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T H E M A     R Ü C K B L I C K
EA5555
Hauptthema:
Hallo allerseits,

ich habe ein "kleines" Problem. Am 25.09 habe ich mir einen E92 320d aus Baujahr 2008 als unfallfrei gekauft. Mein Auto stand wirklich top da. Ein paar Tage später, am 05.10.17 bin ich eine Straße entlang gefahren. Dort war eine Baustelle und diese mit Bauzäunen "abgesperrt". Es gab auch eine "Bauzaun-Tür" die eine Rolle hatte. An dem Tag war es sehr windig und die Bauarbeiter hatten es versäumt, den Zaun zu "sichern". Die Tür ist durch einen Windstoß auf die Fahrbahn "geöffnet" und ich bin volle Kanne dagegen geknallt. Polizei angerufen, diese hat den Unfall auch aufgenommen.Nun zum spannenden Teil der Geschichte....ich habe ein Gutachten erstellen lassen und gleich einen Anwalt eingeschaltet. Am Freitag erhielt ich einen Anruf, vom Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte. Ich bin aus allen Wolken gefallen und war auch ein wenig frech gegenüber dem Gutachter. Ich habe ihm versichert, dass das nicht sein kann. Er wollte von mir Beweise, dass dem nicht so ist. Diese habe ich ihm auch geschickt. (Kaufvertrag, Inseratsfotos, das Inserat an sich, Fotos nach dem Kauf etc.)

Am Donnerstag kommt er nun um einen Blick auf mein Auto zu werfen. Was erwartet mich da? Mich trifft ja keine Schuld. Oder denkt Ihr, das ist nur eine Masche, um nicht zu bezahlen?

PS: Mein Auto ist seit gestern wieder ganz.
Viele Grüße
Elef 

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7c6d41-1509267861.jpg
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b5b68e-1509267750.jpg

Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 10:02:11

Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 10:03:11
uli07
Gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Auto mal ein Totalschaden gewesen oder nicht. Du solltest das alles dem Rechtsanwalt überlassen.
Selbst wenn dein Auto ein Totalschaden war und wieder repariert worden ist ist dir jetzt ein Schaden entstanden der bezahlt werden muß.
Heckpropeller
Ich denke das ist nur eine Masche und diesen Besuch des Gutachter der gegnerischen Versicherung solltest du unbedingt deinem Anwalt mitteilen. Allein die Übersendung von Dokumenten deinerseits ist fragwürdig und schon hier hättest du das mit deinem RA abstimmen sollen.
Wenn man einen RA beauftragt, dann sollte er in ALLE Ereignisse und Entscheidungen eingebunden werden. Am Ende hat er nur noch mehr Arbeit.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 29.10.2017 um 10:49:48
EA5555
 

Gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder ist das Auto mal ein Totalschaden gewesen oder nicht. Du solltest das alles dem Rechtsanwalt überlassen.
Selbst wenn dein Auto ein Totalschaden war und wieder repariert worden ist ist dir jetzt ein Schaden entstanden der bezahlt werden muß.
(Zitat von: uli07)


  Eben. Er meinte ich solle es gar nicht abstreiten. Es wäre einsehbar. Daraufhin habe ich ihm gesagt, er kann einsehen was er möchte. Ich habe das Auto zu 10000% unfallfrei gekauft.  So steht es ebenfalls im Kaufvertrag.
mb100
Was ich mich als allererstes frag: 

Du schreibst, Du hast einen Anwalt eingeschaltet. Und dann erhältst Du einen Anruf von der gegnerischen Versicherung - und anstatt ihn an Deinen Anwalt zu verweisen, streitest Du Dich selbst mit ihm rum???
Wozu hast Du einen Anwalt?

Sorry, wenn ich so deutlich werd, aber Anwälte stehen in der Regel überhaupt nicht drauf, wenn sie die Scheiße, die ihre Mandanten vor ihrer Einschaltung / nach ihrer Einschaltung verzapfen, auslöffeln dürfen. 

Davon abgesehen wärst Du nicht der Erste, der tatsächlich einen vollkommen reparierten wirtschaftlichen Totalen gekauft hat, ohne es zu wissen. 
Und ja, die Versicherungen haben Zugriff auf eine zentrale Datenbank, in der die Fahrzeuge, die schon in Unfälle verwickelt waren, gespeichert sind. Und Deine Beweise beweisen gar nix - bzw. höchstens, dass Du den Wagen als "unfallfrei" gekauft hast. Aber natürlich nicht, dass er unfallfrei ist. 

