Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Pat91
Hauptthema:
Tag Leute,

mich hat eben der Schlag getroffen als ich meine Gehaltsabrechnung bekommen hab.

Ich hab nur ~42% meines Nettogehalts bekommen mit der Begründung das der Schaden den ich mit einem Firmenwagen von uns hatte damit verrechnet würde.

Ich weiß das alle Fahrzeuge Vollkasko versichert sind und ich das nicht mit Absicht gemacht (also den Wagen beschädigt zu haben). Bin jetzt leicht am verzweifeln weil ich nicht weiß wie ich meine ganzen Sache im Monat bezahlen soll.


Ist das überhaupt Rechtens was mein AG da gemacht hat???


Pat91
rick2601
Wie so oft: Das kommt drauf an.

Wurde Dir das Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen (dazu gehört auch der Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) und es ist dabei passiert, dann hat Dein Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch. Dies aber wohl nur in Höhe der Selbstbeteiligung.

War es eine dienstliche Fahrt, dann nur bei Fahrlässigkeit. Je nach Ausprägung voll oder quotal. Fahren unter Alkoholeinfluss ist grob fahrlässig.

Wende dich am besten mal an den Betriebsrat.
Chino_316i
Kannst Du vielleicht mal ein paar Details Posten? Art des Schadens? Unfallursache? Dienstwagen oder Poolwagen? Vertragliche Überlassung?
rick2601
 

Kannst Du vielleicht mal ein paar Details Posten? Art des Schadens? Unfallursache? Dienstwagen oder Poolwagen? Vertragliche Überlassung?
(Zitat von: Chino_316i)


 Ganz wichtig !!! Wie ich schrieb "Es kommt drauf an". Ohne weitere Informationen ist kaum eine Aussage möglich.
MalibuM41K
Und es kommt auch darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyermanagement/Arbeitsrecht_200505.de.pdf
Chino_316i
 

 

Kannst Du vielleicht mal ein paar Details Posten? Art des Schadens? Unfallursache? Dienstwagen oder Poolwagen? Vertragliche Überlassung?
(Zitat von: Chino_316i)


 Ganz wichtig !!! Wie ich schrieb "Es kommt drauf an". Ohne weitere Informationen ist kaum eine Aussage möglich.

(Zitat von: rick2601)
 

Bin schon gespannt was kommt, weil es eigentlich nur eine Hand voll Möglichkeiten gibt wo der AN wirklich zur Kasse gebeten werden kann.
Pat91
Ich war dienstlich unterwegs, sollte ein Fahrzeugtausch durchführen. Und nein, Privat fahren/nutzen darf ich nicht.

Dabei bin ich beim Rückwärtseinparken in die Garage bin ich Seitlich mit der Stoßstange am Tor hängen geblieben, sodass die Stoßstange neu Lackiert werden muss.

In meinem Arbeitsvertrag steht über die Dienstfahrzeuge nichts spezielles drinne, außer "Überwachung vom Technischen Zustand" sowie Pflege der Fahrzeuge.
Chino_316i
Also wir haben: 1) Poolfahrzeug ohne Überlassungsvertrag 2) eine dienstliche Fahrt nach Anweisung 3) keine grobe Fahrlässigkeit 4) Bagatellschaden 5) eine ausreichende Versicherung

Wenn das alles so stimmt ist der Einzug des Nettogehalts Unrechtes und anfechtbar.

Du kannst noch einen Blick in die Betriebsordnung werfen ob da nicht noch ein Passus dazu steht den du mit einem Servus abgesegnet hast.
mb100
Ich empfehl Dir, den Vorgang zumindest mal prüfen zu lassen. Was mir vor allem noch als Angabe fehlt, ist die Höhe des Schadens, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Höhe des einbehaltenen Gehaltsanteils - jeweils in Euro. Und hast Du direkt nach dem Unfall irgend etwas bekommen? Also so ne Art Abrechnung? Bzw. ist Dir (vorher - also nicht erst mit der Gehaltsabrechnung) mitgeteilt worden, dass Dein Gehalt in diesem Monat niedriger ausfallen wird? 

Ich sehs so, dass durchaus ein Anteil des Schadens einbehalten werden kann, da ja tatsächlich Fahrlässigkeit vorliegt. Allerdings höchstens 50 % des Schadens - unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Und zu der Berücksichtigung kommen noch ein paar mehr Gesichtspunkte.
Pat91
Nach dem Unfall direkt nicht, das erwachen kam jetzt am ende des Monats.

