Grinch Hauptthema: |
so endlich ises soweit, die drecksäcke kommen für lange zeit hinter gittern linkhier |
BreaKy |
Keine Ausweisung? Schade.. :/
Wenigstens kein Freispruch wegen Alkoholkonsums... |
Greis |
Super! Auf zu Nudelsalat und Würstchen! |
Grinch |
Zitat:
Super! Auf zu Nudelsalat und Würstchen!
(Zitat von: Greis)
unds bier????^^ |
Bergibmw |
Richtig so, ich hätte sie auch noch ausgewiesen. Die hätten Ihre Strafe in einem Türkischem und Griechischem Gefängnis absitzen sollen.
Und nicht in einem deutschem Luxusknast und noch dazu auf unsere Kosten.
Gruß Christian |
Richi |
mehr als nur verdient! endlich mal mehr oder weniger vernünftige strafen für solche leute.
aber mal abwarten was deren anwälte noch machen. die werden das sicherlich nicht auf sich sitzen lassen. |
shgfa |
Die Ausweisung findet nicht im Strafverfahren statt!!!
Das ist Sache der zuständigen Ausländerbehörde und die wird (muß) die Ausweisung machen, nachdem diese das Gerichtsurteil bekommen hat und das rechtskräftig ist. |
e61_530driver |
Zitat:
Richtig so, ich hätte sie auch noch ausgewiesen. Die hätten Ihre Strafe in einem Türkischem und Griechischem Gefängnis absitzen sollen. Und nicht in einem deutschem Luxusknast und noch dazu auf unsere Kosten.
sehe ich genauso, aber ich halt jetzt lieber mein maul, sonst artet der thread wie üblich aus, nur wenn man mal die wahrheit sagen möchte. grüsse |
e61_530driver |
Zitat:
Richtig so, ich hätte sie auch noch ausgewiesen. Die hätten Ihre Strafe in einem Türkischem und Griechischem Gefängnis absitzen sollen. Und nicht in einem deutschem Luxusknast und noch dazu auf unsere Kosten.
sehe ich genauso, aber ich halt jetzt lieber mein maul, sonst artet der thread wie üblich aus, nur wenn man mal die wahrheit sagen möchte. grüsse |
kay325i |
Leider keine Ausweisung...Schade. Hoffe die bekommen so richtig ihr Fett weg.
Gruß Kay |
angry81 |
wartet es ab...die gehen in berufung, und dann schauen wir weiter... |
rdy |
und ich hoffe das die dann noch ein bischen mehr bekommen werden, absolut gerechfertig die strafe so muss das sein |
Shaker81 |
sorry, aber ich finde die strafe viiiiiiiiiiiiiiel zu milde!!! was sind 12 und 8,5jahre für versuchten Totschlag?! Die kommen doch schon früher raus, und ne Abschiebung kommt auch net in Frage, na super,...
Ich hab gehofft das nun mal richtig durchgegriffen wird, aber leider vergebens. wie gesagt, ich bin der meinung das hier ein zu mildes urteil gefällt wurde.
und wer darf für die schöne Unterkunft im deutschen knast blechen? richtig, wir die Steuerzahler. geb ich BERGIBMW komplett recht, sollen die doch Ihre Strafe in der Türkei zum Bsp. absitzen.
naja,..
lG Andy |
shgfa |
und ich sage es ncohmals!!! Zitat:
Die Ausweisung findet nicht im Strafverfahren statt!!!
Das ist Aufgabe der Ausländerbehörde und nicht des Gerichtes! Die Ausländerbehörde bekommt das Gerichtsurteil zugeschickt und dann wird eine zwingende Ausweisung gem. § 53 Aufenthaltsgesetz gemacht. § 53 AufenthG Abs. 1 Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet ist. Dann gibt es auch noch die Regelfall Ausweisung gem. § 54 AufenthG aber habe kein Bock das jetzt alles hier rein zu schreiben. Macht euch mal keinen Kopf, die werden nach rechtskraft des Urteils schon ausgewiesen. Das bedeutet aber noch lange nciht, dass die Typen dann Ihre Strafe in der Türkei absitzen müssen, denn dazu muß die Türkei erst zustimmen. |
Timee |
Hallo? denkt vielleicht einer mal daran, dass die beiden mit sicherheit ne schwere kindheit hatten? was fällt dem opi auch ein denen zu sagen, dass die ihre kippen ausmachen sollen? und dann läuft der auch noch vor denen her...ist doch klar dass die sich bedroht fühlen...
ich hoffe auch, dass die nach dem knast abgeschoben werden...wie das dann von statten geht ist mir egal - hauptsache weg mit dem dreckspack!! |
e61_530driver |
Zitat:
Hallo? denkt vielleicht einer mal daran, dass die beiden mit sicherheit ne schwere kindheit hatten? was fällt dem opi auch ein denen zu sagen, dass die ihre kippen ausmachen sollen? und dann läuft der auch noch vor denen her...ist doch klar dass die sich bedroht fühlen...
ist das etwa gerade dein ernst ?? du meinst also das rechtfertigt alles ? die schwere kindheit usw. ? sorry aber das ist absolut keine ausrede für mich, das sind 2 jungs für die der beste ausweg nur noch der tod ist, oder was meinst du was die nach dem knast mal machen wollen ? hätte ich was zu sagen, würde ich alles dafür tun, das die beiden in ihr land abgeschoben werden und ihre zeit im knast ihrer heimat absitzen, warscheinlich ist der deutsche knast noch viel besser als ihr eigenes heim, denke nicht, dass die beiden ne schwere zeit haben werden. MfG |
Nicore |
Immernoch zu wenig... 12 Jahre Arbeitslager wäre doch mal was, ab in den Steinbruch um die überschüssigen Energien abzubauen. Gibt auch viel Müll & Hundehaufen in den Parks und Fußgängerzonen die weg müssen. |
Grinch |
Zitat:
Zitat:
Hallo? denkt vielleicht einer mal daran, dass die beiden mit sicherheit ne schwere kindheit hatten? was fällt dem opi auch ein denen zu sagen, dass die ihre kippen ausmachen sollen? und dann läuft der auch noch vor denen her...ist doch klar dass die sich bedroht fühlen...
ist das etwa gerade dein ernst ??
(Zitat von: e61_530driver)
ich denk er hat es ironisch gemeint... |
e61_530driver |
naja das hoffe ich ja mal ;)
grüsse |
copy |
Zitat:
Super! Auf zu Nudelsalat und Würstchen!
(Zitat von: Greis)
kartoffelsalat und würstchen!!! ;-) |
Bloody Angel |
lass die mal 12 jahre sitzen und dann ab die post.... Raus aus Deutschland mit so nem pack :) |
UralAbi |
12 jahre ist nichts? warst schonmal im knast ??? sitz mal paar wochen drinne und dann red weiter! in deutschland versteh ich eh die strafen nicht,kinderschänder bekommen paar jahre und schläger mehr! natürlich ist es gerecht dass sie hohe strafen bekommen haben keine frage! ausweisung wäre auch ne möglichkeit. aber was manche für vorstellungen haben von strafen in höhe von jahren ist echt unglaublich...
lg uralabi
|
sto`teac |
Zitat:
lass die mal 12 jahre sitzen und dann ab die post.... Raus aus Deutschland mit so nem pack :)
(Zitat von: Bloody Angel)
wieso denn nach dem knast? das kost doch nur sinnlos geld ... sollen die doch in ihr land zurueck ... ist fuer die meisten eh die hoehere strafe, als bei uns in den knast zu muessen ... selbst wenn sie dann bei denen frei rumlaufen durfen ... @shgfa ist das definitiv dass die ausgewiesen werden oder gibts da rechtsmittel diese paragraphen zu umgehen? |
IL CAPO |
also vielleicht mach ich mich hier jetzt unbeliebt (aber ist meine meinung)
12(!!!!) Jahre sind wirklich eine heftige zeit! Vergewaltiger und soweiter bekommen VIEL weniger..... ihr könnt mir nicht erzählen das ihr alle immer komplett unschuldig wart und noch nie in eine schlägerei verwickelt wart (falls doch ratet ihr das aber oft leuten die problem mit dem Ex von der freundin haben) stellt euch mal vor was hätte passiern können weil ein typ eure lady an macht und ihr den ausnockt, und erwischt werdet und deshalb mehrere jahre in knast müsstet.....
auf dem Oktoberfest hat ein Kumpel nen Bier krug über den Kopfgeschalgen bekommen, und der hat 2 jahre auf bewährung bekommen.....der hätte auch tot sein können!
oder was ist dem den Typen passiert die vor 3-4 jahren einen taxi fahrer niedergestochen haben (denen war egal ob der überlebt) die haben wie lange bekommen.... 5 jahre!
