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Papa76
Hauptthema:
Hallo,

mal ne Frage zur Sachmängelhaftung. Wir haben diese Woche für meine Frau bei einem KIA-Händler einen Peugeot 106 gekauft. Der Wagen wurde mit der üblichen Gewährleistung von 1 Jahr verkauft. Bei der Probefahrt letzte Woche ist mir aufgefallen, dass irgentwas am rechten Vorderrad/Aufhängung nicht ganz i.O. sein konnte. Da man ja aber bei einer Probefahrt mit nem unbekannten Auto nicht unbedingt im Grenzbereich fährt, konnte ich nicht genau feststellen was genau das Problem ist. Wir haben daraufhin den Händler auf das Geräusch hingewiesen und um Überprüfung gebeten was auch zugesichert wurde. Nachdem wir nun ca. 300km auch mal etwas "zügiger" (wenn man davon überhaupt sprechen kann *g*) mit dem Ding gefahren sind hab ich festgestellt, das beide Antriebe deutlich hörbar ausgeschlagen sind. Der rechte etwas mehr, aber das ist ja unerheblich.

Die Frage ist: zählen die Antriebe zu den Verschleißteilen (dann wäre eine Haftung nicht gegeben) oder zählen sie zum Antriebsstrang bei dem ja die Sachmängelhaftung greift?

MfG
Papa76
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*Weniger ist manchmal mehr*
David325
die frage ist ob das auch schon beim verkauf so war.
da länger als ein halbes jahr her bist du in der beweispflicht.
und genau das kannst du nicht.

denke also keine chance.


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Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!!
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taissel
Zitat:


die frage ist ob das auch schon beim verkauf so war.
da länger als ein halbes jahr her bist du in der beweispflicht.
und genau das kannst du nicht.

denke also keine chance.


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(Zitat von: David325)



er schribt ja aber dass er das Auto erst vor ner Woche gekauft hat
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MFG Marc
September 11. we will never forget

Fotostory Update 29.04.2005
David325
sorry, hatte 1 jahr gelesen.
dann auf alle fälle schriftlich (mit neutralem zeugen einwerfen) nachbesserung fordern.
falls dann nichts passiert anwalt einschalten wenn kfz-rechtsschutz vorhanden.
ansonsten ergebnis schreiben. (lösche aber jede woche abos da nur 100 möglich!)
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