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Liteon
Hauptthema:
Folgendes,

mir wurde am vor rund 2 Monaten der Führerscehin entzogen und bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle einbehalten. Heute habe ich mein Urteil/Strafbefehl erhalten inkl. der Sperrzeit.

Gilt die Sperrzeit ab Entzug des Führerscheins oder ab Zustellung des Strafbefehls?

Hoffe mir kann jemand Auskunft geben, finde nichts Brauchbares im Netz, Danke :)
E36-Freak
Zeti gilt ab dem Einbehaltungszeitpunkt durch die Polizei

Beachte: Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du den Führerschein neu beantragen...einige denken, das sie dann lustig weiterfahren dürfen
Liteon
Gut, dank dir. Habe mich bereits um alles gekümmert, Aufbaukurs etc. und weiß das ich eine MPU machen muss.
Bierkönig
Zitat:


Zeti gilt ab dem Einbehaltungszeitpunkt durch die Polizei
(Zitat von: E36-Freak)




Das ist definitiv nicht immer korrekt.
Es gibt beide möglichkeiten. Ich hatte zwei Monate nachdem mir der Lappen entzogen wurde meinen Strafbefehl bekommen. Da stand dann drin wie lang er weg ist und das die Zeit in der er bereits entzogen ist nicht angerechnet wird.

Ein Kumpel ist vor kurzem das selbe passiert und bei Ihm steht im Strafbefehl das die Zeit wo der Lappen bereits weg ist auf die gesammtzeit angerechnet wird.

Im Strafbefehl steht ja "...darf nicht vor dem xx.xx.xx neu ausgehändigt werden.", anhand dessen kannst du dir dann ausrechnen ob die zeit angerechnet wird.
E36-Freak
ich kenn es nicht anders..wie lang war denn die Zeit des Entzuges? Evtl. wurde die Gesamtzeit ohne Anrechnung des Zeitpunktes der Führerscheinsicherstellung durch die Polizei herabgesetzt...Regelfall sind ca. 8-10 Monate ("erstes Mal" und natürlich immer abhängig von dem Richter und dem Einzelfall)
Bierkönig
Also bei mir waren es 1,5 Monate die der lappen entzogen war und dann durfte ich ihn nochmal für 13 Moante abgeben, also insgesammt 14,5 Monate. 8 Monate wären da ja echt traumhaft gewesen....

Das war definitiv so das die zeit vor dem Strafbefehl nicht angerechnet wurde. Notfalls kann ich den auch einscannen (aber echt nur Notfalls ;)
E36-Freak
Lass mal, ich glaubs Dir schon...ist denke ich abhängig vom Bundesland und vom jeweiligen Gericht....da lässt sich wohl keine Allgemeinaussage ableiten
aNka
Ist bestimmt wieder bundesland-abhängig. wobei ich es nicht nachvollziehen könnte, wenn einem die zeit, in der man den fs zwar schon abgegeben hat, aber noch keinen strafbefehl erhalten hat, NICHT angerechnet wird. ich meine...der fs ist weg...also muss das doch auch angerechnet werden auf die gesamtstrafe?!?!

aber jetzt mal ne kleine blöde frage off topic: für was um gottes willen muss man denn den fs ein jahr oder länger abgeben??? vielleicht wills mir ja einer verraten :)

LG
Liteon
Laut Strafbefehl sind es bei mir noch 7 Monate bis ich den Führerschein neu beantragen kann um mich dann um die MPU zu kümmern. Abgegeben habe ich den Führerschein am 1.8.

Ob es angerechnet wird oder nicht ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, laut meinem Anwalt allerdings wird die Zeit angerechnet.