Wenn man Alkoholisiert ist können sich viele menschen nicht beherrschen und dafür haben sie auch strafen verdient, aber das ist wirklich ne Ecke zuheftig! Meiner ansicht nach will der Staat ein Example statuieren, da die Straftaten Jugendlicher Ausländer so zunimmt....
klar keine frage das war ein schlimmes verbrechen, was einen alten mann getroffen hat, aber dem mann geht es mittlerweile (zum glück) wieder gut! andere haben geringere strafen bekommen wo menschen gestorben sind! was folgt als nächstes die Todesstrafe????
|
Richi |
ich gebe dir recht das der staat wohl ein exempel statuieren möchte.
aber ich finde auch da muss man nun wirklich trennen zwischen ner schlägerei in nem club zwischen zwei besoffenen und dieser situation. das ist meiner meinung nach schon ein riesen unterschied. und soll doch ein ausrufezeichen damit gesetzt werden. es wurde schon genug mit irgendwelchen erziehungsmassnahmen und sonstigen zeug gemacht.
und abgesehen davon, WIE ICH SCHON AM ANFANGE ERWÄHNT HABE. warten wir mal ab was die anwälte noch so sagen. die werden es sicher nicht akzeptieren. |
Grinch |
Zitat:
also vielleicht mach ich mich hier jetzt unbeliebt (aber ist meine meinung)
12(!!!!) Jahre sind wirklich eine heftige zeit! Vergewaltiger und soweiter bekommen VIEL weniger..... ihr könnt mir nicht erzählen das ihr alle immer komplett unschuldig wart und noch nie in eine schlägerei verwickelt wart (falls doch ratet ihr das aber oft leuten die problem mit dem Ex von der freundin haben) stellt euch mal vor was hätte passiern können weil ein typ eure lady an macht und ihr den ausnockt, und erwischt werdet und deshalb mehrere jahre in knast müsstet.....
auf dem Oktoberfest hat ein Kumpel nen Bier krug über den Kopfgeschalgen bekommen, und der hat 2 jahre auf bewährung bekommen.....der hätte auch tot sein können!
oder was ist dem den Typen passiert die vor 3-4 jahren einen taxi fahrer niedergestochen haben (denen war egal ob der überlebt) die haben wie lange bekommen.... 5 jahre!
Wenn man Alkoholisiert ist können sich viele menschen nicht beherrschen und dafür haben sie auch strafen verdient, aber das ist wirklich ne Ecke zuheftig! Meiner ansicht nach will der Staat ein Example statuieren, da die Straftaten Jugendlicher Ausländer so zunimmt....
klar keine frage das war ein schlimmes verbrechen, was einen alten mann getroffen hat, aber dem mann geht es mittlerweile (zum glück) wieder gut! andere haben geringere strafen bekommen wo menschen gestorben sind! was folgt als nächstes die Todesstrafe????
(Zitat von: IL CAPO)
naja, teilweise hast ja recht aber denk nicht das du das was die 2 getan haben mit normalen schlägereien oder oktoberfest bierkrugübernkopfzeihen vergleichen kannst. ist schon ein stück anderes! die haben den typ windelweichgeklopft ohne rücksicht was passieren könnte ...zu 2 auf den drauf immer wieder... dennen war scheißegal das er verrecken könnte, es ist reines glück das er überlebt hat und ich glaub nicht das es dem herrn sooo gut geht oder jemals wieder richtig gut gehen wird. als er dann total am arsch am boden lag hatten die zwei au nix besseres zu tun als seinen rucksack zu schnappen und abzudüsen. davon das sie in der ubahn geraucht haben und davon wie sie den herrn beleidigt haben und davon dase davor nen studenten auch noch gekloppt haben will ich mal gar nicht anfangen! |
-XTreMe- |
Ihr wisst aber das die Jungs erst nach der Haftstrafe ausgewiesen werden können? ;) Naja aber wenn so jemand hinter Gittern sitzt bezahle ich gerne dafür... :)
Auserdem: Einen Mann 3/4tel Totschlagen, danach einen nicht(!) ernstgemeinten Entschuldigungsbrief schreiben, auf eine milde Haftstrafe wegen Alkoholkonsums hoffen... wo sind wir den hier?
Nach den angaben über die Alkoholmenge der beiden, haben die Gerichtsmediziner ausgerechnet das beide ungefähr 3 Promille intus hatte als sie den Opa geprügelt haben. WER KANN BITTE MIT 3 PROMILLE NOCH SO RENNEN? (Schaut euch mal das Überwachungsvideo an)
mfg |
twentythreedeluxe |
Absolut übertrieben 12 und 8,5 Jahre für versuchten Totschlag! Wenn mann vergleicht für wie lange Kinderschänder/Vergewaltiger weggesperrt werden! |
Richi |
gerade weil soviel schon duchgekommen sind, nur stunden bekommen haben oder einen leichten schlag auf die hände halte ich das garnicht mal für falsch. irgendwann muss man auch mal anderes durchgreifen. und wie oft sass man vor nem tv hat gesehen was irgendwelche spasten angerichtet haben und sich dann geärgert wenn der satz "4 jahre.... auf bewährung kam".
scheisse gebaut, jemanden fast umgebracht, skrupellos liegen lassen, mehrmals eingetreten, rucksack geklaut.
sollen sie im knast hocken! |
Grinch |
Paar Zeitungsausschnitte:
Sie wollten einen Zivi umbringen!
Unglaublich! Unmittelbar vor dem Überfall auf den 76-jährigen Bruno N. hat einer der beiden Münchner U-Bahn-Schläger einen Zivildienstleistenden angegriffen und gedroht, ihn umzubringen! Schläger Serkan A.
U-Bahn-Schläger Serkan A.
Der 21-jährige Zivi sagte am Mittwoch vor dem Landgericht, er habe die beiden Angeklagten in München kennengelernt und mit ihnen Bier getrunken.
Beide seien aber aggressiv gewesen. Schließlich habe der 21-jährige Serkan A. ihm sein Handy weggenommen, einen Freund angerufen und gesagt:
„Willst du zuhören, wie ich einen Deutschen umbringe?“ Serkan A. sei auf ihn losgegangen, habe ihn mit Anlauf getreten und bespuckt.
„Da bin ich abgehauen“, sagte der Zivildienstleistende. Der angerufene Freund von Serkan A. hatte die Drohung bestätigt. Knapp zwei Stunden später hatten Serkan A. und der 18-jährige Spyridon L. in einem U-Bahnhof den pensionierten Schulrektor mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot hingewiesen hatte. Die Anklage wirft beiden versuchten Mord vor.
Betrunken seien ihm die beiden an jenem Abend vier Tage vor Weihnachten nicht vorgekommen, sagte der Zivildienstleistende. Es sei zwar lustig zugegangen, aber beide hätten zum Beispiel noch normal geredet.
