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T H E M A     R Ü C K B L I C K
UralAbi
Hauptthema:
hi leute
es handelt sich dabei um 2 verschiedene fragen bzw fälle
1)
kurze vorgeschichte.ein guter freund von mir,hat nach knapp 3 jahren mit seiner freundin schluss gemacht...er ist ziemlich scheisse drauf zurzeit und raucht ab und zu mal einen joint (marihuana/gras).er sagt das beruhigt ihn bla bla...ok alles schön und gut,kann mir ja scheiss egal sein,ich selbst rühre sowas nicht an.er selbst fährt auch nie auto wenn er prall ist,aber er sagt nach ca 24 stunden,wenn er wieder ganz normal drauf ist,fährt er wieder normal weiter.ich habe behauptet dass man wenn man gekifft hat überhaupt nicht mehr fahren darf weil bei einem polizei test bei dem man auf einen streifen pissen muss,thc auch einige tage später auftaucht! er behauptet wohingegen,es ist egal solang man es eigenverbrauch nutzt und solang man nicht aufgrund von cannabis im straßenverkehr andere straßenteilnehmer gefährdet.
ich kann mir das nicht vorstellen aber bin mir bei meiner behauptung auch nicht sicher...
also wenn man zb in seiner freizeit kifft,soll ja jeder machen was er will,und dann 1-2tage später auto fährt und ihm dabei die polizei kontrolliert und einen verdacht hat (zb bei roten augen oder was weiss ich was) und ihn dann auf drogen testet,wird der test ja positiv sein da er ja gekifft hat und thc im urin ja über mehrer tage wenn nicht wochen enthalten ist.wird er dann zur rechenschaft gezogen?
also er wettet drauf dass er recht hat und ich denke eigentlich schon dass ich recht habe...

2)
danach haben wir uns beide in die diskussion reingesteigert weil ich behauptet habe dass wenn man im besitz eines führerscheins ist überhaupt keine illegalen rauschmittel im blut bzw urin haben darf!
er meinte dass meine behauptung müll ist...

also als beispiel zu diesem fall:

Hans hat einen führerschein.er raucht ab und zu mal einen joint und fährt aber relativ selten oder sagen wir nie auto...
er ist bekifft und SPAZIERT nachts vom mcdonalds nach hause.die polizei kontrolliert ihn dabei (nach drogen waffen etc...)aber er hat nichts illegales bei sich und selbst rauchen darf man ja (eigenkonsum).dabei merken sie dass er prall ist.
so jetzt ist die frage hier: HAT ES FÜR IHN IRGENDWELCHE KONSEQUENZEN???
ich sage ja,mein freund sagt nein.

ps: ich selber habe bisher noch nie marihuana geraucht und habe es auch NICHT vor!
Es geht wirklich nur darum wer recht hat und wer nicht! also bitte keine predigten ;) es ist ernst gemeint ;) DANKE

Bearbeitet von - UralAbi am 15.10.2008 00:08:12
Edel3er
ja hat es als ich vor ca. 6 jahren zum letzen mal geraucht habe und ein tag später gefahren bin und ich angehalten wurde haben sie mir auf der wache ne blutprobe entnommen, hatte zwar wenig konzentration im blut( wahrscheinlich war es kein gutes zeug) habe ich aber trotzdem 1 monat fahrverbot bekommen, seitdem rauche ich auch nicht mehr, zum glück, denn ich werde in meinem getunten schwarzen bmw öfter angehalten, leider

ps. du hat absolut recht

Bearbeitet von - Edel3er am 15.10.2008 00:39:55
Style1
also drogen kann mann angeblich nur 24 stunden im urin nachweisen!!
aber wenn du 30 stunden davor was geraucht hast und der test ist positiv, wie will mann dann nachweissen wann mann was geraucht hat!
deswegen lasse ich lieber ganz die finger davon!!!

MFG
Gygax E30
1)Die nehmen diese Person auseinander und er ist den Lappen los egal ob 2H oder 24H nach dem konsum, der Urintest ist bis zu 30 Tage danach noch positiv, dann wird ein Bluttest beantragt dieser hingegen ist etwa 48H nach dem Konsum nichtmehr positiv.. ABER da würd ich mich nicht drauf verlassen..

2) Wenn man hingegen unabhängig vom Strassenverkehr Konsumiert, und Kontrolliert wird, hat das nichts mit dem Führerschein zu tun, allerdings gibts einen eintrag ins Strafregister (konsum ist illegal) was sich wiederum sehr negativ auf Polizeikontrollen auswirkt, kannst quasi davon ausgehen das man immer pissen muss wenn sie mit dem Führerschein kurz zum Streifenwagen gehen.. Siehe 1) :-) u.s.w.

