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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Mylargo
Hauptthema:
Hi, wollte mal meine kleine Geschichte zu meinem Bimer preisgeben. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen etwas draus zu lernen, ich habe es definitiv.

Oktober'2015
Meine Frau und ich haben unseren Ford Galaxy verkauft, weil wir wieder etwas sportliches wollten, was sich auf der Autobahn eben nicht anfühlt wie ein besoffener Kühlschrank. Ziel war ein Touring Diesel, eigentlich e39, da mehr Platz. Es ist am Ende ein e46 330d mit Automatik, Vollausstattung und MII Paket geworden. Über mobile gefunden, ausgegeben als
- Scheckheft gepflegt
- gute Bereifung
- unfallfrei
- überholte Injektoren bei 150.000
- überholtes GM Getriebe mit neuem Wandler bei 166.000
- Stand 187.000 km
- Preis 5.500

Da dachte ich mir: Top. Injektoren schön gemacht, das anfällige GM Getriebe schon getauscht, Scheckheft gepflegt, TÜV noch knapp ein Jahr... Einsteigen Losfahren...

Ich also mit ner Freundin dahin, Stand bei nem Händler im Kundenauftrag.
Motor an, läuft schön ruhig. Probefahrt. Leider stand mit da der haben will Faktor schon deutlich in der Fresse.... Probefahrt als Fahrer war i.O. Kein Klappern nix... 11.40 Uhr... Zulassungsstelle hat noch 20 min offen... Kacke...

Blauer Russ beim Gasgeben, sagte mir meine Begleitung. Selbst da hats nicht geklickt bei mir. Hab stattdessen runtergehandelt und vermutet, das es was ab Turbo ist... Kann man ja reparieren.

Karre gekauft, Überführt...

Das Desaster nimmt seinen Lauf.
Habe es bis zur nächsten Autobahnauffhart geschafft. Motor heiß. ADAC. Kein Kühlwasser mehr. Der große Schlauch am Kühler, davor stehend links ist ab.... ADAC Mensch meinte, dass die eigentlich nicht angehen, da eine Art "Gardena" Klickverschluss... Naja Schlauch eingeklickt, Wasser rein, weiterfahren.
50 km weiter. Tankstelle. Gucken ob alles i.O. ... Pustekuchen. Öl tropft :-( Zwar wenig, Weiterfahrt bis heim möglich, aber da war mir schon klar, dass wird ne Katastrophe....

Abgestellt an der Werkstatt.
Mängel:
- Ventildeckel locker, da 2 vordersten Schrauben locker/gebrochen
- Ventildeckeldichtung nicht erneuert worden, sondern mit Dichtmasse eingeschmiert, war noch weich, Max. 5 Wochen alt
- Abgaskrümmer hat Risse, wurde wohl versucht zu schweißen, da doppelwandig aber sinnlos
- Reifen 10 Jahre alt
- Scheckheft Einträge zwar da, aber letzten 3 ohne Datum
- Spiegelklappe links gerissen, wurde versucht vom Vorbesitzer anzukleben
- Protektionkit hinten komplett kaputt
- Bremsen vorn verschlissen
...
..

Habe mit neuen Reifen und ner Komplett Reparatur des Autos 3.500 gelöhnt... Da war ich mehr als bedient....

Sache dem Anwalt übergeben, da Dichtmasse am defekten Ventildeckel, Schwckheft nicht gepflegt wie eingehalten...

Geht weiter...

Innerhalb der nächsten 8 Monate bis heute:
- AGR Thermostat
- Thermostat
- Dichtung Ölwanne
- Dichtung Turbo zum Kühler
- Querlenker vorn komplett
- Spurstange
- Bremsen hinten
- Auspuffblenden neu geschweisst
Aktuell:
- Zahnkranz Anlasser gebrochen
- Dabei wurde festgestellt das: Ölwanne an den Gewinden Getriebeseitig gerissen, Getriebe verliert nun etwas Öl, vermutlich Simmerring Getriebe oder Lager des Wandlers beim Bruch der Zahnkranzes beschädigt...

Reparaturkosten bis jetzt ingesamt: 6000

Getriebe wird morgen geprüft. Schalten und walten tut es alles normal, muss halt nur geguckt werden, durch welche Dichtung das Öl nen Abflug macht...

