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Fabix
Hauptthema:
ich habe folgendes Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich möchte meinen BMW verkaufen (3. Besitzer, Bj. 2008, 50.000 km) einen Käufer habe ich bereits gefunden. Er hat sich den Wagen angesehen, ich hab ihm alles gesagt was ich weiß und jetzt geht es an den Vertrag.

Mündlich habe ich dem möglichen Käufer gesagt, dass ich keinen Unfall mit dem Wagen hatte. Was davor jedoch war kann ich nicht sagen, da ich absolut kein KFZ Fachmann bin. Von einem etwaigen Unfallschaden ist mit nichts bekannt. Auch lt. Vorbesitzer ist der Wagen unfallfrei.

Ich habe damals den Wagen gekauft wie gesehen. Bin in dieser Sache auch ziemlich gutgläubig und loyal gestrickt. Soll heißen mMn hätte ich eben Pech gehabt, wenn nach dem Kauf etwas kaputt gegangen wäre oder der Gleichen.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie kann ich das im KV am Besten formulieren bzw. meine Haftung ausschließen? Greift die Klausel „In meinem Besitz keinen“ oder was soll ich schreiben?

Ich bin in dieser Angelegenheit sehr vorsichtig, da ein Freund vor einiger Zeit das Problem hatte, dass sich sein Fahrzeug nach dem Verkauf, angeblich als Unfallwagen entpuppte.

Ich möchte auf keinen Fall dafür gerade stehen, was in den 7 Jahren davor mit dem Wagen passiert ist, als ich noch nicht Eigentümer war.

Danke für eure Hilfe!
_OZZY_e36
Hey gutes Thema! Da bin ich auch grad dran da mein Auto auch verkauft wird und am Wochenende abgeholt wird! Super Thema danke dir :-)
Bikelive
Du musst auch für nichts gerade stehen. Wenn: Du zb einen ADAC-Kaufvertrag abschließt. Dort wird die Haftung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Und du kreuzt auch in dem Vertrag an, (wie du bereits geschrieben hast) "In der Zeit, in der das Fahrzeug in meinem Besitz war, keinen Unfallschaden erlitten hat" bzw. dir keiner Bekannt ist.

 
elvis35m
so siehts aus ich nehm als auch immer den ADAC KV   ... und zur not hab auch den vertrag noch vom vorbesitzer wo die unfallfreiheit auch mitangegebn wurde....
Fabix
Schon mal Danke für eure Hilfe.

Mit der Klausel 'kein Unfall in meinem Besitz' sichert man sich also am besten ab? Oder ist es noch besser das erst gar nicht anzukreuzen?

Hatte im Netz gelesen das es die Klausel 'kein Unfall in meinem Besitz' es so gar nicht gibt und auch keine rechtswirkung hat?
Bjunior
 

Du musst auch für nichts gerade stehen. Wenn: Du zb einen ADAC-Kaufvertrag abschließt. Dort wird die Haftung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Und du kreuzt auch in dem Vertrag an, (wie du bereits geschrieben hast) "In der Zeit, in der das Fahrzeug in meinem Besitz war, keinen Unfallschaden erlitten hat" bzw. dir keiner Bekannt ist.

 
(Zitat von: Bikelive)


Mit der Klausel kannst du dir leider, im schlimmsten Fall, den Hintern abwischen.
Wenn du das Fahrzeug als Unfallfrei von Privat verkaufst dann hat es auch Unfallfrei zu sein. Wenn der Käufer einen Unfallschaden feststellen kann, selbst wenn du nichts davon wusstest, ist der Vertrag nichtig. Es ist deine Aufgabe dich dann an den Verkäufer zu wenden der dir das Fzg. damals als Unfallfrei verkauft hat und so geht die Kette dann weiter bis ein Schuldiger gefunden ist. Wenn du etwas nicht 100% sicher sagen kannst, sage besser gar nichts oder schreib explizit dass du selbst bei einem Vorschaden die Haftung ausschließt (wirkt dann aber auch sehr dubios). Bei unserer Auslegungsfreudigen Rechtssprechung musst du da echt auf der Hut sein.

Hatte so eine Situation vor ein paar Jahren, da wurde mir ein Auto als Unfallfrei verkauft und in dem Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Wochen später hatte ich die Wahl zwischen Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Wertausgleich.
Fabix
Sehr interessanter Beitrag von dir Bjunior!

