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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Tubs
Hauptthema:
Hallo,
ist es möglich, die aktuelle Schadenfreiheitsklasse unabhängig von der eigenen Versicherung in einem Register abzufragen?

Ich habe einen ruhenden Vertrag durch Kauf eines Autos wieder aktiviert. Die Einteilung der Schadensfreiheitsklasse durch die Versicherung erfolgte anders, als von mir erwartet. Die Versicherung ist die gleiche wie die bei Beendigung des vorherigen Vertrages wegen Verkauf des Fahrzeuges.

In 2018 hatte ich SF 17 / SF 11. In 2019 wäre ich in SF 18 / SF 12 gewechselt. Ich habe jedoch im Dezember 2018 das Fahrzeug verkauft. Wegen eines Vollkaskoschadens in 2013 erfolgte eine Rückstufung Jahre zuvor. Daher der Unterschied zwischen den SF. Nun habe ich im April 2022 wieder ein Fahrzeug angemeldet. Ich bin von SF 18 / SF 12 ausgegangen, da die Versicherungsdauer im letzten Jahr fast 12 Monate war. So habe ich es auch im Antrag angegeben. Die Versicherung hat mich in SF 17 / SF 17 eingestuft, also bei Haftplicht niedriger als erwartet und bei Vollkasko höher als erwartet.

Ich denke das ist falsch. Aber da es in der Summe zu meinem Gunsten ist, möchte ich keine Dummen Fragen bei der Versicherung stellen.
 

Bearbeitet von: Tubs am 07.05.2022 um 09:57:33
KW-Muffel
Hi , rufe die Versicherung an und lasse dir die Einstufung ( den Unterschied der Einstufung ) erklären.
Ich denke mal , ohne jetzt genaueres zu wissen, verändert sich die VK, weil ein Schaden darüber abgerechnet wurde.

Gruß Peter
 
Tubs
 

Hi , rufe die Versicherung an und lasse dir die Einstufung ( den Unterschied der Einstufung ) erklären.
(Zitat von: KW-Muffel)


  Gerade dies möchte ich aus dem oben beschriebenen Grund nicht tun. Deshalb meine Frage, wie oben gestellt, ob es anders geht?
KW-Muffel
Hi , ich verstehe nicht was du für Nachteile haben solltest , wenn du dir die Einstufung erklären lässt. Du hast doch einen Schaden gehabt und diesen über die Vollkasko abgerechnet, dabei wird man dann halt das Jahr darauf höher eingestuft, das ist eigentlich ganz normal. Wenn es in der Summe für dich günstiger ist, dann liegt das halt an dem Versicherungstarif der bei dir zu Grunde gelegt wird - z.B. die Selbstbeteiligung , oder der Grundtarif ist günstiger geworden.
Das kann man alles erfahren wenn man nachfragt, du musst ja nicht erwähnen das es für dich günstiger ist.

Gruß Peter
 
Tubs
 

Hi , ich verstehe nicht was du für Nachteile haben solltest , wenn du dir die Einstufung erklären lässt. Du hast doch einen Schaden gehabt und diesen über die Vollkasko abgerechnet, dabei wird man dann halt das Jahr darauf höher eingestuft, das ist eigentlich ganz normal. 
(Zitat von: KW-Muffel)


 
Vielleicht hab ich mich etwas unklar ausgedrückt

Es geht nicht um die Hochstufung. Das ist nur eine Zusatzinformation. Es geht um die Einstufung nach Wiederanmeldung, die anders ist, als die bei Abmeldung. 

die Nachteile sind ganz einfach. Wenn mein Verständnis richtig ist, die Versicherung die Einstufung falsch gemacht hat und es merkt, dann muss ich mehr bezahlen. Das ist der Nachteil. 
KW-Muffel
Hi , also wenn man keinen Schaden hat , wird man in beiden  Freiheitsklassen hochgestuft - das heißt man bekommt mehr Rabatt.2018 war 17 / 12 , 2019 wärst du in 18 / 13 gekommen , aber 12. 2018 abgemeldet daher keine Veränderrung , es bleibt 17 / 12 .
2022 Neuanmeldung, also wird 17 / 12 als Einstieg übernommen . Meines Wissens nach zählt das Ruhejahr nicht, außer es wurde eine Versicherung dafür abgeschlossen, aber vielleicht gibt es diese auch nicht mehr ! 
Deshalb ist 17 / 17 eigentlich falsch .

