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Planschi
Hauptthema:
Hallöchen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Und zwar habe ich mir vor 4 Wochen einen E46 320CI gekauft. Beim Händler.

Der Händler hat mir HU AU Und Dekra-Siegel verpasst. Schön und gut...

So gestern war ich bei BMW, das Auto mal von unten checken lassen. Da meinte er gleich die Vorderachslager müssen unbedingt gemacht werden. Als ich dann meinte, dass ich vor 4 Wochen HU bekommen habe, war er ganz erschrocken, und meinte der Prüfer hätte mir gar kein HU geben dürfen oder es mindestens bemängeln müssen. Hat der Prüfer aber nicht.

Desweiteren habe ich an dem Differential Ölverlust. Wie stark ist noch unklar, weiss ich am 27.12 wenn ich wieder zu BMW gehe.
Der Prüfer hat es klein bemängelt "-Differential leicht verölt"

So der gleiche Prüfer der danach den Gebrauchwagencheck gemacht hat (DEKRA SIEGEL) hat trotz des verölten Differentials in der Gebrauchwagenbeurteilung geschrieben:
Das Getriebe und der Achsantrieb sind ohne Ölverlust.- Das ist doch ne Lüge!

Wo Öl zu sehen ist muss auch ein Ölverlust sein.

Beide Probleme waren also schon vor dem Kauf da. Laut BMW können sie nicht in den 4 Wochen passiert sein.

Muss der Händler jetzt die Kosten übernehmen?

Kurz nach einem Autokauf gleich ne 700€ Reperatur ist echt fiess.

Hoffe ihr könnt mir Rat geben.

MFG
Planschi

Bearbeitet von - Planschi am 20.12.2007 23:07:30
Gas Guzzler
Die Vordeachslager? Welche sind es genau?
Das Diff hat Ölverlust? Wieviel? Tropft es oder ist es nur verschwitzt?
Frag mal bei BMW , die haben da genaue Vorgaben und dann berichte uns.
spitzel
hast du kfz-rechtschutz? wenn ja nicht lange rummachen sondern gleich über anwalt und gutachter prüfen lassen. lass dich nicht verarschen. nicht dass du noch nen unfaller hast. die vorderachse ist zwar ein extremes verschleißteil sollte aber nicht in 4 wochen plötzlich vollkommen defekt sein. auch das diff sollte so schnell nicht lecken. vielleicht hat der händler es vorher sauber gemacht für die dekraprüfung. würde nicht lange rummachen noch bevor weitere sachen gemacht werden.
Powerjaffen
Ich finde das alles schon ein bischen komisch.
Von was für einem Händler hast du das Auto denn gekauft, ist der seriös oder nicht?
Auch das von dem Prüfer nichts gefunden wurde macht mich stutzig.
Ich würde das Urteil von BMW abwarten und dann den Händler damit konfrontieren und mal sehen wie er reagiert.
Planschi
http://de.bmwfans.info/original/E46/Cou/320Ci-M54/ECE/L/N/2000/10/mg-31/ill-31_0553/

Nummer 6 ist total kaput. Ein grosser Riss ist drinnen. Der von BMW meinte nur, dass das niemals innerhalb der 4 Wochen passieren kann.

Zum Händler, das ist ein Inkasso Unternehmen, die Arbeiten mit Banken zusammen. Verkaufen Autos für die Banken.

Ich habe mir den HU bericht mal von 2005 angeguckt, da hat der Prüfer auch schon das Dif bemängelt. Also das Problem Bestand definitiv schon vor dem Kauf.

Tropfen tuts nicht, aber BMW meinte sowas wie verschwitzt gibt es direkt auch nicht. Ausserdem konnte er ganz klar erkennen, dass das Öl aus dem linken Simmerring kommt. Er will jetzt nurnoch Püfen ob nicht auch noch darunter die Hauptdichtung kaput ist.

Danke für die Antworten erstmal.

MFG
Planschi
Rechtschutz leider nein.


Bearbeitet von - Planschi am 21.12.2007 06:18:59
FRY
kann man doch zurückgeben, handelt sich ja offenbar um eine arglistige täuschung.

probleme könnte es geben, wenn im kaufvertrag nichts von neuem TÜV und so weiter steht und sowas wie "gekauft wie gesehen" drin steht. dann müsstest du evtl nen anwalt bemühen, der sich da besser auskennt.

mfg FRY
Kent Brockman
Zitat:

Rechtschutz leider nein.



