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euli1
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.

Hi,
wollte heute meine Lenso BSX 7,5 x 17 mit 215/40 bei meinem e30 cabrio eintragen lassen. Lief alles ganz gut, bis auf die Freigängigkeit
an der Vorderachse. Als der Prüfer im Kreis gefahren ist, konnte man kein Schleifton vernehmen.
Jedoch als das Fahrzeug auf der Bühne mit 2 untergelegten Felgen (über Kreuz) runtergelassen wurde, voll eingeschlagenem Lenkrad, da war die Freigänigkeit vorne nicht mehr gegeben.
Ich habe eine Tieferlegung von 55/35, was wirklich harmonisch ist.
Jetzt ist die Frage, was tun?
Ist es denn üblich, dass dieser Test bei voll eingeschlagenem Lenkrad gemacht wird. Das ist mir echt neu!!!!!!!

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01
Bikelive
Fahr zu ner anderen Prüfstelle! Wenn bei der Fahrt nichts schleift, wird ein getragen. Zumindest ist das bei der Prüfstelle so, wo ich immer hin fahre. Nur bei der Tieferlegung von Gewindefahrwerken nehmen die es ganz genau. Muss jetzt vorne auch 15mm hoch drehen, weil es laut Gutachten so vorgeschrieben ist.
turbovxr
Ich wollt grad sagen...fahr mal lieber zu n paar anderen Prüfstellen, solange bis es eingetragen ist....
euli1
DANKE für die Antworten. Bin ehrlich gesagt noch immer assungslos.
Habe das noch nie erlebt, dass man diesen Test mit voll eingeschlagenem Lenkrad macht. Welches tiefergelegte Fzg. würde
diesen Test ohne Beanstandung schaffen??
Fahre nächste Woche zu einem anderen TÜV...................werde berichten!

LG und schöne Pfingsten
ChrisH
Also der Test mit zwei voll eingefederten Rädern über Kreuz wurde bei mir auch gemacht, obwohl ich das Serienfahrwerk habe. Allerdings kann ich mich nicht erinnern, ob die Räder eingeschlagen waren.

Grüße
ChrisH
florian112-96
Beim verschränken werden die Räder definitiv nicht eingeschlagen.
Völlig unmöglich mit Fahrwerk oder deiner Tieferlegung dies positiv zu bewältigen.
Hessenspotter
Tschuldigung wenn ich das hier so lese wird
Hier teilweise echt viel Mist erzählt.

Mein E36 ist durch sein FW auch tiefer gelegt, allerdings besteht er den Test ohne Probleme. Dieser sog. Verschränkungstest (mit Einschlagen der Räder) ist sogar gem. VDTÜV Merkblatt empfohlen/indirekt vorgeschrieben. Durch diesen Test kann man feststellen ob das Fahrwerk selbst in extrem Situationen noch ausreichend Abstand zur Karosserie hat. Der Gesetzgeber fordert nämlich ein betriebssicheres Fzg. in allen Fahrzuständen. Man kann ja wohl schlecht reinschreiben als Auflage dass das Fzg. Nur auf topfebenen Fahrbahnen bewegt werden darf. Bei uns im Hof bekommen wir fast jede extreme Tieferlegung zum Schleifen, wir haben nämlich eine Drainage Rinne quer durch den Hof laufen. Nach einer schnellen Runde Nordschleife mit Vollauslastung des Fzg. Darf das Fahrwerk z.B. Auch nicht geschliffen haben. Solch eine Überprüfung IST i.d.R. Nicht möglich und wird deswegen über den Verschränkungstest nachgewiesen.

Edit2: sollte er im Radhaus schleifen fehlen dir nur die Lenkwinkelbegrenzer.