Spyridon L. und Serkan A. hatten ihre Tat mit einem vorangegangenen Besäufnis mit mehreren Litern Bier und Wodka erklärt. Den Befangenheitsantrag eines Verteidigers gegen den psychiatrischen Gutachter lehnte das Gericht ab.
Prozessbeteiligte halten es für möglich, dass schon am kommenden Freitag die Schlussplädoyers gehalten werden.
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Sie fühlten sich so unglaublich stark und mächtig, als sie dem alten Mann den Schädel eintraten. Nun winseln die U-Bahn-Schläger vor Gericht um Gnade und jammern, der Alkohol sei schuld gewesen... Staatsanwalt Lafleur lassen die Ausreden unbeeindruckt. Er schildert die Brutalität von Spyridon L.: „Der Angeklagte L. nahm Anlauf und trat aus dem vollen Lauf heraus kraftvoll und mit voller Wucht nach Art eines Fußballers gezielt gegen den Kopf des hilflos am Boden liegenden Geschädigten.“ Prügel-Überfall auf den Münchner Rentner
Eine Szene, die Deutschland schockte! Die Überwachungskamera der U-Bahn-Station filmte den feigen Prügel-Überfall auf den Münchner Rentner
Auftakt im Prozess wegen versuchten Mordes gegen den Türken Serkan A. (21) und den Griechen Spyridon L. (18).
Vier Tage vor Heiligabend hatten sie Rentner Bruno N. (76) in einem Münchner U-Bahnhof beinahe zu Tode getreten. Nichtiger Anlass: Der Rentner hatte sie in der U-Bahn gebeten, ihre Zigarette auszumachen. Die Überwachungskamera hatte die Tat gefilmt, die Schläger wurden drei Tage später gefasst. Die arbeitslosen Angeklagten haben zusammen schon rund 60 Eigentums- und Gewaltdelikte in der Polizeiakte.
Nervös und schamvoll geben sich die Schläger, als sie gefesselt in den großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts geführt werden. Eisengitter sind aus Sicherheitsgründen aufgestellt worden, 15 Zeugen und fünf Gutachter sollen bis Freitag gehört werden. Die Anwälte fordern, die Öffentlichkeit auszuschließen – ABGELEHNT!
Staatsanwalt Laurent Lafleur in seiner Anklage: „Die Angeklagten haben versucht, ihr Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Sie rechneten damit, dass das Opfer sterben könnte.“
Rentner Bruno N. hatte nach neun Schlägen und drei Tritten einen dreifachen Schädelbruch, einen Jochbogen- und Keilbeinbruch sowie gefährliche Hirnblutungen erlitten. Opfer Bruno N.: Ich werde beiden ins Gesicht sehen – München Opfer Bruno N. Ich werde beiden ins Gesicht sehen Innenminister Herrmann: Weniger Delikte in U- und S-Bahn – München Innenminister Weniger Delikte in U- und S-Bahn
Spyridon L. selbst schildert gelassen, wie er beinahe einen Menschen tötete: „Ich traf mich mit Serkan am Hauptbahnhof. Wir tranken jeder acht Bier. Wir stiegen in die U-Bahn. Dann kam Herr N.. Er sagte, ich solle meine Zigarette ausmachen. Wenn ich so besoffen bin, werde ich sofort aggressiv. Ich sagte ‚Hurenbastard‘, ‚Scheiß Deutscher‘. Ich habe ihn angespuckt und auch geschlagen. Es tut mir leid, ich schäme mich.“
Spyridon weiter: „Serkan fing an, ich habe weitergemacht. Ich habe ihm ein bis zwei Fäuste gegeben dann noch einen Kick. Nach dem Tritt habe ich gedacht: Boah, das hat weh getan.“
Richter Reinhold Baier hakte nach: „Sie haben Anlauf genommen?“ Spyridon: ,,Ja, ich habe mit dem Spann getreten.“ Der Richter: ,,Nach dem Tritt sollen die Schuhe komplett kaputt gewesen sein!“ Spyridon: „Ja, ich hatte Lacoste-Schuhe an. Sie waren aber schon ein bisschen kaputt. Als ich später in der Zeitung gelesen hab, dass der Mann in Lebensgefahr war, habe ich gedacht: ‚Was für ein Scheiß hast du gemacht, das könnte dein Opa sein‘. Ich habe auch um sein Leben gebetet.“ Die Chronik der Schläge
Die Prügel-Attacke auf Rentner Bruno N. (77).
Das BILD-Protokoll 1 von 7
Komplize Serkan A. lässt seinen Anwalt eine Erklärung abgeben: „Ich bin vorbeigerannt, habe ihn mit dem Arm gestoßen. Er fiel hin, dann trat ich zu. Ich kann mir nicht erklären, warum ich das getan habe. Ich wollte ihn nicht töten. Vorher hatte ich zwei Nasen Heroin konsumiert, zwölf Bier und Wodka getrunken.“
Nach der Erklärung jammert Serkan vor dem Richter: „Die im Gefängnis versuchen, mich kaputt zu machen. Ich musste auch zurückschlagen. Weil ich mir den Namen meiner Tochter auf den Arm tätowiert hab, hab ich fünf Tage Bunker bekommen. Aber dafür bin ich der beste Volleyballer im ganzen Knast.“
Heute treffen die Schläger zum ersten Mal auf ihr Opfer. Rentner Bruno N. wird als Zeuge aussagen. Spyridon L. drohen zehn Jahre Haft, Serkan A. lebenslänglich, falls er nach Erwachsenenrecht verurteilt wird. |
mb100 |
AFAIK erging die Verurteilung nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen versuchten Mordes - wegen des Mordmerkmals der Heimtücke und wegen sonstiger niedriger Beweggründe (die Rache). Bei nem vollendeten Mord sieht das Gesetz für Erwachsene eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, bei Anwendung des Jugendstrafrechts sinds afaik 10 Jahre.
Dadurch, dass die Tat nicht vollendet ist, kann die Strafe gemildert werden (§ 23 II StGB). Somit gehen m.E. die 12 und die 8,5 Jahre in Ordnung... |
Timee |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hallo? denkt vielleicht einer mal daran, dass die beiden mit sicherheit ne schwere kindheit hatten? was fällt dem opi auch ein denen zu sagen, dass die ihre kippen ausmachen sollen? und dann läuft der auch noch vor denen her...ist doch klar dass die sich bedroht fühlen...
ist das etwa gerade dein ernst ??
(Zitat von: e61_530driver)
ich denk er hat es ironisch gemeint...
(Zitat von: Grinch)
Der Grinch denkt richtig....das war sogar IRONIE PUR! Sorry, dachte das wär ich durch den letzten absatz deutlich geworden... |
Grinch |
Zitat:
Ihr wisst aber das die Jungs erst nach der Haftstrafe ausgewiesen werden können? ;) Naja aber wenn so jemand hinter Gittern sitzt bezahle ich gerne dafür... :)
Auserdem: Einen Mann 3/4tel Totschlagen, danach einen nicht(!) ernstgemeinten Entschuldigungsbrief schreiben, auf eine milde Haftstrafe wegen Alkoholkonsums hoffen... wo sind wir den hier?
