Das Auto ist von einem deutschen Autohändler aus Italien gekauft worden und ich habe es von diesem Händler vor 3 Monaten gekauft.
Eigentlich habe ich noch eine Garantie die aber angeblich nur fur motor und getriebe gilt.
(Zitat von: aki_89)
Der Händler hat Dir totalen Mist erzählt, er MUSS Dir 12 Monate gesetzliche Gewährleistung geben.
Kein Händler kann in diesem Fall (Verkauf an Privat) die gesetzliche Gewährleistung einschränken !
Sollte das Auto durch einen technischen Fehler abgebrannt ist könntest du den Händler vermutlich in Regress nehmen.
Das wird vermutlich auf einen Prozess hinauslaufen denn er wird bestimmt nicht so ohne weiteres dies akzeptieren, hier gilt es abzuwarten was ihm sein Anwalt rät.
Solltest du eine Teilkasko haben wäre ein Brandschaden durch diese abgedeckt, das wäre für dich der einfachste Weg.Hinweis zu gesetzlichen Gewährleistung, diese gilt beim Verkauf vom Händler an Privat 12 Monate wenn es sich um gebrauchte Ware handelt.
Nach 6 Monaten tritt die sogenannte "Beweislastumkehr" in Kraft, dazu gleich mehr.
Das heißt das in den ersten 6 Monaten muss der Händler Dir beweisen das der Fehler noch NICHT beim Kauf vorlag, kann er nicht und muß zahlen.
Nach diesen 6 Monaten mußt DU dem Händler beweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag, das wird Dir normalerweise nicht gelingen.
Die tatsächliche Gewährleistungszeit geht in dem genannten Fall (Business an Privat) lediglich über 6 Monate.
Ich drücke Dir die Daumen !
Gruß
BKS