Bearbeitet von: Hessenspotter am 23.05.2015 um 15:52:50

Bearbeitet von: Hessenspotter am 23.05.2015 um 15:54:49
florian112-96
Das würde ja heißen das bei allen, bei denen das Lenkrad beim verschränken nicht eingeschlagen wurde das Vdtüv Merkblatt nicht beachtet wurde.
Bei meinen Dekra Prüfstellen ist es aufjedenfall keine gängige Methode.
Mein Tipp ist einen anderen Prüfer aufzusuchen.
Edit: Mein Prüfer sagt das nicht unbedingt eingeschlagen werden muss und der Prüfer dies je nach Umstand vor Ort und am KFZ. selber entscheidet.
Hab meine gerade mal verschränkt und eingeschlagen. Drückt man das Fahrzeug vorne runter dann schleift es auch.
Also mal umschauen und einen Prüfer aufsuchen der das nicht so penibel durchführt.





Bearbeitet von: florian112-96 am 23.05.2015 um 17:07:02
ChrisH
So steht es z.B. beim österreichischen TÜV:

"Unter Beibringung der für eine Begutachtung erforderlichen Dokumente und Nachweise werden nachstehende Prüfungen, zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des umgerüsteten Fahrzeuges, durchgeführt:

- Anbauprüfung der Räder (Radanschluss, Radbefestigung). Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z.B. voller Lenkeinschlag, Kotflügelkanten im eingefederten Zustand etc.).
...........
"

Link

Eine volle Freigängigkeit ist auch im eigenen Interesse, denn egal was der TÜV mal eingetragen hat, wenn es doch schabt könnte es bei der nächsten TÜV-Vorführung zu Problemen kommen, wenn Schleifspuren da sind.

Grüße
ChrisH

Bearbeitet von: ChrisH am 23.05.2015 um 18:36:36
cxm
Hi,

mannmannmann - wenn ich das hier lese, fasse ich mir nur an den Kopf!
"Fahr zu einer anderen Prüfstelle" - Bullshit !!!
Wenn Ihr Zahnschmerzen habt, klappert Ihr dann auch mehrere Zahnärzte ab und der, der nichts findet ist der Beste?
Und wenn alle Prüfstellen nun das Gleiche feststellen - was dann?
Alle Prüfstellen doof, oder wie?

Wenn die Räder schleifen - egal in welcher Fahrsituation - ist das gefährlicher und unzulässiger Mist.
Im Extremfall und nur ein bisschen schleifen gibt's nicht.
Ob das nun mit anderer Einpresstiefe, Lenkeinschlagbegrenzern (suboptimal), anderen Felgen, Reifen oder weniger Tieferlegung zu beseitigen ist, muss man im Einzelfall sehen...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 24.05.2015 um 10:47:07
Bikelive
 

Hi,

mannmannmann - wenn ich das hier lese, fasse ich mir nur an den Kopf!
"Fahr zu einer anderen Prüfstelle" - Bullshit !!!
Wenn Ihr Zahnschmerzen habt, klappert Ihr dann auch mehrere Zahnärzte ab und der, der nichts findet ist der Beste?
Und wenn alle Prüfstellen nun das Gleiche feststellen - was dann?
Alle Prüfstellen doof, oder wie?

Wenn die Räder schleifen - egal in welcher Fahrsituation - ist das gefährlicher und unzulässiger Mist.
Im Extremfall und nur ein bisschen schleifen gibt's nicht.
Ob das nun mit anderer Einpresstiefe, Lenkeinschlagbegrenzern (suboptimal), anderen Felgen, Reifen oder weniger Tieferlegung zu beseitigen ist, muss man im Einzelfall sehen...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 24.05.2015 um 10:47:07
(Zitat von: cxm)


  Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. Drifte sehr gerne, viel und auch über Bodenwellen oder auch mit dem Vorderrad mal über einen Curb (da auch manchmal mit vollem Lenkeinschlag). Bei meinem E36 habe ich es einmal "geschafft" das er am Innenkotflügel geschliffen hat. Bei meinem E39 passiert garnix. Und beide hätten solch einen Test NIEMALS bestanden!! Würde gerne mal einen Sportwagen sehen, der diesen Test besteht. Da werden auch einige selbst im Serienzustand an ihre Grenzen stoßen. Das ganze ob wohl selbst auf der Renne nix schleifen würde.....
cxm

Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. ...
(Zitat von: Bikelive)



Hi,

warum warst Du nicht zur Stelle als die Kriterien für den  Test der Freigängigkeit festgelegt wurden?
Du - und alle anderen auch, die meinen, es aus vermeintlicher Erfahrung besser wissen zu wollen - Ihr spielt in diesem Spiel nicht mit.
Werde KFZ Gutachter, Fahrwerks-Entwickler, meinetwegen auch professioneller Tuner o.ä. und treibe Dich in den entsprechenden Kreisen herum - ist stinklangweilig, kann ich Dir versichern...