Nach den angaben über die Alkoholmenge der beiden, haben die Gerichtsmediziner ausgerechnet das beide ungefähr 3 Promille intus hatte als sie den Opa geprügelt haben. WER KANN BITTE MIT 3 PROMILLE NOCH SO RENNEN? (Schaut euch mal das Überwachungsvideo an)
mfg
(Zitat von: -XTreMe-)
Gutachterin belastet U-Bahn-Schläger Ihr Opfer hat nur zufällig überlebt Die beiden U-Bahn-Schläger Serkan A. (21) und Spyridon L. (18) waren nach Angaben einer Rechtsmedizinerin nicht volltrunken. Die von den Überwachungskameras aufgezeichneten Bewegungen sprächen gegen die Angabe der beiden Angeklagten, sie wären „total dicht“ gewesen, sagte die Ärztin. Zwar errechnete die Medizinerin für Spyridon L. eine Blutalkoholkonzentration von maximal 2,86 Promille und für seinen drei Jahre älteren Mitangeklagten Serkan A. maximal 3,19 Promille. Dagegen stünden aber die Alkoholgewöhnung der Beschuldigten und deren Leistungsvermögen: „Die motorischen Fähigkeiten waren auffallend unauffällig“, sagte die Medizinerin. Auch Zeugen hatten bei den Schlägern keinerlei „alkoholtypische Ausfallerscheinungen“ beobachtet. Der damals 17-jährige Spyridon L. habe sich auf dem U-Bahnsteig und bei seinem Überfall auf Pensionär Buno N. (76) „völlig normal bewegt“. „Er hat in einer präzisen Bewegung Anlauf genommen und gekickt“, sagte die Gutachterin. Auch bei Serkan A. seien keinerlei Gang- oder Standunsicherheiten zu erkennen. Dass er während des Überfalls „auf einem Bein stehen und sich den Schnürsenkel binden kann“, spreche gegen die angegebene hohe Alkoholisierung. Auch sein beidbeiniger Sprungkick gegen einen Zivildienstleistenden kurz vor dem Überfall auf den 76-Jährigensetze „eher eine gute Koordination voraus“. Die Verletzungen des Pensionärs seien außerdem lebensgefährlich gewesen. Dass die Hirnblutung nicht zu einem sofortigen Atem- und Kreislaufstillstand geführt habe, sei reiner Zufall gewesen, sagte die Medizinerin. Die Anklage wirft den beiden jungen Männern versuchten Mord vor. |
amasya |
hi, immer cool bleiben gruss |
Grinch |
Zitat:
hi, immer cool bleiben gruss
(Zitat von: amasya)
sinn? |
ELDIABLO |
Warum müssen die älteren menschen immer den Hilfssheriff spielen,zumal der opa auch noch besoffen vom weihnachtsfest in die U-bahn gestiegen war.Somit würde ich nicht ausschliessen das er die beiden provoziert hat.Die Bahn war fast leer er könnte sich wo anders hinsetzen,statt sich mit denen anzulegen. |
shgfa |
@sto´teac
die Ausweisung wird wohl sicher sein, da es sich um eine zwingende Ausweisung handelt und die zuständige Ausländerbehörde dann daran gebunden ist. |
mb100 |
Zitat:
Warum müssen die älteren menschen immer den Hilfssheriff spielen,zumal der opa auch noch besoffen vom weihnachtsfest in die U-bahn gestiegen war.Somit würde ich nicht ausschliessen das er die beiden provoziert hat.Die Bahn war fast leer er könnte sich wo anders hinsetzen,statt sich mit denen anzulegen.
(Zitat von: ELDIABLO)
Mit anderen Worten: egal was passiert - man soll lieber weggucken? |
Grinch |
Zitat:
Warum müssen die älteren menschen immer den Hilfssheriff spielen,zumal der opa auch noch besoffen vom weihnachtsfest in die U-bahn gestiegen war.Somit würde ich nicht ausschliessen das er die beiden provoziert hat.Die Bahn war fast leer er könnte sich wo anders hinsetzen,statt sich mit denen anzulegen.
(Zitat von: ELDIABLO)
so wie die drauf waren hätten die den überall in der leeren ubahn verfolgt und provoziert usw.... is außerdem ne lächerliche argumentation sorry |
Elvis |
Zitat:
Warum müssen die älteren menschen immer den Hilfssheriff spielen,zumal der opa auch noch besoffen vom weihnachtsfest in die U-bahn gestiegen war.Somit würde ich nicht ausschliessen das er die beiden provoziert hat.Die Bahn war fast leer er könnte sich wo anders hinsetzen,statt sich mit denen anzulegen.
Ja ne is klar, eine Provokation eines angetrunkenen gebrechlichen Renters rechtfertigt ergo massive körperliche Gewalt ihm gegenüber ? Bearbeitet von - Elvis am 08.07.2008 16:06:06 |
twentythreedeluxe |
Zitat:
Ja ne is klar, eine Provokation eines angetrunkenen gebrechlichen Renters rechtfertigt ergo massive körperliche Gewalt ihm gegenüber ?
Nein rechtferigt nicht eine massive körperliche Gewalt! Aber wer provoziert der muß damit rechnen! |
TouringItchy |
Ab in den Zug,und dahin zurück woher die herkommen! |
E92Lover |
Find das Urteil vollkommen gerechtfertigt und wenn hier einige sagen völlig überzogen gegenüber Kinderschändern etc., tja dann kriegen die Kinderschänder eben einfach zu wenig, dann sollte man da meinetwegen gern das Straßmaß erhöhen. |
twentythreedeluxe |
^^stimmt |
ELDIABLO |
Zitat:
Zitat:
Ja ne is klar, eine Provokation eines angetrunkenen gebrechlichen Renters rechtfertigt ergo massive körperliche Gewalt ihm gegenüber ?
Nein rechtferigt nicht eine massive körperliche Gewalt! Aber wer provoziert der muß damit rechnen!
(Zitat von: twentythreedeluxe)
Genau so sehe ich das auch,ist nunmal die traurige Wahrheit heutzutage,und da wird sich so schnell nichts dran ändern. |
mb100 |
Nebenbei ne Frage: wo steht eigentlich, dass der Rentner angetrunken war? Meines Wissens hatten nur die beiden anderen getankt...
So wie ich die einschätze, gehören die auch zur "Was guckst Du? Hast Du Problem?" - Fraktion. Fühlen sich also schon provoziert, wenn man nur mal in ihre Richtung guckt.
Mag sein, dass sich viele Rentner als Oberlehrer und Hilfs-Sherrifs aufspielen und auf Fehlverhalten hinweisen. Mag sein, dass dies oftmals nicht so klug ist. Und wenn ich an dem seiner Stelle gewesen wäre, hätte ich auch nix gesagt (weder als Rentner noch als ich noch mit zwei P99 in der Tasche). Aber insofern hab ich tatsächlich Respekt vor dem Herrn, weil er ein Fehlverhalten nicht nur bemerkt hat, sondern auch die beiden darauf hingewiesen hat (und nicht, wie 99 % der anderen den Kopf in den Sand gesteckt hat.
ELDIABLO und twentythreedeluxe: Ihr sagt: wer provoziert, muss damit rechnen, dass sich der Provozierte "wehrt" (seis mit Worten oder mit Fäusten oder Tritten - wohin sind wir eigentlich gekommen in diesem Land?). Aber wer hat denn hier provoziert? Wenn ich mich unter Missachtung des Rauchverbots in einem U-Bahn-Zug aufhalte, dann bin ich doch derjenige, der provoziert, oder? Und dann muss ich doch auch - nach Eurer Logik - damit rechnen, dass sich derjenige, der sich provoziert fühlt, meldet - seis mit Worten, Schlägen oder Tritten.
Wenn Ihr jetzt noch ankommt und sagt, dass ein "leichtbekleidetes" Vergewaltigungsopfer selbst schuld ist, weil es durch seine Bekleidung ebenfalls provoziert hat, dann such ich mir was zu essen, damit ich dann was zum Kotzen habe.
Bearbeitet von - mb100 am 08.07.2008 16:24:35 |
IL CAPO |
naja wenn sie nüchter gewesen wären und genau wussten was sie tun (selbst dann ist das urteil meienr meinung nach zu heftig) kann man über so eine hohe strafe reden!
