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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Timiii
Hauptthema:
Hallo zusammen,

ich habe mir heute Vormittag einen wunderschönen E90 330iA ( 107tk, EZ 05/2005) vom Händler angeschaut und auch Probegefahren.
Sah für mich als nicht Auto - Profi alles super aus. Kein Unfall, alles Original etc.

Der Wagen hat Vollausstattung und hatte bisher 2 Vorbesitzer.


Nun kommt das Problem: Preislich bin ich voll zufrieden, 12.300 EUR waren angesetzt, dabei ist auch schon alles gemacht, wie Inspektion, TÜV etc. alles neu!

--> Allerdings bestand der Händler darauf, im Kaufvertrag folgende Klausel zu übernehmen: "Keine Gewährleistung. Ich bestätige hiermit, dass das von mir gekaufte KFZ erhebliche Defekte an Motor und Getriebe aufweist und nicht Fahrbereit ist"...


So nun meine Frage: Ist es üblich, bei einem 11 Jahre alten Gebrauchten auf die Gewährleistung zu verzichten? Zumal diese ja eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist es zudem üblich, dass ich angebe, dass das KFZ meiner Begierde praktisch ein Haufen Schrott ist? 

Der Händler meinte zu mir, dass diese Klausel üblich sei, um Ihn vor Problemen zu bewahren, er gebe allgemein keine Gewährleistung bei Autos, die über 10 Jahre alt sind.


Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße


 
uli07
Laut Gesetz muß der Händler einer Privatperson Sachmangelhaftung gewähren. Ansonsten darf er das Auto nur an einen Händler verkaufen.
Es liegt an dir ob du sowas unterschreibst um das Auto zu bekommen. Kann gutgehen oder nicht. Ich weiß auch nicht ob in einem Haftungsschaden ein Richter den Vertrag als Sittenwidrig ansieht.
Versuch gegen Aufpreis eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie zu bekommen.
Timiii
Danke für die schnelle Antwort!

Da ich das Auto als Privatperson kaufe, muss er mir auch eine Gewährleistung anbieten. 
Kann diese aber durch z.B. die von mir genannte Klausel im Kaufvertrag ausgeschlossen werden oder ist dieser nicht rechtskräftig?

Wegen der Garantie habe ich mich erkundigt, er meinte so an die 1000 EUR für 1 Jahr.


Was mich wirklich beschäftigt, ist die Erklärung, dass ich einen Wagen kaufe, der nicht Fahrbereit ist und Motor- und Getriebeschäden hat....

 
BladeRunner-UR
Für mich wäre das Vertrauen bei so einem Satz so hinüber dass ich den Wagen oder sonst einen bei diesem Händler nicht gekauft hätte....das allein ist Grund genug einen guten Tag zu wünschen....Für mich jedenfalls ;-)
Hessenspotter
Ein Händler der solche Klauseln in dem Vertrag rein haben will.
Den sollte man tunlichst meiden ....
Old Men
Suche weiter nach deinem Wunschauto. Diesen Händler würde ich meiden.
Greis²
Verstehe den Händler voll und ganz.
Das sind teils über 10 Jahre alte Gebruachtwagen, selbst wenn das Auto top ist, der Kunde fährt nen paar KM und jederzeit kann an jedem Gebrauchtwagen irgend etwas defekt gehen.
Und jedes mal muss der Händler dafür gerade stehen, ich staune sowieso immer, wie das sich finanziell lohnt auf Dauer.
Ich würde auch gern einen Gebrauchtwagenhandel mit einer ganz bestimmten Fahrzeugkategorie betreiben aber jedes mal 6 Monate für die Mängel gerade stehen?
Finanziell völlig uninteressant, da muss man auch niemanden etwas böses wollen.
Daher hab ich dafür Verständnis.
BladeRunner-UR
Sorry, das seh ich als Blödsinn an. Es geht hier nicht um eine Kutsche für nen 1000er sondern es stehen über 12000 im Raum. Für das Geld kaufen sich so manche einen Neuwagen! Und was unterscheidet denn dann noch einen Händler vom Privatmann außer das der Händler teurer ist. Bei Fahrzeugen in der Preisklasse sehe ich es als völlig normal an dass das Fahrzeug dann auch vom Händler gescheckt wird und ggf. repariert. Eine solche dehnbare Klausel, die rechtlich wenig Bestand hat, habe ich bei einem Händler noch nie gesehen und ist m.Mg.n. unüblich und alle Alarmlampen sollten auf leuchten.....
mb100
Die Gewährleistung "bietet" ein Händler nicht an, diese entsteht kraft Gesetz. Wenn man es auf einen Streit ankommen lassen würde, ist es gut möglich, dass der Richter den Absatz komplett kassiert; zumindest allerdings den ersten Satz ("Keine Gewährleistung"). Das Schöne ist allerdings, dass der Verkäufer mit dem zweiten Satz quasi "nur" einen Getriebe- und einen Motorschaden einräumt (also so mehr oder weniger Motor und Getriebe von der Gewährleistung rausnimmt), aber in Bezug auf den ganzen Rest, den ein Auto heutzutage so hat (Klimaanlage, el. Fensterheber, Bremsanlage, ...) die Gewährleistung gerade nicht ausschließt. 

