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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Maveric
Hauptthema:
Hi Leute,

ich hab mal wieder was erlebt und kann nicht fassen das das so sein soll, bzw so richtig ist.
Folgendermaßen:
- Ich soll (wird wahrscheinlich auch stimmen) falsch geparkt haben (28.09.05), also ich habe kein Parkticjet gezogen.
- Normalerweise kostet das 5.- (hab ja schon öfter das gleiche kassiert :) ) und hab immer sofort bezahlt.

SO... jetzt kommt der Hammer:
Ich bekomm nen schreiben über 18,19,-! ! ! Weil das Verfahren eingestellt wurde, weil ich keinen Fahrer benannt habe und sie den fahrer nicht ausfindig machen konnten!
... ey dat is der Knaller!
In Natura sieht des so aus:
Ich hab den Brief net bekommen und natürlich auch net bezahlt, da ich nix davon wusste, ergo schicken die diesen Wisch raus, wo ich die Verfahrensgebühren usw bezahlen muss. .... HALLO??? Sind die noch dicht???
Ich hab da ja angerufen... nur Idioten da... haben mir das so gesagt, wenn man net gleich zahlt kommt dann irgendwann son Wisch....
Das beste ist... ICH KANN NIX DAFÜR!
Sagt mal Leute, hat wer damit Erfahrung? Was kann man machen? Widerspruchg kann ich keinen einlegen... müsste vor Gericht gehen! Normal ist das nicht mehr.
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Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
stargate
Das müsste eigentlich ein sog. "Bescheid" sein.
Man kann gegen alle Bescheide schriftlichen Widerspruch einlegen.
Es müsste eigentlich irgendwo auf dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein. Da steht drinnen was man genau machen muss.

Wenn das nichts hilft, zum Anwalt gehen. Aber an deiner Stelle würd ich wenn gar nix hilft die 20 Euro bezahlen und gut isses. Bevor das vor Gericht geht, das kann nämlich auch in die Hose gehen.

Also erstmal gegen die Entscheidung der Behörde schriftlichen Widerspruch einlegen.

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Regionalteam Niederbayern

Teamleader des ver. Regioteam´s Niederbayern
Maveric
Ja Rechtsbehelfsbelehrung is ja mit bei... da is nix mit widerspruch, dass ist ja der Witz:
"...schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle gerichtliche Entscheidung beantragen."
Ich meine mit der masche können die doch prima das Haushaltsloch stopfen!
Ich hasse diese wi*er langsam. :)
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Crazy-Car-Connexion - Berlins Craziest Club!

Der mit dem Auto OBEN OHNE.
stargate
Also wie´s jetz in deinem Fall ist, kann ich leider nicht genau sagen. Im Bußgeldrecht kenn ich mich nicht aus.

Aber ich weiß halt noch von meiner Ausbildung, dass man gegen jede Entscheidung der Behörde die Außenwirkung hat, also sprich ein Bescheid ist auch Widerspruch einlegen kann.

Hast du vielleicht einen Bekannten der sich in dem System gut auskennt=? Oder vielleicht einen Rechtsanwalt.

Einfach mal kurz nachfragen, was du jetzt vorerst mal machen sollst.

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Regionalteam Niederbayern

Teamleader des ver. Regioteam´s Niederbayern
Maveric
Das mit dem Bekannten ist nicht besonders einfach... jeder dem ich das gezeigt hab, hatte keinen Plan! Weder was das soll, noch was man da machen kann. Das Problemmit dem Rechtsanwalt ist ja, das der Geld kostet und es sich bei dem kleinen Betrag einfach nicht lohnt.
Aus diesem Grund dachte ich frag mal hier nach. :)
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Der mit dem Auto OBEN OHNE.
Falko84
Hi,
Du hast schon öfters Tickets bekommen, und beschwerst Dich jetzt das Du mal 18-19€ zahlen musst?
Sorry, habe ich kein Verständnis für.
Sei lieber froh das Du nicht abgeschleppt wurdest, das wird dann nämlich richtig teuer.
Lieber mal 5 Minuten nach nem richtigen Parkplatz suchen, inner Stadt gibts auch Parkhäuser.
Also das soll jetzt kein persönlicher Angriff sein, aber mal ehrlich, meinst Du nicht auch das Du selber Schuld bist??
Machs gut
Falko
____________________________
suche nach nem guten 325i Motor mit Anbauteilen.
Wenn ihr was habt oder wisst über ein gutes Angebot dann sagt mir mal bescheid.
Maveric
Zitat:


