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Plastikman99
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hi!

Es geht genauer gesagt u.a. um die Mehrwersteuer, den Wertverlust und das Recht auf einen Leihwagen.
Ich möchte meinen Schaden gerne fiktiv abrechnen. Also wird mir der Betrag des Gutachtens abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Ein Kumpel meinte nun das wenn ich nachweisen kann das ich den Schaden Repariert habe, die Mehrwertsteuer wieder einfordern kann.
Des Weiteren steht mir doch als Geschädigter ein Leihwagen zu oder? Wenn ich diesen nicht nehme steht mir doch für jeden Tag eine Pauschale zu oder?
Des Weiteren frage ich mich warum ich keinen Wertverlust ausgezahlt bekomme. Mein Fahrzeug ist Laut Gutachten 11600€ Wert und im gepflegten guten Zustand "gewesen". Aber weil er schon 10 Jahre alt ist und schon 92tkm gelaufen ist steht mir kein Wertverlust zu? Was ist denn dann wenn ich einem 10 jahre alten Bentley aufs Korn nehme. Bekommt der dann auch keinen Wertverlust?
Witzig finde ich allerdings dann dass in der Gesamtrechnung mit vom Gesamtbetrag wieder Geld abgezogen wird weil ich ja dafür jetzt Neuteile habe die ja auch neu Lackiert sind.

Das widerspricht sich doch total. Einerseits wird mir mein Wertverlust nicht ausgezahlt da zu alt. Anderseits sagt mein Fahrzeug hat sich ja jetzt im Wert verbessert weil ich nun Neuteile mit frischen Lack bekommen habe. Da wird einem ja doppelt das Geld aus der Tasche gezogen.

Also:
-steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
-steht mir ein Wertverlust zu?
-Abzug im Betrag des Gutachtens weil ich jetzt Neuteile habe die frisch Lackiert sind?
-steht mir die restliche Mehrwertsteuer nach der Reparatur noch zu?

Was sagt Ihr dazu?

MfG

Plaste

Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:02:34

Bearbeitet von: Plastikman99 am 26.01.2011 um 21:03:44

Bearbeitet von: angry81 am 26.01.2011 um 21:59:10
Craysor
steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
verschiedene Möglichkeiten: wenn repariert wird und reparatur nachgewiesen, auch in eigenregie, JA. wenn nicht repariert wird und fahrzeug war nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, JA (aber mitunter schwierig durchzusetzen). wenn ersatzbeschaffung und fahrzeug nicht fahrfähig, JA. keine rparatur, fahrzeug läuft, dann nicht.
-steht mir ein Wertverlust zu?
im Zweifel nicht. die grenze liegt bei 5 Jahren oder 100.000km. ist zwar nicht statisch, 10 jahre und ein allerweltsbmw (sorry) rechtfertigen einen merkantilen minderwert nicht.
-Abzug im Betrag des Gutachtens weil ich jetzt Neuteile habe die frisch Lackiert sind?
ist standard und wird von den gerichten akzeptiert.
-steht mir die restliche Mehrwertsteuer nach der Reparatur noch zu?
nur bei vorlage einer reparaturrechnung mit ausgewiesener mehrwersteuer oder anschaffung eines ersatzfahrzeugs. du kannst aber die mehrwertsteuer aus dem kauf von ersatzteilen geltend machen.

- unkostenpauschale von € 25.- nicht vergessen.

grüße
Plastikman99
Erstmal Danke für die Antwort!

Zitat:


steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
verschiedene Möglichkeiten: wenn repariert wird und reparatur nachgewiesen, auch in eigenregie, JA. wenn nicht repariert wird und fahrzeug war nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, JA (aber mitunter schwierig durchzusetzen). wenn ersatzbeschaffung und fahrzeug nicht fahrfähig, JA. keine rparatur, fahrzeug läuft, dann nicht.
(Zitat von: Craysor)




Wird in einer Werkstatt repariert. Allerdings ohne Rechnung. Brauch Ich eine Rechnung um zu bewesien das repariert wurde oder reicht ein Foto als Beweis?
Da ich ja keinen Leihwagen genommen habe könnte ich dann die pauschale pro Tag einfordern? Wie hoch wäre die?

Zitat:


- unkostenpauschale von € 25.- nicht vergessen.
(Zitat von: Craysor)




Welche unkostenpauschale? Wofür?

MfG

Plastikman

Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 16:19:58
kerny0815
Zitat:


Erstmal Danke für die Antwort!

Zitat:


steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
verschiedene Möglichkeiten: wenn repariert wird und reparatur nachgewiesen, auch in eigenregie, JA. wenn nicht repariert wird und fahrzeug war nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, JA (aber mitunter schwierig durchzusetzen). wenn ersatzbeschaffung und fahrzeug nicht fahrfähig, JA. keine rparatur, fahrzeug läuft, dann nicht.
(Zitat von: Craysor)




Wird in einer Werkstatt repariert. Allerdings ohne Rechnung. Brauch Ich eine Rechnung um zu bewesien das repariert wurde oder reicht ein Foto als Beweis?
Da ich ja keinen Leihwagen genommen habe könnte ich dann die pauschale pro Tag einfordern? Wie hoch wäre die?

Zitat:


- unkostenpauschale von € 25.- nicht vergessen.
(Zitat von: Craysor)




Welche unkostenpauschale? Wofür?

MfG

Plastikman

Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 16:19:58

(Zitat von: Plastikman99)




foto sollte reichen als beweis, am besten mit datum (leg die aktuelle tageszeitung aufs auto^^)

unkostenpauschale ... ähm ... einfach so :)
Plastikman99
So hab ich das auch gehört. Morgen soll ich mein Fahrzeug wohl wieder bekommen.
Wäre also ein Leihwagen für 5 Tage. Wie ist da denn die pauschale?

