: Privatvermögen. Dann kannst Du 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Dann kannst Du weiter Zeug ansetzen, also beispielsweise Papier, Stifte, EDV, ... - natürlich nur, wenn Du selbiges auch betrieblich genutzt hast.


Vorschlag - da ich ja seh, dass da doch große buchhalterische Lücken existieren:
Schnapp Dir Deine Ausgangsrechnungen und Deine Eingangsrechnungen und investier in ne Stunde beim Steuerberater oder (besser) beim Lohnsteuerhilfeverein. Oder - wenn Du in Deinem Bekanntenkreis nen Kaufmann hast, dann hau den an. Und lass Dir das mal genau zeigen bzw. erstell die EÜR mit Betreuung. Das macht mehr Sinn, wenn wir hier mit Dir ne EÜR zusammenwurschteln. Und is auch ungefährlicher - für Dich. Und letztendlich auch erfolgsversprechender.

Bearbeitet von: mb100 am 10.09.2012 um 15:37:53
sora969
Stimme mb100 voll zu.
Das Dir so zu übermitteln wäre nicht so einfach. Hab meine erste Lohnsteuer auch beim Steuerberater machen lassen. Der war sehr kulant was sein Honorar betrifft. Danach kannst Du das selbst machen.
cargraphics
Nur mal so zum Thema Anlage EÜR:

Zitat:

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.*



Du machst einfach eine Excel Tabelle mit Einnahmen u Ausgaben und setzt den ermittelten Überschuss in die passende Zeile in Anlage G ein. Die Gewinnermittlung an sich muss aber natürlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

MfG

Bearbeitet von: cargraphics am 10.09.2012 um 19:39:12
mb100
Zitat:


Nur mal so zum Thema Anlage EÜR:

Zitat:

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.*


(Zitat von: cargraphics)




Auch weils mich privat interessiert: hast Du dafür ne Quellenangabe?
Shaker81
hey,

ich wollte euch allen meine großen dank mitteilen. Danke an

mb100, sora969 und auch cargraphics

für eure mithilfe und stellungnahme! ich werde dies nun versuchen.
muss nun nur noch gucken wo ich die km-pauschale eingebe!

ist wie ihr richtig vermutet habt, private nutzung.
somit habe ich nur die einnahmen, und verbruach wäre nur die fahrten mit meinem eigenen kfz!

dann werde ich nun also nur die anlage G ausdrucken und die eür! gucken ob das nacher dort beim finanzamt ausreicht ;)

sora969
Gern geschehen Shaker81.
Drück Dir die Daumen und wünsch Dir ´ne fette Rückerstattung ;-)
cargraphics
Zitat:

hast Du dafür ne Quellenangabe?



Das war irgendein BMF Schreiben, ich kann dir nur einen BDO Link anbieten, weil ich es auf die schnelle nicht mehr finde:

http://www.bdo.de/aktuelles/singleview/sektion/1432/article/pflicht-zur-abgabe-der-anlage-euer/

MfG

mb100
Merci!