Hi,
Du hast schon öfters Tickets bekommen, und beschwerst Dich jetzt das Du mal 18-19€ zahlen musst?
Sorry, habe ich kein Verständnis für.
Sei lieber froh das Du nicht abgeschleppt wurdest, das wird dann nämlich richtig teuer.
Lieber mal 5 Minuten nach nem richtigen Parkplatz suchen, inner Stadt gibts auch Parkhäuser.
Also das soll jetzt kein persönlicher Angriff sein, aber mal ehrlich, meinst Du nicht auch das Du selber Schuld bist??
Machs gut
Falko
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suche nach nem guten 325i Motor mit Anbauteilen.
Wenn ihr was habt oder wisst über ein gutes Angebot dann sagt mir mal bescheid.


(Zitat von: Falko84)



Eins vorweg: Alles was ich jetzt schreibe soll auch kein persönlicher Angriff sein.

Wo kommst Du her? Salzhemmendorf oder so? Interessant, lässt sich gut mit Berlin vergleichen! Aber ich bin sicher Du warst schon inner Stadt und weißt wie das da aussieht. Ausserdem gelesen hast Du auch nicht wirklich oder? Ich wusste gar nicht, dass man normalerweise abgeschleppt wird, wenn man kein Parkticket zieht. :)
Ich habe mich keineswegs über meine Schuld aufgeregt sondern über eine ungerechtfertigte Behandlung.
Ausserdem wenn Du den Beitrag gelesen hättest und nicht nur die Überschrift, dann wüsstest Du jetzt auch, das ich nichtmal weiß ob das auch alles so hinhaut, da ich ja kein Bescheid zu dieser Zeit erhalten habe.
... ist auch egal... würde nur gerne sehen wie Dein Gesicht einfrieren würde, wenn Du son Wisch bekommst... obwohl hast ja recht, Du würdest ganz cool bezahlen und noch was obendrauf legen, weil Du Dich so schuldig fühlen würdest. :)

P.S.: Überleg nächstes Mal ob Deine Antwort IRGENDEINEN Sinn macht! ! ! Ich hab nicht nach Meinungen gefragt!
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Der mit dem Auto OBEN OHNE.
E36-Freak
Zitat:


Das müsste eigentlich ein sog. "Bescheid" sein.
Man kann gegen alle Bescheide schriftlichen Widerspruch einlegen.
Es müsste eigentlich irgendwo auf dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein. Da steht drinnen was man genau machen muss.

Wenn das nichts hilft, zum Anwalt gehen. Aber an deiner Stelle würd ich wenn gar nix hilft die 20 Euro bezahlen und gut isses. Bevor das vor Gericht geht, das kann nämlich auch in die Hose gehen.

Also erstmal gegen die Entscheidung der Behörde schriftlichen Widerspruch einlegen.