Ich hab kein gutes Gehalt, ergo hab ich  Netto bekommen und wurden einbehalten. Der Schaden beläuft sich auf ~800€ einbehalten von meinem gehalt wurde 56%

Bearbeitet von: Pat91 am 30.04.2015 um 14:43:29

Bearbeitet von: Pat91 am 30.04.2015 um 14:44:16
rick2601
hey, hey, hey .... hier will keiner wissen was du als Gehalt bekommst. Lösch das wieder!!!!
B3AM3R
Mit mir wäre jetzt nicht mehr gut Kirschen essen an der Arbeit. Wenn sowas nicht passieren "darf", dann sollen sie Fahrräder kaufen! Zum Arzt wegen Mobbing und 6 Wochen krank wäre meine Quittung über den vollen Betrag. Ich weiß drastisch, aber bei mir hört der Spaß genau hier auf.

Ich bin kein Anwalt, aber Ich halte es weder für gerecht noch rechtens.
mb100
 

Ich bin kein Anwalt, aber Ich halte es weder für gerecht noch rechtens.
(Zitat von: B3AM3R)


 
Ja, die Arbeitnehmerhaftung ist eines der unschönsten Themen im Arbeitsrecht - und mir ist es ein Rätsel, warum sie in der Ausbildung eher eine untergeordnete Rolle spielt. Wenn man denn nicht Arbeitsrecht im Schwerpunkt macht. 

Anknüpfungspunkt ist, dass man auch als Arbeitnehmer eine gewisse Verantwortung zu tragen hat. Und wenn man was kaputt macht, hat man auch - in gewisser Weise - dafür gerade zu stehen. Wenn Du Dir beispielsweise von Deinem Kumpel ein Auto leihst und da ebenfalls ne Delle reinfährst, ersetzt Du Deinem Kumpel ja (hoffentlich) auch den Schaden. (oder?)

Aber weil Du eben im Interesse und Auftrag Deines Arbeitgebers gehandelt hast und auch dieser eine gewisse Verantwortung zu tragen hat, gibts diese Abstufungsregelung entsprechend der leichten, der normalen und der groben Fahrlässigkeit (und des Vorsatzes) unter Beachtung weiterer Umstände wie beispielsweise auch der Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, des Gehalts (oder auch: jemand, der sehr viel verdient, kann es sich auch leisten, mehr zu leisten als einer, der den Mindestlohn bekommt) usw.
B3AM3R
Mein Arbeitgeber ist nicht mein Kumpel. Ich arbeite auch nicht des Spaßes Willen, sondern für Geld. Wenn der Chef sich ne goldene Nase verdient, gibt's dann mehr Geld? Aber wehe er muss 3,50 bezahlen....
So läuft es nicht mit mir. Im Zweifelsfall wäre das ein "Trennungsgrund" für mich. Für so jemanden möchte Ich nicht arbeiten, lieber Hartz und Spaß dabei, ganz ehrlich.
mb100
 

Mein Arbeitgeber ist nicht mein Kumpel. Ich arbeite auch nicht des Spaßes Willen, sondern für Geld. Wenn der Chef sich ne goldene Nase verdient, gibt's dann mehr Geld? Aber wehe er muss 3,50 bezahlen....
(Zitat von: B3AM3R)


 
Und genau deswegen gibts die arbeitnehmergünstige Quotenregelung. 

Ich muss allerdings sagen, dass ich schon ein wenig entsetzt bin. In dieser schwierigen Zeit gibt Euch Euer Chef in einem Anfall endloser Güte und Barmherzigkeit Arbeit, Ihr wollt auch noch Geld dafür - und wenn Ihr dann was von seinem Eigentum kaputt macht, nicht mal Verantwortung übernehmen? Ich werd mich heut nacht in den Schlaf weinen... ;-) ;-) ;-) ;-)
Pat91
Was ich noch vergessen hab euch zu sagen ist.

Über den Schaden gibt es noch keine Rechnung der Reparatur, sondern nur einen Kosten-Voranschlag über den mir das Gehalt abgezogen wurde.
double2
Hast du nen befristeten Vertrag würde ich klein bei geben. Ist dein Vertrag unbefristet würde ich dagegen angehen. Dein Arbeitgeber trägt das Unternehmensrisiko, damit auch Schäden am Firmeneigentum. Du, quasi als Erfüllungsgehilfe, trägst kein Risiko es sei denn, es ist vertraglich geregelt als das Auto dir überlassen wurde oder du hast wirklich fahrlässig gehandelt.
Chino_316i
@Pat91

Sag mal in was für einer Bude arbeitest Du denn? Er zieht dir den KV vom Gehalt ab? Ja klar und dann drückt er seinem Kumpel 2 Spraydosen und 50€ in die Hand. Wenn's schon so schlecht um de Firma steht, dass er sich nicht mal die Vorkasse für die Reparatur leisten kann muss es eh schlecht um die Firma stehen. Da würde ich mir schnell was neues suchen.

