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T H E M A     R Ü C K B L I C K
aki_89
Hauptthema:
HALLO LEUTE,

ICH HABE MEINEN E61 BAUJAHR 2009 AM PARKPLATZ IN DE NACHT GEPARKT.

IN DER FRÜH WAR ICH SCHOCKIERT MEIN BMW IST TOTAL AUSGEBRANNT.

DIE POLIZEI KANN WEDER BRANDSTIFTUNG NOCH TECHNISCHEN DEFEKT AUSSCHLIESSEN.

DIE ERMITTLUNGEN UND FAHRZEUG KONTROLLEN LAUFEN NOCH.???

HABT IHR ERFAHRUNGEN DAMIT. DER WAGEN HAT ANGEBLICH RECHTS HINTEN IM BEREICH VOM TANKDECKEL ANGEFANGEN ZU BRENNEN UND DER INNENRAUM WAR VÖLLIG MIT RAUCH. ICH HABE DEN WAGEN UM CA 2300 UHR ABGESTELLT UND ANGEBLICH BEGINNT DER WAGEN CA UM 0400 UHR ALSO CA 5 STUNDEN DANACH ZU BRENNEN?????

ICH HABE KEINEN TECHNISCHEN DEFEKT VORHER ERKANNT UND FAHRE MIT DEM SEIT 2 WOCHEN
angry81
DEINE FESTSTELLTASTE KLEMMT! 
alex8
Es gab mal eine rueckrufaktion Net batterieverbindung im Kofferraum Unterseite. Das bei dir klingt aber eher nach nem brand an der Batterie direkt. Denkbar wäre wassereinbruch da hinten aber ne Reaktion also ausser oxidation komisch... Hmm oder die Batterie hatte selbst nen kurzen.

Scheiss Situation denke unser beileid hast du
aki_89
Hallo Leute nochmals,

mein E61 Baujahr 2009 ist am Parkplatz komplett abgebrannt. Laut Zeugen ist der Brand hinten rechts wo die Batterie ist entstanden..

Die Sachverständiger der Polizei haben den Wagen ca. 2 Stunden untersucht. Nach 4 Wochen gibt es noch immer keinen Bericht von der Polizei, 
Es wurde mir aber telefonisch gesagt. Da der Wagen stark abgebrannt ist können Sie nicht feststellen ob dies eine Brandstiftung oder ein technisches Defekt sei. Es wurden keine Brandbeschleuniger gefunden und weitere Untersuchungen gibt es nicht der Wagen wurde gleich nach der Untersuchung von der Polizei freigegeben, ich solle es für 500 euro im Netz verkaufen........

Ich habe das Auto vor 4 Monaten aus Deutschland von einem Autohändler gekauft, dieser sagt das die Garantie nur für Motor und Getriebe gilt. 
BMW hat mir telefonisch gesagt ich solle mich beim Autohändler melden dort wo ich den Wagen gekauft habe.

Was habt ihr für ne Meinung was macht BMW in solchen Fällen. Es ist ja ein Imageverlust für BMW die müssten normalerweise was unternehmen oder...?

Ich werde demnächst eine Anzeige gegen BMW erstatten....? 

Danke für eure Hilfe....  
ChrisH
Bei einem E61 ist natürlich ein Kabelbrand im Bereich der Batterie möglich.
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bmw/grosse-bmw-rueckrufaktion-23348504.bild.html

Dazu kommt es beim E61 gerne zu Kabelbrüchen im Bereich der Heckklappe, ebenfalls ein denkbarer Ausgangspunkt für einen Brand.

Du solltest vor allem erstmal nachforschen, ob wenigstens der Rückruf an Deinem Wagen durchgeführt wurde.

Grüße
ChrisH

P.S.: Bist Du eigentlich sicher, dass Du in Australien wohnst, und nicht in Österreich??
aki_89
Laut BMW wurde bei meinem Wagen beim Vorbesitzer in Italien eine Rückrufaktion gemacht wurden und der schaden behoben... dies könnte ja nochmal auftreten bzw nicht richtig repariert worden.

Ich bin aus Österreich, 
BoltarCavanaugh
Tut mir Leid für Deinen Wagen :(

Aber grundsätzlich müsste erstmal ein Gutachter die Brandursache ermitteln. Das zahlst erstmal Du. Diese Brand-Spezialisten sind nicht ganz günstig und wenn Du Pech hast bleibst Du auf den Kosten sitzen. Denn wenn das Ergebnis auf Brandstiftung lautet und die Polizei findet keinen Schuldigen ODER wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass es sich um einen technischen Defekt an einem UNVERBASTELTEN Auto handelt, hast Du gegen BMW oder sonst wen keine Handhabe.