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Regionalteam Niederbayern

Teamleader des ver. Regioteam´s Niederbayern


(Zitat von: stargate)




Das Einlegen des Widerspruches hätte aber zur Folge, das da noch mehr Gebühren drauf kommen, wenn das Ding zu seinen Ungunsten entschieden wird und da wäre ihm auch nicht mit geholfen. Parkverstoß ist Halterverantwortlichkeit, egal wer zum Zeitpunkt mit dem Wagen tatsächlich unterwegs war. Wenn Du denen nicht nachweisen kannst, das es unter Umständen ein Ablesefehler war oder Du eigentlich mit dem Wagen zu dieser Zeit da gar nicht unterwegs warst, dann wirst Du um die Zahlung, so beschissen das auch ist, nicht herumkommen. Das ist doch ein Einzelverstoß gewesen oder haben die Stadttypen Dich vielleicht schon als "Tatmehrheit" auf dem Zettel?
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Maveric
hmm gute Frage. Na ich parke nicht so oft falsch. Letztes Jahr vielleicht 4-5 Mal. Es geht mir ja auch nicht um den Verstoß als solches, denn es ist schon möglich das ich dort geparkt habe und nicht bezahlt habe. Ich hätte die 5,- auch ohne murren bezahlt. Ich hatte jedoch keine Chance! Das erste was ich bekommen habe war dieser 18.- Wisch wegen dem Quatsch den ich oben geschrieben hab. Das ist ja das Problem. Das auf einen Widerspruch noch Gebühren kommen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt... nach der Belehrung ist ein Widerspruch nicht zulässig. Das ist ja der Witz.
Im Endeffekt kostet mich das jetzt fast das 4 fache ohne das ich wüsste warum.... grrrr
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Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


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E36-Freak
Ich hab das schon richtig verstanden. Die gehen davon aus, das Du den Wisch mit der Anhörung und der Belehrung gar nicht zurückgeschickt und quasi darauf gewartet hast, das ne Zahlungsaufforderung kommt....wird unmöglich sein, zu beweisen das das Ding aus Schlamperei gar nicht verschickt wurde oder auf dem Postwege abhanden gekommen ist. Die Bögen werden ja als normale Briefsendung verschickt.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Maveric
Belehrung, Anhörung? Sonst hab ich einfach ne Zahlkarte mit dem 5.- drauf bekommen, ich hab das bezahlt und gut war. Ist das alles komisch... wie gesagt mit der Masche könnten die ganz schön viel Kohle machen. ... na wer weiß ... vielleicht geht es bald mehreren wie mir *böseVorahnung* :)

Danke aber erstmal für Deine Antworten. Danke auch an Stargate.

Mfg
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Peppitsch
Du parkst falsch kriegst nen Ticket, nen Spasti reißt dir aus Spaß den Wisch von der Scheibe, die Post verschlampt mal wieder einen Brief, und zack, denken die du scheiß darauf, stellen freudlicher Weise das Verfahren ein, machen aber die Kosten dieses Verfahrens geltend.

Widerspruch kann man nur bei Ordnungs- oder Bußgeldern einlegen, und damit wurdest du ja nicht belegt, wenn ich das richtig verstanden habe.

So könnte ich mir vorstellen ist die Sache gelaufen.
Gegen
____________________________
immer mfG, auch wenn es sich vorher eventuell anders angehört haben sollte.

Peppitsch
juhy84
Meine Eltern haben vor 3 Wochen ein Schreiben bekommen:

Der Wagen mit der Autonummer DON AK 789 ist am 15.12.05 auf der B2 von Donauwörth richtung Augsburg mit 28km/h zu schnell geblitzt worden!

So, nun zu den Fakten! Den BMW E36 mit diesem Kennzeichen habe ich bereits im April abgemeldet! Ist nicht möglich!;)
Anruf in Straubing, bei der Hauptfutzistelle:
"ja, wie? Sie haben das Auto abgemeldet? Wie sind Sie dann zu schnell gefahren? Wann haben Sie das auto abgemeldet? Sind sie sich sicher?" Und jetzt kommts!!!! "wollen Sie beschwerde einreichen und nicht zahlen oder zahlen sie?"