Ciao - Carsten
florian112-96
Da stimme ich nur zu. So wie dieser Test ausgeführt wird weiß ich nicht wie dies auf der Straße ebenfalls erreicht wird. Wir bauen Gewindefahrwerke mit 110 mm Tieferlegung ein im Tüv bereich. Solche hersteller hätten doch gar keine chance wen bei vollem lenkeinschlag verschränkt wird.
Es ist doch kein bullshit zu einem anderen Prüfer zu fahren. Jeder kann selber entscheiden obs schleifen kann oder nicht. Und solange man weiß welche Strecken man fährt und nicht auf den schlechtesten Straßen unterwegs ist, passt es doch.

Und nicht jeder Prüfer ist doof weil er es nicht einträgt. Wie man sieht gibt es genug die den Test anders machen.
So sind einfach meine Erfahrung. Bei mir auf Arbeit ist seid 3 Jahren keiner auf die Idee gekommen die Räder beim verschranken einzuschlagen. Das wird immer davor gemacht.





Bearbeitet von: florian112-96 am 24.05.2015 um 12:37:19
Hessenspotter
Fzg. Vollausgeladen mit 80 km/h durch eine normale Autobahnausfahrt mit nem Radius von ca. 40-50m und mitten da drin ne heftige Bodenwelle. ;) das schleift meistens. Bei den Serien Fzg. Ist es so die Federwegsbegrenzer so ausgelegt sind das mit Serienmäßiger Bereifung nichts schleift.

Der Sinn und Zweck das man über 2 Ecken verschränkt ist der, dass man dadurch mit geringen Mitteln max. Last auf ein Rad bekommt und es max. Einfedert.

Mein altes Vogtland FW im E36 hat den Verschränkungstest bestanden an der HA, bin ich aber dann mit knapp 190 km/h durch die Kompression in der Fuchsröhre Gefahren hat's trotzdem geschliffen. So etwas birgt nun mal große Gefahren, vom Reifenschaden bis zum schlagartigen blockieren eines Reifens.

Beim TE lese ich es aber so heraus das er auf original Dämpfer nur andere Federn montiert hat und Zubehörfelgen. Bei nur kürzeren Federn und original Felgen passiert i.d.R. Nicht viel, da die original Federwegsbegrenzer ja noch wirken. Bei Zubehörfelgen mit abweichender ET oder andere nicht beachteten Einbauvorschriften kann's nun mal Schleifen.

Edit: Die 911er und andere Sportwagen die ich bereits da hatte schaffen alle diesen Test ;).

Edit2: ich habe mal in ein Gutachten ein Baugleichen Felge für dein Fzg. Geschaut, dort stehen einige interessante Auflagen drin. Z.B.
"An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fzg. und Reifen durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination her zu stellen. Auf eine Nacharbeiten kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (voll beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifen Kombination ausreichend ist. "

Gleiches steht dort auch für Achse 2, somit
ist es also kein Wunder dass deine Kombination schleift, und der Prüfer hat korrekt gearbeitet in dem Er die max. Belastung die im Fahrversuch auftreten kann simuliert hat. ;).
Dass das nicht die Antwort ist die du hören willst ist mir klar ...
Bearbeitet von: Hessenspotter am 24.05.2015 um 12:56:24

Bearbeitet von: Hessenspotter am 24.05.2015 um 13:41:46
florian112-96
Natürlich mussen die Auflagen erfüllt sein das ist Grundvoraussetzung.