Aber ja: solche Sätze sind durchaus üblich. Ob sie tatsächlich vor Gericht halten, ist die zweite Frage. Mich wundert, dass er den Wagen nicht als "Unfallwagen, der im erheblichen Umfang nachlackiert wurde" tituliert hat. Das Problem an der Gewährleistung in Verbindung mit dem Autokauf sind drei Dinge: zum einen ist die Kenntnis des Käufers vom Mangel egal, und zum zweiten frisst ein Gewährleistungsfall üblicherweise bzw. im Speziellen bei Wagen dieser Preisklasse mit dieser Laufleistung und diesem Alter den kompletten Gewinn vollständig auf. Den dritten Punkt kennen wir alle: nirgendwo wird so sehr gelogen wie beim Gebrauchtwagenhandel - auch gegenüber dem gewerblichen Aufkäufer. Deswegen wird versucht, die Gewährleistung so weit wie möglich auszuschließen. Dem einen gelingt es besser und eleganter, der andere (wie in dem Fall) erweist sich als Stümper. Aber im Endeffekt ist es dann sicher auch so: bei zehn Schäden akzeptieren acht den Gewährleistungsausschluss-Versuch, und zwei streiten. Am Ende des Tages ein kalkulierbares Risiko...
BladeRunner-UR
Also ich für meinen Teil habe so einen Satz bei noch keinem Händler gesehen. Ich rede aber auch von "vertrauenswürdigen" Händlern und nicht den Jungs die n Platz an der B anmieten, Gartenhäuschen rauf und ferdich is der Händler ;-) Gewährleistung ist gesetzlich Garantie die Zugabe des Händler....logisch...Dennoch ist dieser Satz garantiert vor Gericht zu kippen. Wie auch immer....es geht mir da mehr ums Prinzip, und da wär der Händler bei mir durch.....aber natürlich muss das jeder für sich entscheiden.
Timiii
Vielen Dank für die zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten!

Ich habe mich nun endgültig gegen den Kauf - aus genannten Gründen entschieden. 
Ich habe bei der Gebrauchtwagen Suche besonderes Augenmerk darauf gelegt, einen Gebrauchten vom Händler zu finden - eben wegen der gesetzl. Gewährleistung.
Allerdings bin ich nicht auf Streitigkeiten aus, über Vereinbarungen welche sowieso nicht rechtskräftig sind.