Wenn ich das jetzt richtig auffasse, schreibe ich am besten weder 'kein unfall in meinem Besitz' noch 'Unfallfrei' sondern nichts oder das ich die Gewährleistung und Haftung auch bei Vorschäden des Vorbesitzers ausschließe?
Bjunior
Das ist ja gerade die Frage, am besten ist immernoch es wirklich zu 100% zu wissen und es dann auch mit gutem Gewissen ausschließen zu lassen. Verschiedene Läden (Tüv, Dekra, ATU usw.) bieten Gebrauchtwagenchecks an, das kommt nicht nur beim Käufer gut an sondern gibt auch dir ein besseres Gefühl ihn als Unfallfrei zu verkaufen. Wenn explizit danach gesucht wird und niemand was findet, wird auch nichts gewesen sein. Woher kommen eig. deine Zweifel oder ist die Frage nur allgemein? 

Unfallfrei bedeutet in erster Linie ja nur keine Blechschäden, Karossierieschäden. Eine ausgetauschte Stoßstange zB. wegen einem Parkrempler sollte dir keine Kopfschmerzen bereiten.

Bearbeitet von: Bjunior am 16.02.2015 um 11:17:22
joecrashE36
Bei ATU würde ich nie einen Gebrauchtwagencheck machen.
Im ADAC Vertrag steht unter Punkt 2:"Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit -soweit bekannt-......"
Das ist die entscheidende Zeile.
Dazu kann in der Zeile " III.Sondervereinbarungen:"jegliche Art der Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen" schreiben.
Leere Felder durchstreichen,damit nichts nachträglich eingefügt werden kann.
 Natürlich kann eigentlich immer was kommen, wenn dann im Vertrag schwammig formuliert wurde, wird es schwierig 
zu beweisen das man als Verkäufer ausreichend aufgeklärt hat.
elvis35m
naja aber der neue käufer muss aber erst einmal DIR beweisen das de runfall in deinem zeitraum passiert ist!

ich für meinen teil hab da auch schon mit ein paar nasen erfahrung gemahct die danach mit anwalt usw  getrommelt haben...

und gekommen is dann nur heisse luft!

wenn de 100% sicher sein willst dann besorg dir ein lack tiefen messgerät und schreib das dann auch so ins Protokoll bei übergabe die lackschicht dicke gemessen und fertig aus.....
Bjunior
Das Problem daran, wenn im Kaufvertrag selbst stünde, dass der Verkäufer den Käufer explizit daraufhin unterrichtet hat dass der Wagen bei Ihm unfallfrei war, aber er nicht mit Gewissheit sagen kann ob er es auch davor gewesen ist, und das alles auch mit der Sachmängelhaftung mit 10x Unterschrift für alle Eventualitäten absichert, dann kommen viele Anwälte mit der Klausel "Arglistige Täuschung". Das hebt jede Klausel, sofern es dann auch belegbar ist dass der Verkäufer davon gewusst haben könnte, auf.

Das ist wie Pokern, wenn du dir sicher bist dass kein Schaden da ist (Lackmessung, Durchsicht an allen brisanten Stellen) dann verkauf ihn ruhigen Gewissens.

Btw: Atu muss nicht zwangsläufig schlecht sein, nur da es eine große Anzahl an Filialen mit stark schwankender Qualität gibt ist der Shitstorm eben sehr groß, wenn was gut läuft wird in 99% der Fälle keiner gelobt, wenn was schief läuft wird gleich alles breit getreten.

naja aber der neue käufer muss aber erst einmal DIR beweisen das de runfall in deinem zeitraum passiert ist!


Eben so ist es nicht, das ist dann fein die Sache des Verkäufers. Aber wie gesagt, ein zu schwammiges Thema um da 100% richtige Tipps zu geben.

Bearbeitet von: Bjunior am 16.02.2015 um 12:35:17
elvis35m
sorry aber das is quark...... ohne ein gutachten oder änliches kann mir jeder alles erzählen entscheidend ist das du als verkäufer wenn du es zu 100% abgesichert richtig machen willst an ort und stelle beim übergabe tag festhalten kannst das der wagen in dem zugesicherten zustand ist der im kaufvertrag steht!

ich für meinen teil verkaufe oder kaufe kein fahrzeug mehr ohne vorher mit dem lacktester drüber gegangen zu sein und das dann auch schriftlich niedergelegt.. so bin ich egal ob ich kaufe oder verkaufe auf der sicheren seite.... so nen tester kostet nich die welt!

ich hab vor 5 jahren nen 325 i e30 mtech cabbi gekauft und habs beim ankauf überprüft per augenmaß.... was ein fehler war-...

beim verkauf hab ich nur reingeschrieben das der wagen in meinem zeitraum unfallfrei war...

das ende vom lied war das de rneue käufer 2000,- nachlass haben weil angeblich der frontbereich nen treffer hatte...

ich hab dasnicht gewusst und hab danach alles ignoriert und  nie wieder was von dm gehört....

ich hatte im vertrag aber reingeschrieben zusätzlich das ich nur meinen zeitraum garantieren werde was unfallfreiheit betrifft!

aber seid dem bin ich schlauer und sichere mich eben anderst ab ,, weils einfach zu viele abgezockten typen gibbet!