Natürlich ist es auch möglich, dass der von der Versicherung sich verlesen hat. Eine Ziffer der Fahrzeug-Ident-Nr. falsch gelesen hat. 

Was Du jetzt machst: bevor der Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt, dackelst Du zu Deinem Anwalt und stimmst Dich über den Besuch des Gutachters ab. Gegenbenenfalls wird er verlegt. Nicht dass Du die Karre noch tiefer in den Dreck fährst...
EA5555
 

Ich denke das ist nur eine Masche und diesen Besuch des Gutachter der gegnerischen Versicherung solltest du unbedingt deinem Anwalt mitteilen.
(Zitat von: Heckpropeller)


  Das habe ich bereits. Der Anwalt wollte auch die Telefonnummer des Gutachters haben. Mein Anwalt sagte mir einfach, wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich dem Gutachter zeigen was er haben möchte. Und das werde ich auch.
EA5555
 

Was ich mich als allererstes frag: 

Du schreibst, Du hast einen Anwalt eingeschaltet. Und dann erhältst Du einen Anruf von der gegnerischen Versicherung - und anstatt ihn an Deinen Anwalt zu verweisen, streitest Du Dich selbst mit ihm rum???
Wozu hast Du einen Anwalt?

Sorry, wenn ich so deutlich werd, aber Anwälte stehen in der Regel überhaupt nicht drauf, wenn sie die Scheiße, die ihre Mandanten vor ihrer Einschaltung / nach ihrer Einschaltung verzapfen, auslöffeln dürfen. 


Was Du jetzt machst: bevor der Gutachter der gegnerischen Versicherung kommt, dackelst Du zu Deinem Anwalt und stimmst Dich über den Besuch des Gutachters ab. Gegenbenenfalls wird er verlegt. Nicht dass Du die Karre noch tiefer in den Dreck fährst...
(Zitat von: mb100)


  Mich hat die Sekretärin des "Bauunternehmers" angerufen und gesagt, dass mich ein Gutachter anrufen wird, der mein Fahrzeug sehen möchte. Nachdem dieser mit mir gesprochen hat, hab ich meinen Anwalt angerufen. Der meinte dann, er weiß es schon. Die gegnerische Versicherung akzeptiert das Gutachten nicht. Und er kann sich ruhig das Auto anschauen.


Ich will dem Gutachter nichts unterstellen, jedoch klang es so, als ob er denkt, dass ich den Wagen als Unfallfahrzeug erworben habe und den Schaden jetzt quasi seinem Versicherungsnehmer "in die Schuhe" schieben möchte.
Greis²
Du solltest da nicht eingreifen.
Lass deinen Anwalt die Sache regeln und arbeite IHM bestmöglich zu und nicht Gutachtern von anderen Versicherungen, die GRUNDSÄTZLICH erstmal alles abwiegeln.
Und sollte sich raustellen, dass du einen Totalschaden als unfallfrei gekauft hast, hat er gleich den nächsten Job.
mb100
Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.

Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag. 
EA5555
 

Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.

Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag. 
(Zitat von: mb100)


  Das ist ebenso meine Vermutung. Ist jedoch Schwachsinn. Für die Versicherungen gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch. =)Stichwort  § 249 BGB  :D
mb100
 

 

Ich vermute, dem gehts auch darum, Positionen zu kürzen. Beispielsweise die teueren Stundensätze aus der BMW-Werkstatt.

Viele Versicherungen sind beispielsweise auf dem Trip, zu sagen, sie zahlen die BMW-Stundensätze nicht, wenn der Wagen eine "freie-Werkstatt-Historie" hat. Und davon wird vor allem dann ausgegangen, wenn ein Unfallschaden fiktiv abgerechnet wurde - und möglicherweise auch, wenn bereits ein Totaler vorlag. 
(Zitat von: mb100)


  Das ist ebenso meine Vermutung. Ist jedoch Schwachsinn. Für die Versicherungen gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch. =)Stichwort  § 249 BGB  :D
(Zitat von: EA5555)


 
Dann lies mal weiter bis zum § 254 Abs. 2 BGB. Und vielleicht noch ein klein wenig Hintergrundinfos zur Schadensminderungspflicht. Zum Beispiel das hier.