Das vom Vorvorbesitzer getauschte Getriebe hat sogar eine Widmung mit Edding: "GM ihr seit Juden ihr Wichser"

Alles im allen bis jetzt viel Geld verbrannt. Das Auto gefällt mir immer noch. Motorisierung ist alles OK. So langsam ist auch alles durchrepariert, was in dem Alter und bei der Laufleistung kommen kann....

Dienstag bin ich beim Anwalt, mal sehen was es Neues gibt. Klage am LG ist ja schon raus.

Vorbesitzer leugnet alles. Prinzipiell hast du immer die Arschkarte bei Kauf von Privat. Da hier aber das Scheckheft nicht passt wie angegeben und da die Paste um den Ventildeckel geschmiert wurde, ist wohl von einer arglistigen Täuschung auszugehen.

Insgesamt suche ich den Peter jedoch bei mir, da ich so blind und naiv war.
Also: Nehmt euch Zeit, hört auf euer Bauchgefühl (es muss alles passen), lasst euch nicht von schließenden Zulassungsstellen unter Druck setzen.
Beim nächsten Kauf sich ich mir auch definitiv eine Dekra in der Nähe und bezahle einen Gebrauchtwagentest.

Wenn es was neues und relevantes gibt, dann berichte ich gern weiter.

Mfg
liltuner2
Ohjee, ich weis wie es dir geht :( aber eine gewisse teilschuld trägst du natürlich auch wie du schon geschrieben hast

Aber so wie ich das rausgelesen habe wurde das Fahrzeug nur schön geredet und geblendet

Sieht für mich schon nach arglistiger Täuschung.... Abgebrochene Schrauben etc.

Hoffe es geht gut aus bei dir
Fogg
Der  größte Fehler war das du die Karre nicht zurück gebracht hast.
Ich hätte den VK angesprochen und ihn mit dem Zustand konfrontiert, wenn nötig mit Gutachter.


Wenn er wirklich was davon wusste hätte er ihn zurück genommen um ner Klage aus dem weg zu gehen.

 
mb100
Ich blas mal in ein anderes Horn. 

Den einzigen Ansatzpunkt für ne Sachmangelhaftung (wozu eigentlich Täuschungsanfechtung?) seh ich tatsächlich im Scheckheft, gegebenenfalls eventuell noch in der "guten Bereifung". Scheckheft nicht geführt wie angegeben bzw. Reifen nicht wie angegeben (strittig), Sachmangelausschluss nicht wirksam, folglich Nacherfüllungsrechte bzw. (ggf.) Rücktrittsrecht - sofern man den Scheckheft-Mangel als erheblich ansieht. Feierabend. 
Man muss allerdings auch sagen: sowohl das schlecht geführte Scheckheft als auch das Alter der Reifen hättest auch Du als möglicherweise KFZ-Laie bei der Besichtigung sehen können.
Dass Du den Wagen hast reparieren lassen, war auch übereilt. In dem Moment, in dem das mit dem Scheckheft und den Reifen festgestellt wurde, hätte ich gesagt: "Ok, finis - jetzt streit ich mich erst mal ordentlich mit dem Verkäufer und dann sehen wir weiter, was mit der Gurke wird. 

Was die Mängel, deren Reparaturen (Dichtungsmasse beim Ventildeckel bzw. nicht fest angezogene Schrauben) und der Täuschungsanfechtung angeht: 

Wenn Du wegen arglistiger Täuschung anfechten willst, musst Du unter anderem dem Verkäufer nachweisen, dass er gewusst hat, dass die VDD stümperhaft repariert wurde. Ich halte es für sehr abenteuerlich, diesen Nachweis zu führen. Lass den die VDD in irgendeiner Hinterhofwerkstatt repariert lassen haben und lass den keine Ahnung von Autoreparaturen haben. Dann läuft die Täuschungsanfechtung ins Leere. In meinen Augen muss ein Otto-Normal-Bürger heutzutage keine Ahnung haben, wie man eine VDD ordnungsgemäß repariert. 

Der Rest der Mängel, die Du aufgezählt hast, sind entweder typische 46er Mängel (z.B. Querlenker, Spurstangen) oder verschleißbedingte Mängel - insbesondere eben auch die Masse an Dichtungen, die Bremsen, verbunden mit einem Fahrzeug, das wohl vor allem Hinterhofwerkstätten gesehen hat - und Mechaniker, die entweder nicht so oft an 46ern rumschrauben oder bei anderen Billigketten wegen Unfähigkeit rausgeflogen sind. Rein von den Mängeln und vom Zustand ist für mich auch nichts dabei, was mich bei einem 46er BMW mit mehr als zehn Jahren und mehr als 185.000 km überrascht. 