Ist die Frage ob sich das lohnt. Aber wie immer bei solchen Sachen: Rechtsschutzversicherung anrufen und vom Profi beraten lassen!!

Gruß
Boltar
aki_89
Die Polizei hat hat das Auto untersucht und der Gutachter fand keine Lösung. Laut Ermittlungen ist das Auto so stark abgebrannt das man weder eine Brandstiftung noch ein techn. Defekt ausschließen kann. 
Die Polizei konnte keine Brandstiftung nachweisen. 

 
BoltarCavanaugh
Dann wirst Du vermutlich auch gegen BMW keine Handhabe haben. Aber wie gesagt: Lass Dich professionell beraten bevor Du Anzeigen und sowas austeilst.

Gruß
Boltar
MTnippon
Hat sich die Polizei einem externen Brandsachverständigen auf Weisung der Staatsanwaltschaft bedient? Ich glaube nicht, dass die Sachverständige in den eigenen Reihen haben. Die haben lediglich Kriminaltechniker mit besonderer Sachkenntnis in bestimmten Bereichen aber keine Sachverständigen. Nachdem das Fahrzeug frei gegeben wurde kannst du damit machen was du willst.

Italien, dann Deutschland und jetzt Österreich? Wo war das Auto vor Italien?
aki_89
Ich weiß es nicht ob es extern war oder nicht.
Die Polizei hat mir gesagt in den nächsten Wochen wird es der Staatsanwaltschaft weiter geleitet und es wurden keine Brandbeschleuniger gefunden. Der wagen ist angeblich so stark abgebrannt das man die brandursache nicht mehr erkennen kann...


Das Auto ist von einem deutschen Autohändler aus Italien gekauft worden und ich habe es von diesem Händler vor 3 Monaten gekauft.
Eigentlich habe ich noch eine Garantie die aber angeblich nur fur motor und getriebe gilt.
BKS-Performance
 




Das Auto ist von einem deutschen Autohändler aus Italien gekauft worden und ich habe es von diesem Händler vor 3 Monaten gekauft.
Eigentlich habe ich noch eine Garantie die aber angeblich nur fur motor und getriebe gilt.
(Zitat von: aki_89)


 
Der Händler hat Dir totalen Mist erzählt, er MUSS Dir 12 Monate gesetzliche Gewährleistung geben.
Kein Händler kann in diesem Fall (Verkauf an Privat) die gesetzliche Gewährleistung einschränken !

Sollte das Auto durch einen technischen Fehler abgebrannt ist könntest du den Händler vermutlich in Regress nehmen.
Das wird vermutlich auf einen Prozess hinauslaufen denn er wird bestimmt nicht so ohne weiteres dies akzeptieren, hier gilt es abzuwarten was ihm sein Anwalt rät.

Solltest du eine Teilkasko haben wäre ein Brandschaden durch diese abgedeckt, das wäre für dich der einfachste Weg.



Hinweis zu gesetzlichen Gewährleistung, diese gilt beim Verkauf vom Händler an Privat 12 Monate wenn es sich um gebrauchte Ware handelt.
Nach 6 Monaten tritt die sogenannte "Beweislastumkehr" in Kraft, dazu gleich mehr.
Das heißt das in den ersten 6 Monaten muss der Händler Dir beweisen das der Fehler noch NICHT beim Kauf vorlag, kann er nicht und muß zahlen.
Nach diesen 6 Monaten mußt DU dem Händler beweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag, das wird Dir normalerweise nicht gelingen.
Die tatsächliche Gewährleistungszeit geht in dem genannten Fall (Business an Privat) lediglich über 6 Monate.

Ich drücke Dir die Daumen !

Gruß
BKS
f10-528i
BMW anzeigen... ja die Zittern schon.
BoltarCavanaugh
Vorsicht, der Händler muss keine Gewährleistung geben, sondern lediglich eine Sachmangelhaftung! 

Also wie Du siehst: Sogar die Sponsoren reden hier mit, ohne jedes Fachwissen. Deswegen noch einmal der Rat: Rechtsschutzversicherung oder Anwalt anrufen! 