Der Beitrag kann geschlossen werden;)

Mfg,
BladeRunner-UR
Ich denke du hast die richtige Entscheidung getroffen....es gibt immer mal wieder gute Angebote ohne so einem Zusatz im Vertrag ;-) Viel Glück dabei....
Timiii
Vielen Dank! ;)
mb100
Ich sag mal so: in der entsprechenden Laune würd ich tatsächlich so einen Wagen kaufen und den Satz im Vertrag akzeptieren - und es auf den Streit ankommen lassen. Wobei sich die Geschichte bei mir durchaus als Bumerang entwickeln könnte, der Richter also den Gewährleistungsausschluss gegenüber mir ausnahmsweise akzeptieren würde, weil zwischen so jemand wie mir und dem Händler eben gerade dieses Über-Unterordnungsverhältnis, das nach Ansicht der EU zwischen Händler und Verbraucher besteht, gerade nicht besteht bzw. ich eigentlich dahingehend aufgrund meiner Ausbildung" über dem Händler" stehe. Und ich so nicht so schützenswert bin wie der "Otto-Normal-Verbraucher". Man könnte mich dann also einreihen in die Riege derer, die Stellenangebote, die gegen das AGG verstoßen, gesucht haben, sich bewusst darauf beworben haben und sich dann nach der Absage quasi in die Stelle geklagt haben.

Aber ich verstehe Dich, Timiii: wer sich nicht an die Spielregeln hält, mit dem muss man auch nicht spielen. Und ein "Gschmäckle" hinterlässt die Geschichte ohnehin...

Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 16:23:46
shgfa
Moin,

ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.

Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.

Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.

Gruß
 Florian
BladeRunner-UR
 

Moin,

ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.

Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.

Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.

Gruß
 Florian
(Zitat von: shgfa)


  Sorry.....Schwachsinn! Wenn ich ein Auto bei einem Händler für über 12000€ kaufe und ich soll dann einen Vertrag unterzeichnen in dem dieser Satz steht würde ich Ihn ganz klar fragen ob er noch alle Latten am Zaun hat!!! Es sei denn ich kaufe n 2015er Bentley für das Geld..... Jeder Händler der etwas auf sich hält wird bei Fahrzeugen dieser Preisklasse vor Verkauf prüfen was evtl. Defekt ist und was nicht, kleinere Defekte dann beheben und größere Defekte entweder im Vertrag aufnehmen und es dann im Preis reduzieren, was mir bei dem Preis hier eher nicht so vor kommt! Hier scheint es so zu sein dass das Auto so durchgeschleift wird um mal eben so n kleinen Reibach zu machen (rauf auf n Hof für 8000€....runter vom Hof für 12000€)....nix prüfen und beheben stattdessen so einen Satz in den Vertrag...noch ein Grund mehr diesen Händler zu meiden....

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 12.12.2016 um 16:16:45
5N1P3R
Wenn ein solches Fahrzeug für den Händler so gefährlich ist, dann soll er es eben nicht kaufen und auch nicht verkaufen.
Wenn er aber so gierig ist, dass er das Auto besonders günstig kriegt und einen ordentlichen Aufschlag drauf legt, dann soll er auch die daraus resultierenden Folgen akzeptieren und nicht versuchen sich wie eine Made rauszuwinden ;)
mb100
 

 
Jeder Händler der etwas auf sich hält wird bei Fahrzeugen dieser Preisklasse vor Verkauf prüfen was evtl. Defekt ist und was nicht, kleinere Defekte dann beheben und größere Defekte entweder im Vertrag aufnehmen und es dann im Preis reduzieren, was mir bei dem Preis hier eher nicht so vor kommt!
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
Das Problem sind doch net die Defekte, die das Auto bei der Übergabe tatsächlich hat, sondern die Defekte, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten und von denen vermutet wird, dass sie bereits bei Übergabe vorlagen. Klar kann der Händler diese Vermutung versuchen zu widerlegen, nur das kostet auch einiges - bei ungewissem Ausgang. Genau diese Vermutung und die damit verbundene Beweislastverteilung ist das Problem der Gebrauchtwagenhändler.