Lange Rede, kurzer Sinn: ich hab so das leise Gefühl, dass Du mit Anwalt und Klage usw. schlechtem Geld Gutes hinterher wirfst. Dass die Aussicht auf Erfolg also nicht gerade groß ist. Und ich bin definitiv einer der letzten, die vom Gang zum Anwalt abrät. Man sägt schließlich nicht am Ast der eigenen Zunft. 



Dass alle Welt immer wegen arglistiger Täuschung anfechten will, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben. 

Bearbeitet von: mb100 am 24.07.2016 um 22:24:49
Mylargo
Viel Wahres dabei.
Es geht im Kernpunkt auch um das Scheckheft. Ob ich es hätte merken müssen oder nicht, in dem Falle nicht relevant, da gibt's nur ist oder ist nicht. Faktisch ist es nicht.
Die vielen anderen Dinge die ich habe reparieren lassen habe ich der Vollständigkeit halber mal mit aufgezeigt, war bis jetzt halt sehr unglücklich. Um die Dinge geht's auch nicht.
Hätte ich den Wagen gekauft bei 3 Vorbesitzern, wenn nicht Scheckheft gepflegt? Wahrscheinlich nein, da ich bei der Suche per mobile diesen als Filter angegeben habe.

Das ist der ausschlaggebende Punkt. Ich versuche mein Glück. Das es im besten Fall wohl eher ein Vergleich wird, damit rechne ich, erwarten werde ich aber nichts. Nur einen bald mal durchreparierten e46 ;-)
mb100
 


Es geht im Kernpunkt auch um das Scheckheft. Ob ich es hätte merken müssen oder nicht, in dem Falle nicht relevant, da gibt's nur ist oder ist nicht. Faktisch ist es nicht.
(Zitat von: Mylargo)


 
Das ist richtig, weil es ja eine Beschaffenheitsgarantie gibt.

Ich seh die Frage mit dem Scheckheft und ob Du es hättest prüfen müssen tatsächlich in erster Linie als entscheidend für die Frage des erheblichen Mangels an - und somit als ausschlaggebender Punkt für ein eventuelles Rücktrittsrecht. Weil ich sehs so: wenn Dir ein durchgestempeltes Scheckheft wichtig gewesen wäre, dann hättest Du es bei der Besichtigung geprüft. Auch stellt sich mir die generelle Frage, wie "erheblich" ein Scheckheft bei einem Fahrzeug mit den Daten ist. 
Ich geb auch zu, dass ich nicht der Intention des (europäischen) Gesetzgebers, der den Verbraucher für einen minder bemittelten, naiven, blinden Deppen hält, der unbedingt vor der fiesen Gemeinheit des gewerblichen Verkäufers geschützt werden muss, folge. Und ja, mir ist bewusst: weder bist Du ein minder bemittelter, naiver, blinder Depp noch hast Du das Auto von nem Händler gekauft. 

Eine wirkliche Nachbesserungsmöglichkeit gibts tatsächlich nicht. Weder kann der Verkäufer Dir das Scheckheft nachträglich noch wirksam abstempeln (außer er hat noch die Rechnungen der Inspektionen und die erfüllen tatsächlich die Anforderungen; dann kann er die Datumsangaben nachtragen lassen) noch kann er Dir ein (nahezu) identisches Fahrzeug mit abgestempelten Scheckheft besorgen. Also bleibt die Minderung. Ob sich allerdings ein durchgestempeltes Scheckheft bei einem Wagen mit der Laufleistung und dem Alter finanziell tatsächlich so immens auswirkt, wage ich zu bezweifeln. Ich sags nochmal: 187.000 km / über zehn Jahre. 

Ob das mit dem Scheckheft sich auf die von Dir aufgezählten Mängel ausgewirkt hat, bezweifle ich auch. Da müsstest Du dann wirklich noch nachweisen, dass die Mängel bei einem ordnungsgemäßen Inspektionsverhalten des Verkäufers früher entdeckt worden wären, tatsächlich abgestellt worden wären bzw. im Rahmen einer Scheckheftpflege tatsächlich hätten abgestellt werden müssen und das Nicht-Abstellen dazu beigetragen habt, dass sich der Zustand des Fahrzeugs insgesamt verschlechtert. Und das ist in meinen Augen wichtig für einen eventuellen Schadenersatzanspruch. 

