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Alex328M
Hauptthema:
Ich weiß nicht ob das hier rein passt. Falls nicht, sorry im voraus.

Es wurde bestimmt schon 100 mal beabtwortet jedoch habe ich keinen Thread dazu gefunden.

Meine Frage ist:
Was passiert, bzw welche Strafe erwartet einen, wenn man ohne ABE fährt?
Das Thema Abgasanlage interessiert mich.
Was passiert, welche Strafe erwartet einen wenn man eine Abgasanlage ohne ABE fährt bzw manipuliert?
[Nach NEUEM Gesetz (01.05.2014)]

Nach altem Gesetz 3 Punkte und Geldstrafe, mich interessiert jedoch das neue (01.05.14)

Danke im voraus und sorry falls ich dieses Thema wieder aufgewühlt habe.

Gruß
Bikelive
Geldstrafe, einer möglichen "Stilllegung" (du musst dein Fahrzeug an besagter Stelle stehen lassen), Mängelkarte und evt. Sicherstellung deiner Abgasanlage.

Ob die Punkte runter gesetzt wurden, kann ich dir leider nicht sagen. Allerdings sollte man nach dem neuem Punktesystem eh keine mehr sammeln. Das Konto ist zu schnell voll ;)
E36-Freak
Wurden sie nicht, in Bezug auf Änderung Geräusch und Abgasverhalten ist alles beim alten geblieben
angry81
Wie sieht es -agesehen von veränderter AGA- bei Felgen, Tieferlegung und sonstigem aus?
cxm
Hi,

kommt immer darauf an, was für ein Fass die Rennleitung aufmacht.
Von erhobenem Zeigefinger und "Dududu" bis zur sofortigen Stilllegung vor Ort kann Dir alles passieren.
Ob es Punkte gibt, hängt davon ab, ob es ein verkehrsgefährdender Tatbestand ist - meiner Meinung nach nicht.

Irgendwie erinnert mich das an ein Gespräch das ich vor einigen Jahren beim TÜV mitbekommen habe.
Da hatte ein Bastel-Bürschchen einen TÜV-Prüfer über Tieferlegung, Brülltüten, extreme Felgen und lasierte Rückleuchten gelöchert.
Ging bestimmt über 10-15 Minuten, der Tüffi war schon sichtlich genervt.
Ich auch, weil ich dahinter warten musste.

Bürschchen: "Was passiert, wenn ich es trotzdem mache und erwischt werde?"
Tüffi: "Dann gibt's eins auf die Schnauze."
Ich: "...und wenn Du fragst, warum - gleich nochmal..."

Ciao - Carsten
Alex328M
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

@angry81

Zu den Felgen ohne ABE, ein Freund von mir wurde vor ca 2 Wochen 2 mal angehalten wegen seinen Felgen. Beim ersten mal wurde er darauf angesprochen und die Beamten haben sich Nummer,Größe usw aufgeschrieben, weil sie evtl dachten das diese geklaut wären oder so, sonst haben Sie nichts gemacht.

Beim zweiten mal musste er die Reifen wechseln und hat Punkte bekommen glaube pro Achse 1 Punkt oder so bin mir nicht mehr sicher.

Also so war es bei IHM, er hat Punkte bekommen.
Ich weiß nicht wie das neue Gesetz ist, verlasst euch nicht auf die Richtigkeit dieses Beitrages ich schildere nur was ich erlebt habe.
cxm
Zitat:


...Also so war es bei IHM, er hat Punkte bekommen.
(Zitat von: Alex328M)




Hi,

falsche Räder oder Reifen können als verkehrsgefährdend ausgelegt werden.
Eine falsche oder zu laute Auspuffanlage dagegen nicht.

Und Punkte gibt es nur noch bei verkehrsgefährdenden Verstößen - dachte das wäre klar...

Ciao - Carsten
angry81
Zitat:



Ob es Punkte gibt, hängt davon ab, ob es ein verkehrsgefährdender Tatbestand ist - meiner Meinung nach nicht.
(Zitat von: cxm)




Zitat:



falsche Räder oder Reifen können als verkehrsgefährdend ausgelegt werden.
Eine falsche oder zu laute Auspuffanlage dagegen nicht.