@mb100
Ich hoffe in deinem letzten Post war ein wenig Ironie ;) ich kann B3amer5 Ausführungen schon verstehen, aber das hängt auch vom AG ab. Eine gute Firma wird sich kulant zeigen oder man vergleicht sich außergerichtlich. Zu was gibt's Versicherungen. Aber ich hatte auch schon mal AGs die so richtige W****r waren. Denen wäre ich in so einem Fall mit 5 Anwälten und der Gewerkschaft auf die Pelle gerückt, manche wollen es einfach so haben.
Pat's Firma scheint so ein Fall zu sein. Abzug von Geld ohne Vorverhandlung und vor allem OHNE bilanzpflichtige Dokumente. Das ist nicht hinnehmbar.
mb100
Wenns tatsächlich nur ein Kostenvoranschlag war und bis jetzt noch nix repariert wurde... dann würd ich auch definitiv dagegen vorgehen. 


@mb100
Ich hoffe in deinem letzten Post war ein wenig Ironie ;) 
(Zitat von: Chino_316i)


 
Ein klein wenig - wie an den vier Smilies zu erkennen. 
Nichtsdestotrotz hab ich deutlich mehr mit Unternehmern / Arbeitgebern zu tun als mit Arbeitnehmern. Und seh eben so auch, dass es definitiv nicht immer so ist, dass sich der "große Boss" oben ne goldene Nase verdient, während der kleine Arbeitnehmer nicht weiß, wie er am zweiten des Monats sein täglich Joghurt zahlen soll. Und habs eben leider auch schon erlebt, dass sich Unternehmer null auf ihre Angestellten verlassen konnten und die quasi gemacht haben, was sie wollten. Keinerlei Einsatz gezeigt haben. Zugegeben: oftmals lags am Führungsstil, und ja, zufriedene Arbeitnehmer sind in der Regel auch gute und zuverlässige Arbeitnehmer...
BMW-Erich
Hier ist was faul!
Diese Firma ist jedenfalls nicht seriös?
Du solltest in jedem Falle einen Anwalt konsultieren - hoffe Du hast Arbeitsrechtsschutz!
Es kann nicht sein, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag genutzt wird, den Lohn zu kürzen!
Ich frage mich , wie die das gebucht haben?

Wenn eine Firma jemanden in Regress nimmt, dann nur mit besonderen betrieblichen Vereinbarungen und ensprechenden
Formulierungen im Arbeitsvertrag!
Eine Ausnahme sehe ich in der groben Fahrlässigkeit! Diese ist hier aber nicht gegeben!
Das Risiko ein Auto durch Inbetiebnahme zu beschädigen ist nunmal da.

Wenn das beschädigte Auto ein Leasingfahrzeug ist, so muss es in der Vertragswerkstatt repariert werden. Hier gibt es dann eine Rechnung.
Der AG zahlt hier nur seine SB aus der Versicherung. Oder er zahlt den Schaden selbst.

Hier ist ein Anwalt gefragt, der dann auch Unterlagen anfordert.

Allerdings ist dieser Weg, gerade in einem kleineren Unternehmen, nur zu wählen, wenn man eh das Unternehmen verlassen möchte.
Ansonsten würde ich nochmal mit dem Chef das Gespräch suchen. Mich stört aber auch, dass dieser nicht von selbst das Gespräch gesucht hat.
Sein Vorgehen ist nicht hinehmbar. Was hätte er gemacht, wenn der Schaden 10 000 Euro gewesen wäre? (Bein Auto ja leider keine ungewöhnliche Summe)
 
B3AM3R
@mb100: Grenzenlose Güte am Arsch. :) Niedrigster Arbeitslosenquote seit 1991 kam heute erst in den Nachrichten. ;)
Die sollten sich lieber mal fragen warum es Fachkräftemangel gibt. Weil keiner für so A...löcher arbeiten will, der es sich aussuchen kann. Bezahl die Leute ordentlich und behandle sie gut und du hast eine Top Mannschaft, die für dich durch's Feuer geht.
Ich persönlich meide auch solche Firmen als Kunde, wenn Ich weiß, das sie ihre Mitarbeiter schlecht behandelt. Zb kaufe Ich nicht bei Lidl und wenn's der letzte Laden der Welt ist. Ich geh auch nicht zu Dumping Friseuren oder ordere Arbeiten die von Leiharbeitern ausgeführt werden. Ich verdiene angemessen gutes Geld und das sollten die Leute die für mich arbeiten auch.