 

Bearbeitet von: mb100 am 24.07.2016 um 22:59:44
cxm
 

Wenn er wirklich was davon wusste hätte er ihn zurück genommen um ner Klage aus dem weg zu gehen.
(Zitat von: Fogg)


pure Spekulation!
Was bei der Ankaufsuntersuchung nicht auffällt, da hat man die A*-Karte gezogen.
Entweder weil man drauf sitzen bleibt oder sich erst einklagen muss.
Der TE sagt ja selbst, dass er da halb blind gewesen ist...

Ciao - Carsten
elvis35m
verstehich das richtig das du seit kauf über 6000,- euro in die Mühle investiert hast?
BODO MIT DEM BAGGER
Hi Mylargo,
Üble Story !!
Wie Gewissenlos einige Händler sind für
" ein paar Euro " Gewinn irgendeinem Menschen so einen finanziellen Schaden zuzufügen ?!
ABER, dadurch das er das Auto IM KUNDENAUFTRAG verkauft, hat ihm die deutsche Rechtsprechung einen Freibrief für solche Fahrlässigkeiten erteilt!!
Was willst du ihm jetzt wollen wo er doch gesetzlich geschützt ist durch Gesetze + Paragraphen? ?
Mein Wunsch ist trotzdem das du erfolgreich mit deiner Klage sein wirst.
Gruß
Mylargo
Die Klage geht gegen den letzten Fahrzeughalter, da der Händler da raus ist.

@elvis: ja 6000. Problem ist wenn es pö a pö kommt. Bei den Querlenkern und Spuris war ich großzügig, da es erst beginnendes Spiel war und der TÜV somit möglich. Ich wollte aber ein 100% funktionierendes Fahrwerk, deswegen sind jetzt auch teure Myle HD drin. Repariert wird das Auto dahingehend, dass es auch noch ne Weile hält. (z.B. Drallklappen kommen noch raus).

Hab noch keine Antwort vom Getriebeprofi, wo das Öl herkommt... Hoffe mal es wird nix großes. Aber mit Getriebe Ausbau, Ölwechsel, Filterwechsel und Getriebe Einbau kommt sowieso wieder einiges... Deswegen hoffe ich mal die Getriebereparatur hält sich in Grenzen, zumal Schalttechnisch alles i.O., meine Vermutung ist eine defekte Dichtung durch das Ausschlagen des Zahnkranzes... Beim Bruch von diesem hatte ich so Glück, dass das Getriebe nicht zerstört wurde... Ein kleines Teil hat die Getriebeglocke am Rand sogar durchschlagen... War aber auf der Seite, wo es unwichtig ist, da keine Flüssigkeiten etc. Das Teil ist dann durch die Öffnung unten in der Glocke rausgefallen...

Hoffnung stirbt zuletzt... Motgen erstmal Treffen mit dem Anwalt...
elvis35m
Da steckst ja mehr Geld in reperaturen als die Kiste nur annähernd wert is...
Mylargo
Hätte/Sollte anders laufen, wenn die Bude den Zustand gehabt hätte, wie es angegeben war...
elvis35m
Aber jetzt blind Euro um Euro da immer weiter reinzustecken....Ich weiß ja Nich ob das rentabel is....
KW-Muffel
Hi Mylargo,  na dann viel Glück beim Anwalt, mach dir aber nicht all zu große Hoffnungen, dann ist danach auch die Enttäuschung nicht so groß !
Danach heißt für mich, wenn das letzte Wort gesprochen ist und nicht vorher.
Deshalb hätte ich, aus meiner eigenen Erfahrung, die ich auch einmal machen musste,  erst die Sache abgeklärt und dann Rep.
Aber jetzt ist es eben so und man muss das Beste jetzt daraus machen.
Gruß Peter
elvis35m
So iss es die kohle wirste im normal Fall abschreiben können....

Wenn er das ding im Auftrag verkauft hat ..

Würde mich wundern wie de da Absicht beweisen willst ....

Aber ich wünsche dir viel Erfolg
angry81
 

So iss es die kohle wirste im normal Fall abschreiben können....

Wenn er das ding im Auftrag verkauft hat ..

