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Marius
Hauptthema:
Hätte da mal eine kurze frage an euch.

Person xy hatte einen motorradunfall bei dem er aus der Kurve gerutscht ist.

Glücklicherweise ist nichts schlimmes passiert weder dem Fahrer noch dem Motorrad bezüglich schäden da er auf dem Feld / Acker gefallen ist (seitlich von der Hauptstraße)

Person xy war 5 Wochen im Krankenhaus und danach weitere 4 Wochen krankgeschrieben wegen reha etc.

Jetzt etwa 8 Wochen später kommt eine Rechnung vom Feuerwehreinsatz.

Wer hat die kosten in höhe von 600 Euro zu tragen ?

Der Fahrer, die Krankenkasse oder die Versicherung vom Motorradfahrer?

Beschädigt wurde keine Leitplanke und auch kein Baum oder dergleichen nur ein stück Acker wurde umgepflückt : )
louisdama
Person xy als Verursacher des Einsatzes,mM.
Stefan177
Der Verursacher des Unfalls, bzw. seine Haftpflichtversicherung. Falls die Prämien bezahlt sind. ;-)

Bearbeitet von: Stefan177 am 21.08.2010 um 17:08:37
E36-Freak
selbstverschuldeter Unfall?

ich denke nicht unbedingt, das da die Haftpflicht einspringt

die Krankenkasse schonmal gar nicht...
Marius
Nun ja, es wurde außer Person xy niemand anders verletzt und auch kein weiterer Sachschaden wurde verursacht außer eben das, das Motorrad des Fahrers verkratzt war und er selbst paar verletzungen hatte.

Aber bezogen auf die Frage selbstverschuldet....JA wenn man das so nennen will. Es lag in der kurve welche er mit 40 - 50 km/h genommen hat ein Stein auf der Straße, dieser Stein brachte das Motorrad zum wackeln und er hat die kontrolle über das Moped verloren. Dann ging es in den Acker.
Stefan177
Zitat:


ich denke nicht unbedingt, das da die Haftpflicht einspringt
(Zitat von: E36-Freak)




Die Haftpflichtversicherung muss normalerweise zahlen. Das sagt schon der Name. Du hast einen Schaden verursacht (in dem Fall den Feuerwehreinsatz) und bis somit in der Pflicht dafür zu haften. Dafür kannst Du eine Versicherung abschließen, die das für dich übernimmt, sofern der Schaden in deren Regulierungsbereich fällt. Du kannst ihn aber auch selber bezahlen.

Die KFZ Haftpflicht übernimmt beispielsweise alle Schäden an Fremdeigentum, die Du mit Deinem Fahrzeug anrichtest. Sie bezahlt zb. einen Kratzer an einem anderen Fahrzeug, wenn Du ihn mit Deinem Fahrzeug verursacht hast.

Verursachst Du den selben Kratzer mit dem Einkaufswagen oder Deinem Fahrrad, brauchst Du eine private Haftpflichtversicherung. Oder Du zahlst selber...
E36-Freak
Ja ok...ich sagte ja auch "ich denke"

war also lediglich eine Vermutung....
sh3le30
kommt aufs bundesland an, da die alle verschiedene feuerwehrgesetzte haben.
da du "xy" scheinbar kennst nehm ich mal an er kommt aus deiner gegend, demzufolge würde das FwG Baden Würtemberg greifen, wie ich deinem Profil entnehme.

für "xy" wichtig is

§ 36
Kostenersatz

(1) Die Leistungen der Gemeindefeuerwehr im Rahmen der ihr nach § 2 Abs. 1 obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr sollen Ersatz der Kosten verlangen

1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;


und

(3) Die Träger der Gemeindefeuerwehr können Ersatz der Kosten verlangen

1. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert;


also, wenn es sich wirklich so zugetragen hat wie von "xy" geschildert müsste eigentlich der Träger der Feuerwehr sprich die Gemeinde zahlen.

warum war die Feuerwehr überhaupt alarmiert worden wenn eh nix passiert is?
Marius
@ sh3le30

Der Unfall ereignete sich im Schwarzwald in Baden Baden wo paar Stunden zuvor einer verunglückt ist auf dem Motorrad. Dort passieren jedes Wochenende im schnitt täglich 2-3 Motorradunfällen. Nach dem Anruf vom Arbeitskollegen beim Notarzt wurde sofort vom Notarzt aus die Polizei und die Feuerwehr informiert. Paar minuten später war auch gleich ein Heli vom auch über Ihm geflogen mit dem er ins Krankenhaus gebracht werden sollte aber da die Verletzungen doch geringer waren als angenommen wurde er mit dem Krankenwagen abtransportiert.

Ist dort wahrscheinlich üblich das gleich alles vor Ort ist bei einem Notruf bezüglich eines Motorradunfalls.

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Ja, xy ist mir sehr gut bekannt.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist bzw. wäre vorhanden.

Meint Ihr das diese in dem Fall greift in BaWü ?

Werde mich da nochmal selber auch schlau machen.

Vielleicht sind hier ja paar Leute die anstelle von der Bundeswehr bei der Feuerwehr Ihren dienst leisten und können dann bezüglich meiner Frage die Infos ergänzen.

Bearbeitet von: Marius am 21.08.2010 um 22:05:52
Old Men
Wenn eine private Haftpflicht besteht, ist es egal wo, wann und wie, und in welchem Bundesland. Die Private Haftpflicht (wenn im Versicherungsschein nichts anderes Steht) gilt ""WELTWEIT""!!
Jokin
Das Motorrad ist zwangsläufig haftpflichtversichert, ansonsten könnte es ja nicht zugelassen sein - und davon gehe ich mal aus.

Also zahlt auch diese Fahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Wenn es in Summe für diesen Unfall nur 600 Euro sind, dann macht es u.U. kein Sinn, die Haftpflicht den Schaden begleichen zu lassen, wenn eine Hochstufung die kommenden Jahre teurer ist.

Gruß, Frank