Ich denke auch das da schon mehr gesagt wurde als nur mach die zigarette aus.....
ich denke wenn die jungs den beleidigt haben, hat er zurück beleidigt oder irgend was zu denen gesagt was die als beleidigung aufgefasst haben (in ihrem alk zustand)
|
ELDIABLO |
Der Rentner kam von einer weihnachtsfeier und fuhr statt mit seinem auto,eben mit der Bahn nachause.Warum wohl? |
IL CAPO |
Zitat:
Wenn Ihr jetzt noch ankommt und sagt, dass ein "leichtbekleidetes" Vergewaltigungsopfer selbst schuld ist, weil es durch seine Bekleidung ebenfalls provoziert hat
(Zitat von: mb100)
sorry aber ich würde nicht dem mädchen die Schuld geben, ABER ihr schaut auch lieber den leichtbekleideten Mädchen nach als denen mit rolli bis zum hals!!!!! ist genau das geleiche wie wenn ein typ im anzug und dicker uhr rummrennt, der wird auch eher ausgeraubt, als der typ der sein kleingeld an der kasse zählt! das opfer hat keine schuld, aber es löst bei Täter etwas aus, was einen dazu treibt, und deshalb ist für den täter immer eine mitschuld bei opfer! |
IL CAPO |
Zitat:
Wenn Ihr jetzt noch ankommt und sagt, dass ein "leichtbekleidetes" Vergewaltigungsopfer selbst schuld ist, weil es durch seine Bekleidung ebenfalls provoziert hat
(Zitat von: mb100)
sorry aber ich würde nicht dem mädchen die Schuld geben, ABER ihr schaut auch lieber den leichtbekleideten Mädchen nach als denen mit rolli bis zum hals!!!!! ist genau das geleiche wie wenn ein typ im anzug und dicker uhr rummrennt, der wird auch eher ausgeraubt, als der typ der sein kleingeld an der kasse zählt! das opfer hat keine schuld, aber es löst bei Täter etwas aus, was einen dazu treibt, und deshalb ist für den täter immer eine mitschuld bei opfer! |
mb100 |
Zitat:
Der Rentner kam von einer weihnachtsfeier und fuhr statt mit seinem auto,eben mit der Bahn nachause.Warum wohl?
(Zitat von: ELDIABLO)
Schon mal auf die Benzinpreise (auch die vor Weihnachten) geguckt? Schon mal in München rumgefahren? Schon mal versucht, da nen Parkplatz zu kriegen? Weißt Du, ob er nicht vielleicht Grünen oder Grauen Star hat und nachts einfach nicht mehr sicher fährt? Oder ob er nachts generell nicht mehr so gern fährt? Und muss man auf ner Weihnachtsfeier automatisch was trinken? Vor allem mehr als den "üblichen" Glühwein bzw. das übliche Bier? Und sich automatisch abschießen? Mag sein, dass Alkohol in unserem Alter der einzige Grund ist, nicht mit dem Auto zu fahren. Und selbst wenn der Herr ein Bier und / oder einen Glühwein getrunken hat - oder auch mehr: wir wissen es nicht. Und solange dies nicht nachgewiesen ist, gilt der Mann in diesem unseren Rechtsstaat als im Zweifel nüchtern. Ich könnt jetzt kontern mit "der Mann ist ehemaliger Schuldirektor (afair), ist somit ein kultivierter, gebildeter und anständiger Mann, weiß folglich, wie er sich zu benehmen hat und wird sich nicht betrinken - vor allem nicht in seinem Alter." Aber das spar ich mir jetzt... Ich glaub, ich fang schon mal an zu essen... Bearbeitet von - mb100 am 08.07.2008 16:48:43 |
stargate |
Manche hier haben echt n bischen komische Ansichten!
Hey, der Mann wurde fast totgeprügelt und es ist nur Zufall das er noch lebt. Keine Beleidigung rechtfertigt so eine Aktion.
Meine Meinung!
Bei beiden Schläger wissen einfach nicht wie man sich benimmt und werden es auch nicht mehr lernen weil sie gar nicht wollen (siehe die Vorstrafenakte)
Die haben hier bei uns in Deutschland nichts mehr zu suchen. Sofort raus mit ihnen in ihr Heimatland und auf Lebenszeit Einreiseverbot nach Deutschland.
Das ist für die wohl die schlimmere Strafe als für n paar Jahre verknackt zu werden.
|
sto`teac |
mb100 ... gibst mir was zu essen ab!?
so wie cih die ebiden erlebt habe (wohlgemerkt ueber die medien) und davon 50% abziehe (wegen den medien ;)) denke ich immernoch, dass der renter vermutlich lediglich auf das rauchverbot hingewiesen hat ... waere er nach mancher ansicht beleidigend etc geworden haetten die wohl sofort zugeschalgen und waeren ihm nicht erst noch nen moment gefolgt ...
der vergleich zw dieser strafe fuer angewandte gewalt und der fuer sexualdelikte ist zwar nominell korrekt, wird aber definitiv falsch interpretiert ... denn nicht diese strafe ist zu hoch, sondern die fuer sexualdelikte wesentlich zu niedrig! |
Touri Normi |
sie werden doch laut pressesprecher nach der haft ausgewiesen
und ich glaube bei versuchtem MORD hilft auch keine berufung was.
seine tussi wollte ja interviews vor der verhandlung geben. allerdings nur gegen 5000€ in bar....das is so lachhaft.
ich hoffe auch dass die auslandsbehörde mal schnallt sonen kerl direkt nach solch einer tat abzuschieben und nicht wie damals bei diesem mechmet, wo es 35 straftaten brauchte |
Elvis |
Zitat:
Und selbst wenn der Herr ein Bier und / oder einen Glühwein getrunken hat - oder auch mehr: wir wissen es nicht. Und solange dies nicht nachgewiesen ist, gilt der Mann in diesem unseren Rechtsstaat als im Zweifel nüchtern.
ELDIABLO hat sich dass nicht ausgedacht,höchstens etwas übertrieben. Fakt ist laut einer Deutschen Zeitung (und ich glaub nicht dass es die BLÖD war) dass der Herr etwas getrunken hat,was ihm aber nicht zur Last zu legen war/ist. |
Richi |
so wie in einem zitat hier im thread sind die beiden doch gemeinsam schon bei 60 delikten.
was gibts denn da noch zu diskutieren. es sein beide keine unbeschriebenen blätter. |
kerny0815 |
ich vertrete auch die meinung, dass die strafe von 12 bzw. 8,5 jahren NICHT ZU HOCH ist, sondern eher die strafen für kinderf****r und dergleichen zu niedrig.
gut 12 jahre sind nicht wenig, aber wenn man sich die vorstrafen der beiden anguckt, in meinen augen gerechtfertigt. zudem war auch der öffentliche druck sehr groß, ich denke das hat nicht unwesentlich dazu beigetragen.