Aber trotzdem muss man doch sagen das der Einschlag der Räder kein Muss ist und nicht überall praktiziert wird.
Jeder muss für sich selber entscheiden ob er das Risiko in Kauf nimmt das es doch mal schleift. Und diejenigen werden es auch eingetragen bekommen bei dem ein oder anderen Prüfer.

Ich hatte bis jetzt auch keine Ahnung das es anders gemacht werden kann. Bei meinen E46 wurde auch nur verschränkt und ich hab mich gefreut das alles positiv abgeschlossen wurde. Mit einlenken wäre das nicht so.
Bikelive
 


Wie bitte??? Zeig mir EINMAL eine reale Fahrsituation, in der nur zwei Räder diagonal voll eingefedert sind und das bei vollem Lenkeinschlag?? Ich habe dutzende Runden auf der Nordschleife hinter mir. ...
(Zitat von: Bikelive)



Hi,

warum warst Du nicht zur Stelle als die Kriterien für den  Test der Freigängigkeit festgelegt wurden?
Du - und alle anderen auch, die meinen, es aus vermeintlicher Erfahrung besser wissen zu wollen - Ihr spielt in diesem Spiel nicht mit.
Werde KFZ Gutachter, Fahrwerks-Entwickler, meinetwegen auch professioneller Tuner o.ä. und treibe Dich in den entsprechenden Kreisen herum - ist stinklangweilig, kann ich Dir versichern...

Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)


  Ich habe mich sehr oft damit auseinander setzen müssen und man kann sich hier rüber stunden lang "streiten". Es sind genau meine Erfahrungen und die Rückmeldungen von KUNDEN (ja ich bin selbstständig -> Fahrzeugveredelung) die mir bis heute Recht geben. Ich sage nicht, das der Prüfer dumm ist oder etwas falsch gemacht hat! Zur Stelle sind ja nunmal auch genau diese Prüfer! Der eine trägt es ein und der Andere nicht. Das nennt man Ermessenspielraum. Dieser wird zwar durch Auflagen immer geringer aber er ist noch vorhanden. Der Test mit Volleinschlag und diagonal voll eingefederten Rädern ist für mich neu und so wie es beschrieben wurde, habe ich es auch noch nie bei einer Prüfstelle gesehen. Das jeweilige Rad auf einen Bock zu fahren? Ja. Das wurde auch bei mir schon gemacht. Ich verbaue übrigens nichts, wo ich selber nicht zu 100% hinter stehen kann. Selbst wenn ich "nur" Bremsbeläge gewechselt habe, mache ich eine Probefahrt. Ich will einfach nicht so arbeiten wie andere. Bei denen heißt es nur "schnell schnell, die AW`s laufen ja"
E36-Freak
Edit: frohe Pfingsten :-)

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen das es sehrwohl einen Unterschied macht wer der Prüfer ist...d.h. ob er täglich nur HU's macht oder auch Eintragungen/Einzelabnahmen-
Ich bin als Beispiel schon einmal durch die HU gefallen, weil der Prüfer meinte ich hätte keine ABE für meine Depo-Rückleuchten (die haben ein E-Prüfzeichen) - die vorgeschriebenen Zusatzreflektoren waren verbaut...

Ich würde sagen, wenn diese Tests bei einer Tieferlegung (verschränkte Räder diagonal PLUS voller Lenkeinschlag) standardisiert hier durchgeführt werden würden, dann gäbe es 30-40 Prozent weniger tiefergelegte Fahrzeuge mit entsprechenden Rad-Reifenkombinationen...

Aber das ist meine Einschätzung, ich bin total unwissend...
 

Bearbeitet von: E36-Freak am 24.05.2015 um 18:51:35
pat.zet
 

Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.

Hi,
wollte heute meine Lenso BSX 7,5 x 17 mit 215/40 bei meinem e30 cabrio eintragen lassen. Lief alles ganz gut, bis auf die Freigängigkeit
an der Vorderachse. Als der Prüfer im Kreis gefahren ist, konnte man kein Schleifton vernehmen.
Jedoch als das Fahrzeug auf der Bühne mit 2 untergelegten Felgen (über Kreuz) runtergelassen wurde, voll eingeschlagenem Lenkrad, da war die Freigänigkeit vorne nicht mehr gegeben.
Ich habe eine Tieferlegung von 55/35, was wirklich harmonisch ist.
Jetzt ist die Frage, was tun?
Ist es denn üblich, dass dieser Test bei voll eingeschlagenem Lenkrad gemacht wird. Das ist mir echt neu!!!!!!!