Und Punkte gibt es nur noch bei verkehrsgefährdenden Verstößen

(Zitat von: cxm)




Also gibts bei der AGA doch keine Punkte?
cxm
Zitat:


Also gibts bei der AGA doch keine Punkte?
(Zitat von: angry81)




Hi,

ich würde Einspruch einlegen, wenn es so wäre...

Ciao - Carsten
Alex328M
Das ist glaube ich ganz komisch geregelt...
Für nen zu lauten Auspuff bzw ne illegale Auspuffanlage gibts keine Punkte.
JEDOCH ist es ja dann ohne ABE... dass heißt dann ja das man ein Fahrzeug ohne ABE gefahren ist...
Dies bedeutet dann Führen eines PKW´s ohne ABE.. und das gibt dann Punkte.

Falls ich mich nicht Irre.

Gruß
angry81
....und da alles ohne Zulassung und Eintragung die ABE eines Fahrzeugs erlöschen lässt gibts überall für Punkte oder wie?
Alex328M
Ich habe keine Ahnung, deswegen habe ich ja diesen Beitrag erstellt.

Falls jemand Erfahrungen nach dem 01.05.14 gemacht hat oder sich auskennt bitte melden.
E36-Freak
Mein Post bezog sich auf Bauartveränderungen mit Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit...

das betrifft in erster Linie die Änderungen, wo man eine Gefährdung für andere begründen kann...z.B. Rad-Reifenkombinationen wo bereits Schleifspuren erkennbar sind oder aber die allseits beliebten lackierten Rückleuchten oder aber Iblöd Xenon-Brenner pp...

Beim reinen einfachen Erlöschen der BE....also "manipulierte" Auspuffanlage durch Entfernen der Dämmwolle, also Veränderung des Geräuschverhaltens. gibt es keine Punkte mehr-> Edit 90 Euro Bußgeld plus 25 Glocken Verwaltungsgebühr..bei allen anderen erlöschen Betriebserlaubnis 50 Euro plus Gebühr
Edit2: Halter 135 Euro plus Gebühr

Das ändert natürlich nichts an den Begleitmaßnahmen...die Betriebserlaubnis des Wagens ist erloschen, deshalb darf er im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden

ist natürlich auch nachzulesen im neuen Tatbestandskatalog, Neuauflage Mai 2014 Online

....und wie oft soll ich es noch sagen...die Polizei legt nicht still, sie untersagt die Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr...mehr nicht...(das ist ein himmelweiter Unterschied zur Stilllegung) die Anordnung zur Ausser Betriebsetzung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Sicherstellung von Kennzeichen und Zulassungspapieren nach der FZV!


Bearbeitet von: E36-Freak am 13.08.2014 um 22:27:07
angry81
Versteh ich das richtig:

- an der originalen Anlage rum fummeln gibt keinen Punkt
- eine nicht konforme (warum auch immer) Anlage dran haben gibt auch keinen Punkt und kostet weniger als die originale Bearbeitet zu haben?
E36-Freak
eine selbstgebaute und eine die aufgrund von Änderungen des Serienzustandes verändert wurde macht keinen Unterschied. Entscheident ist die Änderung des Geräuschverhaltens. Sicher ist die BE. bei beiden erloschen...aber die Änderung des Geräuschverhaltens ist spezieller und daher auch höher angesetzt...da gibt es dann hinsichtlich Höhe des Bußgeldes noch einmal die Abstufung Fahrer und Halter..ist aber in jedem Falle Punktefrei koster halt nur Kohle und sicherlich auch Ärger
Lynx
Wenn man Dir richtig eine reinwürgen will, kannst Du auch wegen Steuerhinterziehung belangt werden, falls sich die Abgaswerte verschlechtern, und der Wagen deswegen in eine höhere Klasse der KFz-Steuer rutscht.

Baust Du mit einem nicht zugelassenen Wagen einen Unfall wird Deine Versicherung versuchen, um die Zahlung herumzukommen, bzw. Dich in Regress zu nehmen. Bei nicht zugelassenen Änderungen an den Rädern oder der Bremse könnte dies auch klappen. Fährst Du z.B. jemanden an, der danach ein paar Operationen braucht und ein paar Jahre Verdienstausfall hat, dann kannst Du gleich Privatinsolvenz anmelden. Davon erholst Du Dich nicht so schnell.
Greis²
Zitat:


Wenn man Dir richtig eine reinwürgen will, kannst Du auch wegen Steuerhinterziehung belangt werden, falls sich die Abgaswerte verschlechtern, und der Wagen deswegen in eine höhere Klasse der KFz-Steuer rutscht.

