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peppy1002
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator taissel am 28.09.2005 um 18:51:22 in dieses Forum verschoben.

Hi, was bekommt man eigentlich wenn man beim fahren DVD/Fernsehen guckt? weiß das jemand?
Wenn ich eine mp2 cd drin habe dann habe ich ja die liste mit den liedern auf dem monitor, das ist aber erlaubt oder?

Mfg

peppy1002
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!


Bearbeitet von - taissel am 28.09.2005 18:51:22
Weiß-Blau-Fan-Rude
Die Grünen werden dir nicht stun, aber falls du einen Unfall hast, könnte die Versicherung behaupten, du warst durch den laufenden Film im Auto abgelenkt.
Müssen sie natürlich erst einmal beweisen.
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Es wird immer nur eine Marke geben mit Freude am Fahren und das ist BMW.
peppy1002
Ja weil die die mir das eingebaut haben meinten das kostet 60 euro und nen punkt. Aber das kann ich mir irgendwie net vorstellen. Und da ich mr keinen einzigen punkt mehr erlauben kann, würde ich das jetzt mal gerne ganz genau wissen
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!
peppy1002
weiß noch jemand dazu was? Oder hat jemand noch erfahrung damit`?
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!
das_prickelt
aus dem urteil eines Oberlandesgerichts (Hamm) ist es sogar verboten, die uhrzeit auf dem handy abzulesen!
also kann ich mir schlecht vorstellen, dass es der polizei egal ist, wenn der TV oder DVD während der autofahrt läuft.
in der regel ist es ja auch so (wenn nichts maipuliert ist), dass sich das gerät bei einem tempo von 6 km/h abschaltet... das wird seine gründe haben...
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Jage nichts, was du nicht töten kannst...

http://www.monstersgame.info/?ac=vid&vid=1009738
XM
Ja ist ist auch gesetlich geregelt, dass nachträglich angebrachte DVD Spieler, an die Handbremse angeschlossen werden. D.h. der DVD Player dürfte nur laufen, wenn die Handbremse angezogen ist.

Ich kenne aber niemanden, der seinen DVD Player an die Handbremse angeschlossen hat...
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Sers XM

Wer bremst verliert!

Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb
peppy1002
Aber welche konsequentzen das hat wenn die polizei einen dabei erwicht, weiß keiner ?
Ist doch bestimmt schon mal jemanden passiert
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Rieger 325
Ja sichie guck ich immer DVD beim fahren, aber erst wenn ich meinen Döner gegessen, das Solarium ausgeschaltet und mein Jonny zuende gebaut habe (alles kein Thema, mach ich alles bei 230 Km/H auf der A1 ) , dann guck ich auch mal zwischendurch so ein paar Schmuddelfilme, damit ich mich nicht so auf den Verkehr konzentrieren muss !!!

;)
@ peppy1002, nimms nicht persönlich !

Ich will ja keinen angreifen, aber solche Fragen, finde ich sehr unüberlegt und eigentlich überflüssig, spätenstens seit Handyverbot am Steuer.

Mfg
Rieger
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Rechtschreibfehler sind Folge kreativen Denkens !
peppy1002
ich weiß das es nicht erlaubt ist, ich wollte ja auch nur wissen welche strafe man bekommt
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Heman16
Bei der ersten Kontrolle mit dem Monitor haben die "Herren in Grün" sich auch nicht dazu geäußert! Bei den nächsten Kontrollen in die ich rein gefahren bin wurde auch kein Ärger gemacht oder komisch geguckt!

Würde mich aber mal Interessieren was das denn für Konsequenzen haben soll?!
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~ErsGuterJunge~



Denn ohne mich wird deutscher Rap schon wieder nicht hart
Schon wieder ein Tag an dem ich eure Lieder nicht mag salutiert steht stramm
Ich bin der Leader wie A
Nicore
Also, am besten eine Fernbedienung am Lenkrad haben mit Remote Knopf. ;)
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Arbeitsloser Mediengestalter sucht Aufträge (Webdesign | PHP+MySQL | Drucksachen)
Heman16
Ja aber manchmal braucht der Monitor so lange....bis er drin ist!
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~ErsGuterJunge~



Denn ohne mich wird deutscher Rap schon wieder nicht hart
Schon wieder ein Tag an dem ich eure Lieder nicht mag salutiert steht stramm
Ich bin der Leader wie A
Obi-Wan-325coupe
Hmmm also da bis jetzt noch keiner ne eindeutige Aussage gemacht hat schiebe ich den Thread nochmal nach oben.
Ich gucke gerne dvd gerade im stau oder stockenden Verkehr. Würde gerne wissen ob es definitiv verboten / nicht verboten ist.