Ich halte aus diesen Gründen die Darstellung von Florian für alles andere als "Schwachsinn"

Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 16:35:04
uli07
Naja, der Händler muß sich irgendwie rausreden, dazu benutzt er halt diese Ausreden.
Auf jeden Fall gibt es Versicherungen die ein Auto was älter als 10 Jahre alt ist oder mehr als 100000 Km gelaufen hat versichern. Das kommt halt auf den Preis drauf an, eben anstatt 300 Euro eben 600.
Greis²
 

Moin,

ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.

Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.

Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.

Gruß
 Florian
(Zitat von: shgfa)


 
Genau so :-)
Daher mein Verständnis dafür.
BladeRunner-UR
@mb....Sorry ja das ist die Gefahr des Händlers....na und, dafür ist er Händler und nimmt in der Regel auch einen kräftigen Aufschlag zum Privatverkäufer. Weiter besteht ja auch die Möglichkeit für den Händler vor Ankauf zu prüfen was er da kauft! Er kann im Vertrag auch diese Defekte aufzählen! Mit diesem Satz aber versucht er sich pauschal aus jeglicher Haftung aus zu schliessen was so nicht in Ordnung ist und m.Mg.n. auch vor Gericht kein Bestand hätte. Man kauft tatsächlich mit diesem Satz einen Totalschaden für über 12 Mille.... Ja, der Händler läuft Gefahr hier und da mal in die Scheisse zu greifen stimmt, das ist eben das Risiko des Händlers und er wird es in den Preisen i.d.R. übers Jahr mit einrechnen. Das ist das Risiko eines Händlers, eines jeden Unternehmers und auch des Verbrauchers. Es liegt an jedem selber wie er damit umgeht und wie die Unternehmer damit umgehen. Diese Art damit um zu gehen ist für mich absolut unseriös und habe ich beim Freundlichen so noch nie gesehen, und ich kenn einige ;-)
elvis35m
Lol mit welchem Argument soll ich als Privatperson dann noch die 20% Händler aufschlag bei dem Händler zahlen....wenn null Unterschied zum privat kauf bestünde?????

Is dich bullshit es gibbet klare Gesetze für den Händler beim gewerblichen Verkauf an Nicht Händler un fertig is das ding....
mb100
 
Weiter besteht ja auch die Möglichkeit für den Händler vor Ankauf zu prüfen was er da kauft! Er kann im Vertrag auch diese Defekte aufzählen!
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
Du hast den problematischen Punkt immer noch nicht verstanden. Das Problem des Händlers sind nicht die Defekte, die das Auto hat, sondern die Defekte, die in den ersten sechs Monaten auftreten - und dann Problem des Händlers sind.



Mit diesem Satz aber versucht er sich pauschal aus jeglicher Haftung aus zu schliessen was so nicht in Ordnung ist und m.Mg.n. auch vor Gericht kein Bestand hätte.
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
In dem Punkt stimm ich Dir zu; s.a. meinen ersten Beitrag im Thread.



Ich glaub aber, Du hast nicht wirklich eine Vorstellung über die Gewinnspannen der Gebrauchtwagenhändler. Die sind alles andere als üppig, auch dank des Internets und der Möglichkeit, dass man wirklich deutschlandweit, wenn nicht noch weiter, nach Autos suchen kann.
BladeRunner-UR
@mb...ich weiss schon sehr wohl was du meinst, und dem Prinzip. Aber du hast das was ich beschrieben habe offensichtlich nicht verstanden, nochmal, es geht nicht um eine Laube für 1000....2000 Euro von irgendwelchen Strassenhändlern die kleine Visitenkarten beim Einkaufen ans Auto hängen und die Geldnot anderer ausnutzen...hier werden die Kisten tatsächlich meist ungeprüft durch geschleust....nein....sondern um ein Auto im Wert von 12000Euro!!!!....mal anders gefragt- kennst du einen einzigen BMW Händler, oder anderen Markenhändler, der ein Fahrzeug dieser Preisklasse mit so einer pauschalen Einschränkung im Vertrag verkauft? Und 2. Frage....würdest du unter diesen Bedingungen aus lauter Verständnis dem "armen" Händler gegenüber diesen Vertrag unterzeichnen und 12000 Euro auf den Tisch legen für ein Fahrzeug was laut Vertrag quasi ein Bastlerfahrzeug ist?