Das ist eigentlich irrelevant. So wie sich die Sache hier darstellt ist das ein eindeutiges Ding.

1. Du hast den Wagen bei einem Händler gekauft, d.h. nach EU Recht 2 Jahre Gewährleistung für Sach und Rechtsmängel. (der Händler kann diese im KV oder in den AGB auf ein Jahr verkürzen)

2. Bei deinem Wagen liegt ein Sachmangel vor. Der Zustand des Wagens weist von der vertragsgemäßen Beschaffenheit ab! Der Händler hat für solch einen Mangel einzustehen es sei denn er weißt beim Kauf ausdrücklich darauf hin.

3. Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf. D.h. nicht du musst beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand, sondern der Verkäufer muss nachweisen das der Mangel NICHT bestand.

4. Fazit: Der Händler muss Nachbessern, schafft er das nicht kommen Kaufpreisminderung und Rücktritt in Betracht.

5. mit den einschlägigen Normen und Urteilen habe ich dich jetzt mal verschont, können aber bei Bedarf nachgereicht werden.

6. ich bin weg
-kami-
Jaja, die Jurastudenten^^
Christian Sch.
Ich würde mich auch an den Händler wenden. Wenn BMW jedoch schon die Reparatur gemacht hat wird es problematisch, da der Händler sie sicherlich nicht komplett zahlen wird. Wenn nicht, würde ich das Auto zum Händler bringen und auf Nachbesserung bestehen.

Ich würde mich nie auf Tüv-neu oder die Gebrauchtwagensiegel des Händlers verlassen. Es gibt leider einige schwarze Schafe unter den Prüfern die sich von Händlern über den Tisch ziehen lassen. Mach ein Prüfer nicht mit, nimmt der Händler eine andere Organisation. Das läuft so lange weiter, bis niemand mehr bei ihm prüft oder (leider der häufigere Fall) er einen Prüfer findet der da mit macht oder so dumm ist und es nicht durchschaut. Zu 90% sagt der Händler nämlich, dass die Mängel abgestellt werden, der Prüfer verläßt sich drauf und der Händler macht selbstverständlich nichts.

Die Gebrauchtwagensiegel sind eh ein Witz. Wir kriegen dafür 33 Euro, das entspricht ca. 10-15 Minuten Arbeit. In der Zeit ist eine umfassende Begutachtung des Fahrzeugs gar nicht möglich. Also entweder zahlt man drauf und verbringt eine Stunde Zeit oder mehr dafür (so mache ich es) oder man schreibt einfach das alles okay ist.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 21.12.2007 13:07:20
spitzel
auf dieses dekra-siegel gebrauchtwagen geprüft bin ich auch mal reingefallen. leider wurde es zu spät bemerkt. da stand auch alles ohne mängel. schön verarscht!!!
ab jetzt fahr ich mit einem ausgesuchten fahrzeug erstmal zu einem kfz-prüfer und lass es unter die lupe nehmen. egal was es kostet. nur mal so für die zukunft.
der händler muss nachbessern innerhalb der 6 monate, für mich arge täuschung. viel glück und gib uns ergebnisse.
außerdem könntest du noch zur schiedstelle der ihk gehen. dort kann man das erstmal ausergerichtlich prüfen. wenn der händler nicht mitmacht.

Bearbeitet von - spitzel am 21.12.2007 13:28:09
Christian Sch.
Zitat:


ab jetzt fahr ich mit einem ausgesuchten fahrzeug erstmal zu einem kfz-prüfer und lass es unter die lupe nehmen. egal was es kostet. nur mal so für die zukunft.
(Zitat von: spitzel)




Das ist auf jeden Fall der bessere Weg. Bei einer HU für (hier) 47 wird schon das meiste entdeckt und wenn man den Prüfer fragt, sagt er einem ja auch was er sonst von dem Auto hält.
ThoKe
Ich würde auch zum Anwalt gehen, und zusätzlich mal mit dem endsprechenden TÜV Prüfer reden oder ihn anscheißen, das kann es ja wohl nicht sein.
Planschi
Vielen Vielen Dank für eure Hilfe und Aufmerksamkeit.

Werde euch auf dem Laufenden halten.

MFG
Planschi.

ps: wünsche euch frohe Weihnachten :D