Gruß Peter
 
Tubs
 

aber 12. 2018 abgemeldet daher keine Veränderrung , es bleibt 17 / 12 .
[...]
2022 Neuanmeldung, also wird 17 / 12 als Einstieg übernommen .
[...]
Deshalb ist 17 / 17 eigentlich falsch 
(Zitat von: KW-Muffel)


Danke. Das kommt meinem Verständnis nahe. Ich bin von 18 / 12 ausgegangen, weil die Versicherung im letzten Versicherungsjahr 11 Monate lang bestand. Früher war es so, dass bei "Winterautos", Cabrios und Motorräder, die nur in einer Saison angemeldet waren, die Versicherung mindestens 6 Monate bestehen musste, damit die Hochstufung im Folgejahr erfolgt. Vielleicht ist das heute nicht mehr so. 

Dann wäre 17 / 11 das nächst logische, wenn sich nichts ändert zum letzten Versicherungsjahr. (Tippfehler in Originalpost). Danke für die Bestätigung, dass 17 / 17 nicht stimmen kann.

Zurück zur ursprünglichen Frage. Steht das in einem "zentralen Register" oder ist die letzte Versicherung der einige Platz, wo diese Daten gespeichert sind? Wo fragt eine Versicherung diese Daten ab, wenn es nicht die gleiche Versicherung wie zuvor ist?
uli07
So weit ich da informiert bin gibt es bei der VK eine 3 Jahresregel. Wird die VK also 3 Jahre abgemeldet wird sie den Prozenten der Haftpflicht gleichgesetzt, egal ob das vorher höher oder niedriger war..
Das sind aber allgemeine Regelungen. Da kannst du mal zu einer anderen Versicherung gehen und nachfragen. 
Tubs
 

So weit ich da informiert bin gibt es bei der VK eine 3 Jahresregel. Wird die VK also 3 Jahre abgemeldet wird sie den Prozenten der Haftpflicht gleichgesetzt, egal ob das vorher höher oder niedriger war.
(Zitat von: uli07)


 
Folgendes steht geschrieben:

Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
• Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
• Bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.


Der erste Punkt erklärt, warum keine Hochstufung von 17 / 11 auf 18 / 12 erfolgte.
Laut dem zweiten Punkt sollte allerdings 17 / 11 dann richtig sein. 
uli07
Ok, du hast den Versicherungsvertrag mit gleicher Vertragsnummer wiederbelebt oder einen neuen Vertrag unterschrieben?  Ich würde in jedem Fall mit dem Versicherungsvertreter sprechen. Der eine Punkt mehr wird weniger Geld kosten als die 6 Punkte mehr.
Tubs
Alter Vertrag reaktiviert.

Die von der Versicherung vorgenommene Einstufung 17 / 17 ist für mich billiger als 17 / 11 und auch billiger als die von mir ursprünglich angenommen Einteilung 18 / 12. Das ist genau der Grund, warum ich hier frage und NICHT die Versicherung kontaktiere.
uli07
Ist oftmals so das Versicherungen ihre Verträge überarbeiten weil sich andere Schadensbilder ergeben. Dadurch werden manche Sachen  und manche teurer. Dann hat der Versicherungsmensch eigentlich alles richtig gemacht und den Vertrag auf den neuesten Stand gesetzt und somit dafür gesorgt das du bei gleichen Leistungen weniger bezahlen mußt.