Würde mich wundern wie de da Absicht beweisen willst ....

Aber ich wünsche dir viel Erfolg
(Zitat von: elvis35m)


  Er klagt gegen den Vorbesitzer! LESEN
elvis35m
jo mein guter lesen kann ich....lol

Aber die Klage begründungen... sind schon sehr dünne....
BODO MIT DEM BAGGER
Hi,
Ich glaube eher der e46 war eine inzahlungnahme und wurde einfach nur durchgereicht zu irgendeinem "Fähnchenhändler" der den noch ein bißchen schön gemacht hat.
Bestimmt wird der vorbesitzer selbst aus allen Wolken fallen.
Vermutlich.
Mylargo
Hatte den Vorbesitzer direkt angeschrieben, ob es wirklich Privat an Privat war oder ob er das Auto dem Händler verkauft hat.

Antwort war Privat an Privat, er weiß also Bescheid und ist somit Angeklagter.
elvis35m
Warum er?

Wenn er den Wagen mit Ner Ausschluss der sachmangelhaftung abgegeben hatte....

Wie willst da ihm was beweisen wenn danach noch der Händler als Besitzer sitzt?

So einfach wie du dir das denkst wird das leider nicht werden ...

Theoretisch biste im Recht ...

Aber recht haben ...is Net recht bekommen....
Mylargo
Bei im "Kundenauftrag" ist der Kunde weiterhin Besitzer und Eigentümer des Autos. Somit ist er mein Ansprechpartner für die Klage. Der Händler wo die Karre stand ist nur Vermittler und fein raus. Verstehe dein Problem da nicht?!

Jedenfalls war ich gerade beim Anwalt. Es wird definitiv vors LG gehen. Einzelheiten erspare ich mir, so lange wie das Ding läuft. Wenn alles durch ist, werde ich mal Einzelheiten preisgeben, die vielleicht auch dem einen oder anderen helfen können.

Mfg
elvis35m
Net falsch verstehen...Ich bin da auf deiner Seite die Frage is sie das der zuständige Richter sieht...

Nur warum haste immer alles gleich reparieren lassen ?

Aber egal ....Ich wünsche dir nur das Beste.....
mb100



Antwort war Privat an Privat, er weiß also Bescheid und ist somit Angeklagter.
(Zitat von: Mylargo)


 
Nein, Beklagter.

Angeklagte gibts nur im Strafrecht. Oder hast Du auch noch ne Betrugsanzeige rausgehauen? 



Bei im "Kundenauftrag" ist der Kunde weiterhin Besitzer und Eigentümer des Autos. Somit ist er mein Ansprechpartner für die Klage. Der Händler wo die Karre stand ist nur Vermittler und fein raus. Verstehe dein Problem da nicht?!


Mfg
(Zitat von: Mylargo)



Nein / Jein.

Besitzer ist der, der die tatsächliche Herrschaft über die Sache (also das Auto) hat. Platt gesagt: der, der am Auto rumpatschen und selbiges auch tatsächlich fahren kann. Klassisches Beispiel: Du mietest einen Wagen bei Sixt: dann ist Sixt Eigentümer und Du bist Besitzer. Folglich ist in dem Fall, wenn der Wagen bei dem Händler stand, selbiger Besitzer. Aber richtig: der eigentliche Verkäufer ist und bleibt bis zu dem Moment, in dem er den Wagen an einen anderen übereignet hat, Eigentümer.

Wenn Dir Dein Anwalt erzählt hat, dass der vorherige Halter während der Kundenauftrags-Geschichte und in der Zeit, in der der Wagen beim Händler stand, Besitzer war, dann würd ich an Deiner Stelle die Anwalts-Wahl überdenken...
elvis35m
Insofern diese scheckheftgepflegt gepflegt Geschichte Nich zu erörtern wäre....

Am Ende is Fakt was im Kaufvertrag steht ....

Da wäre mal interessant was da Sache ist zwischen dir un dem Verkäufer...

Welches Ziel haste denn als solches ?

Wandlung?

Die Rechnungen erstattet bekommen?
Mylargo
@mb100:
Du hast natürlich Recht. Das hab ich im Eifer da durcheinandergebracht.
Mein Anwalt aber nicht :-)

@elvis:
Grundlage ist Scheckheft, da die Beschaffenheit, welche damit einhergeht, nicht gegen war. Wir haben einige Urteile dazu. Das beweisen wir gerade und ich bin guter Dinge.
Großes Ziel ist Rückgabe und Rechnungserstattung... Aber wir wissen ja alle, dass es meist im Vergleich endet, da dort am meisten verdient wird.
elvis35m
Und auf was bezieht ihr euch da?