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.05.2015 um 09:48:01
(Zitat von: euli1)


  Ja ist es sonst wäre es ja keine  Freigängigkeitsprüfung sondern eine  falsche eintragung wenns nicht passt !
 was hier wieder diskutiert wird OJEOJE !
 TÜV eintragungen sind kein Wunschkonzert!!sondern sollen möglichst eine  technisch aussergewöhnlich machbarkeit dokumentieren , nur weil ein paar  Buben  unbedingt auf show bauen wollen, und Ihr auto halt grenzwertig gebaut ist, ist  diese verschränkungspraxis auf keinen fall schlecht ganz im Gegenteil es ist mehr als Sinnvoll für den öffentlichen Strassenverkehr !
Man muss nämlich nicht dauernd bremsen wenn man hinter einer Kasperkarre herfährt die keine Kurven mit  wellen, Löcher  und Hubbel fahren kann !

Bearbeitet von: pat.zet am 25.05.2015 um 21:11:35
Wacke
Bei der Eintragung der Felgen an meinem ehemaligen E36 war das auch so.  Das war vor ziemlich genau 5 Jahren.
Fahrzeug wurde aufgehoben, Felgen unter die Reifen, Hebebühne wurde abgelassen und die Reifen eingeschlagen.
Bei mir hat nichts geschliffen und das trotz tiefem Gewindefahrwerk und 8,5x17ET13 an der Vorderachse...vorher wurden die Kotflügel natürlich ordentlich gezogen ;)
Als ich vor 2 Jahren an meinem E92 die BBS Felgen, ebenfalls mit Gewindefahrwerk, eintragen lies war das nicht der Fall. Das war aber auch bei einem anderen Prüfer. Ob das jetzt am Prüfer lag oder daran, dass die Felgen damals nicht für den E36 freigegeben waren weiß ich nicht. Bei den BBS war die Kombination für den E92 im Gutachten freigegeben.
pat.zet
Vermutlich ist es bei einzelabnahme , also felgen die auf anderen  kfz Typen gehören mit der Verschränkung so , bei Serienstand oder Felgen mit Gutachten oder innerhalb der serien werte ( auch bei FW änderung ) wird und muss da wohl auch nix geprüft werden .
Aber ind dem Moment wenn ein GW FW nur mit einer räder Konfi geprüft wurde und  man etwas breiter oder anders möchte müsste der TÜV genau diese Prüfung machen, bei allen Autos die ich besitze wurde das so geprüft, bei Z3 fahre ich HA e39 räder mit et 26 und OE 245 / 450 17 reifen  da gibts kein Ga , daher wollte der Ing sicher gehen das da nix schleift , da hat er in meinen Augen völlig recht !
Deshalb hab ich die Verschänkung genau so wie der TÜV es will  zu hause im Hof geprüft  damit ich weiss ob sich Fart zum TÜV lohnt oder ob ich es lassen kann !
euli1
Erst einmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung!

Da sieht man mal, dass die Freigängigkeit einer Rad/Reifenkombination von TÜV-Leuten unterschiedlich überprüft wird!
Der Eine macht einen Verschränkungstest mit eingeschlagenem Lenkrad, der Andere dreht einige Runden auf dem Hof und durchfährt einen
abgesengten Regenablauf.

Der heutige Prüfer (beschriebene Variante 2) öffnete noch während der Fahrt das Fenster und zeigte mir "Daumen hoch". :-))
Danach fuhr er noch einseitig mit dem Vorderrad auf eine Rampe und schlug das Lenkrad ein, begutachtete das und meinten daraufhin, da wäre noch
genügend Platz vorhanden. Fertig! 