Ich zitiere mal das Wichtige aus der Quelle:

Es kann für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten.

Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt. 
(Zitat von: Bundesgerichtshof - über Beck Online)



Kurz zusammengefasst: bei einem Auto, das älter als drei Jahre ist und das nicht immer in der Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde und für das kein besonderes Interesse an einer Reparatur durch die Markenwerkstatt belegt werden kann, können die Stundensätze auf "freies" Niveau gekürzt werden.

Der Anknüpfungspunkt ist der, dass es unverhältnismäßig wäre, ein älteres Fahrzeug, das schon ewig keine Markenwerkstatt mehr gesehen hat und das bereits in einer freien Werkstatt bzw. in Eigenregie neu aufgebaut wurde, nun in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen, wenn eine Freie es genauso gut hinbekommt. 

Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 11:56:51
EA5555
Okay, das wusste ich nicht.
Ich warte mal einfach mal ab.....mal schauen was er sagt.
joecrashE36
Es steht nirgendwo geschrieben, das eine Versicherung ein Gutachten akzeptieren muss,
Wenn Sie der Meinung ist, das es für sie günstiger ist.
Besonders bei Versicherungen, die sich nicht Hauptsächlich mit der Regulierung von
Schäden am oder durch KFZ kümmern, kann es durchaus mal zu unterschiedlichen
Ansichten kommen.

Dazu muss noch gesagt werden, das viele Versicherungen die Gangart verschärft haben,
da es genug Leute gibt, die mit Haftpflichtschäden ihren alten Wagen "vergolden" lassen wollen.
Letztendlich zahlen wir alle dafür.
EA5555

Dazu muss noch gesagt werden, das viele Versicherungen die Gangart verschärft haben,
da es genug Leute gibt, die mit Haftpflichtschäden ihren alten Wagen "vergolden" lassen wollen.
Letztendlich zahlen wir alle dafür.
(Zitat von: joecrashE36)


  Ja klar, ich will den Wagen ja nicht vergoldet haben. Der Schaden muss jedoch ersetzt werden. Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.
joecrashE36
Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...
mb100
 

Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.
(Zitat von: EA5555)


 
Und zwar wie?

Nochmal: nur weil im Kaufvertrag was von "unfallfrei" steht, heißt das noch lange nicht, dass der Wagen auch tatsächlich unfallfrei ist.
Roughy
 

Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...
(Zitat von: joecrashE36)


 Kann man. Man hat als Privatmann das Recht einmal im Jahr diese Datenbank einzusehen bzw. nicht einzusehen sondern abzufragen ob dein Fahrzeug der Du dort drinstehst. Man muss da etwas ausdrucken und Perso, Fahrzeugscheinkopie hinsenden dann bekommt man einen Brief von denen.
​Hatte das mal im Internet gelesen und gleich ausprobiert, hab nur vergessen wie das hieß. 
Also wer kreativ googeln kann, ran da!
EA5555
 

 

Das Argument, dass ich das Fahrzeug ja bereits beschädigt erworben habe, kann ich ja widerlegen.
(Zitat von: EA5555)


 
Und zwar wie?

Nochmal: nur weil im Kaufvertrag was von "unfallfrei" steht, heißt das noch lange nicht, dass der Wagen auch tatsächlich unfallfrei ist.
(Zitat von: mb100)


  Mit Fotos, mit dem Kaufvertrag, Zeugen etc.....
Nochmal: Der Gutachter vermutet, dass mein Auto vor dem Unfall schon kaputt war. ;)

Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 22:01:51
EA5555
 

 

Es gibt ja eine Datenbank, die Versicherungen nutzen.
Eventuell ist das Auto dort eingetragen worden, was man ja leider nicht
nachkontrollieren kann.
Denn nach was für Kriterien solche Daten gesammelt werden erschliesst sich nicht.
Wenigstens werden die Einträge angeblich anonymisiert...
(Zitat von: joecrashE36)