Die Daten im.inserat oder den Kaufvertrag oder ....?

Rechnungserstattung?

Das wird spannend zu verfolgen sein....
Mylargo
Die im Inserat beworbene Beschaffenheit ist nicht die tatsächliche (Scheckheft gepflegt, gute Reifen).
Da das Auto am Tag des Kaufs direkt in die Werkstatt ging, waren die Mängel bei Gedahrenübergang vorhanden.

Die letzte Inspektion war bei 179000 angegeben, mit 187000 hab ich gekauft...
Luftfilter, Raumfilter total schwarz, KGE Filter zu etc... Das passiert nicht innerhalb von 8000 km, sondern nur, wenn man es gar nicht macht, aber eintragen lässt.
elvis35m
Aber sind die Angaben  im Online Inserat wirklich rechtlich bindend? Da is doch der Kaufvertrag das entscheidende oder?
Mylargo
Beides ist wichtig. Das Inserat bildet ja die Verkaufsabsicht des Verkäufers und somit schonmal einen Teil des Kaufvertrages. Hier darf nichts falsch beworben werden.
elvis35m
Es sei den es steht das die Angaben ohne Gewähr sind.....haste das Inserat ausgedruckt? Wenn ja kannst es mal hier einsetzen....
mb100
 

Aber sind die Angaben  im Online Inserat wirklich rechtlich bindend? Da is doch der Kaufvertrag das entscheidende oder?
(Zitat von: elvis35m)


Es ist tatsächlich das entscheidender, was im Vertrag steht. 
Nichtsdestotrotz kann man im Inserat nicht einen vom Pferd erzählen. Und so wird die gesamte Geschichte tatsächlich interessant.

Btw: die Wandlung gibt's inzwischen seit 25 Jahren nicht mehr ;-)
elvis35m
Ich seh das Problem eher in den schon nachträglich gemachten Reperaturen..... da wird die Gegenseite argumentieren warum sie nicht gefragt wurden etc...
Mylargo
Ganz einfach (ebenfalls durch Urteile anderer Gerichte belegbar):
Scheckheft gepflegt, ist ein Zustand der so ist, oder eben nicht, nachträglich kann Mann ein Auto nicht Scheckheft gepflegt machen. Auf Grundlage dessen + das nachweislich am Ventildeckel gepfuscht wurde (frische Dichtmasse + gebrochene Stehbolzen, das Ding war quasi locker/ lose während der Fahrt) + schlechte Reifen mit DOT 2006 und 2004 und und und entziehen die Vetrauensbasis zwischen mir und dem Verkäufer, da bewusste Täuschung unterstellt wird. Das führt zur Verwirkung der Nachbesserungspflicht/ - Möglichkeit. (Referenzurteile vorhanden)
elvis35m
Jo aber du kannst dann doch net den Wagen durch reparieren lassen und dann sagen übrigens die Rechnung zahlt ihr....
mb100
 

Ich seh das Problem eher in den schon nachträglich gemachten Reperaturen..... da wird die Gegenseite argumentieren warum sie nicht gefragt wurden etc...
(Zitat von: elvis35m)


 
Und?
Da seh ich nun tatsächlich kein Problem drin. Weil die haben per es nix mit dem Scheckheft zu tun. Beim Scheckheft ist eine Nachbesserung ja tatsächlich nicht möglich. Ich habe es ausgeführt.
wenn das tatsächlich ein Problem darstellen sollte, müsste man jede Veränderung / Verbesserung / Reparatur innerhalb der Sachmängelhaftungszeit absegnen lassen.

Einziges "Problem" wird möglicherweise sein, dass der TE - falls es tatsächlich zu nem Rücktritt kommen sollte - möglicherweise auf einem Großteil der Rep-Kosten sitzen bleiben wird. 
Mylargo
Warts ab :-)

Die Logik ist ja, wenn der Mangel des Scheckheft gepflegt anerkannt wird und ich dass Auto quasi nie gekauft hätte (Filter in mobile), dann wären alle Belegbaren RepKosten auch nie für mich entstanden... Ergo müssen die erstattet werden.

