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Kolle2010
Hauptthema:
Hallo Leute ich habe heute die Nachricht bekomm das ich die schriftliche Prüfung meiner Ausbildung zum 2ten mal nicht bestanden hab beim Finanzamt -.- .
Naja was würdet ihr mir empfehlen wie weiter zu gehen bin ab heute arbeitslos Auto wird wohl verkauft werden müssen
Aber wie soll ich beruflich weiter gehen ?
Fachabi oder erst eine neue Ausbildung suchen ?
Greis²
Jetzt wo du weist wie es beim FA läuft, mach dich selbstständig. :-)
Das ist echt hart....eigentlich kannst nur du wissen was am besten für dich ist.
Kolle2010
Selbstständigkeit wäre bestimmt eine gute Sachen aber gegen so viel Steuerberater anzutreten wäre schwer.ich glaub es ist echt besser erst mal Fachabi und dann ein Beruf der mich wirklich interessiert ;)
Old Men
Warum hast du beim 2ten mal versagt??
Mafia 1988
Das ist sehr schade, aber ich dachte man kann die Ausbildungsprüfung 2x wiederholen, also man hat doch theoritisch 3 Versuche?? Ansonsten würde ich versuchen, mich selbstständig, wenn das Geld da ist. Ich weiß zwar nicht wie es genau funktioniert, aber soweit ich weiß gibt es für arbeitslose Zuschüsse und Unterstützung, wenn sie sich Selbstständig machen wollen. Aber auf der anderen Seite klingt Fachabi / neue Ausbildung genauso sinnvoll, da man mit einem erlernten Beruf immer auf der sicheren Seite ist z.B. wenn es irgendwann mit der Selbstständigkeit nicht so klappen sollte wie erhofft. Im Grunde müsstest du entscheiden was besser für dich ist. Richtig ist auf jeden Fall, dass du nicht sinnlos rumsitzen möchtest um von ALG zu leben :) Ich wünsche dir trotz der nicht bestandenen Prüfung viel Erfolg für deine Zukunft. Nur nicht den Kopf hängen lassen!

Grüße
Kolle2010
Es ist eine Menge schief gelaufen die Schulleitung hat mich nicht gemocht,wurde zu paar Sachen beschuldigt die ich echt nicht getan hab aber die Konnten mir auch nicht nachgewiesen werden.bei uns kann man wenn man einmal die Prüfung nicht Geschaft hat wiederholen also insgesamt 2 versuche .
Naja die Korrektur verläuft so einmal die erst Korrektur dann die 2te und ver war wohl die 2te Korrektur ... Und man kann um eine Note runtergestuft werden
Aber ich gebe keinen die Schuld nur mir!
Werde dann eher Fachabi machen :)
Kolle2010
Also die runterstufung kann durch die Schulleitung erfolgen also die 2te Korektur.
5N1P3R
Ich weiß nicht, ich hab mir den Job eines Finanzagenturangestellten sehr einfach vorgestellt:

Den ganzen Tag Kaffee trinken, zum Rauchen gehen, alles verspätet bearbeiten und immer alles doppelt anfordern! XD

Nicht böse gemeint, ist nur ein Scherz mit nem Fünkchen Wahrheit drin ;)
Kolle2010
Also die Arbeit ist echt fast so wie du beschreibst gebe es ehrlich zu
Aber die Schule also das Internat ist echt verdammt schwer
shgfa
Was für eine Ausbildung hast Du denn überhaupt gemacht?

Beamtenschiene also mittlerer Dienst oder Angestellter?
5N1P3R
Beamten gibts ja nimma ;)
Kolle2010
Doch doch war Beamte bis gestern
Also der mittlere Dienst war das :D
5N1P3R
Ich glaube das nennt sich eher Bedienstete und nicht Beamte....es gibt ja auch schließlich keine Ämter mehr...nur noch Büros und Agenturen...überlegt doch mal ;)

Beamte sind noch die von der " alten Schule" das sind schon ältere Mitarbeiter mit alten arbeitsverträgen
Kolle2010
Nein bin Beamter auf wiederuf
Hab schließlich auch eine beamten Urkunde und kein Arbeitsvertrag
5N1P3R
Hmm interessant...hab gedacht, dass es nicht mehr gibt....jetzt wo Deutschland, ne Finanzagentur GmbH ist.
Und was ist mit der Beamtengesetzãnderung? Da steht ja jetzt drin, dass jeder Beamter für sein Handeln selbst haftet. Dies bedeutet ja, dass wenn der Staat einen etwas machen lässt und es sich im Nachhinein als Gesetzeswidrig erweist, dann haftet man selbst als Beamter dafür und kann sich nicht darauf berufen, dass es vom Staat so gewollt/vorgeschrieben war.
Kolle2010
Genau sagen wir mal ich würde fahrlässig Handel z.b ein Konto ohne Grundpfänden könnte man mich auf Privatrechtlicher Ebene verklagen .


shgfa
Sag mal Sniper, woher hast Du diese seltsamen Informationen? Solltest mal deine Quellen checken.

Beamte haben auch keine Arbeitsverträge, Arbeitsverträge bekommen die Angestellten. Als Beamter unterliegt man einer Dienstanweisung.

Beamte waren auch schon vorher für Ihr eigenes Handeln verantwortlich sobald diese gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.
5N1P3R
Zitat:


Sag mal Sniper, woher hast Du diese seltsamen Informationen? Solltest mal deine Quellen checken.

(Zitat von: shgfa)




Ja sollte ich vielleicht wirklich mal :)

Aber trotzdem....wenn sich jetzt eine Handlung/Verfahren, welches vom Staat praktiziert wird, sich iwann als rechtswidrig erweist und man hats als Beamter, ohne es jemals hinterfragt zu haben ausgeführt. Wer haftet dann?
Eren91
Umschulung zum Zerspanner oder ein 6 Monatigen CNC Kurs , zwar Landet man dann oft in der Produktion und der Job is langweilig Maße nachstellen , Teile Prüfen, Anlage bedienen usw aber je nach Betrieb verdient man sich da dumm und dämlich
shgfa
Ehlrich gesagt verstehe ich deine Frage irgendwie nicht sniper.

Der Beamte oder auch Angestellte im ÖD (so einer bin ich) arbeitet nur nach Vorschrift, entweder gibt es ein Gesetz oder Verwaltungsverfahrenvorschriften nach denen gehandelt wird, zusätzlich kann dann höchstens noch eine interne Dienstanweisung hinzu kommen.

Wir handeln ja nicht weil wir denken es muss so sein, sondern wir setzen ja nur Gesetze und Vorschriften durch und so lange wie wir uns an diese halten kann man uns auch nicht haftbar machen.

Wenn ich einen Widerrufsbescheid mache und der Bürger klagt gegen diesen und gewinnt, dann trage ich ja auch nicht persönlich die Kosten des Verfahrens sondern der Landkreis.

Fazit.

Ich bin weder als Beamter, noch als Angestellter im ÖD hafbar so lange ich mich an geltendes Recht halte.