Vor einer woche waren zwei grüne manschgerl da! Sie wollen den abmeldebescheid sehen (gut das meine mum wirklich alles aufhebt!)! Ja ok, das auto ist wirlich abgemeldet! Aber das war ja ein BMW, auf dem Foto ist das ein Opel! Dann war das vielleicht unser Fehler! Meine Mum fragte ob sie das Pic mal sehen könnte, sie durfte, das nummernschild komplett anders
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RegionalteamNiederbayern

Mitglied des verruchten Regionalteams Niederbayern.

Der Pisspage des Dalai-Lama - Fear and Loathing


Bearbeitet von - juhy84 am 16.01.2006 00:58:42
Maveric
Zitat:


Du parkst falsch kriegst nen Ticket, nen Spasti reißt dir aus Spaß den Wisch von der Scheibe, die Post verschlampt mal wieder einen Brief, und zack, denken die du scheiß darauf, stellen freudlicher Weise das Verfahren ein, machen aber die Kosten dieses Verfahrens geltend.

Widerspruch kann man nur bei Ordnungs- oder Bußgeldern einlegen, und damit wurdest du ja nicht belegt, wenn ich das richtig verstanden habe.

So könnte ich mir vorstellen ist die Sache gelaufen.
Gegen
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immer mfG, auch wenn es sich vorher eventuell anders angehört haben sollte.

Peppitsch


(Zitat von: Peppitsch)




Haaaaargenau! So hätt ichs besser formulieren sollen.! Spitzen Zusammenfassung! Ob mir einer das Zeug vom Auto gerissen hat weiß ich nicht, weil ich die Dinger immer gleich weg schmeiße (mach ich jetzt nicht mehr).
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Ich mag Dich!
Mit freundlichen Grüßen


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E36-Freak
Zitat:


Ob mir einer das Zeug vom Auto gerissen hat weiß ich nicht, weil ich die Dinger immer gleich weg schmeiße.
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(Zitat von: Maveric)





Ähm....geht ja dann nicht mehr :-)))
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
angry81
ich hab auch schon sowas durch. ich hab gegen ein ticket wegen falschparken (ursprünglich 10€) einspruch eingelegt, weil ich bzw mein auto zu dem besagten zeitpunkt nicht da war (durch zeugen beweisbar). nach mehreren schriftwechseln kam der bescheid, das des verfahren zu meinen gunsten eingestellt wurde...und die schlußrechnung:

über 30€!!!! trotz dem ich freig gesprochen wurde
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greeetz angry

--> www.quadfreakz.de <--

ALLE GEGEN ALLE


SPORT FREI
kwadde
hehe tut mir leid für dich, aber der thread hat mich eben daran erinnert, das ich noch nen knöllchen zahlen muss^^ also scho mal danke :)

du könntest sicher rechtlich dagegen vorgehen und würdes warscheinlich auch recht bekommen, aber merkwürdig an der ganzen sache ist, das die halterbefragung, als folge des nich gezahlten verwarnungsgeldes ja nicht statt gefunden hat, dabei kommen doch solche sachen normal per einschreiben?! selbst nen 10€ blitzer kommt per enschreiben.. da muss doch irgendwas schief gelaufen sein. ich würd nochmal anrufen und nachfragen ob denn von deren seite nen nachweis vorhanden is das du angeschrieben wurdest und ob das denn nicht nen einschreiben gewesen sein müsst
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Maveric
So wie die Meisten mich hier ja in meinem Denken bestätigt haben... mit lieber zahlen sonst wirds teurer etc... hab ich denn Dreck schnell mal mit ner Träne im Auge überwiesen.
Aber mal ehrlich... wenn ich hier so manche Sachen lese, dann scheint das alles andere als eine Ausnahme zu sein!!! Ist es nicht traurig, dass man da nicht normal gegen vorgehen kann? Das kann doch eigentlich nicht sein oder? Für Vergehen die man gemacht hat zu zahlen ist ja völlig OK und auch das es solch Strafen gibt, aber sowas?
Wisst Ihr was mir dazu einfällt? Richtig - Dikatur!
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