Es kann einfach nicht sein, das sich einer sowas raus nimmt. Besonders wenn die Karre noch nichtmal repariert ist, geht das gar nicht. Ich hätte ihm direkt die Karre an die Hauswand gesetzt, nen dicken Haufen auf dem Sitz hinterlassen und nem Zettel reingesteckt das er die restlichen 2,50 auch behalten kann. :-D

Ich hatte auch schon mehrere so Chefs und würde mir aus heutiger Sicht nie wieder für so jemand die Nerven kaputt machen.
Da war auch einer dabei der Gehälter nicht zahlte und Ich echt Nudel und Ketchup gefressen habe. Dem haben wir das Lager ausgeräumt und ihn dann gefragt ob wir es auf EBay verkaufen sollen oder ob wir nicht doch zur Bank fahren. Das haben gleichzeitig auch die anderen 7 Leute gemacht. Und siehe an, es ging sogar auf der Stelle vom Girokonto, 8 Gehälter wohl gemerkt!
Diese Erfahrung hat mich gelehrt das a) Geld den Charakter versaut, sollte vorher einer da gewesen sein, und b) Ich mir da nix mehr bieten lasse. Ich gebe immer die bestmögliche Arbeit ab und wenn der eine es nicht würdigt, dann ein anderer.
mb100


Es kann einfach nicht sein, das sich einer sowas raus nimmt. Besonders wenn die Karre noch nichtmal repariert ist, geht das gar nicht. Ich hätte ihm direkt die Karre an die Hauswand gesetzt, nen dicken Haufen auf dem Sitz hinterlassen und nem Zettel reingesteckt das er die restlichen 2,50 auch behalten kann. :-D
(Zitat von: B3AM3R)


 
Wenn Du wüsstest, was alles "sein kann" - vor allem in der Juristerei. Hat mir schon so manche schlaflose Nacht bereitet. Half alles Heulen nix ;-)

Aber ich stimm Dir natürlich zu: eine Schadenersatzforderung rein auf den KV ist auch in meinen Augen nicht vertretbar. Hab ich ja auch schon geschrieben. Ich sehs ohnehin so, dass hier seitens des Arbeitgebers höchstens die halbe Selbstbeteiligung gefordert werden darf. Derzeit wirkts tatsächlich so, als würde der Arbeitgeber durch den Crash ein Plus machen.


 

 
Wenn eine Firma jemanden in Regress nimmt, dann nur mit besonderen betrieblichen Vereinbarungen und ensprechenden
Formulierungen im Arbeitsvertrag!
Eine Ausnahme sehe ich in der groben Fahrlässigkeit! Diese ist hier aber nicht gegeben!
(Zitat von: BMW-Erich)


 
Beides stimmt so nicht. Weder muss im Arbeitsvertrag was zur Arbeitnehmerhaftung stehen noch ist sie auf die grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Allerdings kann die Haftung des Arbeitnehmers im Arbeits- oder Tarifvertrag beschränkt werden - zum Beispiel auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Steht im Arbeitsvertrag oder im ebenfalls zur Anwendung kommenden Tarifvertrag nichts zur Arbeitnehmerhaftung, kommt es zur vom Bundesarbeitsgericht erarbeiteten Quotelung im Falle von normaler Fahrlässigkeit (und zur vollen Haftung in Fällen der groben Fahrlässigkeit bzw. zu keiner Haftung im Falle von leichter Fahrlässigkeit).

Ich hab hier mal was dazu gefunden, was sich mit meinem Wissen deckt und ich auch so unterschreiben kann. Vor allem isses deutlich ausführlicher als der Wikipedia-Artikel zur Arbeitnehmerhaftung - und von ner Fachanwältin für Arbeitsrecht geschrieben.
Arbeitnehmerhaftung und innerbetrieblicher Schadenausgleich, AHS Rechtsanwälte

Bearbeitet von: mb100 am 30.04.2015 um 21:50:38
joecrashE36
Es kommt sicher auf die Art des Beschäftigungsverhältnis an.Bei einem kleinen Nebenjob oÄ. Sicher vertretbar.
"Einfach so" ohne Mitteilung oder Gelegenheit zur Stellungnahme,würde ich ein einbehalten des Entgelt nicht akzeptieren.
Es gibt oft versuche der AG, durch solche Maßnahmen, unbequeme AN zu entfernen.
Chino_316i
Was ist eigentlich hieraus geworden?
Pat91
Geht vors Arbeitsgericht, weil mein mittlerweile Ex-Arbeitgeber Stur geblieben ist. Wann der Gerichtstermin ist, weiß ich noch nicht...
 
B3AM3R
Gut gemacht. Ohne Spaß. Für so jemanden kann man nicht arbeiten. Ich wünsche dir viel Erfolg.
_skyline666
Von meiner Seite auch viel Erfolg..


Gibts was neues? 
 
Pat91
Nur das die Klage eingereicht ist. Sonst noch nichts gehört.

Man sagte mir das es bis Ende August dauern könnte.