MfG Obi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
peppy1002
ich wills ja auch wissen, abr ich hatte die hoffnung aufgegeben, auser gemecker kam hier nix
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Pingu
Wenn DVD gucken wärend der fahrt verboten wäre, dann wäre auch jedes Navi verboten!
Denn da schaut man genauso drauf, wie wenn man jetzt nen Film schaut.

Gruß PINGU
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Liebe geht durch den Wagen

B M W - Freude am Fahren
Bodensee_BMWler
naja,Film schaun ist echt völliger schwachsinn....wer da hinguckt,dem gehört der lappen weg....interessanter währe es,wenn der Beifahrer guckt *FG* !

Aber kein Plan,ich fahrs vorher immer rein oder mach Gina Wild rein dann sagense nichts sondern haben nur den Mund auf :D
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Mein ---->COMPACT<---
Obi-Wan-325coupe
LOL ich gucke mir ja auch nicht wirklich filme an, aber habe halt ganz gerne hip hop videos laufen wenn ich im stau stehe. Bloss nciht das ich nachher deswegen den lappen abgebe. Hat hier niemand n bisschen mehr ahnung davon?

MfG Obi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
332i-Machine
Definitiv verboten!!
Hat mir ein Bekannter erzählt, und der ist Polizist... jedoch kauf ich ihm die Konsequenzen die es haben soll, nicht ganz ab... angeblich 3 Punkte, wieviel Geldstrafe konnte er mir jedoch nicht genau sagen...

Also das mit den 3 Punkten bezweifle ich... aber verboten ist es definitiv... wie gesagt wurde, muß an Handbremse angeschlossen werden und darf nur bei ausgeschaltetem Motor und angezogener Handbremse funktionieren, also die Video-Funktion.. die Auflistung mit den MP3-Tracks ist jedoch erlaubt... man kann prinzipiell sagen "Bewegte Bilder *g* sind während der Fahrt nicht erlaubt..."...
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]


Bearbeitet von - 332i-Machine am 13.10.2005 22:20:01
Obi-Wan-325coupe
Schade...Na ja vllt bewahrt mich die Angst vor Strafe ja vor dem Tod durch ablenkung^^.

MfG Obi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
Dennis81
Hi,

also Sorry, wenn ich das Navi an habe oder den PALM wie ich ihn in vielen Fahrzeugen sehe, bin ich auch abgelenkt.
Bei meinem 3er habe ich auch of Musikvideos laufen gehabt. Ob nun da mein Radiotuner oder meine MP3 Liste angezeit wird oder das Naviläuft, das stört mich nicht und hat auch noch nie die Cops gesteuert. Was soll ich dann bei meinem 5er machen nen stück pappe vor den Bordmonitor kleben ??? Also ich halte es für schwachsinn !!! tut mir leid. auf den hinteren Sitzen läuft ja an meinen Kopfstützen TV und DVD, und vorne ja gut halt auch. Wenn interessiert es wenn die Bullen dich anhalten biste langsamer wie 6 km/h dann geht das ding halt an. Würde das ding nur nie laufen lassen wenn ich alleine unterwegs bin. da könnte es echt ablenkend wirken.


Gruß Dennis

P.S: habe schon oft gehabt das die Jungs gefragt haben ob se nicht ne Runde mitgucken könnten wenn grad Fußball läuft !!!
____________________________
Unser Tüv vom Rheinland,
geheiligt sein deine Prüfer, uns heilig deine Plaktette,und vergib uns unsere Tieferlegungen und erteile uns durch §21 die Allgemeine Betriebserlaubnis für unsere Umbauten. Amen !!!

RIP: E39 528iA/T & E36 318I
Rieger 325
Diese Antwort zu so einer Frage habe ich nur aus dem Netz übernommen.

- navi ist erlaubt dvd etc nur hinten an bzw vorne nur im stand.
wärend der fahrt verboten kostet 10€ strafe.
kamm so im tv bei BISS auf Pro7.