Gruß
Boltar
BKS-Performance
 

BMW anzeigen... ja die Zittern schon.
(Zitat von: f10-528i)


  Du solltest Dir besser den ganzen Text durchlesen und noch wichtiger, auch verstehen !

Warum sollte man einen BMW Händler nicht verklagen können ?
Wenn ein bekannter Fehler zu einem Brand führt und er das Auto gerade erst erworben hat, da sollte man erwarten das solch ein Fehler auch vor dem Verkauf behoben wurde.
BKS-Performance
 

Vorsicht, der Händler muss keine Gewährleistung geben, sondern lediglich eine Sachmangelhaftung! 

Also wie Du siehst: Sogar die Sponsoren reden hier mit, ohne jedes Fachwissen. Deswegen noch einmal der Rat: Rechtsschutzversicherung oder Anwalt anrufen! 

Gruß
Boltar
(Zitat von: BoltarCavanaugh)



Der Hinweis einen Anwalt zu nehmen kan doch bereits von Dir, warum soll ich das wiederholen ?



Ich sprach von Gewährleistung und die iwird auch als Sachmängelhaftung bezeichent, zwei Begriffe für ein und dieselbe Sache  !

Lies bitte hier:
Link

Zitat aus diesem Dokument:
"
1.
Gewährleistung/Sachmängelhaftung:
Unter Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers bzw. Werkunternehmers für Rechts
- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber
bestimmte Gewährleistungsrechte geltend machen (Wandelung, Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz)."



Du verwechselt bestimmt Gewährleistung und Garantie, ich sprach von Gewährleistung und das ist in dem Fall der passende Ausdruck !

Bevor du unpassende Kommentare postest solltest du dich besser selbst informieren den dein Kenntnisstand ist nun nicht mal besonders gut.

Soviel zum Thema Fachwissen und mitreden und herzlichen Dank für deine unsachliche Bewertung.

Warum Sponsoren nicht mitreden dürfen kannst du mir gerne mal genau erklären.
 

Bearbeitet von: BKS-Performance am 18.11.2014 um 15:15:38

Bearbeitet von: BKS-Performance am 18.11.2014 um 15:20:44
BoltarCavanaugh
Ohje ohje, da fühlt sich ja jemand persönlich angegriffen. Das war natürlich nicht meine Absicht, Verzeihung bitte.
Dass Sponsoren nicht mitreden dürfen sagte ich nicht, vielleicht war ich da undeutlich oder Du hast etwas falsch verstanden. Oft ist es ja sogar so, dass gewerbliche Diskussionsteilnehmer sehr wertvolle Beiträge liefern können. Möglicherweise sogar mit entsprechendem Erfahrungsschatz!

Das Gewährleistung und Sachmangelhaftung das exakt gleiche beschreiben war mir tatsächlich nicht bekannt. Diesen Fehler gestehe ich mir gerne ein, nehme alles zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil ;) Grund für diese Falschaussage von mir war, dass ich den TE davor bewahren wollte, sich auf Rechtsauskünfte aus einem BMW-Enthusiastenforum zu verlassen. Da spreche nun ich wiederum aus Erfahrung..

Gruß
Boltar
BKS-Performance
 



Also wie Du siehst: Sogar die Sponsoren reden hier mit, ohne jedes Fachwissen.

Gruß
Boltar
(Zitat von: BoltarCavanaugh)


 
Werter Boltar.
 "Sogar die Sponsoren reden hier mit, ohne jedes Fachwissen".
Der erste Teil klingt nicht gerade positiv für die Sponsoren und dann wird noch speziell mein Fachwissen negativ bewertet, für mich persönlich genug.

Sorge bitte dafür das deine ungerechtfertigte negative Bewertung entfernt wird, dafür vorab mein Dankeschön für deine Fairness.

Mit freundlichem Gruße
BKS

 

Bearbeitet von: BKS-Performance am 18.11.2014 um 17:29:37
angry81
 


Sorge bitte dafür das die ungerechtfertigte negative Bewertung entfernt wird, dafür vorab mein Dankeschön für deine Fairness.


 
(Zitat von: BKS-Performance)


  Ich habe die jetzt eigenständig entfernt. Der Umgang mit der Bewertungsfunktion sollte äußerst vorsichtig erfolgen wenn man sich über den geschriebenen Inhalt nicht 100% sicher ist...