Meine Frage ist damit beantwortet. Es ist nicht üblich, dass ein Verschränkungstest mit eingeschlagenem Lenkrad durchgeführt wird!
Wenn ein tiefergelegtes Fzg. vom TÜV begutachtet werden soll kann ich nur anraten, dass dortige Prozedure im Vorfeld in Erfahrung zu bringen!
Spart Zeit, Ärger und Mühe!
Schönes Wochenende!



 
TÜVtler
Naja, was soll man dazu noch sagen... Die Verschränkungsprüfung ist nunmal nach VdTÜV Merkblatt ein vorgeschriebenes Verfahren. Ob das ein Prüfer von der Dekra oder GTÜ anders sieht, ist das Problem der einzelnen Prüfer. Jedenfalls ist die Freigängigkeit in allen Fahrsituationen vorgeschrieben und zu prüfen! Wenns hart auf hart kommt wird das Gutachten zurückgezogen und die Betriebserlaubnis ist nach §19.2 erlöschen, und der einzelne Prüfer bekommt eine einladung vom zuständigen Regierungspräsidium, einige Prüfer sind sich eben nicht ganz über ihre Amtshaftung im klaren. So dumm das klingt, aber so ist es nun mal. Nur weil man meint bei demjenigen Prüfer bekommt man das eingetragen, heißt das nicht, dass es in Ordnung ist...
euli1
Ich glaube, du hast nicht ganz meine Fragestellung beachtet!

Selbstverständlich soll eine perfekte Freigängigkeit gewährleistet sein. Diese habe ist auch zum momentanen Zeitpunkt!
Der Sachverständige ist zig Kringel gefahren. Da war sogar eine Vertiefung (Wasserablauf) auf dem Hof! Keinerlei Probleme!
Jedoch den Verschränkungstest mit eingeschlagenen Rädern, das war und ist mir neu! Und ich habe die These aufgestellt, dass bei diesem Test
so gut wie kein Fahrzeug positiv abschneiden würde.

Warum soll das Gutachten zurückgezogen werden? Sorry, eine gewisse Realitätsfremdheit muss ich dir schon unterstellen!
Hessenspotter
@euli1: er ist nicht realitätsfern sondern einfach nur wie ich vom Fach.
Gutachten können zurück gezogen werden sie fehlerhaft sind. Das passiert häufiger ...
euli1
Es geht ja hier um meinen Fall!
Warum soll dieses Gutachten denn nun fehlerhaft sein?

Verschränkungstest habe ich in den letzten 10 Jahren schon diverse Male mitgemacht. Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?
 
cxm
 

Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?
(Zitat von: euli1)


Hi,

besorge Dir die Durchführungsanweisung für diesen Test, da steht's drin - schwarz auf weiß.
Alles andere ist pure Spekulation...

Ciao - Carsten
Bikelive
 

 

Kein Sachverständige, mit Ausnahme in diesem Fall, hat diesen
Test mit eingeschlagenem Lenkrad gemacht! Das würde ja bedeuten, dass alle Tests fehlerhaft wären, oder?
(Zitat von: euli1)


Hi,

besorge Dir die Durchführungsanweisung für diesen Test, da steht's drin - schwarz auf weiß.
Alles andere ist pure Spekulation...

Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)