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Rechtschreibfehler sind Folge kreativen Denkens !
Greis
LOL!, wenn die Bullerei mich anhällt dann schalte ich von DVD (is sowieso schwachsinn) oder mp3 halt auf navi um..dann sollen se mir mal was...
E36-Freak
Zitat:


ich weiß das es nicht erlaubt ist, ich wollte ja auch nur wissen welche strafe man bekommt
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Wieso rede ich überhaupt mit dir? Meine Anlage hat mehr gekostet als dein ganzer Wagen!


(Zitat von: peppy1002)




Es gibt zur Zeit keine gesetzliche Bestimmung, die das DVD-glotzen verbietet, ist also Bußgeldfrei. Wie einigen hier schon bemerkten, kann die Versicherung bei nem Unfall Querelen machen. Ich krieg hier allerdings immer nen Hals, wenn einige hier glauben, die Bullen sind zu allem zu dämlich (bin selber 25 Jahre bei dem Verein und weiß, wovon ich spreche)
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Obi-Wan-325coupe
Hmm langsam schnall ich gar nichts mehr. Es ist also erlaubt? Auch vorne?

MfG Obi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
Marius
Tja der eine Polizist sieht es sicherlich so, der andere so und im endeffekt hat keiner eine ahnung! Aber mal ehrlich was willst du vorne schon anschauen? Wenn dann würde ich nur Video Clips anschauen / laufen lassen denn für einen Film habe ich nicht die Zeit.

E36-Freak bist du dir sicher das es da keinerlei gesetzliche vorschriften gibt sprich das es da keine punkte oder so gibt wenn die mich beim Video schauen erwischen (vorne in der Mittelkonsole)


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FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen
E36-Freak
Ja ich persönlich bin mir sicher, aber kann ja auch sein, das ich was verpaßt habe..... Werde mich Morgen mal sachkundig machen und das Ergebnis meiner Recherche dann hier posten
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Touri Normi
also ob ich etz das navi laufen habe und mich darauf konzentriere z.b. in der innenstadt wo das navi ja völlig abdreht oder nen film, glaube net dass es verboten is.
das bei audi etc der fernseher bei 6km/h ausschaltet is einfach eine präventivmassnahme genauso wie die geschwindigkeitsabregelung bei 250km/h .
und selbst wenn, hallo0 wenn kontrolle is macht das ding doch einfach schnell aus. ich weiss es nich genau ich denke es mir einfach so

P.S. ich hab das JVC KD DV 6101 mit dvd player, d.h. ich hab meine ganzen lieder auf einer dvd, und da soll mir mal jetzt ein gericht kommen und fragen warum ich das gerät nicht an die handbremse angeschlossen hab *wegschmeiss*


grüße norman
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Understatement ist alles

Mein Pampersbomber


Bearbeitet von - Touri Normi am 15.10.2005 11:22:51
E36-Freak
Also, wir haben es nochmal im "Dienstforum" besprochen und sind uns alle einig: "DVD glotzen ist völlig legal", solange nix passiert natürlich vorausgesetzt. Der Kollege, der was anderes behauptet, erzählt schlicht und ergreifend Stuss. Ich habe mir den kompletten Tatbestandskatalog durchgelesen und nix gefunden, nach welcher Vorschrift man das evtl. ahnden könnte, wenn man es drauf anlegt. Also Leute, frohes Fernsehen.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Obi-Wan-325coupe
Danke echt nett von dir das du dich so genau erkunigt hast. Is ja auch nicht so das ich mir da jetzt aufmerksam filme angucke, aber vor allem im stau oder so würde ich halt gerne mal n paar video clips laufen lassen, hatte bloss halt angst dass mir dann irgendwas angehaengt wird. Na ja ab jetzt darf ich ja mit ruhigem gewissen. :-)

MfG Obi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
332i-Machine
Zitat:


Also, wir haben es nochmal im "Dienstforum" besprochen und sind uns alle einig: "DVD glotzen ist völlig legal", solange nix passiert natürlich vorausgesetzt. Der Kollege, der was anderes behauptet, erzählt schlicht und ergreifend Stuss. Ich habe mir den kompletten Tatbestandskatalog durchgelesen und nix gefunden, nach welcher Vorschrift man das evtl. ahnden könnte, wenn man es drauf anlegt. Also Leute, frohes Fernsehen.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen


(Zitat von: E36-Freak)




Jap, hast Recht.

Gestern hab ich erst wieder mit meinem Kumpel darüber gesprochen, und der meinte es ist erlaubt. Er hat sich damals angeblich vertan wo ich ihn drauf angesprochen hab etc. bla bla...

