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Timmiii
Hauptthema:
Guten Abend

meine Mutter besitzt seit neuesten einen Behinderten Ausweis und hat daher ihr Auto aus steuer technischen gründen als "Behinderten Fahrzeug" umgemeldet. Sie hat daher auch einen Stempel im FZG Schein der das bestätigt. Sozusagen darf das Fahrzeug nur dazu benutzt werden um sie zu transportieren oder um ihr Medikamente oder sowas zu besorgen. Ich habe zwar schon gegoogelt, aber was droht mir für eine Strafe wenn ich trotzdem mit dem Auto fahre (ohne sie). Laut google ist das wohl Steuerhinterziehung usw. Aber was passiert wirklich dann?
Pug
Zitat:


....... Sozusagen darf das Fahrzeug nur dazu benutzt werden um sie zu transportieren oder um ihr Medikamente oder sowas zu besorgen. ......

(Zitat von: Timmiii)




wie kommst du zu dieser annahme?
pat
Ja das ist richtig, du darfst das KFZ nur für Transportfahrten benutzen.
D.h. für das anbringen, abholen bzw. transportieren deiner Mutter.
Also keine Fahrt die nicht mit deiner Mutter zu tun hat :D.
Wenn du von der Polizei angehalten wirst und sie dich drauf ansprechen musst du dir eben was einfallen lassen (hole meine Mutter oder du hast sie gerade wo hingefahren und fährts nun heim bla bla bla).
JA so läuft der Hase, bei mir ist es nämlich genau so.
Das fällt unter Steuerhinterziehung, warum dem so ist frägst am besten mal die husos die darauf gekommen sind.
Im Grunde passiert dir nix, schließlich hast ja immer deine Mutter die eine tatkräftige Aussage treffen kann;).
Fogg
ist auch irgendwie logisch das das Fahrzeug dafür gedacht ist um deine Mutter zu fahren oder besorgungen für sie zu machen... warum sollte man denn sonst so ein Fahrzeug "finanziell förder" wenn dann nur der Sohnemann damit durch die Gegend eiert!?

Also mit ein wenig logischem Menschenverstand sollte das jeder einsehen, wers nicht tut tut mir leid!

Sonst würde ja jeder Hinz und Kunz ne fette Kiste fahren und sich totlachen weil er die Möhre auf jemanden angemeldet der eine behinderung hat und damit Geld spart.

tobibeck80
Mein Opa hatte einen kaputten Arm und eine nicht mehr funktionierende linke Hand (herzlichen Dank an die russische Artilleriegranate), deswegen hatte er so einen Drehknauf am Lenkrad, wie ihn LKW Fahrer etc auch manchmal haben.

Mit dem Wagen durften meine Mutter etc auch nur fahren, wenn wir Opa irgendwo hingebracht oder abgeholt haben, da er bevor er starb nicht mehr fahren durfte (Altersdemenz).

Angehalten wurden wir nie, hab auch keine Ahnung inwiefern die Polizei der Aussage "Ich hol xx gerade ab" nachgehen würde.

Ist jetzt aber nicht vergleichbar mit einer gehbehinderten Person....aber den Stempel hatte mein Opa auch im Fahrzeugschein aufgrund der anderen Besteuerung.

Bearbeitet von: tobibeck80 am 03.12.2009 um 00:12:03
Mekkra
Zitat:



Angehalten wurden wir nie, hab auch keine Ahnung inwiefern die Polizei der Aussage "Ich hol xx gerade ab" nachgehen würde.

(Zitat von: tobibeck80)




Überhaupt nicht, ich wurde auch mal mit so einem "behinderten Fahrzeug" von meiner Oma angehalten.
Mit der Ausrede "Ich hol xx gerade ab" war alles in Ordnung.

Manuel_K
zur not legst dir halt immer einen Einkaufskorb auf die Rückbank und sagst halt das du für sie einkaufen fährst xD

MFG Manu
Pug
Zitat:


ist auch irgendwie logisch das das Fahrzeug dafür gedacht ist um deine Mutter zu fahren oder besorgungen für sie zu machen... warum sollte man denn sonst so ein Fahrzeug "finanziell förder" wenn dann nur der Sohnemann damit durch die Gegend eiert!?

Also mit ein wenig logischem Menschenverstand sollte das jeder einsehen, wers nicht tut tut mir leid!

Sonst würde ja jeder Hinz und Kunz ne fette Kiste fahren und sich totlachen weil er die Möhre auf jemanden angemeldet der eine behinderung hat und damit Geld spart.



(Zitat von: Fogg)




deine logik muss ja nicht die des gesetztgebers sein.
(wie es dort genau steht würde mich halt mal interessieren)

meiner logik nach müsste z.B. das kindergeld auch für das kind eingesetzt werden,
aber sowas ist "garnicht" kontrollierbar und der gesetzgeber legt das dann so aus,
dass der haushalt durch bestimmte (kontrollierbare) vorraussetzung eine mehrbelastung hat und diese dann durch bestimmte mittel ausgeglichen wird. (kindergeld/ kinderfreibeträge etc.)