 Kann man. Man hat als Privatmann das Recht einmal im Jahr diese Datenbank einzusehen bzw. nicht einzusehen sondern abzufragen ob dein Fahrzeug der Du dort drinstehst. Man muss da etwas ausdrucken und Perso, Fahrzeugscheinkopie hinsenden dann bekommt man einen Brief von denen.
​Hatte das mal im Internet gelesen und gleich ausprobiert, hab nur vergessen wie das hieß. 
Also wer kreativ googeln kann, ran da!
(Zitat von: Roughy)


  -> http://www.informa-his.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/

Dankeschön Roughy
Heckpropeller
Auf deutsch:

Es ist scheissegal was der Kaufvertrag oder wer anders sagt , denn der tatsächliche Zustand zählt. Und wenn ein Unfall vorhanden war, dann ist der Wagen nicht unfallfrei.

Es ist dann wiederum deine Aufgabe den Verkäufer in Regress zu nehmen.
Interessiert aber die gegnerische Versicherung nicht.

EA5555
Ich glaube ich wurde immer noch nicht verstanden.

Mein Coupé war laut Gutachter schon kaputt. Der Bauzaun hat nicht den Schaden verursacht. Ich habe das Auto beschädigt gekauft, und versuche jetzt den Schaden durch den Unfall wett zu machen. 

Jetzt verstanden?
Heckpropeller
„Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte.“

Das war deine Aussage. Das liest sich völlig anders.
EA5555
 

„Sie lehnen mein Gutachten ab, da das Fahrzeug schon einmal einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte.“

Das war deine Aussage. Das liest sich völlig anders.
(Zitat von: Heckpropeller)


  So gesehen hast du Recht. Aber es stimmt beides. :/
Heckpropeller
Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.
Allerdings ist es ihr gutes Recht, den Wagen zu begutachten.
Wie hoch war denn der Schaden?
mb100
 

Auf deutsch:

Es ist scheissegal was der Kaufvertrag oder wer anders sagt , denn der tatsächliche Zustand zählt. Und wenn ein Unfall vorhanden war, dann ist der Wagen nicht unfallfrei.
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Richtig, genau das ist der Punkt. Papier ist geduldig, und Fotos von einem intakten Fahrzeug, Zeugen, Kaufverträge sind als Nachweis zur Unfallfreiheit vollkommen ungeeignet. Ohnehin sind Zeugen mit Abstand die schlechtesten Beweise; blöderweise gibts oftmals keine anderen. 

Abgesehen davon: Du glaubst doch nicht, dass das auf dem Foto ein wirtschaftlicher Totaler entstanden ist? Bzw. dass Dein Gutachter einen wirtschaftlichen Totalen bescheinigt hat? 
Erwischt hats die Motorhaube, die Frontschürze, die Frontscheinwerfer und wahrscheinlich ein bisschen Kleinteile. Ich vermute einen Schaden von knapp 5.000 Euro - bei einem Fahrzeugwert von wahrscheinlich zwischen 12.000 und 15.000 Euro (Du schreibst ja nicht, wie viele Kilometer der Wagen runter hat). 
EA5555
Zusammenfassung des Gutachtens
Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 6.968,05
Mehrwertsteuer 19 % EUR 1.323,93
-----------------------
Reparaturkosten mit MwSt. EUR 8.291,98
=============
Beurteilung Reparaturschaden
Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 13.500,00
Wiederbeschaffungswert Differenzbesteuert EUR 13.183,59
Restwert mit MwSt. EUR 6.950,00
Wertminderung EUR 300,00
Datum der Reparaturfreigabe 06.10.2017
Reparaturdauer ca. 4 - 5 Arbeitstage
Wiederbeschaffungsdauer in 14 Kalendertagen
Nutzungsausfall-Gruppe H
Ja da hast du Recht. Trotzdem habe ich alle Fotos und Papiere zusammen gesammelt um zu beweisen dass es nicht so ist. Mich stört die falsche Beschuldigung. Reparaturkosten ohne MwSt sind ca 6900 €. Das Auto hat 160.000 KM.

Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 23:01:43

Bearbeitet von: EA5555 am 29.10.2017 um 23:02:48
mb100
 

Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Das stimmt. Wird aber für die gegnerische Versicherung recht einfach. 
Wie gesagt: die Daten sind ja in dieser zentralen Datenbank, dort sind die Fahrzeuge mit Fahrzeug-Ident-Nr. aufgeführt (und damit einwandfrei zuzuordnen - unterstellt, die Nummer wurde nicht manipuliert), es ist sicher die Schadenshöhe aufgeführt, es ist sicher der damalige Wert aufgeführt - und ggf. kann auch das Gutachten bei der damals regulierenden Versicherung angefordert werden. 

Und wenn die gegnerische Versicherung dies als Nachweis angebracht hat, dann geht der Schwarze Peter an den Antragssteller zurück. Also der muss dann nachweisen, dass der Eintrag falsch ist / der Eintrag nicht zum konkreten Fahrzeug passt bzw. das Fahrzeug keinen Unfall hatte...



 Mich stört die falsche Beschuldigung. 
(Zitat von: EA5555)


 
Steig von Deinem hohen Ross runter, pfeif auf Deine Ehre - und freunde Dich langsam mit dem Gedanken an, dass Du möglicherweise einen reparierten Totalschaden als unfallfrei gekauft haben könntest. Wenn dem so ist, ists nicht schön, aber Du bist in bester Gesellschaft. Kommt regelmäßig vor. Nirgendwo wird so viel gelogen wie beim Auto- und beim Pferdehandel.

Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:06:44
EA5555
 

 

Wenn ich das richtig sehe , dann muss dir die gegnerische Versicherung beweisen, dass der Wagen vor dem Unfall den angegebenen Schäden aufgewiesen hat.. Nicht andersrum.
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Das stimmt. Wird aber für die gegnerische Versicherung recht einfach. 
(Zitat von: mb100)


  Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Mal angenommen mein Auto hatte einen Totalschaden gehabt - wovon ich nichts weiss.

Das bedeutet doch nicht, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Ich hingegen habe Nachweise dass ich das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben habe.
Heckpropeller
Ich frag jetzt nochmal in aller Deutlichkeit:

Die Versicherung/ der Gutachter unterstellt einen früheren Totalschaden am Fahrzeug sowie einen zusätzlich bestehenden unrepariertem Vorschaden?

So hab ich das schlussendlich verstanden.
Deshalb der Verweis auf den Beweis.
EA5555
 

Ich frag jetzt nochmal in aller Deutlichkeit:

Die Versicherung/ der Gutachter unterstellt einen früheren Totalschaden am Fahrzeug sowie einen zusätzlich bestehenden unrepariertem Vorschaden?

So hab ich das schlussendlich verstanden.
Deshalb der Verweis auf den Beweis.
(Zitat von: Heckpropeller)


  Korrekt. 
Heckpropeller
Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.
Hast du denn eigentlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung. Da sie das ganze anfechtet würde mich das ganze sehr wundern, wenn die die Regulierung zugesagt hat.
mb100
 

 
  Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Mal angenommen mein Auto hatte einen Totalschaden gehabt - wovon ich nichts weiss.

Das bedeutet doch nicht, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Ich hingegen habe Nachweise dass ich das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben habe.
(Zitat von: EA5555)



Dass Du das Auto ohne sichtbare Beschädigungen erworben hast, glaub ich Dir. Nutzt Dir nur leider nix. 
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden fachgerecht repariert wurde, siehst Du nur dann was davon, wenn Du wirklich einen genaueren, fachkindigen Blick aufs Auto, unters Auto, an die Schrauben, ... wirfst. Keine Ahnung, ich bin Jurist, kein KFZ-Sachverständiger. 

"Wirtschaftlicher Totalschaden" heißt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Aber "wirtschaftlicher Totalschaden" heißt nicht, dass man den Wagen nicht mehr reparieren kann. Und auch bzw. vor allem heißt "wirtschaftlicher Totalschaden" nicht, dass man den Wagen nicht mehr reparieren darf. Im Gegenteil; ich geh davon aus, dass viele wirtschaftliche Totale repariert werden, z.B. über die 130%-Regel (die Versicherung zahlt bei wirtschaftlichen Totalen unter besonderen Bedingungen die Reparaturkosten über den Fahrzeugwert hinaus), in freien Werkstätten, in Eigenregie. Und vor allem auch, wenn man bedenkt, wie schnell heutzutage so ein wirtschaftlicher Totaler entsteht. Schau Deinen Schaden an, lass noch weitere zehn Jahre und 100.000 km ins Land gehen - und *schwupps* hast Du auch bei Deinem Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden. 
EA5555
 

Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.
Hast du denn eigentlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung. Da sie das ganze anfechtet würde mich das ganze sehr wundern, wenn die die Regulierung zugesagt hat.
(Zitat von: Heckpropeller)


Nein das können sie nicht. Weil kein Vorschaden vorhanden war. :)

Eine Haftungszusage glaub ich nicht. Das letzte was ich von der Versicherung gehört habe war,  dass Sie noch nicht wissen ob sie für den Schaden eintreten müssen. Sie haben nach weiteren Fotos etc gefragt.
Das gute ist, dass der Vorarbeiter der Baustelle bei den Polizeibeamten zugegeben hat, dass seine Mitarbeiter es versäumt haben, den Zaun zu sichern.
mb100
 

Also den nichtreparierten Vorschaden müssten sie dir demnach beweisen.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht können.
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Was aber vorliegend heißt:
die gegnerische Versicherung hat ihren Versicherungsnehmer angeschrieben / hat angefragt, ob die Schilderung des Antragsstellers (also des TE) so korrekt ist bzw. ob durch den Bauzaun der Schaden am fraglichen Fahrzeug entstanden ist. 
Dann muss der Versicherungsnehmer entweder gesagt haben: "Ne, bei uns auf der Baustelle is nix passiert" oder alternativ "Ja, der Bauzaun ist zwar aufs Auto geflogen, aber hat allenfalls einen Kratzer verursacht. 

Dein Anwalt soll Akteneinsicht bei der Polizei beantragen und die Unterlagen, die die Polizei angefertigt hat, an die gegnerische Versicherung weitersenden. 
Idealerweise hat die Polizei nicht nur den verunfallten Wagen bewundert, sondern auch geprüft, wie der Unfall passierte, sofern Uneinigkeit bestand. 

Sorry, aber für mich ergibt die Geschichte mit dem nicht-reparierten Vorschaden an der besagten Stelle keinen Sinn. Auch von Seiten der Versicherung nicht. Man sieht genau den vertikalen Einschlag von oben (also Motorhaube) bis nach unten. Und nicht-reparierte Vorschäden an anderen Stellen sind ohne Belang bzw. können allenfalls zur Kürzung von Schadenspositionen im Rahmen der Schadensminderungspflicht entscheidend sein

Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:31:16
Heckpropeller
Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?
EA5555
 

Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?
(Zitat von: Heckpropeller)


  Nein, das hat er nicht.  Ich verstehe auch nicht wie die gegnerische Versicherung auf die Idee kommt, dass Sie dafür nicht haften müssen. Ich habe Fotos gemacht von der Baustelle, der Zauntür die aufgegangen ist und die Aussage des Vorarbeiters. Selbst die Sekretärin hat mich angerufen und sich entschuldigt, weil Sie mitbekommen hat, dass ich am Unfalltag stinkig war, da ich das Auto gerade mal ein paar Tage hatte.
mb100
 

Ich sehe auf jeden Fall ein Problem darin, dass du den Wagen ohne Haftungszusage reparieren lassen hast.
Hat dein Anwalt gesagt, dass du das machen sollst?
(Zitat von: Heckpropeller)


 
Da stimm ich zu. 

Ich bin zwar nicht im Verkehrsrecht aktiv (sondern im Vertragsrecht - und das im öffentlichen Dienst), hab aber schon mal bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gearbeitet. Er hat immer im ersten Schreiben bereits einen Vorschuss auf die Entschädigung (mit kurzer Frist) gefordert, da der Geschädigte das Auto benötigt und die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche vorschießen kann. (Obs immer so war, sei mal dahingestellt). Und hat dann schon immer ein Gefühl bekommen, in welche Richtung der Hase hoppelt - auch bezüglich der Regulierung. Bzw. bei welchen Punkten sich die Versicherung querstellen wird. 

Und er hat auch gesagt: "Die Kommunikation mit dem Anspruchsgegner läuft ausschließlich über die Kanzlei" (warum das so empfehlenswert ist, sieht man im vorliegenden Fall...) - und "repariert wird erst, wenn ich das OK geb."