Ist erlaubt, und deshalb hab ich heut gleich mal alle Video-CD's ins Auto geholt :D
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Marius
Dann hat sich ja meine neue anschaffung gelohnt ; )

Dank dir E36 Freak cool das es auch solche polizisten gibt, bin leider immer nur die anderen gewohnt die immer irgendetwas suchen und finden wollen wenn alles eingetragen und legal ist.
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FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen
Obi-Wan-325coupe
...vor genau der sorte habe ich auch angst, obwohl es nicht verboten ist. Bis jetzt haben die mir schon so oft was anhaengen wollen und es auch schon mal geschafft. Habe zB mal nen Kavaliersstart hingelegt an ner Ampel, dummerweise hams Zivis gesehen, aber nein die haben mich nicht ermahnt oder ne Geldbusse oder sonstwas sondernd haben da ein illegales rennen draus gemacht (war ne 2 spurige strasse mein "gegner" n 30 jaehriger schleicher lol). Wollte mit sicherheit kein rennen fahren, sondernd halt eben nur mal ordentlich fix anfahren...

MfG OBi
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ObiMobil-Fotostory---Leider gerade im Umbau

Bei mir heisst "Cleanen" wirklich noch saubermachen!
Manu
Hey Ihr cooles Thema...

ich lass euch auch noch a paar Kleinigkeiten da....

Wegen der Sache mitn Handy:
Die StVO sagt das das Mobiltelefon während der Fahrt nicht aufgenommen werden darf.... Also bringt die Ausrede "ich hab nicht telefoniert ich habs nur in der Hand ghalten nix (gilt ebenso für sms). Aber Uhr ablesen ist natürlich drin... solange man nicht das Handy aufnimmt---> wenn man jetz mal kleinlich ist!!!

Zur Sache mit TV:
Die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr muss laut Geset dem Straßenverkehr eingeräumt werden..... also könnte man bei einem Nachweis deswegen zur Kasse geboten werden.... Aber was hier bissl vergessen wird ist der Versicherungsschutz... soweit ich weiß werden die Autos nach einem schweren oder tödlichen Unfall genau inspiziert und untersucht.... und die sind sicher net alle blöd... sondern die habens gelernt und haben täglich damit zu tun...

Und mal ganz nebenbei... wenn man nicht grad in der Fußgängerzone fährt glaub ich kaum das man noch die Zeit hat sich nen Film beim fahren rein zu ziehn.... oder schleichen die dann alle vor sich hin???


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MfG Manu
mein Coupe

Syndikat-Franken
E36-Freak
Zitat:


Dann hat sich ja meine neue anschaffung gelohnt ; )

Dank dir E36 Freak cool das es auch solche polizisten gibt, bin leider immer nur die anderen gewohnt die immer irgendetwas suchen und finden wollen wenn alles eingetragen und legal ist.
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FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen


(Zitat von: Marius)




Naja, es gibt halt immer und überall solche und solche. Für mich persönlich gibt es halt nach 25 Dienstjahren wichtigere Sachen....wie man in den Wald ruft, so schallt es auch häufig heraus. Diese Erfahrung habe ich jedenfalls gemacht und bin damit eigentlich immer ganz gut gefahren, Ausnahmen bestimmen halt immer die Regel, aber das wißt Ihr ja sicherlich selber...

@Manu: Die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beschränkt sich sicherlich nicht nur auf DVD. Es gibt halt dann immer Probleme, wenns knallt und es einem nachgewiesen wird, das man bewu0t/oder unbewußt abgelenkt war.
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
332i-Machine
JEtzt muß ich den Thread nochmal hochziehen...

Wurde heute von der Rennleitung aufgehalten, normale Fahrzeugkontrolle...

Dabei haben die dann gesehen das ich 'nen DVD-Player mit Bildschirm im Auto hab, jedoch lief kein Video o.ä., war lediglich die aktuelle Playlist aufgelistet...

Der meinte dann dass das eigentlich verboten ist und sogar Punkte in Flensburg kostet, aber da ich so 'nen netten Eindruck mache und alles am Auto schön ordentlich gemacht und eingetragen ist, drücken die ein Auge zu...

