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Marv-man
Hauptthema:
Hallo, wie sieht denn das Prozedere Schritt für Schritt aus, ein Alten bmw nach dem Kauf bis zur Anmeldung zu bringen?
Auto ist wohl 10-20 Jahre abgemeldet, fährt, lenkt, bremst und schaltet aber super
BMWBT52
sind die nötigen papiere vorhanden?
Marv-man
Fahrzeugbrief und alter Hu Bericht, glaube.
Möglicherweise bis zu 20 Jahre abgemeldet. Muss noch genauer in Erfahrung gebracht werden.
cxm
Hi,

der Wagen muss zum TÜV, dort wird eine Vollabnahme gemacht, danach werden neue Papiere ausgestellt.
Problem ist, den Wagen dorthin zu bekommen.
Da er keinen TÜV hat, gibt's keine Zulassung oder Kurzzeitzulassung.
Daher kannst Du ihn nicht auf eigener Achse hinfahren.
Einzige Möglichkeit: rote Händlernummer.
Die wird Dir aber kein Händler geben, der nicht näher mit Dir befreundet ist.

Also neue Reifen drauf, Gummileitungen checken und ggfs. ersetzen, neuer Keilriemen und dann mit einem Trailer zum TÜV.
Rest vom Fahrzeug sollte natürlich TÜV konform sein...

Ciao - Carsten
uli07
Du kannst dir nen Anhänger leihen und das Auto damit zum TÜV bringen oder mit einem Abschleppdienst.
Motorenfreak95
Wenn ein Motor mit Zahnriemen verbaut ist, diesen auch unbedingt noch tauschen.
Hessenspotter
@cxm: leider falsch.

Wenn alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind. HU+AU dann EVB und Zulassen. Am besten mitm Anhänger zum TÜV.
cxm
 

Wenn alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind. HU+AU dann EVB und Zulassen. Am besten mitm Anhänger zum TÜV.

(Zitat von: Hessenspotter)


 Hi,

auch wenn die Abmeldung länger als 7 Jahre zurück liegt?

Gerade im Internet gefunden:
Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt jedoch: War das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Nicht mehr korrekt...?

Ciao - Carsten
uli07
Korrekt. Das darf heute auch der VÜK oder Dekra usw.
Hessenspotter
Das ist uralt. Und der 21er steht so auch nicht mehr in der StVZO. Auszug aus 19 StVZO.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden ...


Auf deutsch, wird der nicht verschrottet. Besteht die für immer weiter.