Bearbeitet von: mb100 am 29.10.2017 um 23:46:22
Heckpropeller
Kann auf jeden Fall Probleme mit sich bringen, da interessiert auch ne Sekretärin,die mit dir telefoniert hat, nicht weiter. Das ist nich lange kein Schuldeingeständnis. Zumal völlig unbeteiligt.
Drück dir trotzdem die Daumen, dass der Schaden in vollem Umfang reguliert wird.
herr_welker
Als Unbeteiligter kann ich die Versicherung verstehen.
Da kommt eine Aufforderung zur Kostenübernahme über ein Auto das schon mal einen Totalschaden hatte.
Da würde ich als Versicherung auch einen eigenen Gutachter hinschicken, der sich die Sache anschaut.

Aber rede nur mit deinem Anwalt. Nicht mit der Versicherung, dem Gutachter oder sonst wen. Und wenn du eine Frage hast, dann frag deinen Anwalt. Er ist wahrscheinlich besser darin als ein Internet Forum.

Wenn es sich wirklich bewahrheitet, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, dann kann dein Anwalt gleich einen zweiten Brief an dem Verkäufer des Fahrzeugs aufsetzen.
double2
Falls die Versicherung den Schaden nicht reguliert weil an dem Auto schon "voll abkassiert" wurde bleibst du leider auch auf Gutachterkosten und deinen Anwaltskosten sitzen. Reparatur sowieso. Aber dein Anwalt könnte dann natürlich das ganze vom Verkäufer einfordern. 13500 sollte der auch dem Konto liegen haben :)
Voll ärgerlich, aber Shit Happens.
EA5555
 

Falls die Versicherung den Schaden nicht reguliert weil an dem Auto schon "voll abkassiert" wurde bleibst du leider auch auf Gutachterkosten und deinen Anwaltskosten sitzen. Reparatur sowieso. Aber dein Anwalt könnte dann natürlich das ganze vom Verkäufer einfordern. 13500 sollte der auch dem Konto liegen haben :)
Voll ärgerlich, aber Shit Happens.
(Zitat von: double2)


  Was meinst du mit voll abkassiert? Dafür kann ich ja nix.....voll abkassiert bedeutet ja, dass das Fahrzeug wieder instand gesetzt wurde.Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder wirtschaftliche Totalschaden der repariert wurde nie einen unverschuldeten Unfall haben darf.
Wenn das tatsächlich so kommen sollte, reichen 13500 bei weitem nicht. 
double2
Wenn du beweisen kannst dass das Auto wirklich komplett repariert wurde nach diesem Totalschaden dann bekommst du natürlich den Schaden ersetzt. Ob ein Mobile.de-inserat reicht kann ich dir nicht sagen.
Ich hab auch immer sehr viel Pech oder Glück mit unverschuldeten Unfällen.
Meinem e46 Cabrio sind in den 8 Jahren wo ich diesen besitze 4 Mal Leute reingefahren. Ich bin immer zum Anwalt gegangen und zum Gutachter, so wie du. Aber schon beim 1. Unfall riet mir mein Anwalt dass ich das reparierte Auto mit einer aktuellen Zeitung abfotografieren soll, weil er wusste das ich das Auto ohne Rechnung habe machen lassen. Diese hat er dann zu seinen Akten gelegt. Es ist die sicherste Methode.
Dir wurde dein Auto als Unfallfrei untergejubelt, hast also auch keine Reparaturbelege oder so.
Ich wünsch dir natürlich dass dir alles ersetzt wird. Halt uns auf dem Laufenden.
Schönen Feiertag.
EA5555
 

Wenn du beweisen kannst dass das Auto wirklich komplett repariert wurde nach diesem Totalschaden dann bekommst du natürlich den Schaden ersetzt. Ob ein Mobile.de-inserat reicht kann ich dir nicht sagen.

Aber schon beim 1. Unfall riet mir mein Anwalt dass ich das reparierte Auto mit einer aktuellen Zeitung abfotografieren soll, weil er wusste das ich das Auto ohne Rechnung habe machen lassen. 
(Zitat von: double2)


  Die Fotos habe ich mit dem iPhone gemacht. Diese kann man anhand von Metadaten auslesen. Ort, Uhrzeit und Datum des Fotos. Dies ist auch nicht "fälschbar".