Wie rechne ich das dann mit der Versicherung ab? Erst nach Gutachten fiktiv und dann die unnkostenpauschale + Leihgwagengebühr einfordern oder komplett?

MfG

Plastikman
Craysor
sagst du mir deinen genauen fahrzeugtyp mit event. austattungslinie, bj. etc, sage ich dir den nutzungsausfall pro tag. idr reichen bilder vom fahrzeug nach der reparatur unter vorhaltung einer aktuellen tageszeitung, s.o.. zur not muss nachbesichtigt werden.

unkostenpauschale ist für deine telefonate, porto etc. pauschal ohne nachweis.
Plastikman99
Kein Problem! Hier aus dem Gutachten:

EZ: 08.08.2000
Fahrzeugart : PKW
Aufbauart : Cabrio, 2-türig
Fabrikat : BMW
Typ / Untertyp : 3-ER REIHE (E46) / 323 CI CABRIO
Fahrzeug-Ident-Nummer : :-)
KBA-Nummer : :-)
Hubraum / Leistung : 2494 ccm / 125 kW
Motorart / Zylinder : Ottomotor / 6-Zylinder

Serienausstattung:
A-SPIEGEL BEHEIZT
NEBELSCHEINWERFER
SITZVERST ELEKTR MEM
BORDCOMPUTER
2494CCM 125KW
5-GANG SCHALTGETR
REIFEN 205/55 R16..V
INTERIEURL HOCHGLANZ

Sonderausstattung:
HARDTOP VORBEREITUNG
VERDECK ELEKT/HYDR KLIMAAUTOMATIK
RADIO BUSINESS CD-LAUFWERK
XENON-LICHT
SCHEINW-WASCHANLAGE
BLINKLEUCHT V WEISS
LEDER MONTANA
SITZHEIZUNG V
WINDSCHUTZ
AUTOM UMLUFTCONTROL
WINTERREIFEN FELGE 7 J X 16 ALU PARK-DISTANCE-CONTR

Reicht das so? Bilder vom Schaden gibts hier

Wie rechne ich das dann mit der Versicherung ab? Erst nach Gutachten fiktiv und dann die unnkostenpauschale + Leihgwagengebühr einfordern oder komplett?

MfG

plaste


Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 17:33:04
Craysor
die rechnung sieht so aus:

1. reparaturkosten netto € XX
2. gutachtergebühren € XX
3.Nutzungsausfall 5 Tage, Gruppe H a € 65.- € 325.-
4.Unkostenpauschale € 25.-
Betrag: € XXX

Den errechneten Betrag bei der Versicherung anfordern und Frist setzen. Dein FAhrzeug war nach dem Unfall noch fahrbereit? Beim Tagessatz kann die Versicherung wegen des Alters um eine oder zwei Gruppen runter, wären dan statt € 65.- nur € 59.- oder € 50.-. Ich setze aber idR die höchste an.

grüße


Plastikman99
Ja super!

Das auto war zwar noch fahrtüchtig aber durfte durch hervorstehenden wcken nicht mehr bewegt werden.
Der Gutachter hat 2 AT für die Reparatur angegeben.
Kann ich für den Zeitraum zur Erstellung des Gutachtens und Klärung der Reparatur usw. Auch den Leihwagen mit berechnen? Deshalb bin ich ja auf die 5 Werktage gekommen...

Mit den Gutachtergebühren habe ich ja nichts zu tun.
Netto Reparaturkostenversicherung kann ich ja nicht geltend machen da ich keine Rechnung habe. Richtig?

MfG

Plaste
Craysor
der gutachter müsste die (voraussichtlichen) reparaturkosten netto angegeben haben........auch wenn auf gutachtenbasis abgerechnet wird, spricht man von den reparaturkosten netto, es sei denn es liegt ein totalschaden vor.
Imotski
Zitat:


Zitat:


Erstmal Danke für die Antwort!

Zitat:


steht mir ein Leihwagen bzw. die pauschale bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten zu?
verschiedene Möglichkeiten: wenn repariert wird und reparatur nachgewiesen, auch in eigenregie, JA. wenn nicht repariert wird und fahrzeug war nicht mehr fahrfähig bzw. verkehrssicher, JA (aber mitunter schwierig durchzusetzen). wenn ersatzbeschaffung und fahrzeug nicht fahrfähig, JA. keine rparatur, fahrzeug läuft, dann nicht.
(Zitat von: Craysor)




Wird in einer Werkstatt repariert. Allerdings ohne Rechnung. Brauch Ich eine Rechnung um zu bewesien das repariert wurde oder reicht ein Foto als Beweis?
Da ich ja keinen Leihwagen genommen habe könnte ich dann die pauschale pro Tag einfordern? Wie hoch wäre die?

Zitat:


- unkostenpauschale von € 25.- nicht vergessen.
(Zitat von: Craysor)




Welche unkostenpauschale? Wofür?

MfG

Plastikman

Bearbeitet von: Plastikman99 am 27.01.2011 um 16:19:58

(Zitat von: Plastikman99)




foto sollte reichen als beweis, am besten mit datum (leg die aktuelle tageszeitung aufs auto^^)

unkostenpauschale ... ähm ... einfach so :)

(Zitat von: kerny0815)





kann ich mir aber nicht vorstellen, denn das mit der mwst. wurde ja dafür gemacht das die leute das ganze schwarz oder selber repariert haben und der staat leer ausging. etwas unlogisch aber ok.. bin jetzt auch nicht der fachmann
Craysor
wieso, die mehrwertsteuer wird doch gerade nicht bezahlt?!