  Spekulation kann man das aber nicht nennen. Wenn z.B. 1520 Prüfer den Test NICHT nach der vorgeschriebenen Anleitung machen und der 1521te doch, wird es einen Handlungsspielraum geben, welchen die Prüfer haben. In diesem Spielraum wird dann wohl ein Fahrtest rein fallen. Sonst würden ja die 1520 Prüfer alle ihrene Jaob riskieren (wenn man vom schlimmsten ausgehen würde -> Unfall-> Personenschaden-> Feststellung einer falschen bzw. unsachgemässen Prüfung/Eintragung).
pat.zet
Klar ist aber doch allen hier ,  wenn ein Rad voll eingeschlagen ist und in diesem Zustand das Fahrwerk Volldurchfedert und das Rad nicht anschlägt, dann hat das Rad zu 100%  Platz , das ist doch richtig?! oder ? 
und  auch nicht Anfechtbar ......
WARUM auch denn es erfüllt ja den sinn der Vorgabe , würde das Rad weil´s zu Breit oder die ET nicht stimmt bei diesem Test anschlagen müsste sich der Prüfer fragen lassen ob er nicht 100 % sicher nach vorgabe gehandelt hat . ..........
 Somit ist mir klar wenn ein Prüfer eine Radkombi einträgt,   die das nicht schafft ist diese Eintragung nichts wert,  da es von JEDEM anderen Prüfer von Hamburg bis München der sich genau an diese Vorgabe Praxis hält,  zurück gezogen werden kann ..........
Ich weiss es werden jetzt wieder ein paar rumheulen das sie das so uns so eingetragen haben , - Schön für euch,  wenns schlecht läuft,  schlecht für euch .
Nun wer nicht pokern möchte wenn er z.B. bei einer Fz kontrolle evtl zu einem Tüv  gebeten wird ( und dieser den Test so durchführt mit eingeschlagenen Rädern )
 Der sollte auch wenns denn die Showoptik stört halt einfach auf der sicheren Seite bleiben und so bauen das halt platz ist , alle anderen viel Spass mit eurer optik  und dem Thrill evtl Geld umsonst ausgegeben zu haben und die  Felgen irgendwann wieder abzubauen zu müßen...
 
 
cxm
 

Warum soll das Gutachten zurückgezogen werden? Sorry, eine gewisse Realitätsfremdheit muss ich dir schon unterstellen!
(Zitat von: euli1)


Hi,

Du glaubst nicht, das Gutachten oder Einzelabnahmen zurückgezogen werden können?
Du willst vorgeben, wie ein Test abzulaufen hat?
Und es ist Dir selbst passiert, Du hast es selbst erlebt.

Kann man Realitätsnähe irgendwie messen?
Mit 'nem Zollstock vielleicht...???

Ciao - Carsten
euli1
Es geht hier um meinen Fall! Bei mir schleift nichts und ich habe auch nicht die Spur Angst in eine Fahrzeufkontrolle zu kommen!
Meine Eintragung wird auch nie und nimmer annuliert! Warum auch?! :-))

Ich habe festgestellt, dass der Verschränkungstest mit eingeschlagenen Rädern nicht die Regel ist und darum ging es mir!
Das war meine Frage als TE und diese ist beantwortet. DANKE!
stefan323ti
Also meine persönliche Erfahrung ist dass der Verschränkungstest IMMER mit eingeschlagenen Rädern gemacht wird.

Habe das noch nie anders erlebt.
pat.zet
Ich sags ja das war abzusehen !
Der Test ist eine  Vorgabe , wenn ein Prüfer aus Dummheit, Sorglosikeit  , Verantwortungslosigkeit ggü seinem Job es anders macht , geht es ihm irgendwann mal wie den Kollegen in Hessen , es wird Ihnen extrem auf die Finger geschaut  , sogar mit Test tüv kunden etc !
Aber euli will das nicht und  somit ist doch alles gut ....( für Ihn )  , es schleift nicht bei leichtem lenkeinschlag , alles  super !

Nur weil man den Umstand ignoriert ist es halt nicht deswegen OK !

 
Hessenspotter
Prinzipiell kann jedes Gutachten bzw. jede Einzelbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug zurück gezogen werden. Es kann auch vorkommen das alle Gutachten eines Sachverständigen zurück gezogen werden wenn er mehrfach dadurch aufgefallen ist dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (und dabei geltendes Recht missachtet hat). Er hält bei so Fällen seinen Kopf hin (das nennt man Amtshaftung).

In Eulis Fall wird wohl nichts passieren. Ein findiger Kollege wird im Rahmen der HU die Schleifspuren erkennen und bemängeln. Ein Verschränkungstest kann sogar im Rahmen der HU durchgeführt werden, als sog. Ergänzungsuntersuchung. Wenn z.B. Das Radhaus/ das Radhaus auffällige Schleifspuren hat.