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 12.12.2016 um 22:57:06
joecrashE36
Ich habe mal von einem Fall gelesen, in dem genau die selbe Klausel angeführt wurde.
Der Richter hat argumentiert, das ein Auto, das über neuen TüV verfügt nicht als Schrott
tituliert werden kann.
http://www.gw-trends.de/aktuelle-rechtsprechung-zu-bastler-fahrzeug-und-schrott-fahrzeug-675352.html

Klar ist, ein solches "Angebot" ist ausschließlich für Gewerbetreibende oder Händler zu empfehlen.
 
mb100
 

@mb...ich weiss schon sehr wohl was du meinst, und dem Prinzip. Aber du hast das was ich beschrieben habe offensichtlich nicht verstanden, nochmal, es geht nicht um eine Laube für 1000....2000 Euro von irgendwelchen Strassenhändlern die kleine Visitenkarten beim Einkaufen ans Auto hängen und die Geldnot anderer ausnutzen...hier werden die Kisten tatsächlich meist ungeprüft durch geschleust....nein....sondern um ein Auto im Wert von 12000Euro!!!!
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
Ist mir bewusst. Doch zum einen ist auch bei den Wagen die Gewinnspanne nicht allzu riesig, und zum zweiten ist ein Fahrzeug, das in einem Alter von über 10 Jahren und über 100.000 km noch über 10.000 Euro wert ist, zumeist technisch sehr gut ausgestattet - und gehört nicht mehr zu den jüngsten Kandidaten. Als Händler würd ich nen Teufel tun, so eine Kiste einem Endverbraucher anzubieten. Den schieb ich entweder direkt ins Ausland oder verkauf ihn an irgendwelche gewerblichen Aufkäufer. Mir wär die Kiste im Bezug auf die Sachmangelhaftung nicht nur zu heiß, sondern viel zu heiß.


mal anders gefragt- kennst du einen einzigen BMW Händler, oder anderen Markenhändler, der ein Fahrzeug dieser Preisklasse mit so einer pauschalen Einschränkung im Vertrag verkauft? 
(Zitat von: BladeRunner-UR)



Nö. Gegenfrage: kennst Du nur einen Markenhändler, der heutzutage einen Wagen dieses Alters und mit dieser Laufleistung direkt verkauft - und nicht in Vertretung, Kundenauftrag oder ähnlichen Konstellationen?
Die meisten Markenhändler sind intelligent genug, sich für solche Probleme andere Lösungen zu suchen. Oder machen das, was ich oben erwähnt hab; hab ich auch schon mehrfach erlebt. Ich verweise nach unten. Und kenne einen Fähnchenhändler, der immer mal wieder einen ganzen Schwung Gebrauchte von Markenhändlern kauft.

Und 2. Frage....würdest du unter diesen Bedingungen aus lauter Verständnis dem "armen" Händler gegenüber diesen Vertrag unterzeichnen und 12000 Euro auf den Tisch legen für ein Fahrzeug was laut Vertrag quasi ein Bastlerfahrzeug ist?
(Zitat von: BladeRunner-UR)



An dieser Stelle verweise ich auf meinen zweiten Beitrag hier im Thread. ;-)

(Ernsthaft: ich zumindest leb nicht in einer Phantasiewelt, in der ich meine, einen Wagen, der älter ist als zehn Jahre und 100.000 km, mit Sachmangelhaftung zu bekommen. Egal ob dies nun ein Dacia für 2000, ein BMW für 10.000 oder ein Ferrari für 100.000 Euro ist.)