Also ein Tanz mit dem Feuer..
phil_e36
Also ich kenn welche die da schon ordentlich Erfahrungspunkte gesammelt haben.
Der eine war zu fuss unterwegs und hat was geraucht, sollte er nochmal erwischt werden, nehmen sie ihm den Führerschein.
Natürlich hat er einen Eintrag bekommen und darf bei jeder Kontrolle das Komplettprogramm durchlaufen.
Der andere wurde im Auto angehalten und Positiv getestet, er hat ne MPU gemacht und ist mim Anwalt gerichtlich vorgegangen, hat ne Geldstrafe bekommen und musste seinen Führerschein nicht abgeben.
So wie ich das mitbekommen habe, Kiffen sie Freitags nach der Arbeit damit sie am Montag wieder "Clean" sind. Anscheinend ist es bis zu 3 Tage nachweisbar.
Kiffen ist für mich der totale Kindergarten, das halte ich ihnen auch oft genug vor, schneide Studien aus Zeitungen aus und nerve sie beim Autofahren mit "Na hast du jetzt Angst erwischt zu werden?" "Hast du ein reines Gewissen?" und versuche Ihnen den unsinn auszutreiben, funktioniert leider nicht, hoffe du hast bei deinem Kumpel mehr Glück.

Bearbeitet von - phil_e36 am 15.10.2008 01:13:18
Morgan1981
Mal ne Frage:

Wie kommen manche auf das schmale Brett mit dem Eigenkonsum?
ES GIBT KEINEN EIGENKONSUM!!!!!!!!
In Deutschland fallen Betäubungsmittel unter Verbote und Beschränkungen.
Es ist verboten diese einzuführen, durchzuführen und auszuführen, sofern man keine Lizenz dazu besitzt.
Ebenso zählt dazu der Besitz.

Wenn dich die Polizei anhält oder auch der liebe Zoll(grins), werden deine paar Gramm Gras oder ähnliches sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Und ein Strafverfahren wegen des Besitztes von Betäubungsmitteln wird eröffnet. Mit Vernehmung usw.
Bei geringen Mengen (je nach Bundesland), wird das Verfahren beim ersten mal meistens eingestellt. BEIM ERSTEN MAL!!!
Aber verboten ist es trotzdem. Egal ob ein Joint oder 1KG.
Gr33nAcid
wenn man was geraucht hat, bekommt man ne anzeige von der polizei. egal wie lange das her ist. 1 std, 12 std etc...

was die justiz dann draus macht, liegt bei denen. den eintrag al btm konsument hat man aber weg, was bei jeder kontrolle durch die ordnungsbehörden wieder auftaucht, und dass das leben lang.

ps: du bist schon mit drann, wenn du mit einem im auto sitzt, der sich was reingepfiffen hat.

ich meine ich bin schon etwas länger raus aus dem polizeidienst, aber das hat mir letzte woche mein ehemaliger DAL erzählt (gehe ab und an bei meinen ehemaligen kollegen noch nen kaffee trinken oder sport machen)
XT-Fabi
Je nachdem, wie regelmässig jemand kifft, kann man THC auch noch nach einem halben Jahr im Urin nachweisen, in But allerdings nur wenige Stunden.
Ist aber auch nicht so wichtig, da einige Landkreise (und so wie ich das mitbekommen habe können die selbst entscheiden) bei einem positiven Drogenbefund (im Urin) die generelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs anzweifeln, was sich hier hiess, dass man ein halbes Jahr lang regelmässig der Urin kontrolliert wird.
Gruss, Fabi
Dachauer85
Man kann vom Kiffen auf den Führerschein verlieren, ehe man den bekommen hat. Vor 6 Jahren als ich in die Fahrschule ging, wurden 3 Fahrschüler beim Kiffen von der Polizei erwischt. Sie kifften im Freien auf einem Spielplatz. Ein Passant muss es wohl gesehen haben und die Polizei gerufen.
Konsequenz: Allen 3 wurde der Erwerb des Führerscheins erstmal verboten, hab sie dann auch nicht mehr in der Fahrschule gesehen - richtig so!
Big R
Je nach Abbaustoffen kann man übrigens auch herausfinden, ob jemand Dauerkonsument ist.
In diesem Fall wird in jedem Fall eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht werden (auch wenn kein Fahrzeug geführt wurde!), die wiederum eine MPU veranlassen wird (muss!) die ohne längere Abstinenz nicht bestehbar ist was dann erstmal in einem Führerscheinentzug endet.
Fabrillio
der konsum von gras ist doch nicht strafbar in deutschland, nur der besitz, verkauf und die anderen sachen. beispiel ein gruppe von vllt. zwei personen rauchen zusammen einen joint. person B darf diesen joint annehmen und rauchen allerdings dürfte person A diesen nicht weitergeben. Also wenn du NUR einen joint dabei hast, der auch schon am glühen ist und kein weiteren gramm dabei hast, kann man die strafrechtlich nichts. Sobald du diesen Joint weitergibst bist du dran. Wenn du ES aber von jmd annimmst und weiter rauchst dann nicht. In Bezug auf den Führerschein kommts, klar das man das nicht darf. Halloooo, gefährdung des Straßenverkehr! Hab ich in Plessow gelernt aufer zollschule gelernt.
velocidad
Also spreche hier auch mal mit, da ich vor 3 Jahren deswegen MPU machen musste. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, allerdings musst du nachweisen, dass du Konsum und die Teilnahme am Strassenverkehr trennen kannst. Die Schnelltests der Polizei zeigen bis zu 3 Tage je nach Menge noch was an. Es ist also eine Grauzone. Konsum legal, Besitz strafbar. Wer konsumiert, hat es auch besessen. Laut Gesetz muss nach dem Konsum 24 Stunden gewartet werden. Wenn der Test bei der Polizei positiv ist, wird ein Bluttest gemacht. An diesem Bluttest kann genau nachgewiesen werden, wie lange der Konsum zurück liegt, da im Blut sich der Wirkstoff nur 24 Stunden hält. Also wenn der Schnelltest positiv, der Bluttest negativ ist, ist alles in Ordnug und du kannst den Lappen behalten. Allerdings bekommst du einen Eintrag als Konsument. Was ich auch Krass fand: Die MPU ist nicht dazu da, zu Beweisen dass du Drogenfrei bist. Sondern nur dass du Drogen und Strassenverkehr trennen kannst.
Also habt ihr beide irgendwie recht.
hero182
hab jetzt nicht alles gelesen, aber hier ne kurzantwort:
ein fussgänger ist auch ein teilnehmer am strassenverkehr, deshalb sollte man nicht bekifft auf der straße rumlaufen.
Big R
Zitat:


Was ich auch Krass fand: Die MPU ist nicht dazu da, zu Beweisen dass du Drogenfrei bist. Sondern nur dass du Drogen und Strassenverkehr trennen kannst.
(Zitat von: velocidad)



Nur eine Ergänzung: bei harten Drogen gibt es auch mit Trennungsvermögen keine positive MPU mehr.
Peja_320i
Zitat:


hab jetzt nicht alles gelesen, aber hier ne kurzantwort:
ein fussgänger ist auch ein teilnehmer am strassenverkehr, deshalb sollte man nicht bekifft auf der straße rumlaufen.

(Zitat von: hero182)




einerseits hast du recht, aber dann wären alle die samstag abends durch die city laufen ihren lappen los! Und das kanns auch nicht sein!

Denn wenn du getrunken hast, und willstr sagen wir mal, in eine andere kneipe oder so gehen, dann musst du ja auch auf die strasse.

Bin mal gespannt, ob du das so schön finden würdest, wenn dich die rennleitung anhält, wenn du angetrunken oder ganz voll, abends durch die city läufst! Dann wäre ja dein lappenb auch weg!
Das muss man schon trennen!
BMWpaul
also hab nen kumpel den ham se angehalten drogentest positiv ab zur wache 24stunden warten & dan durfte er wieder fahrn! ken au leute die ham schun andre sachen genommen & sind erwischt worden (also nie im auto!!!) musten den führerschein nicht abgeben!!! schaut ma im netz hab mal gelesen erster verstoß 100,-€ strafe kein fahrverbot 2ter verstoß 200,-€ (oder mehr) ein monat fahrverbot 3ter verstoß 500,-€ strafe 3 monate & glaub mpu (alles ohne unfallbeteiligung!) mit is er glaub lang weg + hohe geldstrafe & in bayern testen die die milligramm im blut (wie promille) & entscheiden dan hab ich ma im TV gesehn!!! also nie alles betimmt 100% aber die ersten beiden sind 100% so gewesen & wen se dich zu fuß erwischen ( das mit McDoof) glaub ich deim freund!beim fahrradfahrn wärs glaub was anderes!aber schaut doch ma repotagen da fahrn se au auto oder fahrrad & nix passiert!!!hof konnt helfen P.s. wir sachsen wir sind spitze ohne joint & sptitze!!!:-)
shgfa
@Peja; wenn Du besoffen auf dem Bürgersteig torkelst und dabei den Strassenverkehr gefährdest kannst Du dafür eine Führerscheinsperre oder die Anordnung zur MPU sowie ein Bussgeld und Punkte in Flensburg bekommen.
kiese
ein guter freund?
UralAbi
^^ das war klar dass wieder irgendein held so ein höchstintelligenten kommentar abgeben musste...kannst net lesen oder wieso checkst dus nicht? wenn du keine ahnung hast schreib bitte nicht irgendeinen scheiss mit rein,fertig
Morgan1981
Zitat:


der konsum von gras ist doch nicht strafbar in deutschland, nur der besitz, verkauf und die anderen sachen. beispiel ein gruppe von vllt. zwei personen rauchen zusammen einen joint. person B darf diesen joint annehmen und rauchen allerdings dürfte person A diesen nicht weitergeben. Also wenn du NUR einen joint dabei hast, der auch schon am glühen ist und kein weiteren gramm dabei hast, kann man die strafrechtlich nichts. Sobald du diesen Joint weitergibst bist du dran. Wenn du ES aber von jmd annimmst und weiter rauchst dann nicht. In Bezug auf den Führerschein kommts, klar das man das nicht darf. Halloooo, gefährdung des Straßenverkehr! Hab ich in Plessow gelernt aufer zollschule gelernt.

(Zitat von: Fabrillio)




Wenn du einen Joint dabei hast, besitzt du ihn auch oder?
Besitz = strafbar
Klar bist du dann dran.
Egal ob das Ding glüht oder nicht.