Wollte der mich verarschen, oder hat sich zum Jahreswechsel irgendwas geändert in der Hinsicht??
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]www.bh-remix.com[/fehlerhaft_angegebener_Link]
E36-Freak
Kannst ihn ja mal aufklären, das es ein abstrakter Gefährdungstatbestand ist......so lange er Dir nicht nachweisen kann, das Du durch das Fernsehen während der Fahrt unachtsam bist und Fahrfehler begehst, ist es null und nichtig
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
Nick`ster
Hi!
Da fällr mir aber auch noch ne Frage ein. Das aufheben des Handys ist verboten, man darf noch nicht mal auf die Uhr des Handys schauen. Ich zum Beispiel benutze einen MDA Compact als Handy und als Navi. Was ist, wenn ich am Navi etwas einstelle, oder in den Kalender schaue?

Kann die Rennleitung da was sagen? Ist mit Sicherheit eine Sache der Auslegung, oder?

MfG
Nick
angry81
werden sie dir ebenso negativ auslegen. ich hab die cops mit laufendem fehrnseher überholt und dann ham se mich shcön rausgeholt. strafe gabs dafür nicht aber sie sind natürlich spitz dadurch geworden
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greeetz angry

--> www.quadfreakz.de <--

ALLE GEGEN ALLE


SPORT FREI
E36-Freak
Ja ist es, wenn Du das Ding für beide Sachen benutzen kannst, dann wird der Nachweis schwierig, das Du das Handy ja eigentlich nicht "benutzt" hast - aber albern finde ich es eigentlich schon, sollte schon eine einwandfreie Situation sein und nicht so ein windiges Ding
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
332i-Machine
Ich hab ja nicht mal DVD geschaut oder sonst was, bei mir war einfach nur die aktuelle Playlist zu sehen von den Liedern die abgespielt werden...

Angeblich muss der Bildschirm von selbst einfahren, sobald man von der Bremse geht und schneller als 6km/h fährt... dann hab ich ihn gefragt wie ich dann die Navi-Funktion im Gerät nutzen soll, daraufhin meinte er nur "Wir drücken ausnahmsweise mal ein Auge zu"...

Bescheuert, oder?
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E36-Freak
Mann ist das alles Korinthenkackerei, Kopfschüttel
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Lieber Wurstfinger als Knoblauchzehen
nicoDD
Gibt es inzwischen eine Strafe auf TV/Video gucken während der Fahrt?

Jemand Erfahrungen gesammelt seit neuem Bußgeldkatalog???
rSm
Also Leute ich hab 2 kurze storys für euch..
Zu einem wurd ich einmal angehalten von den grün-weißen Herren und die haben auch prompt geguckt ob ich DVD im Auto habe. Darauf wollten sie mir 60€ Bussgeld geben und 1 Punkt. Nach langem Diskutieren kamm es zum glück nicht..
Einmal stand ich an der Ampel mit Kollegen hatte Hip Hop Honeys laufen (geile chicks) und da stand auch Son Sixpack neben mir und das war wirklich das geilste was ich jeh erlebt hab mit den grünen..naja aufjedenfall klopften sie mir gegen das Fenster und ich dachte oh je das wars jetzt...aber was sagten die...
Zitat: Boaaaaaaaaahhh geile Mädels hast du da.. =)
waren natürlich auch jüngere
also fakt ist..es ist nicht erlaubt es gibt punkte und geldstrafe für tv/dvd
Vidclips alles was ablenkt.
E36-Freak
Zitat:


es gibt punkte und geldstrafe für tv/dvd
Vidclips alles was ablenkt.





gibt es nicht solange Du in Folge dessen keinen Fahrfehler o.ä. begehst...warum meinst Du hast Du keinen Bußgeldbescheid o.ä. bekommen? War sicher keine Freundlichkeit der Polizei
nicoDD
als gesetzesniederschrift gibt es das natürlich nicht, oder???
kris72
Hi,

ich hatte dazu mal was geschrieben und kopiere is hier noch mal rein. Es ist definitiv unzulaessig und stellt eine Ordnungswidrigkeit da, die (natuerlich...)mit einem Bussgeld geahndet wird.

Auf die schnelle nur ueberschlaegig:

TV (fuer DVD gilt das ebenso!) waehrend der Fahrt ist ein Verstoss gegen die Sorgfaltspflichten des Fahrzeugfuehres aus $ 23 Abs. 1 StVO und gegen die Grundregel des $ 1 Abs.1,2 StVO.

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. 2Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. 3Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. 4Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) 1Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) 1Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. 2Sie dürfen nicht freihändig fahren. 3Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


Dieser Verstoss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach dem neuen Bussgeldkatalog (Fassung des Inkrafttretens vom 01.02.2009. Zuletzt geändert durch: Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 1 S. 9, ausgegeben zu Bonn am 8. Januar 2009)

bestraft wird. Hier der Auszug aus dem Bussgeldkatalog:

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass

107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war
StVO § 23 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 22

mit einem Bussgeld iHv.10 € bestraft wird.