Ich hab mal bei der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens mitgewirkt. Die Insolvenzschuldnerin hat reihenweise Fahrzeuge von Händlern in ganz Deutschland, oftmals zu einem Spottpreis, aufgekauft und ins Ausland abgeschoben. Die Wagen waren ab ca. drei, vier Jahre alt und hatten in der Regel so ab 50.000 km drauf. Man hätte gegenüber dem Endverbraucher sicher oftmals zwischen 5 und 15 TEUR mehr bekommen. Der Grund, warum die Kisten abgeschoben wurden, war nix anderes als die Geschichte mit der Gewährleistung...

Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 23:21:42
BladeRunner-UR
Also gut MB....wir diskutieren aneinander vorbei weshalb es für mich tatsächlich keinen Sinn mehr macht weiter darauf ein zu gehen und sich im Kreis zu drehen. Ich lebe dann mal weiter in meiner Phantasiewelt in der ein gebrauchter für 12300 Eier keine "Kiste" ist und Händler, die diesen Preis von mir möchten- für einen gebrauchten der dann laut Vertrag "nicht Fahrbereit, mit erheblichen Mängeln an Motor und Getriebe" ein "unseriöser Händler" bleibt.....und ja!, diese Welt finde ich ganz gut denn ich nehme es nicht mit so fadenscheinigen Argumenten hin ;-) Aber was solls, jedem das seine.... :-)

PS: Ich überleg grade...meine Güte...mit welchen Mülleimer bin ich eigentlich unterwegs wenn der E90 für 12300€ ne Kiste ist, den man laut deiner Aussage eigentlich nur noch exportieren oder nem anderen Händler "andrehen" kann....werde demnächst wohl nur noch mit nem Pappkarton auf n Kopp offen fahren....heul....

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:07:51

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:11:26
Greis²
 

PS: Ich überleg grade...meine Güte...mit welchen Mülleimer bin ich eigentlich unterwegs wenn der E90 für 12300€ ne Kiste ist, den man laut deiner Aussage eigentlich nur noch exportieren oder nem anderen Händler "andrehen" kann....werde demnächst wohl nur noch mit nem Pappkarton auf n Kopp offen fahren....heul....

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:07:51

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:11:26
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
Sorry aber du bist nach wie vor derjenige hier, der das Ganze nicht versteht.
mb100 hat zu 100% recht.
Niemand redet dein Auto schlecht oder sagt, dass ein e90 für 12000€ Müll ist.

Es geht rein um die Sicht des Händlers, der auf ein Fahrzeug Gewährleistung geben muss, bei dem JEDERZEIT NACH KAUF ein Defekt auftreten kann, für diesen ER haften muss!
Genau deswegen werden diese Fahrzeuge meist abgeschoben, in eine Richtung, in der NICHT gehaftet werden muss!
Deshalb stehen bei BMW auch diese Autos nicht mehr oder werden exportiert bzw. "in Kundenauftrag" verkauft.

Wo haben denn die meisten Händler noch 20% Aufschlag?
Kann man sich in Zeiten des Internets und der extrem schnellen Vergleichbarkeit kaum noch leisten.
Verdient wird nur noch im günstigen Ankauf.

Und die meisten Kunden sind doch so, preislich ganz unten in die Schublade greifen und dann jammern wenn was kaputt geht und den Händler in die Haftung ziehen.
BladeRunner-UR
Also nochmal, anscheinend bin ich soweit fernab der Realität das ich ein Fahrzeug wie hier beschrieben nicht als Schrott bezeichne und "Ihr" wohl nur noch Neufahrzeuge fahrt, alle anderen fahren dann nur noch mit vermeindlichen Totalschäden durch die Gegend.

