Das Problem daran, wenn im Kaufvertrag selbst stünde, dass der Verkäufer den Käufer explizit daraufhin unterrichtet hat dass der Wagen bei Ihm unfallfrei war, aber er nicht mit Gewissheit sagen kann ob er es auch davor gewesen ist, und das alles auch mit der Sachmängelhaftung mit 10x Unterschrift für alle Eventualitäten absichert, dann kommen viele Anwälte mit der Klausel "Arglistige Täuschung". Das hebt jede Klausel, sofern es dann auch belegbar ist dass der Verkäufer davon gewusst haben könnte, auf.
Das ist wie Pokern, wenn du dir sicher bist dass kein Schaden da ist (Lackmessung, Durchsicht an allen brisanten Stellen) dann verkauf ihn ruhigen Gewissens.
Btw: Atu muss nicht zwangsläufig schlecht sein, nur da es eine große Anzahl an Filialen mit stark schwankender Qualität gibt ist der Shitstorm eben sehr groß, wenn was gut läuft wird in 99% der Fälle keiner gelobt, wenn was schief läuft wird gleich alles breit getreten.
naja aber der neue käufer muss aber erst einmal DIR beweisen das de runfall in deinem zeitraum passiert ist!
Eben so ist es nicht, das ist dann fein die Sache des Verkäufers. Aber wie gesagt, ein zu schwammiges Thema um da 100% richtige Tipps zu geben.
Bearbeitet von: Bjunior am 16.02.2015 um 12:35:17