Werde aber zur Sicherheit trotzdem noch Fotos mit einer Zeitung machen.
Dahner
Metadaten sind noch einfacher nachträglich zu editieren, als eine aktuelle Tageszeitung nachträglich in ein Bild einzubauen.

Ich wünsche dir das du den Schaden voll ersetzt bekommst, jetzt wo er schon repariert wurde. Es gab bei uns einen ähnlichen Fall. Hier war sogar das mündliche Ok eines Vertreters der Versicherung vorhanden nachdem dieser selbst Bilder gemacht hatte. Jedoch wollte die Versicherung dann doch einen eigenen Gutachter einschalten. Da das Auto aber schon repariert war zog der Gutachter wieder ab und nach langem hin und her (via Anwalt) zahlte die Versicherung 50% der belegten Reparaturkosten ausdrücklich auf Kulanz.

So hat mein Bekannter auch schmerzlich lernen müssen, nichts ohne schriftliches OK. Wobei der Schadenswert in dem Fall sogar bei nur etwa 2500 Euro lag.

Bearbeitet von: Dahner am 31.10.2017 um 19:49:59
EA5555
Also ich habe jetzt ein paar mehr Informationen. Ich habe mit dem Vater des ersten Besitzers gesprochen. Sein Sohn ist gerade in Afrika im Urlaub. Dieser hat mich sofort gefragt um welches Auto es sich denn handelt. Als ich ihm sagte, einen schwarzen BMW sagte er prompt mit dem der Unfall war.
Also Herr S. hat den Wagen 8 Jahre gehabt. Nach dem Unfall hat ihn ein Händler abgeholt. Herr A. hat das Auto von diesem Händler gekauft und 1 Jahr gefahren. Ich habe das Auto von Herrn A. als unfallfrei gekauft. Herr A. sagte mir, er wisse nichts von einem Unfall - weiß aber auch nicht wo er seine Rechnung hat.

Mir bleibt nichts anderes übrig, außer zu warten bis Herr S. aus seinem Urlaub zurück ist. Vllt. erinnert er sich noch an den Händler. Dann kann ich weitere Nachforschungen anstellen.

Zwischenzeitlich habe ich mal die komplette Karosserie mit einem Magneten "abgetastet". Dieser hält überall.....
EA5555
Der Gutachter war heute da....ich war leider nicht mit dabei. Er hat jedoch gesagt, das Auto hatte mal was ist aber sehr gut gemacht worden. Ich glaube das ist gut....keine Ahnung. 
Heckpropeller
Und warum glaubst du, dass wäre gut?

Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.11.2017 um 18:01:51
uli07
Mal ganz davon abgesehen das man dir einen Unfallwagen angedreht hat verstehe ich die ganze Sache nicht so richtig. 
Das Auto hat einen Schaden von ca. 6000 Euro. Es ist doch völlig egal ob da nun vorher ein Totalschaden am Auto war oder nicht. Das Wichtigse ist doch der Wert dierkt vor dem Unfall mit dem Tor. Selbst wenn das Auto da nur 5000 € Wert hatte bekämst du diese. Es hat keine Versicherung auch nur annähernd das Recht nur weil das Auto mal einen Unfall hatte die Zahlung zu verweigern.
EA5555
 

Und warum glaubst du, dass wäre gut?

Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.11.2017 um 18:01:51
(Zitat von: Heckpropeller)


  Weil mir der Anwalt gesagt, dass wenn das Fahrzeug schon einmal einen Totalschaden hatte und eine Versicherung dafür bezahlt hat dass das Auto fachgerecht repariert hätte werden müssen. Wenn es nur wischi waschi gemacht wurde muss die Versicherung nichts bezahlen.
Greis²
 

Zwischenzeitlich habe ich mal die komplette Karosserie mit einem Magneten "abgetastet". Dieser hält überall.....
(Zitat von: EA5555)


 
Ein Totalschaden wird nicht gespachtelt...
EA5555
 

 

Zwischenzeitlich habe ich mal die komplette Karosserie mit einem Magneten "abgetastet". Dieser hält überall.....
(Zitat von: EA5555)


 
Ein Totalschaden wird nicht gespachtelt...
(Zitat von: Greis²)


  Eben.....
Einfach mal abwarten.....