1. Zwingt den Händler niemand Händler zu sein und, wie Ihr teiweise tut, haarscharf am Ruin zu wandeln.
2. Weiss ich nicht aus welch nobler Ecke Ihr kommt, hier zumindest stehen bei BMW der Hof zwar nicht voll aber auch genug Fahrzeuge dieses Typ's (Bj.,Laufleistung und Preisklasse) herum, mit Gewährleisung!
3. Ist dieser pauschale Satz, ohne die Defekte konkret zu benennen, so nicht zulässig und- generell nicht zulässig denn dafür gibt es Gesetze. Diese Gesetze sind zu Schutz des Endverbrauchers erlassen worden- warum? Weil in der Vergangenheit und in der Regel der Endverbraucher angeschissen wurde und NICHT der Händler!
4. Der Händler mit so einem Fahrzeug so ein Problem um dann diesen Satz zu formulieren frage ich mich warum so ein Fahrzeug denn dann angekauft wird, er hätte ja auch Nein sagen können oder?, nein die Kasse klingelt und wenn's geht ohne weitere Verpflichtungen! In meiner Gegend (Phantasiewelt) sind solche Händler eben rar gesäht und das ist gut so.

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 09:30:42
rumpel666
1.  muss auch keiner bei dem Händler kaufen
2. tja, dann haben die BMW-Händler bei dir in der Region "dickere Eier" als der Händler um den es hier geht
3. hat mb100 schon genug zu geschrieben und auch nicht wiedersprochen
4. weils jemand anderes vielleicht auch so kauft - durchschieben kann er ihn immer noch  

PS: wo ist mein PopCorn?? - der Thread hat potential ^^
 

Bearbeitet von: rumpel666 am 13.12.2016 um 13:28:42
BladeRunner-UR
Popcorn...bidde!...aber bidde nich vorm Bild rum laufen....feix
Igor075
Ich hab mir letzten Monat einen E60 von 2006 für 13.000 € mit 125.000km direkt von BMW gekauft mit Garantie usw.;) also möglich ist das und ohne Garantie kann man auch von Privat kaufen. Wenn der BMW Händler den e60 für 12.000 im Kundenauftrag gegeben hätte dann würde ich ihn auch nehmen weil man in dem alter eh einen hohen Eigenanteil zahlen muss.

Wenn das Auto und der Preis passt hätte ich da keine Bedenken.
Waisenhaustuning
Hallo leutz

Selbst bei VW stehen kein Fahrzeuge älter als 5 Jahre rum, und einen E60 oder E90 findet man durchaus auch bei BMW, aber eher selten und mit guter Ausstattung und wenig KM.

Ansonsten heisst es 4-6 Jahre und auch da nur die, naja gepflegte kann man nicht sagen, eher die mit den besseren Zahlen, den Rest macht die Aufbereitung.
mb100
 


3. Ist dieser pauschale Satz, ohne die Defekte konkret zu benennen, so nicht zulässig und- generell nicht zulässig denn dafür gibt es Gesetze. Diese Gesetze sind zu Schutz des Endverbrauchers erlassen worden- warum? Weil in der Vergangenheit und in der Regel der Endverbraucher angeschissen wurde und NICHT der Händler!
(Zitat von: BladeRunner-UR)


 
Ich machs selten, aber jetzt mach ich mal ne Ausnahme: ich zitier mich selbst:


Aber ja: solche Sätze sind durchaus üblich. Ob sie tatsächlich vor Gericht halten, ist die zweite Frage.
(Zitat von: mb100)


 
Und tatsächlich war ich nie ein Fan des zu exzessiven Verbraucherschutzes. Gleiches Problem wie mit dem Kündigungsschutz: irgendwann kippt die Geschichte, und die, die eigentlich davon profitieren sollen (nämlich die Verbraucher, die Arbeitnehmer, ...) sind die Gelackmeierten. Weil eben auch kaum noch Autos mit über 10 Jahren und über 100.000 km beim Händler landen (bzw. der Arbeitgeber eine halbe Ewigkeit prüft, bevor er sich einen "Mühlstein in Form eines Arbeitnehmers" um den Hals hängt; Grüße gehen raus an meinen Ex-Arbeitsrechts-Repetitor.)