Falls durch dieses Verhalten die Gefaehrdung Dritter eintritt, betraegt das Bussgeld 20.00 EUR.

Soweit ich informiert bin, gibt es hierfuer noch keine Punkte. Punkte gibt es erst ab einem Bussgeld iHv. 40.00 EUR.

Zum Vergleich, bei Benutzung eines Autotelefons oder Handys als Kfz-Führer gibt es 1 Punkt, 40 EUR Geldbusse, kein Fahrverbot.


Alle Angaben natuerlich ohne Gewaehr. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Kris


E36-Freak
Zitat:


Hi,

. Es ist definitiv unzulaessig und stellt eine Ordnungswidrigkeit da, die (natuerlich...)mit einem Bussgeld geahndet wird.





ich gebs auf
daniel.krueger
@ kris72:

§23 StVO kommt hier überhaupt nicht zum tragen. Ein laufender Fernseher beeinträchtigt allenfalls die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers, nicht aber seine Sicht, (es sei denn, der Fernseher steht auf dem Armaturenbrett und verdeckt die halbe Frontscheibe.)

Wo hier ein Verstoß gegen §1 StVO vorliegen soll ist mir ebenfalls rätselhaft.
Ich wäre Dir daher sehr dankbar, wenn Du Deine Behauptungen mit konkreten Quellen (und damit meine ich nicht "Das hat mir der Beamte bei der Verkehrskontrolle so gesagt" oder so ähnlich, das ist nämlich absolut belanglos, sondern einen konkreten Gesetzestext, eine Verordnung, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder etwas Vergleichbares) belegen würdest.
kris72
Hi Daniel,

es wird schwierig einen Gesetzestext zu finden, indem steht: DVD sehen waehrend der Fahrt ist unzulaessig. Hintergrund ist der, dass Gesezte abstrakt formuliert sind um einer Vielzahl von Faellen gerecht zu werden.
Die von mir genannten Paragraphen sind schon als Grundlage heranzuziehen. $ 1 StVO ist halt die Grundregel, unter die eben auch Sachverhalte fallen, die nicht unter andere Paragraphen gefasst werden koennen.

1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich werde heute Abend mal nach Fundstellen suchen, die Euch ueberzeugen.
daniel.krueger
@ kris72:

Kannst Du Dir sparen, findest sowieso nichts. Ich weiß das ich im Recht bin.
Was meinst Du, warum das Handyverbot explizit in das Gesetz aufgenommen wurde? Nach deiner Argumentation müßte sich dies ja auch bereits aus §1 und §23 Abs.1 ergeben, tut es aber nicht.
Andere Tätigkeiten (essen, trinken, rauchen) haben beim Fahren ebenfalls ein erhebliches Gefahrenpotential, trotzdem sind diese durch die Paragraphen 1 und 23 nicht verboten, man kann also in keiner Weise davon ausgehen daß das Fernsehen hier anders behandelt wird.
Boa
Zitat:


@ kris72:

Kannst Du Dir sparen, findest sowieso nichts. Ich weiß das ich im Recht bin.
Was meinst Du, warum das Handyverbot explizit in das Gesetz aufgenommen wurde? Nach deiner Argumentation müßte sich dies ja auch bereits aus §1 und §23 Abs.1 ergeben, tut es aber nicht.
Andere Tätigkeiten (essen, trinken, rauchen) haben beim Fahren ebenfalls ein erhebliches Gefahrenpotential, trotzdem sind diese durch die Paragraphen 1 und 23 nicht verboten, man kann also in keiner Weise davon ausgehen daß das Fernsehen hier anders behandelt wird.

(Zitat von: daniel.krueger)




right...... genau so ist es.

Gruss Boa
X-9999
Hatte auch mal den Fall, wurde angehalten, und habe schön laut "Underworld evolution" laufen gehabt, der Polizist meinte nur, ich sollte das nicht so laut machen während der Fahrt, da ich sonst wichtige Töne überhören könnte, die waren zu drit in einem T4 unterwegs, und sind eine längere Zeit hinter mir gewesen, d.h. die hatten vollen Blick auf den Monitor.

Das ich DVD geglotzt habe hat KEINER von den dreien überhaupt angesprochen.