Ich lasse das Unfallfrei demnächst noch prüfen, da es auch so inseriert war. Mein Kumpel ist Lackiermeister und hat nach 1 min schon gesehen, dass die komplette rechte Seite nachlackiert worden ist. Kann nix großes sein, kann aber auch ein Unfaller sein. Das wird wenn nötig dann ein Gutachter klären.

Bearbeitet von: Mylargo am 26.07.2016 um 19:50:35
elvis35m
Jop....is ja fast wie ne daily Soap.... lach spannend halt uns aufm laufenden....
mb100
 

Jo aber du kannst dann doch net den Wagen durch reparieren lassen und dann sagen übrigens die Rechnung zahlt ihr....
(Zitat von: elvis35m)


  Die wird er mit 99%iger Sicherheit nicht ersetzt bekommen. Aber schon allein deswegen nicht, weil ich dafür schon gar keinen Nachbesserungsanspruch in der Sachmangelhaftung seh.
Ausser er weist dem Verkäufer Verschulden beim Scheckheft nach, Kausalität zwischen schlampigen Scheckheft und den reparierten Mängeln und viel mehr. 
eXTaCy
Mag sein, dass meine Fragen vielleicht doof, dennoch berechtigt sind aber warum zu Teufel steckst du so viel Geld in ein altes Auto, welches du im Idealfall und mit richterlichem Beschluss wieder zurückgeben willst?
Warum hast die Karre nicht einfach in der Werkstatt stehen lassen und den Verkäufer erstmal mit einem Gutachten und Kostenvoranschlag konfrontiert? Des hätt Dich 500€ gekostet und die Sache wär mit der Beweispflicht durch.

Für fast 12.000(!!!) Mücken bekommst nen neuen Astra, Focus, oder sonstiges MIT Garantie und Gewährleistung. Selbst ein e91 wär mit EuroPlus drin gewesen.
Mylargo
Lessons learned.

Nochmal in der Art wird mir das sicherlich nicht passieren. Der Drops ist nun aber gelutscht und ich muss dadurch.
I-Bay
Soweit ich gelesen habe wirst du keine Chance haben. Selbst ich habe bei einem Händler keine Chance gehabt.
Du hast den Wagen eigenständig reparieren lassen. Du hast kein Gutachten erstellen lassen. Du hättest den Wagen solange es übern Anwalt und Klage geht abstellen müssen bzw soweit nur reparieren , das eine normale Fahrt möglich ist.
Ich bin der Meinung dein Anwalt ist nicht ehrlich und möchte selbst paar Euros bei dir noch rausholen. Meiner war vorne rein direkt und offen und hat Erfolgschancen gleich fast null gegeben. Das einzige worauf man einigen könnte wäre Geld zurück , Auto abgeben und gut ist. Hoffe dennnoch wenn du es durchziehst gute Karten zu haben. Halt uns mal auf dem laufenden ;-)


Bearbeitet von: I-Bay am 30.07.2016 um 06:20:11
Achime46
Hi,Das Gericht möchte sicherlich einen Vergleich zwischen den zwei Parteien... 

Bearbeitet von: Achime46 am 30.07.2016 um 02:23:37
Achime46
Und genau deswegen möchte ich mein
Auto nicht Privat verkaufen, ich will nicht für den alten wagen
gewährleisten übernehmen bzw. habe ich keine Lust auf Missverständnisse.
kennt jemand von euch aus Berlin eine Seriösen Autohändler der
meine alten e46 kaufen würden???

Bearbeitet von: Achime46 am 30.07.2016 um 02:25:05
joecrashE36
Autoverwertungrn kaufen auch..Klingt blöde, aber Händler zahlen nichts für so alte Autos und die haben nicht die
Möglichkeiten alle Autos für den verwöhnten Kunden mit allen Mitteln wieder zu einem Neuwagen zu verwandeln.
Es gibt Große Händler, die nicht mal 5 Jähriges ankaufen wollen,um den " Gewährleistungswilligen" Kunden nicht
"befriedigen" zu müssen.
Man will oft nicht glauben, wie schlecht es um die Pflege und Wartungsmoral selbst bei Wohlhabenden Neukäufern
steht,,aber für den Waschplatz hat es genug Zeit und Geld.