Baust Du mit einem nicht zugelassenen Wagen einen Unfall wird Deine Versicherung versuchen, um die Zahlung herumzukommen, bzw. Dich in Regress zu nehmen. Bei nicht zugelassenen Änderungen an den Rädern oder der Bremse könnte dies auch klappen. Fährst Du z.B. jemanden an, der danach ein paar Operationen braucht und ein paar Jahre Verdienstausfall hat, dann kannst Du gleich Privatinsolvenz anmelden. Davon erholst Du Dich nicht so schnell.

(Zitat von: Lynx)




Jesus Christ, eine geänderte ABGASANLAGE verändert NICHT die Abgaswerte!
EINE ABGASANLAGE SOLL GERÄUSCHE REDUZIEREN!

Für den Rest ist Kat und DPF zuständig.
Hessenspotter
Zitat:


Zitat:


Wenn man Dir richtig eine reinwürgen will, kannst Du auch wegen Steuerhinterziehung belangt werden, falls sich die Abgaswerte verschlechtern, und der Wagen deswegen in eine höhere Klasse der KFz-Steuer rutscht.

Baust Du mit einem nicht zugelassenen Wagen einen Unfall wird Deine Versicherung versuchen, um die Zahlung herumzukommen, bzw. Dich in Regress zu nehmen. Bei nicht zugelassenen Änderungen an den Rädern oder der Bremse könnte dies auch klappen. Fährst Du z.B. jemanden an, der danach ein paar Operationen braucht und ein paar Jahre Verdienstausfall hat, dann kannst Du gleich Privatinsolvenz anmelden. Davon erholst Du Dich nicht so schnell.

(Zitat von: Lynx)




Jesus Christ, eine geänderte ABGASANLAGE verändert NICHT die Abgaswerte!
EINE ABGASANLAGE SOLL GERÄUSCHE REDUZIEREN!

Für den Rest ist Kat und DPF zuständig.

Leider nicht ganz korrekt ... durch einen (im Vergleich zur Serienanlage) verringerten Gegendruck könne sich sehr wohl die Abgaswerte ändern ;-) Beim 2-Takter war es ganz krass mit den Spülverlusten :D. Bezieht sich aber eher auf Sauger ;-). Bei Turbos ist eher egal :D

(Zitat von: Greis²)


Lynx


Jesus Christ, eine geänderte ABGASANLAGE verändert NICHT die Abgaswerte!
EINE ABGASANLAGE SOLL GERÄUSCHE REDUZIEREN!

Für den Rest ist Kat und DPF zuständig.

(Zitat von: Greis²)
[/quote]  


Abgasanlage. Nicht: Endschalldämpfer.
rchmiele
Hallo!

Spart euch doch die unnötige Bastelei.
Am Anfang findet ihr den Sound noch toll, bei längeren Fahrten nerft es nur noch und ihr müsst das Radio lauter machen.
Eure Nachbarn halten euch für Vollidioten.

Es gibt genug schöne Endtöpfe mit gutem Sound und ABE.

Gruß, Ralf
cxm
Zitat:


eine geänderte ABGASANLAGE verändert NICHT die Abgaswerte!
EINE ABGASANLAGE SOLL GERÄUSCHE REDUZIEREN!
(Zitat von: Greis²)


 

Hi,

rein technisch gesehen magst Du Recht haben.
Unsere allseits beschützenden Zulassungsüberprüfungsinstanzen wollen bei einer selbstgestrickten Abgasanlage aber ein Abgasgutachten sehen, keine Geräuschmessung...

Ciao - Carsten
Lynx
Technisch gesehen eben nicht!

Zur Abgasanlage gehören z.B. die Katalysatoren, der DPF etc. Die haben durchaus etwas mit dem Schadstoffausstoß zu tun, und werden bei verbastelten gern mal manipuliert - Stichwort Katersatzrohr.