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ELDIABLO |
Ok nehmen wir mal an nach der haft werden sie ausgewiesen und damit hätte deutschland das problem gelöst,aber was ist denn wenn es sich um deutsche straftäter handelt,die nach den 12 jahren frei kommen?Wie soll man da vorgehen? Und meine meinungen haben nichts mit meinem Persöhnlichen Gedanken zutun,sondern basieren vielmehr auf Fakten und der Realität,denn man darf nicht denken das durch das wegsperren von 2 jugendlichen irgendwas an der gewaltbereitschaft verändern wird,nein vielmehr sollte es der allgemeinheit den stand der dinge vor augen führen,denn sicherer ist das U-Bahn fahren dadurch ja auch nicht geworden. |
SIGGI E36 |
für diese 2 typen hätte eigentlich die streckbank gut getan,mit anschließender hände abhacken und gut iss.
was ich aber trotzdem nicht verstehe ist,eben hab ich in den nachrichten gehört,dass vor 9 monaten ein ehemann seine frau in herne mit 3 kopfschüssen hingerichtet hatte und das urteil vom gericht 11 jahre,wo ist den jetzt hier der unterschied??
warum nicht lebenslang!! |
mb100 |
Zitat:
was ich aber trotzdem nicht verstehe ist,eben hab ich in den nachrichten gehört,dass vor 9 monaten ein ehemann seine frau in herne mit 3 kopfschüssen hingerichtet hatte und das urteil vom gericht 11 jahre,wo ist den jetzt hier der unterschied??
warum nicht lebenslang!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Weils offensichtlich "nur" ein Totschlag war - und kein Mord. Und zum Alkoholgenuss des Rektors: gut, hat er halt was getrunken - wäre aber noch schöner, wenn man ihm das noch vorwerfen würde... Bearbeitet von - mb100 am 08.07.2008 19:07:14 |
IL CAPO |
also um ehrlich zusein, ich denke wenn es 2 deutsche gewesen wären, dann wäre die strafe nicht so hoch gewesen, ich denke das die höhe der strafe darin liegt, das einfach zuviel kriminalität mit Jugendlcihen ausländern war! (Ich möchte hier keinen Deutschen angreiffen oder so etwas,oder Rassistisch sein.) Ich denke nur das es mit den ganzen Vorfällen zuvor sehr zu tun hat!
Ich mein wie wurde 1/2 vorher in den Zeitungen in den Medien berichtet wie Jugendliche Uasländer Randalieren, sich prügeln, die bsp. auf den Schulen usw.....
Und natürlcih, der Mann wäre fast gestorben, und das das strafmaß für vergewaliger usw. zu gering ist mag alles sein, aber so ist es nun mal festgelegt, und nun nennt mir doch nur 1 vorfall wo ein beschuldigter (und da gab es schon einige solcher straftaten) so eine strafe bekam?
Irgend wann gab es hier mal nen thread über eine Disco schlägerei wo ein junge erstochen wurde weil er nen streit schlichten wollt, darauf hin hat der typ mit nem messer 12 mal (oder so) auf den eingestochen, wisst ihr was der bekommen hat 3 JAHRE!!!!!!
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Grinch |
Zitat:
Ok nehmen wir mal an nach der haft werden sie ausgewiesen und damit hätte deutschland das problem gelöst,aber was ist denn wenn es sich um deutsche straftäter handelt,die nach den 12 jahren frei kommen?Wie soll man da vorgehen?
(Zitat von: ELDIABLO)
ähhhhh??? wo willst den deutsche straftäter hinabschieben???? in den irakkrieg oder zu prison break? zu michael und seinem bruder?? die deutschen sind immerhin nicht gast in ihrem eigenen land (noch nicht). und gäste haben sich normal aufzuführen, wenn sie das nicht tuen dürfen sie nach hause gehen. is wie bei jeder party oder iner disse acuh, du bist gast, benimmst dich nicht so darfst gehen! und so is es eben hier auch Bearbeitet von - Grinch am 08.07.2008 19:14:01 |
SIGGI E36 |
Zitat:
Zitat:
was ich aber trotzdem nicht verstehe ist,eben hab ich in den nachrichten gehört,dass vor 9 monaten ein ehemann seine frau in herne mit 3 kopfschüssen hingerichtet hatte und das urteil vom gericht 11 jahre,wo ist den jetzt hier der unterschied??
warum nicht lebenslang!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Weils offensichtlich "nur" ein Totschlag war - und kein Mord.
Und zum Alkoholgenuss des Rektors: gut, hat er halt was getrunken - wäre aber noch schöner, wenn man ihm das noch vorwerfen würde...
(Zitat von: mb100)
für mich ist das mord und kein totschlag,wer bewusst auf der strasse seine frau mit 3 kopfschüssen hinrichtet und dabei 2 kinder hinterlässt. bitte wo ist das totschlag!! |
mb100 |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
was ich aber trotzdem nicht verstehe ist,eben hab ich in den nachrichten gehört,dass vor 9 monaten ein ehemann seine frau in herne mit 3 kopfschüssen hingerichtet hatte und das urteil vom gericht 11 jahre,wo ist den jetzt hier der unterschied??
warum nicht lebenslang!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Weils offensichtlich "nur" ein Totschlag war - und kein Mord.
(Zitat von: mb100)
für mich ist das mord und kein totschlag,wer bewusst auf der strasse seine frau mit 3 kopfschüssen hinrichtet und dabei 2 kinder hinterlässt.
bitte wo ist das totschlag!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Ein Mord liegt vor, wenn das Opfer vorsätzlich getötet wurde und dabei mind. eines der in § 211 II StGB aufgelisteten Mordmerkmale (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, mit Heimtücke, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, mit Verdeckungs- oder Straftat-Ermöglichungsabsicht) erfüllt. Und so spontan seh ich da rein an der Tatausführung (Mordmerkmale aus der Motivlage kann ich natürlich nicht erkennen) keine Mordmerkmale. Und zu der Überzeugung kam wohl auch das entscheidende Gericht... Bearbeitet von - mb100 am 08.07.2008 19:31:37 |
Marco - 320i |
Lächerlich, die soetwas machen gehören für immer weg gesperrt.
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sto`teac |
Zitat:
Irgend wann gab es hier mal nen thread über eine Disco schlägerei wo ein junge erstochen wurde weil er nen streit schlichten wollt, darauf hin hat der typ mit nem messer 12 mal (oder so) auf den eingestochen, wisst ihr was der bekommen hat 3 JAHRE!!!!!!
(Zitat von: IL CAPO)
eine ungerechtigkeit sollte nicht fuer eine weitere sorgen ... sicher ist ein unterschied der bestrafung beim vergleich der delikte nicht nachzuvollziehen, aber nur weil der typ eine zu neidrige strafe bekommen hat (in meinen augen) heisst das nicht, dass dies als maßstab fuer diese verurteilung dienen sollte ... |
SIGGI E36 |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
was ich aber trotzdem nicht verstehe ist,eben hab ich in den nachrichten gehört,dass vor 9 monaten ein ehemann seine frau in herne mit 3 kopfschüssen hingerichtet hatte und das urteil vom gericht 11 jahre,wo ist den jetzt hier der unterschied??
warum nicht lebenslang!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Weils offensichtlich "nur" ein Totschlag war - und kein Mord.
Und zum Alkoholgenuss des Rektors: gut, hat er halt was getrunken - wäre aber noch schöner, wenn man ihm das noch vorwerfen würde...
(Zitat von: mb100)
für mich ist das mord und kein totschlag,wer bewusst auf der strasse seine frau mit 3 kopfschüssen hinrichtet und dabei 2 kinder hinterlässt.
bitte wo ist das totschlag!!
(Zitat von: SIGGI E36)
Ein Mord liegt vor, wenn das Opfer vorsätzlich getötet wurde und dabei eines der in § 211 II StGB aufgelisteten Mordmerkmale (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, mit Heimtücke, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln, mit Verdeckungs- oder Straftat-Ermöglichungsabsicht) erfüllt.
Und so spontan seh ich da rein an der Tatausführung (Mordmerkmale aus der Motivlage kann ich natürlich nicht erkennen) keine Mordmerkmale. Und zu der Überzeugung kam wohl auch das entscheidende Gericht...
(Zitat von: mb100)
für mich ist das mit den paragraphen eine verharmlosung der tat,genauso das bei anderen fällen mit schlechter kindheit und dieses blöde gequatsche oder war nicht unzurechnungsfähig in dem moment weil eben bla bla.... wenn ich eine waffe geladen und nüchtern auf eine person abfeuere,weiß ich wohl was ich damit anrichte und net erst danach suchen warum und wieso es dazugeführt hat. |
mb100 |
Dann musst Du die Gesetze ändern. Glaub mir - die meisten Juristen finden auch net alle Gesetze, die sie tagtäglich anwenden, gut. Und logisch sind sie auch net immer. Nur wenn die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (was ja beides vorsätzliche Tötungen sind) eben auf die im Gesetz genannten Merkmale abstellt, dann kann kein Richter sagen: "Der Täter hat zwar kein Mordmerkmal erfüllt, er hat aber zehn Kindern die Mutter weggeschossen, folglich kriegt er von mir lebenslänglich wegen Mordes."
