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Fronti84
Hauptthema:
so wie in der Überschrift schon steht wollte ich euch mal fragen was man eigentlich alles eintragen lassen muss!
ich habe ja vor mir neue Spiegel, nen Dachkantenspoiler und so sachen um zu bauen! muss ich das dann alles eintragen lassen wenn da keine ABE nummer drauf steht?
warum muss man sowas eigentlich immer eintragen lassen? habe in der suche direckt zu dem thema nix gefunden!
Todi
Hi

Du mußt all das eitragen lassen wo du nur ein Teilegutachten besitz da diese Gutachten vorschreibt wie und in welchem Zusammenhang das montiert wird/darf.

ABE = AllgemeineBetriebErlaubnis, mußt du nicht eintragen lassen nur siese ABE s sind im Fahrzeug mitzuführen.

Bsp. Fahrwerk: Du bekommst da immer nur ein Teilegutachten, mit diesem Gutachten mußt du dann zum TÜV / DEKRA / KÜS usw. zum eintragen gehen, die überprüfen dann das ordnungsgemäß verbaut wurde, und ob es in der abstimmung Fegen ect. passt.

Beisp. Rückleuchten, wenn Glück hast bekommst eine ABE wenn nicht ist es nicht dragisch so lange das E Prüfzeichen vorhanden ist.

In deinen Fall Rückspiegel haben meistens ein E Prüfzichen.

Hoffe dir geholfen zu haben.
Fronti84
ahh ok! also versuche ich immer Teile zu bekommen die ein E-prüfzeichen haben oder eben ne ABE

plax
hi,

ganz genau... und NIE Teile mit Materialgutachten kaufen, die bekommst so gut wie nicht mehr eingetragen...
Rumzeiss
Hi!

E-Prüfzeichen bedeutet,dass die Teile eine europaweite Zulassung haben,ABER es ist ZWINGEND erforderlich,dass die dazugehörigen Dokumente im Kfz. mitzuführen(in diesen wird genau beschrieben wer,wann,wo und wie das Teil geprüft hat).OHNE das erlischt das BE des Kfz!!!!!!!
Christian Sch.
Zitat:


Hi!

E-Prüfzeichen bedeutet,dass die Teile eine europaweite Zulassung haben,ABER es ist ZWINGEND erforderlich,dass die dazugehörigen Dokumente im Kfz. mitzuführen(in diesen wird genau beschrieben wer,wann,wo und wie das Teil geprüft hat)
(Zitat von: Rumzeiss)




Da wäre schön, ist aber nicht so. Ein Teil mit E-Nummer (ECE-Genehmigung)oder EG-Typgenehmigung müssen nur ein Prüfzeichen haben und der Verwendungsbereich muss eingehalten sein. Ein Mitführen von Dokumenten (wie bei der ABE) ist nicht erforderlich. Das steht in §19(4) StVZO und führt regelmäßig zu Problemen.

@Todi:

ABE=eintragungsfrei ist leider falsch.
Wenn in der ABE eine Abnahme nach 19(3) oder 21 gefordert wird, muss diese selbstverständlich auch gemacht werden. Ist bei Alufelgen zum Beispiel häufig der Fall.