Es ist wie bei allem : Prüfen und kritisch nachfragen ,bevor man kauft und überschätze das eigene Wissen/Können nicht.
 
mb100
 

Hi,Das Gericht möchte sicherlich einen Vergleich zwischen den zwei Parteien... 

Bearbeitet von: Achime46 am 30.07.2016 um 02:23:37
(Zitat von: Achime46)


  
Klar, weil die Richter zu faul sind, Urteilte zu schreiben... ;-)
Greis²
 

Warts ab :-)

Die Logik ist ja, wenn der Mangel des Scheckheft gepflegt anerkannt wird und ich dass Auto quasi nie gekauft hätte (Filter in mobile), dann wären alle Belegbaren RepKosten auch nie für mich entstanden... Ergo müssen die erstattet werden.

Ich lasse das Unfallfrei demnächst noch prüfen, da es auch so inseriert war. Mein Kumpel ist Lackiermeister und hat nach 1 min schon gesehen, dass die komplette rechte Seite nachlackiert worden ist. Kann nix großes sein, kann aber auch ein Unfaller sein. Das wird wenn nötig dann ein Gutachter klären.

Bearbeitet von: Mylargo am 26.07.2016 um 19:50:35
(Zitat von: Mylargo)


 
Was soll man dazu noch sagen?
Prüfe deine Autos die du kaufst auf Herz und Nieren und mache nicht Andere für deine Fehler danach verantwortlich.
Siehst die ersten Mängel noch vor dem Kauf und nimmst ihn trotzdem, weil du geil drauf warst.
Hast ja selbst geschrieben, du wolltest ihn unbedingt haben, jetzt hast du ihn.
Und jetzt noch prüfen, ob er ein Unfaller ist....mach dich nicht lächerlich.
Wegen Typen wie dir, verkaufen nur noch wenig Privat.

Bearbeitet von: Greis² am 03.08.2016 um 16:19:44
Mylargo
Ich habe sicherlich Fehler gemacht.

Jedoch wurde viel am Auto gepfuscht und das mit Absicht und nachweislich.

Könnte nun sage durch Autoverkäufer wie dich, welche Lügen und betrügen, werden immer wieder die Leute angeschmiert.

Also betrachte das Thema mal bisschen mit Objektivität und Transparenz bevor du Stammtischparolen von dir gibst.
MIKE46
finde Greis2 hat den Nagel auf den Kopf getroffen
Die Kritik musst Du schon aushalten
Es ist halt immer wieder das selbe, manche meinen immer noch, ein topgepflegter alter (BMW) waere fuer lau zu haben und sind dann erstaunt dass die Karre aus xter Hand nicht (BMW) Scheckheftgepflegt ist und 1001 Macken hat und mit Bastelpfusch am Leben gehalten wurde
Mit sowas vor Gericht zu gehen ist schon ganz schoen waghalsig, ein guter Anwalt haette da abgeraten.
elvis35m
ich denke gewisse chancen wären da vor gericht schon da gewesen ,

wenn er nicht schon alles durchreparieren hätte lassen ... da sinken dann die Chancen rapide auf -0 das de da noch was gewinnst!
sausi2000
Ich gebe greis hier absolut recht.
Viele erwarten bei 14 jahre alten gebrauchten bmw neuwagen zum dacia preis.
Wer privat kauft hat vor dem kauf alle möglichkeiten das fahrzeug zu prüfen, probe zu fahren und mängel zu sichten.
Wenn der käufer dann sagt ja...dann nicht immer danach ankommen und drohen...außer bei arglistiger täuschung.
Aus diesem grund vergeht es immer mehr leuten das auto privat zu verkaufen und viel zu gute bmw gehn so zu exporthändlern.
Gibtn sprichwort...leben und leben lassen
joecrashE36
Dem Käufer muss man aber auch anrechnen, das aufgrund der Komplexität und "verbautheit" der neueren Fahrzeuge
es nicht einfacher geworden ist, relevante Mängel von Wartungsbedarf zu unterscheiden.
Dagegen sind oft die Beschreibungen so "blumig" und vielversprechend, das viele Kunden mit falschen
Vorstellungen anreisen,ziemlich oft weite Strecken und dann aus allen Wolken fallen, wenn es anders als "beschrieben"
aussieht.
Am schlimmsten sind allerdings einige Personen, die meinen sofort "mit Anwalt" drohen, obwohl eine genauere
Prüfung bei der Übernahme alles bereits geklärt hat.