Das wäre - mit Verlaub - ungerecht. Wir haben hier Gesetzbücher, an die wir uns halten müssen. Wenn uns die nicht passen und wenn wir beispielsweise der Meinung sind, dass man wegen Drogenhandels nen Kopf kürzer gemacht werden muss, dann müssen wir entweder die Gesetze ändern oder (in dem Fall) nach Singapur ziehen...
Bearbeitet von - mb100 am 08.07.2008 19:41:09 |
SIGGI E36 |
Zitat:
Dann musst Du die Gesetze ändern. Glaub mir - die meisten Juristen finden auch net alle Gesetze, die sie tagtäglich anwenden, gut.
(Zitat von: mb100)
glaube mir,wenn ich es dürfte würde ich es. |
Ch3ckZ |
Zitat:
also um ehrlich zusein, ich denke wenn es 2 deutsche gewesen wären, dann wäre die strafe nicht so hoch gewesen, ich denke das die höhe der strafe darin liegt, das einfach zuviel kriminalität mit Jugendlcihen ausländern war! (Ich möchte hier keinen Deutschen angreiffen oder so etwas,oder Rassistisch sein.) Ich denke nur das es mit den ganzen Vorfällen zuvor sehr zu tun hat!
Ich mein wie wurde 1/2 vorher in den Zeitungen in den Medien berichtet wie Jugendliche Uasländer Randalieren, sich prügeln, die bsp. auf den Schulen usw.....
Und natürlcih, der Mann wäre fast gestorben, und das das strafmaß für vergewaliger usw. zu gering ist mag alles sein, aber so ist es nun mal festgelegt, und nun nennt mir doch nur 1 vorfall wo ein beschuldigter (und da gab es schon einige solcher straftaten) so eine strafe bekam?
Irgend wann gab es hier mal nen thread über eine Disco schlägerei wo ein junge erstochen wurde weil er nen streit schlichten wollt, darauf hin hat der typ mit nem messer 12 mal (oder so) auf den eingestochen, wisst ihr was der bekommen hat 3 JAHRE!!!!!!
(Zitat von: IL CAPO)
Ich denke das STRAFMAß ist aufgrund der Vorstrafen entstanden und nicht aufgrund das es Ausländer waren. Danke endlich ein Ausreichendes Strafmaß, finds lächerlich wie die Deutschen Gerichte manche Dinge verharmlosen. Seht selbst, was aus dem Schläger von Köln Ostheim geworden ist, der an Karneval einen Familienvater fast umgebracht hat... Soziale Aufbaumaßnahme oder ähnliches, sonst nichts. |
ELDIABLO |
Zitat:
Zitat:
Ok nehmen wir mal an nach der haft werden sie ausgewiesen und damit hätte deutschland das problem gelöst,aber was ist denn wenn es sich um deutsche straftäter handelt,die nach den 12 jahren frei kommen?Wie soll man da vorgehen?
(Zitat von: ELDIABLO)
ähhhhh??? wo willst den deutsche straftäter hinabschieben???? in den irakkrieg oder zu prison break? zu michael und seinem bruder?? die deutschen sind immerhin nicht gast in ihrem eigenen land (noch nicht). und gäste haben sich normal aufzuführen, wenn sie das nicht tuen dürfen sie nach hause gehen. is wie bei jeder party oder iner disse acuh, du bist gast, benimmst dich nicht so darfst gehen! und so is es eben hier auch
Bearbeitet von - Grinch am 08.07.2008 19:14:01
(Zitat von: Grinch)
Das beantwortet nicht wirklich die Frage. |
shgfa |
Zitat:
Zitat: Zitat: Ok nehmen wir mal an nach der haft werden sie ausgewiesen und damit hätte deutschland das problem gelöst,aber was ist denn wenn es sich um deutsche straftäter handelt,die nach den 12 jahren frei kommen?Wie soll man da vorgehen? (Zitat von: ELDIABLO) ähhhhh??? wo willst den deutsche straftäter hinabschieben???? in den irakkrieg oder zu prison break? zu michael und seinem bruder?? die deutschen sind immerhin nicht gast in ihrem eigenen land (noch nicht). und gäste haben sich normal aufzuführen, wenn sie das nicht tuen dürfen sie nach hause gehen. is wie bei jeder party oder iner disse acuh, du bist gast, benimmst dich nicht so darfst gehen! und so is es eben hier auch Bearbeitet von - Grinch am 08.07.2008 19:14:01 (Zitat von: Grinch) Das beantwortet nicht wirklich die Frage.
Als deutscher (shit, jeder andere auch) wirst Du dann bei guter Führung nach der 2/3 Zeit der Haftstrafe auf Bewährung entlassen und bekommst einen Bewährungshelfer an die Hand, der dir hilft dich wieder einzugliedern. Baust Du dann nochmal scheiße gehst Du wieder in die Zelle undn mit etwas Glück bekommste ne Sicherheitsverwahrung bis du stirbst oder wirst zwangsweise in eine Klapse eingesperrt. So lasch wie alle immer sagen ist dieser Staat auch nicht, es sind immer nur die wenigen Fälle die nach hinten losgehen, die für aufsehen sorgen. |
Bergibmw |
Das schlimmste an der ganzen Sache finde ich, daß die beiden halbwüchsigen ihre Überlegenheit, gerade an einem altem Mann mit 76 Jahren ausgelassen haben.
Sie hätten sich wahrscheinlich nie mit einem körperlich überlegenem Gegner angelgt. Z.B 180cm groß 100 kilo. Nie im Leben hätten sie den Mumm gehabt. Die zwei feigen Schweine haben nur ein Opfer gesucht. Und das ist wohl das aller schlimmste.
Nie im Leben würde ich einen alten Mann schlagen. Egal was er zu mir sagt.
Solch Feige Schweine bekommen sicher ihr Fett weg im Knast.
Gruß Christian
Bearbeitet von - Bergibmw am 08.07.2008 22:50:29 |
coconutgirl |
ich finde auch das die zurecht solange hintergittern kommen.. einen alten mann halbtot zuschlagen, stellt euch mal vor das wär euer vater und er wär dabei gestorben... |
coconutgirl |
ich finde auch das die zurecht solange hintergittern kommen.. einen alten mann halbtot zuschlagen, stellt euch mal vor das wär euer vater und er wär dabei gestorben... |
Ahmet02 |
Zitat:
naja wenn sie nüchter gewesen wären und genau wussten was sie tun (selbst dann ist das urteil meienr meinung nach zu heftig) kann man über so eine hohe strafe reden!