Ich bin btw. immer noch vorzugsweise im Insolvenzrecht tätig. Heißt: ich bin bei der Agentur für Arbeit als Fachkraft für Insolvenzgeld. Mit anderen Worten: ich hab nen guten Überblick über die Insolvenzverfahren meiner Region.
Ohne zu genau aus dem Nähkästchen zu plaudern: bei einem Autohändler will ich derzeit nicht angestellt sein. (Genauso wenig wie bei z.B. im Transportwesen oder allgemein einer UG.)

Bearbeitet von: mb100 am 13.12.2016 um 22:30:37
joecrashE36
Ganz im Gegensatz dazu wollen viele Händler keine "Billigheimer" haben, die jeden noch so kleinen
Defekt auf Händlerkosten erstattet haben wollen.
Besonders nicht,wenn es sich um als anfällig verschriene Autos handelt.
Denn auch Händler lesen in Foren und finden oft nur Einträge mit "Problemen".
 
sausi2000
Verstehe diese Panik nicht?
Der Händler schreibt es nur in.den kaufvertrag um sich gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern die schon mit defektem elektrischen Fahrersitz den Gewinn auffressen.

1. Mit ein bisschen Ahnung merkst du bei der Probefahrt ob das Auto gut ist oder defekter Müll.
2. Die Preisklasse ist da wurst! Es gibt Müll für 12000 euro mit Garantie und gutes für 2500euro was auf nem Exporthof steht.
3. Gebrauchtwagengarantien sind Mogelpackungen.
Denkt ihr wirklich ihr kriegt bei 10 Jahren und 110tkm 100%
4. Genau wegen solch einem denken verschwinden die guten 10 Jahre oder 13 Jahre 3er 5er 7er im Export, weil in Deutschland klagen und nicht checken.zur Tagesordnung gehört.
5. Wie gut ein.gebrauchter ist, hängt nicht vom Autohaus ab, sondern vom Vorbesitzer.
Ich habe schon so viele Autos gekauft auch mit solch einer Klausel vom Exporthof und mit bissl Ahnung erkennt man Perlen die da zu unrecht stehen.
6. Lerne und bekomme Ahnung, dann ist dir son Satz...Klausel egal, weil du durch Ahnung weist, dass du n.top Wagen gekauft hast.

Wer an das Märchen.glaubt, dass du bei einemotorschaden mit Gw Garantie alles ersetzt bekommst, der glaubt auch noch an.die Zahnfee!

Sobald es um Garantie und Gewährleistung geht merkst du schnell, dass es nur um ein.gutes abgesichertes Gefühl geht statt richtiger Absicherung.

Es gibt zu 90% Rechtstreit.

Also wenn das Auto super war und alles top...dann kaufen...mir wär die Klausel dann egal
phil_e36
Seh ich wie mein Vorredner.
Nüchtern betrachtet ist das eine Preisfrage.
Mit o.g. Satz im Kaufvertrag zahle ich beim Händler einfach maximal den Preis, den ich auch Privat zahlen würde, fertig.
Wir haben das E46 Cabrio meiner Frau auch beim Händler gekauft, das Auto war super. Der Händler bestand auf diese Klausel, was ich voll und ganz verstehen kann, davon wird das Auto aber auch nicht schlechter. Wir haben uns dann preislich auch so gut getroffen, dass es für uns in Ordnung war. Wären eklatante Mängel zutage gefördert worden hätte man immernoch Klage einreichen können, mit einer wie mb100 schon mehrmals bestätigt hat, ausreichender Chance auf Erfolg.
Als Laie würde ich solche Spielchen nicht treiben, wir hatten auch jemanden dabei der sich im Bereich Auto, speziell E46+Cabrio sehr sehr gut auskennt.
 

Bearbeitet von: phil_e36 am 10.01.2017 um 10:12:46