Ich denke auch das da schon mehr gesagt wurde als nur mach die zigarette aus.....
ich denke wenn die jungs den beleidigt haben, hat er zurück beleidigt oder irgend was zu denen gesagt was die als beleidigung aufgefasst haben (in ihrem alk zustand)
(Zitat von: IL CAPO)
ob sie nüchtern sind oder nicht, sollte eigentlich gar keine auswirkung auf das strafmaß haben, egal um was es geht. denn bevor er säuft, ist er nüchtern. und jeder,der nüchtern ist (vor allem mit so einer akte) weiß, das alkohol zu solchen taten verleiten kann. dann soll er halt gar nicht saufen. ich kann mir ja auch ein paar pflaschen reinschütten, dann geh ich erstmal jeden umlegen, der mir nicht symphatisch ist. und vor gericht: sorry herr richter, aber so wirklich können sie mich nicht bestrafen, ich hab ja dran gedacht, ordentlich zu saufen davor..... und die strafe ist ok, wer so einen opa schlägt, darfruhig siitzen. ok es gibt opas, da müsste man die leute belohnen, die denen mal eine klatschen, aber nicht so... für vergewaltiger sollte man meiner meinung die todesstrafe einführen, oder wie in texas letztens 6050 jahre haft... |
ELDIABLO |
Naja wenn du dir ordentlich einen saufen tust bevor du eine straftat beginnst,fällt die strafe ja milder aus. |
Ahmet02 |
ja leider, und das ist der letzte scheiss. eigentlich sollte die strafe ja noch höher ausfallen. es weiss jeder, wozu alkohol motivieren kann, und obwohl es jeder weiss, werden betrunkene straftäter milder behandelt, son scheiss. |
Maveric |
Zitat:
Zitat:
naja wenn sie nüchter gewesen wären und genau wussten was sie tun (selbst dann ist das urteil meienr meinung nach zu heftig) kann man über so eine hohe strafe reden!
Ich denke auch das da schon mehr gesagt wurde als nur mach die zigarette aus.....
ich denke wenn die jungs den beleidigt haben, hat er zurück beleidigt oder irgend was zu denen gesagt was die als beleidigung aufgefasst haben (in ihrem alk zustand)
(Zitat von: IL CAPO)
ob sie nüchtern sind oder nicht, sollte eigentlich gar keine auswirkung auf das strafmaß haben, egal um was es geht. denn bevor er säuft, ist er nüchtern. und jeder,der nüchtern ist (vor allem mit so einer akte) weiß, das alkohol zu solchen taten verleiten kann. dann soll er halt gar nicht saufen. ich kann mir ja auch ein paar pflaschen reinschütten, dann geh ich erstmal jeden umlegen, der mir nicht symphatisch ist. und vor gericht: sorry herr richter, aber so wirklich können sie mich nicht bestrafen, ich hab ja dran gedacht, ordentlich zu saufen davor.....
und die strafe ist ok, wer so einen opa schlägt, darfruhig siitzen. ok es gibt opas, da müsste man die leute belohnen, die denen mal eine klatschen, aber nicht so...
für vergewaltiger sollte man meiner meinung die todesstrafe einführen, oder wie in texas letztens 6050 jahre haft...
(Zitat von: Ahmet02)
Davon abgesehen macht alkohol nur mutiger wie ich finde. Auch wenn ich noch so besoffen war wusste ich immer was ich tue... also unterstelle ich mal, dass die sich ihren schiß nur wegsaufen. Denen ist sehr wohl bewusst dass das nicht gut ist! |
Ahmet02 |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
naja wenn sie nüchter gewesen wären und genau wussten was sie tun (selbst dann ist das urteil meienr meinung nach zu heftig) kann man über so eine hohe strafe reden!
Ich denke auch das da schon mehr gesagt wurde als nur mach die zigarette aus.....
ich denke wenn die jungs den beleidigt haben, hat er zurück beleidigt oder irgend was zu denen gesagt was die als beleidigung aufgefasst haben (in ihrem alk zustand)
(Zitat von: IL CAPO)
ob sie nüchtern sind oder nicht, sollte eigentlich gar keine auswirkung auf das strafmaß haben, egal um was es geht. denn bevor er säuft, ist er nüchtern. und jeder,der nüchtern ist (vor allem mit so einer akte) weiß, das alkohol zu solchen taten verleiten kann. dann soll er halt gar nicht saufen. ich kann mir ja auch ein paar pflaschen reinschütten, dann geh ich erstmal jeden umlegen, der mir nicht symphatisch ist. und vor gericht: sorry herr richter, aber so wirklich können sie mich nicht bestrafen, ich hab ja dran gedacht, ordentlich zu saufen davor.....
und die strafe ist ok, wer so einen opa schlägt, darfruhig siitzen. ok es gibt opas, da müsste man die leute belohnen, die denen mal eine klatschen, aber nicht so...
für vergewaltiger sollte man meiner meinung die todesstrafe einführen, oder wie in texas letztens 6050 jahre haft...
(Zitat von: Ahmet02)
Davon abgesehen macht alkohol nur mutiger wie ich finde. Auch wenn ich noch so besoffen war wusste ich immer was ich tue... also unterstelle ich mal, dass die sich ihren schiß nur wegsaufen. Denen ist sehr wohl bewusst dass das nicht gut ist!
(Zitat von: Maveric)
oder so, jedenfalls verstehst du, was ich meine, denke ich. |
güttl |
Wieso wird ein Fehlverhalten sofort auf überhöhten Alkoholkonsum geschoben?? Ich werde nach dem 3. Bier lustig, nach dem 6. träge und nach dem 9. führen meine Füße ein Eigenleben und die Masse zwischen den Ohren ist auf Standby... Ich könnte mir schwer vorstellen, da noch irgendwas anzustellen. Zumindest habe ich das die letzten 20 Jahre nicht geschafft. Aber offenbar brauchen manche Zeitgenossen eine Entschuldigung für ihre fehlende Kinderstube.... |
e61_530driver |
sorry, aber wer oder was kann denn beweisen, dass die beiden wirklich unter alkoholeinfluss stande ? weil sie es selber gesagt haben ?
also so betrunken konnten sie nicht sein, so wie die auf den armen mann eingeprügelt haben und dann später weggerannt sind.
schaut euch doch nurmal die vorstrafen an, für mich ist da alles klar und dass mit dem alkohol ist meiner meinung nach nur eine ausrede zur strafmiderung.
grüsse |
güttl |
Genauso isses!!! |
BlackPJ80 |
Zitat:
Absolut übertrieben 12 und 8,5 Jahre für versuchten Totschlag! Wenn mann vergleicht für wie lange Kinderschänder/Vergewaltiger weggesperrt werden!
(Zitat von: twentythreedeluxe)
Dann wird es endlich zeit die anderen Strafen auch anzuheben! Ich kann mich nur einem Großteil der EMinungen hier anschließen und denke, 12 Jahre sind mehr als gerechtfertigt.... Da soll ruhig mal ein Beispiel geschaffen werden, an dem sich die anderen orientieren können. @ IL CAPO: Dem kann ich leider nicht zustimmen. Habe es früher oft selber erlebt wie "opfer" dumm angemacht wurden weil eine Gruppe jugentlicher nichts besseres zu zun hatte als an einem Bahnhof rumzuhängen und die coolen raus hängen zu lassen. Da könnte ich euch Geschichten erzählen und wie ein Großteil der damals auch so tollen Jungs geendet sind... Absturzt hoch zehn.... |
BlackPJ80 |
Zitat:
also so betrunken konnten sie nicht sein, so wie die auf den armen mann eingeprügelt haben und dann später weggerannt sind.
schaut euch doch nurmal die vorstrafen an, für mich ist da alles klar und dass mit dem alkohol ist meiner meinung nach nur eine ausrede zur strafmiderung.
grüsse
(Zitat von: e61_530driver)
Richtig.... |
güttl |
Die Strafen brauchen nicht erhöht werden!! Der Strafrahmen laut StGB muß bloß, wie in diesem Falle, mal voll ausgeschöpft werden! |
twentythreedeluxe |
Für Kinderschänder/Vergewaltiger müssen die Strafen sehr wohl erhöht werden, die sollen für immer weggesperrt werden und nicht wie es in DE der Fall ist für paar Jahre! ^^Für mich ist wie gesagt 12 und 8,5 Jahre etwas zuviel, aber außer den anwesenden im Gerichtssaal weiß wohl keiner was und wie wirklich passiert ist daher geh ich mal aus das die Richter richtigen Strafmaß gefunden haben! |
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